Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Aufspaltung einer GmbH zur Aufnahme auf zwei GmbH)

Rz. 274 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.31: Spaltungsvertrag (Aufspaltung einer GmbH zur Aufnahme auf zwei GmbH) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu am ________________________...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Abgrenzung: Gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse – Grundlagenbeschlüsse

Rz. 63 Bei der Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Probleme können hierbei mit Blick auf § 181 BGB entstehen, wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist oder mehrere minderjährige Gesellschafter vertritt. Es stellt sich dann die Frage der Anwendbarkeit des § 181 BGB (i.V...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Kosten der Gründung

Rz. 239 Die Beteiligten wünschen in aller Regel, dass die Gesellschaft die Gründungskosten tragen soll. Dann muss eine entspr. Klausel in die Satzung und nicht nur in das Gründungsprotokoll aufgenommen werden.[715] Nur dann kann die Gesellschaft ihren Gründungsaufwand auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.[716] Ansonsten müssen die Gründer die Kosten tragen und ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Klassisches Anwachsungsmodell (einfache Anwachsung)

Rz. 544 Bei einer Umstrukturierung nach dem klassischen Anwachsungsmodell treten sämtliche Gesellschafter bis auf einen zu einem einheitlichen Zeitpunkt aus der Personengesellschaft aus. Hinweis Häufig handelt es sich bei dem verbleibenden Gesellschafter um die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, sodass im Ergebnis ein Formwechsel von der Personengesellschaft in eine GmbH ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (1) Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Rz. 147 ▪ Inhaberschaft/Title: Diese Garantie trifft Aussagen zum Zielunternehmen und den kaufgegenständlichen Geschäftsanteilen, insb. hinsichtlich der Rechtsinhaberschaft. Ziel der Garantie ist die Gewährleistung des Stammkapitals (Betrag und Erhalt), der Höhe und Zahl der einzelnen Geschäftsanteile sowie die Erfüllung der Einlagepflichten nach § 14 GmbHG. Die fehlende Exis...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Muster: Treuhandvertrag

Rz. 405 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.4: Treuhandvertrag Treuhandvertrag zwischen – nachfolgend der "Treugeber" – und – nachfolgend der "Treuhänder" – § 1 Treuhandverhältnis (1) Der Treuhänder wird im Zuge der Gründung der _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ (nachfolgend die "GmbH") einen Geschäftsanteil im Nennbet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 4.5 Inkongruenter Vorabgewinnausschüttungsbeschluss

Laut BMF ist eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung (sog. inkongruente Gewinnausschüttung) grundsätzlich steuerlich anzuerkennen, wenn diese zivilrechtlich wirksam ist. Bei einer GmbH als ausschüttende Gesellschaft ist dies der Fall, wenn im Gesellschaftsvertrag gem. § 29 Abs. 3 Satz 2 GmbHG ein anderer Verteilungsmaßstab als das Beteiligungsve...mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 3 Sofortmaßnahmen

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GmbH-Gesellschafterversammlung: richtig durchführen und beschließen

Einführung Viele Entscheidungen, die für die GmbH von besonderem Gewicht sind, darf bzw. will der Geschäftsführer nicht alleine treffen. Dafür sind vorab Beschlüsse der Gesellschafterversammlung als Vertretung der Anteilseigner notwendig. Die Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und binden bzw. entlasten den/die Geschäftsführer. Die Wirksamkeit eines solch...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Viele Entscheidungen, die für die GmbH von besonderem Gewicht sind, darf bzw. will der Geschäftsführer nicht alleine treffen. Dafür sind vorab Beschlüsse der Gesellschafterversammlung als Vertretung der Anteilseigner notwendig. Die Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und binden bzw. entlasten den/die Geschäftsführer. Die Wirksamkeit eines solchen Gesells...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 10 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte

Nun wird die Abstimmung eingeleitet. Die Mehrheiten, mit denen über die Tagesordnungspunkte beschlossen wird, ergeben sich in der Regel aus dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt es an einer solchen Regelung, beschließt die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In wenigen gewichtigen Fällen ist gesetzlich vorgesehen, dass unabdingbar mindestens ei...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 9 Hinzuziehung von Beratern

Grundsätzlich kann sich der Geschäftsführer sowie auch jeder Gesellschafter zu seiner Vorbereitung eines Beraters, insbesondere eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, bedienen. Dies ist auch dann möglich, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer einer Schweigepflicht unterliegt, soweit er dafür Sorge trägt, dass auch die Berater einer entsprechenden Verschwiegenheitsverpfli...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

Die Feststellung beginnt immer mit der Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung: Ist die Ladung schon nicht ordnungsgemäß erfolgt (weil z. B. nicht alle Gesellschafter eine Einladung erhalten haben), können Beschlüsse nur dann ergehen, wenn alle Gesellschafter anwesend sind und alle auf die ordnungsgemäße Ladung der Versammlung verzichten. In einer Ein-Personen-GmbH ist...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zu Beginn der Versammlung sollte immer die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Beschlüsse einer beschlussunfähigen Versammlung sind nichtig. 3.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Die Feststellung beginnt immer mit der Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung: Ist die Ladung schon nicht ordnungsgemäß erfolgt (weil z. B. nicht alle Gesellschafter eine Einladung e...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2 Wahl des Versammlungsleiters

2.1 Aufgaben des Versammlungsleiters Oft ist in Gesellschaftsverträgen vorgesehen, dass zu Beginn einer jeden Versammlung ein Versammlungsleiter gewählt wird. Dieser soll die Versammlung koordinieren, die Tagesordnungspunkte verlesen, verschiedenen Rednern das Wort erteilen, die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte leiten, die Niederschrift fertigen und das Zustandekommen ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3.2 Feststellung der Anwesenheit und ordnungsgemäßen Besetzung

Sodann werden die anwesenden Gesellschafter und das damit vertretene Stammkapital festgestellt. Ein Gesellschafter hat die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten (einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten) vertreten zu lassen. Die Vollmacht bedarf zu ihrer Wirksamkeit aber der Schriftform. Liegt nur eine mündliche Vollmacht vor, so hat der Bevollmächtigte weder...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 7 Protokollierung der Versammlung

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass Beschlüsse der Gesellschafter zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies sind: alle Beschlüsse, die eine Änderungen des Gesellschaftsvertrags zur Folge haben, Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen, Umwandlung der GmbH. Eine schriftliche Protokollierung ist darüber hinaus kein gesetzliches Wirksamkeitserfordern...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 So wird Versammlungsleiter bestimmt

Der Versammlungsleiter wird durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Jeder Anwesende, auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter oder Geschäftsführer ist, kann in die Position des Versammlungsleiters gewählt werden. Eine eigene Stimmberechtigung ist dazu nicht zwingend erforderlich. Dies gilt insbe...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4 Verlesung der Tagesordnungspunkte

Als Nächstes sollte der Versammlungsleiter die Tagesordnungspunkte verlesen. Gegenstand der Versammlung können nur solche Tagesordnungspunkte sein, die jedem Gesellschafter 3 Tage vor Beginn der Versammlung zugegangen sind. Wird diese Frist unterschritten, können die Gesellschafter einstimmig auf diese Frist zur Vorankündigung verzichten. Nur bei ausdrücklichem Verzicht kann ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 6 Feststellung des Stimmergebnisses/Beschlussergebnisses

Die ausdrückliche Feststellung des Beschlussergebnisses ist kein gesetzliches Wirksamkeitserfordernis. Der Beschluss ist mit dem Abstimmungsergebnis wirksam. In manchen Gesellschaftsverträgen ist aber eine Feststellung durch den Versammlungsleiter vorgesehen. Praxis-Tipp Immer das Beschlussergebnis feststellen Auch wenn nicht gesondert im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, sollt...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 8 Beendigung der Versammlung/Übergabe des Protokolls

Nachdem die Versammlung beendet ist, sollte auch dies der Vollständigkeit halber im Protokoll aufgeführt werden. Anschließend sollte das Protokoll geschrieben und jedem Gesellschafter zur Kenntnis übersandt werden. Hierfür ist keine besondere Form vorgeschrieben. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, das Protokoll von jeder anwesenden Person unterzeichnen zu lassen. Nicht-Anwe...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1 Vorbereitung

Die Versammlung sollte gut vorbereitet sein. Sie läuft regelmäßig wie folgt ab: Einleitung, Begrüßung etc. Evtl. Wahl des Versammlungsleiters Feststellung der Beschlussfähigkeit Verlesung und Diskussion der Tagesordnungspunkte Abstimmung über die Tagesordnungspunkte Feststellung des Stimmergebnisses/Verlesung des Beschlussergebnisses Verfassung des Versammlungsprotokolls, Übergabe ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.1 Aufgaben des Versammlungsleiters

Oft ist in Gesellschaftsverträgen vorgesehen, dass zu Beginn einer jeden Versammlung ein Versammlungsleiter gewählt wird. Dieser soll die Versammlung koordinieren, die Tagesordnungspunkte verlesen, verschiedenen Rednern das Wort erteilen, die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte leiten, die Niederschrift fertigen und das Zustandekommen der Beschlüsse feststellen. In den Fä...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 1 Fehlerhafte Einberufung / Die fünf häufigsten Fehler

Die Einladungsfristen wurden nicht eingehalten Jeder Gesellschafter muss die Gelegenheit haben, sich hinreichend auf die Gesellschafterversammlung und die darin zu fassenden Beschlüsse vorzubereiten. Soweit die (fehlerhafte) Einladung dem Gesellschafter die Teilnahme und Vorbereitung erschwert, wird davon ausgegangen, dass dem Gesellschafter die Ausübung eines unverzichtbaren...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / Einführung

Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmen maßgeblich das Schicksal und den Fortgang der Gesellschaft. Jedoch gelten strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit oder gar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Dieser Beitrag behandelt die häufigsten Fälle, die zu einer Angreifbarkeit de...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 4 Inhaltliche Mängel

Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten Beschlüsse, die gegen Schutzgesetze verstoßen, z. B. Verstöße gegen die Kapitalerhaltungspflicht oder Beschlüsse, die strafbare Handlungen zur Folge haben, können nicht wirksam gefasst werden. Folge: Nichtigkeit (und Anfechtbarkeit) Benachteiligende Kapitalerhöhungsbeschlüsse Wird eine Kapitalerhöhung durchgeführt, sind die...mehr

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Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.4 Willensbildung, Gesellschafterversammlung und -Beschlüsse

Die Willensbildung in Kapitalgesellschaften ist grds. formalisiert. Hier ist je nach Gesellschaftsform, Anzahl und Willen der Gesellschafter eine bloße Niederschrift oder die förmliche Einberufung einer Gesellschafterversammlung nach ganz bestimmten Regelungen erforderlich. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Mitglieder, sodass deren Möglichkeit zur Teilhabe an der Wille...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 3.5 Willensbildung, Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

Beschlüsse werden in der Regel im Rahmen der Gesellschafterversammlung gefasst, sind aber auch außerhalb möglich, z. B. im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefon- oder Videokonferenz. Ab dem 1.1.2024 richtet sich die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der OHG nicht mehr nach dem Kopfprinzip, d. h. nach der Mehrheit der Gesellschafter, sondern nach ...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.5 Willensbildung, Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

Die Willensbildung in der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung. Formerfordernisse bestehen hierfür keine. Die Beschlüsse sind grundsätzlich einstimmig zu fassen, wenn keine anderen Mehrheiten vorgesehen sind. Die Stimmkraft eines Gesellschafters richtet sich nach dem Verhältnis seiner Beteiligung, sofern nichts anderes vereinba...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.2 Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat

Hinsichtlich der inneren Organisation der SE kann zwischen einem monistischen und einem dualistischen System gewählt werden. Das dualistische System sieht wie die deutsche AG den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung als die drei erforderlichen Organe der SE vor. Insoweit kann auf das zur AG Gesagte verwiesen werden. Das monistische System ermöglicht es hingegen...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.2 Willensbildung, Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Das oberste Willensbildungsorgan der GmbH ist die Gesellschafterversammlung; sie besteht aus den Gesellschaftern. Grundsätzlich hat sie in den gesellschaftlichen Fragen die Entscheidungskompetenz, die teilweise durch den Gesellschaftsvertrag auf die Geschäftsführung übertragen werden kann. Zwar ist das GmbHG anders als das AktG grds. dispositiv, d. h. der Gesellschaftsvertra...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.3 Willensbildung, Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionären der AG und ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben sollen. Hier werden keine Angelegenheiten der Geschäftsführung, sondern lediglich die Grundlagenentscheidungen gefasst. Hierunter fallen u. a. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit sie von der...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.1 Geschäftsführung

Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und können von dieser durch Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, können sie die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten. Eine abweichende Regelung,...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3 Organe der GmbH

Die GmbH hat mind. zwei Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Bei mitbestimmungspflichtigen GmbHs nach dem DrittelbG oder MitbestG ist zusätzlich ein Aufsichtsrat zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag kann freiwillig einen Aufsichtsrat oder Beirat vorsehen. 3.3.1 Geschäftsführung Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen oder...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 5.2 Fassung des Umwandlungsbeschlusses

Die für den Umwandlungsbeschluss erforderliche Mehrheit hängt von dem beabsichtigten Formwechsel und dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag des formwechselnden Rechtsträgers ab. Beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine GmbH ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich. In unserem Beispielsfall müssen also alle 3 Gesellschafter einverstanden sein. Auch die nicht auf ...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 7 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen sich wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Geschäftsführung / 2 Beschränkung der Geschäftsführung

Grundsätzlich steht die gesamte Geschäftsführung unter Regelungsvorbehalt der Gesellschafter. Somit können die Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis erweitern oder einschränken. Die betreffenden Regelungen können in die Satzung aufgenommen werden und im Bestellungsbeschluss oder in besonderen Gesellschafterbeschlüssen oder auch in einer Geschäftsordnung oder im Anstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Geschäftsführung / Zusammenfassung

Begriff Die Geschäftsführungsbefugnis gibt den Umfang wieder, in dem der Geschäftsführer die Gesellschaft aufgrund des Innenverhältnisses verpflichten darf bzw. welche Maßnahmen er im Innenverhältnis treffen darf. Davon abzugrenzen ist die Befugnis nach außen rechtsgeschäftlich für die GmbH aufzutreten. Diese Kompetenz wird durch die sog. Vertretungsbefugnis bestimmt, die na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 1 Geschäftsführung im Insolvenzverfahren

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt, hat aber grundsätzlich keine Befugnisse mehr im Innen- wie im Außenverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsführer zwar nicht abberufen, er kann aber den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers kündigen. Dies ist ordentlich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 2 Aufgaben des Insolvenzverwalters

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge kündigen, übernimmt handels- und steuerrechtliche Pflichten, stellt den Jahresabschluss auf, ist berechtigt, das gesamte Unternehmen zu veräußern (unter Mitwirkung der Gläubigerversammlung). Hinweis Neue Geschäftschancen anbieten Entdeckt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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