Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / d) Handelsregisteranmeldung

aa) Keine Anwendung des § 181 BGB Rz. 30 Bei einer Handelsregisteranmeldung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Auch insoweit kann sich aufgrund eigener Beteiligung der Eltern oder aufgrund der Beteiligung mehrerer Minderjähriger, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, die Frage nach der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers stellen. Nach herrs...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verordnungen

Rz. 143 Demgegenüber hat die Verordnung gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Diese unmittelbare Geltung führt dazu, dass die Verordnung nicht, wie die Richtlinie, nur der Angleichung des Rechts dient, sie führt auf dem von ihr behandelten Gebiet unmittelbar zur Vereinheitlichung des Rec...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / D. Beispiele für praktisch häufige beurkundungspflichtige Vorgänge

Rz. 41 In der Praxis sind insb. folgende Vorgänge mit einem Bezug zum Gesellschaftsrecht oder angrenzenden Rechtsgebieten beurkundungspflichtig:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVIII. Konzernverhältnisse

Rz. 95 Das auf den grenzüberschreitenden Konzern anwendbare Recht wird grds. an das Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft angekoppelt. Im Unterordnungskonzern [164] unterliegen Begründung, Wirkungen und Auflösung des Konzernrechtsverhältnisses daher ausschließlich dem Recht dieser Gesellschaft. Dies gilt gleichermaßen für den vertraglichen wie auch für den faktische...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Sonstige Beurkundungen

Rz. 7 Für die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen sowie sonstiger Tatsachen und Vorgänge gilt anstelle der §§ 8 ff. BeurkG das vereinfachte Verfahren der §§ 36 ff. BeurkG. In diesem Fall wird von dem Notar eine Niederschrift aufgenommen, in welcher der Notar die von ihm wahrgenommenen Abläufe und Beschlussfassungen festhält. Ein Verlesen der Urkunde sowie ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. 1 EuGVVO: Ansprüche aus einem Vertrag

Rz. 129 Was die nicht schon durch Art. 24 Nr. 2 EuGVVO erfassten gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten angeht, so ergibt sich die Möglichkeit zur Zuständigkeitskonzentration am Sitz der Gesellschaft daraus, dass der EuGH den Begriff der "vertraglichen Streitigkeit" i.S.v. Art. 7 Nr. 1 EuGVVO weit auslegt und hierunter auch gesellschaftsrechtliche Verhältnisse fasst. Dies g...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Bedeutung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 13 Auf die Verweisung auf das am Verwaltungssitz geltende Recht ist gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB auch das dort geltende IPR anzuwenden. Insb. ist eine Verweisung durch das am Verwaltungssitz geltende IPR auf das Recht eines dritten Staates (Weiterverweisung) oder auf das deutsche Recht (Rückverweisung) zu beachten.[14] Das kommt insb. dann vor, wenn das dortige intern...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Befreiung

Rz. 34 Von den Beschränkungen des § 181 BGB kann der Vertretene den Vertreter befreien. Im Gesellschaftsrecht muss diese Befreiung, wenn sie ggü. den geschäftsführenden Organen erfolgt, durch das dafür zuständige Gesellschaftsorgan ausgesprochen werden. Bei der AG ist dies ggü. dem Vorstand der Aufsichtsrat (in den Grenzen des § 112 AktG), bei der GmbH oder Personengesellsch...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VIII. Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen

Rz. 40 Für Verfügungen von Todes wegen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen, jedoch mit einigen Besonderheiten. Der Notar soll die Testamentsniederschrift in einen Umschlag nehmen und mit dem Prägesiegel verschließen. Das verschlossene Testament ist unverzüglich in amtliche Verwahrung zu bringen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 BeurkG).[41] Ein ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Ersatzlösungen

Rz. 101 Zur "Verschmelzung" einer deutschen GmbH auf ihre ausländische Alleingesellschafterin könnte man z.B. auch wie folgt verfahren: Die deutsche GmbH (übertragende Gesellschaft) wird – nach Übertragung eines Teil-Geschäftsanteils durch den Alleingesellschafter auf einen Treuhänder – in eine KG umgewandelt, wobei der Treuhänder die Stellung eines Kommanditisten und die aus...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Geltung des Gründungsstatuts für EU-Gesellschaften

Rz. 15 Art. 49 AEUV verbietet sämtliche Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats (primäre Niederlassungsfreiheit). Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet ei...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Erteilung einer Handelsregistervollmacht

(1) Interessenlage Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs....mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / e) Besonderheiten bei der Gründung einer stillen Gesellschaft

aa) Allgemeines Rz. 34 Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) handelt es sich um eine spezielle, auf die Beteiligung an einem Handelsgewerbe beschränkte Form der BGB-Innengesellschaft.[71] In dieser Gesellschaftsform beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Das Handelsgewerbe kann ein Einzelunternehme...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / A. Allgemeines

I. Gründe für die Beteiligung minderjähriger Gesellschafter Rz. 1 Minderjährige werden an Gesellschaften häufig aus steuerlichen Gründen beteiligt. Ertragsteuerlich können der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (derzeit 11.604,00 EUR) und der Progressionsvorteil genutzt werden. Schenkungsteuerlich bieten "Gesellschaftslösungen" eine elegante Möglichkeit, die Freibet...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

a) Abgrenzung: Gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse – Grundlagenbeschlüsse Rz. 63 Bei der Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Probleme können hierbei mit Blick auf § 181 BGB entstehen, wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist oder mehrere minderjährige Gesellschafter ve...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Personengesellschaften

a) Gesetzliche Vertretung aa) Grundsatz: Vertretung durch die Eltern oder durch den Vormund Rz. 5 Bei der Gründung einer Personengesellschaft muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Gesetzliche Vertreter sind in erster Linie die Eltern. Sie vertreten ihr minderjähriges Kind bei gemeinsamer Sorge gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hat ein Elte...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Übersicht über die erlassenen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien

1. Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie a) Publizitätspflicht Rz. 145 Die Richtlinie 2009/101/EG[280] (Publizitätsrichtlinie), beabsichtigt die Stärkung des Schutzes Dritter, die mit einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der EU gegründet worden ist, kontrahieren. Insb. sollen diese vor Schäden aus der Unwirksamkeit von Verpflichtungen der Gesellschaft gesch...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Wirksamkeit der Abtretung

a) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage) Rz. 80 Gem. Art. 11 Abs. 1 Fall 1 EGBGB ist die Abtretung zum einen wirksam, wenn sie die von dem auf das Rechtsgeschäft anwendbaren Recht verlangte Form einhält (Geschäftsstatut) – bei der Abtretung von Geschäftsanteilen also das Gesellschaftsstatut. Hinweis So kann z.B. bei Vornahme der Abtretung im Inland der A...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / f) Besonderheiten bei der Einräumung einer Unterbeteiligung

aa) Allgemeines Rz. 38 Auch die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung; sie ist die Beteiligung an einer Beteiligung (und nicht – wie die stille Gesellschaft – die Beteiligung an einem Handelsgeschäft selbst). Bei der Unterbeteiligung handelt es sich ebenso wie bei der stillen Gesellschaft um eine BGB-Innengesellschaft.[85] Eine Außenhaftung de...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Allgemeines

Rz. 4 Bei der Begründung der Gesellschafterstellung ist zu unterscheiden: Der Minderjährige kann sich an der Gründung der Gesellschaft beteiligen (dazu unter Rdn 5 ff.) oder aber einer bereits bestehenden Gesellschaft "beitreten" (dazu unter Rdn 43 ff.). Dabei ist jeweils zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu differenzieren.mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Allgemeines

Rz. 202 Nach der erstmaligen Eintragung der Zweigniederlassung sind auch alle späteren Änderungen in Bezug auf die Gesellschaft oder die Zweigniederlassung anzumelden. Für die Anmeldung und die Nachweise der Änderung gelten im Wesentlichen die gleichen Erfordernisse wie bei der erstmaligen Anmeldung.mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Kapitalgesellschaften

a) Gesetzliche Vertretung Rz. 41 Bei der Gründung einer AG oder GmbH unter Beteiligung eines Minderjährigen gelten die Ausführungen zur Personengesellschaft (Rdn 5 ff.) entsprechend. Die Gesellschaftsgründung ist für den Minderjährigen auch dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn ihm die geschuldete Einlage von einem Dritten schenkweise zur Verfügung gestellt wird, d...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Auflösung und Löschung der Gesellschaft im Gründungsstaat

Rz. 206 Unabhängig hiervon isteine Liquidation der Gesellschaft im Gründungsstaat zu beurteilen. Diese vollzieht sich nach den Vorschriften des Gesellschaftsstatuts. Vgl. hierzu Rdn 117 ff.mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

Rz. 81 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weshalb auch der beschränkt Geschäftsfähige gesetzlich vertreten werden muss. Soll der gesetzliche Vertreter selbst die Beteiligung erwerben, ist er gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB von der Vertretung ausgeschloss...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 5. Deutsche Beurkundung bei ausländischen Anteilen

Rz. 53 Die Frage, ob eine in Deutschland vorgenommene Veräußerung von Anteilen an einer (der GmbH vergleichbaren) ausländischen Gesellschaft beurkundungspflichtig ist, wird in Rspr. und Schrifttum wie folgt behandelt: a) Verpflichtungsgeschäft Rz. 54 Der BGH musste diese Rechtsfrage noch nicht entscheiden. Er scheint jedoch der Auffassung zu sein, Art. 11 EGBGB erweiternd ausz...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Anerkennung der Verschmelzung in Drittstaaten

Rz. 102 Ob die Verschmelzung auch in einem dritten Staat anzuerkennen ist, in dem Sachen belegen sind, die der übertragenden Gesellschaft gehört haben, oder eine Gesellschaft ihren Sitz hat, an der die übertragende Gesellschaft beteiligt war, ist nach dem Recht dieses dritten Staates zu beurteilen. Erkennt dieser die infolge der Verschmelzung eintretende Universalsukzession ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Aufnahmevertrag

Rz. 44 Der Eintritt eines weiteren Gesellschafters (originärer Anteilserwerb) erfordert einen Aufnahmevertrag, also einen Gesellschaftsvertrag zwischen dem Beitretenden und den bisherigen Gesellschaftern.[97] Für die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen und die familiengerichtliche Genehmigung gelten daher die Ausführungen zur Gründung einer Personengesellschaft (Rdn 5 ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Übersicht

Rz. 79 Der Minderjährige kann auf verschiedene Weise aus der Gesellschaft ausscheiden. Er kann im Grundsatz rechtsformunabhängig Rz. 80 Bei Personengesellschaften kann der Minderjährige außerdem durch Vereinbarung mit den anderen Ges...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Genehmigungsbedürftigkeit

(1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB) Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für di...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 15. Weitere Richtlinien(vorschläge) mit gesellschaftsrechtlicher Relevanz

a) Aktionärsrechterichtlinien Rz. 168 Am 11.7.2007 ist die Richtlinie 2007/36/EG[330] über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verabschiedet worden. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte in Deutschland durch das "Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie" (ARUG) vom 28.5.2009.[331] Die Richtlinie soll durch die Einführung v...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Gesellschaftsrechtliche Verordnungen

1. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung Rz. 175 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ( EWIV) wurde durch Verordnung des Rates vom 25.7.1985 geschaffen. Die notwendigen Ausführungsvorschriften wurden durch Gesetz vom 14.4.1988 zur Verfügung gestellt.[347] Der deutsche Gesetzgeber hat sich entschlossen, die EWIV ohne Rechtspersönlichkeit auszustatte...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / IV. Auflösung

1. Gesetzliche Vertretung Rz. 93 Der Minderjährige muss bei der Beschlussfassung über die Auflösung gesetzlich vertreten werden. Ist der gesetzliche Vertreter Mitgesellschafter, ist er von der Vertretung des Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB ausgeschlossen. Es muss gem. § 1809 BGB (bis 31.12.2022: § 1909 BGB) ein E...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterhin erforderliche notarielle Beglaubigung erfolgt durch ein elektronisches Zeugnis des Notars nach § 39a BeurkG.mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Gerichtsstand nach der EuGVVO

1. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand der Gesellschaft Rz. 124 Gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO sind vorbehaltlich abweichender Vorschriften der Verordnung Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen (Allgemeiner Gerichtsstand). Der "Wohnsitz" einer Gesellschaft oder juristischen Person befinde...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Gesetzliche Vertretung

(1) GmbH Rz. 52 Ein Minderjähriger kann einer bestehenden GmbH dadurch "beitreten", dass er im Zuge einer von der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung eine neue Stammeinlage übernimmt. Hierfür ist ein Übernahmevertrag zwischen dem Minderjährigen und der Gesellschaft erforderlich, der aufseiten der Gesellschaft von allen Gesellschaftern – und nicht durch den Geschäftsfüh...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / B. Arten der Beurkundung

Rz. 5 Es lassen sich folgende praktisch bedeutsame Arten der Beurkundung unterscheiden: I. Beurkundung von Willenserklärungen Rz. 6 Die Beurkundung von Willenserklärungen richtet sich nach §§ 8 ff. BeurkG. Hauptmerkmal der Beurkundung von Willenserklärungen ist die Durchführung einer "Verhandlung" (§ 8 BeurkG i.V.m. § 13 BeurkG). Die Verhandlung besteht im Vorlesen der Nieders...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / C. Form der Beurkundung

I. Inhalt der Niederschrift Rz. 12 Bei der Beurkundung von Willenserklärungen ist eine Niederschrift über die Verhandlung aufzunehmen, die folgende Angaben zwingend enthalten muss (§§ 9–11, 13, 16, 17, 22–25 BeurkG):[10]mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 94 Da der Auflösungsbeschluss nur zu einer Umwandlung der werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft führt, ist mit ihm keine Veräußerung des Erwerbsgeschäfts verbunden, weshalb eine gerichtliche Genehmigung nach § 1852 Nr. 1 lit. b) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3) BGB nicht erforderlich ist.[196]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Internationale Zuständigkeit für gesellschaftsinterne Streitigkeiten

a) Ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 24 Nr. 2 EuGVVO Rz. 126 Für Klagen, welchemehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

Rz. 95 Aus einer Personengesellschaft kann der Minderjährige auch durch eine vertragliche Vereinbarung mit den Mitgesellschaftern ausscheiden. Ist der gesetzliche Vertreter Mitgesellschafter, muss gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181, 1809 (bis 31.12.2022: § 1909) BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, da die Austrittsvereinbarung ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / F. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Als Ausnahme von dem Grundsatz der Formfreiheit bei Personengesellschaften kann sich bei einer GmbH & Co. KG aufgrund der erforderlichen Verzahnung der Gesellschafterstellung bei der KG und deren Komplementär-GmbH eine Beurkundungspflicht ergeben. I. Form des Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG Rz. 77 Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit bei Personeng...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 29 Für die Bestellung von Ergänzungspflegern und die Erteilung der etwa erforderlichen gerichtlichen Genehmigung ist der Rechtspfleger funktionell zuständig (§ 3 Nr. 2 Buchst. a) RPflG).mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Geltung der Sitztheorie

1. Bestimmung des Verwaltungssitzes Rz. 10 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Eine Legaldefinition des Verwaltungssitzes findet sich mittlerweile in § 706 Satz 1 BGB in der seit dem 1.1.2024 geltenden Fassung. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Formen des Sekundärrechts

1. Richtlinien Rz. 140 Art. 2 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr in dem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden kann. Dieses Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt eine umfassende Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten grds. aus. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der Gegenstand der Ermächtigung...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesetzliche Vertretung a) Abgrenzung: Gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse – Grundlagenbeschlüsse Rz. 63 Bei der Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Probleme können hierbei mit Blick auf § 181 BGB entstehen, wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist oder mehrere minder...mehr