Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Rz. 76 Als weitere supranationale Gesellschaftsform bietet das Europarecht die SE an. Die maßgebliche EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8.10.2001 (ABl EG L 294/1; SE-VO) ist am 8.10.2004 in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung (VO) richtet sich primär die rechtliche Verfassung einer SE. Im Übrigen enthält das jeweils anwendbare nationale Gesellschaftsrecht (Art. 9 SE-VO) Reg...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / A. Einleitung

Rz. 1 Das Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland hat im dritten Quartal 2019 den ersten größeren Rückschlag seit Längerem erlebt.[1] Dies hatte sich angesichts der schon seit einem Jahr anhaltenden Konjunkturdelle abgezeichnet. Besonders der deutsche Mittelstand mit seinen im internationalen Vergleich traditionell eher niedrigen Eigenkapitalquoten ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Informations- und Kontrollrechte

Rz. 425 Der Treuhänder ist schließlich auch Träger der mitgliedschaftlichen Informationsrechte, z.B. nach § 166 HGB, § 717 BGB, § 51a GmbHG, § 131 AktG. Sind den Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag weitere mitgliedschaftliche Kontrollrechte eingeräumt, werden auch diese vom Treuhänder wahrgenommen. Eine Übertragung dieser Rechte auf den Treugeber ist mit dem gesellsch...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Durchgriffshaftung des Treugebers

Rz. 430 Eine Durchgriffshaftung des Treugebers kommt einerseits als Außenhaftung ggü. den Gläubigern der Gesellschaft und andererseits als Innenhaftung ggü. der Gesellschaft in Betracht. Rz. 431 Nach a.A. ist eine Außenhaftung (z.B. nach §§ 126 ff., 171 ff. HGB bei der Verwaltungstreuhand an einem Personengesellschaftsanteil) regelmäßig abzulehnen (vgl. a. o. Rdn 427).[537] R...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gesetzgebungsverfahren

Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2022 durch das Gesetz zur ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Beschlüsse außerhalb der Versammlung

Rz. 726 Außerhalb einer Gesellschafterversammlung können Beschlüsse gefasst werden, wenn alle Gesellschafter hiermit und mit der Art der Abstimmung einverstanden sind. Als Abstimmungsart kommt schriftliche, telefonische, telegrafische, elektronische Abstimmung oder Abstimmung in Textform in Betracht. Schriftlich bedeutet, dass jeder Gesellschafter seine Abstimmungserklärung ...mehr

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AGS 01/2024, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen

Bearbeitet von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 83. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVIII, 3.288 S., 125,00 EUR Im Jahresrhythmus arbeitet der Grüneberg aus der immensen Ansammlung aktueller Rspr. und Lit. die wesentlichen Informationen heraus und gibt dazu klare und praxisrelevante Antworten. Die Grüneberg-Webseite (GrünHome: www.grueneberg.beck.de) bietet Raum f...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 39 Bei Personenhandelsgesellschaften wird der Gewinn oder der Verlust eines Geschäftsjahres aufgrund der (Handels-)Bilanz ermittelt (§§ 120 Abs. 1, 167 Abs. 1 HGB). Obwohl sich für die genannten Gesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften keine ausdrückliche Regelung im HGB findet, ist auch bei deren Jahresabschluss zwischen dem Akt der Aufstellung und dem der Fe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Persönliche Einwendungen und Einreden

Rz. 163 Soweit dem Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch den Gesellschaftsgläubiger Einwendungen oder Einreden zustehen, richtet sich dies nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts. Diese kann der Gesellschafter ohne Weiteres geltend machen; § 721b BGB n.F. setzt dies voraus.[283] Betracht kommen damit insb. Stundung, Erlass, Vergleich oder Ähnliches. Hinzu kommt...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gewährleistung der persönlichen Verflechtung

Rz. 146 Ist eine Betriebsaufspaltung gewollt, muss der einheitliche Beherrschungswille in Gestalt der personellen Verflechtung durchgehend auf der Grundlage der Stimmrechte in beiden Gesellschaften gewährleistet sein. Hierzu sind Stimmrechtsbindungsverträge [296] neben den Gesellschaftsverträgen abzuschließen. Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 1.7.2003 und 30.11.2005 (...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Austrittsrecht des Gesellschafters

Rz. 834 Sind im Insolvenzplan gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vorgesehen, so dürften diese für den dissentierenden (aber überstimmten) Gesellschafter regelmäßig einen wichtigen Grund für den seinerseitigen Austritt aus der Gesellschaft darstellen. Kein Gesellschafter muss eine Vermehrung seiner gesellschafterlichen Pflichten gegen seinen Willen hinnehmen (Gedanke ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erlöschen der Überträgerin

Rz. 72 Bei der Verschmelzung ist der Untergang des übertragenden Rechtsträgers zwingend.[157] Sein Fortbestand kann nicht wirksam vereinbart werden.[158] Dabei geschieht die Verschmelzung jedoch unter Ausschluss der Abwicklung. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge, das keinen Raum für eine Liquidation lässt.[159]mehr

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§ 20 Joint Ventures / 4. Regelung der Geschäftsführung

Rz. 51 Zur Machtbalance im Joint Venture gehört auch das Austarieren der Kompetenzen von Geschäftsführung und Gesellschafter. Das aus dem Gesellschaftsrecht vertraute Instrument ist ein Katalog, der Maßnahmen auflistet, zu deren Vornahme die Geschäftsführung im Innenverhältnis der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Dieser Katalog findet sich häufig i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Überlegungen zur Rechtsformwahl (Zivil- und Steuerrecht)

Rz. 600 Bei der Entscheidung über die künftige Rechtsform eines Unternehmens sind insb. wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten. Generell lässt sich Folgendes festhalten: Das finanzielle "Handling" einer Personengesellschaft ist einfacher als das einer Kapitalgesellschaft. Existenzgründer sind mit der in einer G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Handelndenhaftung im Vorgründungsstadium

Rz. 1446 Ist im Namen einer Vereinigung vor ihrer Eintragung gehandelt worden und übernimmt die Vereinigung nach der Eintragung die sich aus diesen Handlungen ergebenden Verpflichtungen nicht, so haften die natürlichen Personen, Gesellschaften oder anderen juristischen Einheiten, die diese Handlungen ausgeführt haben, aus ihnen unbeschränkt und gesamtschuldnerisch (Art. 9 Ab...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Personengesellschaft

Rz. 221 Die Rechtsformen der Personengesellschaften sind sowohl für die Franchise-Geber- als auch für die Franchise-Nehmer-Gesellschaft denkbar, also die Gründung einer OHG oder KG oder einer GmbH & Co. KG. Rz. 222 Häufig werden Franchise-Nehmer-Gesellschaften auch als GbR betrieben, so bei Dienstleistungs-Franchisen, wie z.B. Makler-Franchise-Systemen, die nunmehr nach der B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Schutz der Unternehmensmitbestimmung

Rz. 485 Im Hinblick auf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung hat die UmwRL für alle drei Umwandlungsformen am Konzept aus Verhandlungsmodell und Auffanglösung festgehalten, allerdings auch hier einige bedeutsame Neuerungen eingeführt. Die Neuregelungen finden sich für grenzüberschreitende Verschmelzungen im novellierten MgVG und für grenzüberschreitende Spaltungen und Fo...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Franchise-Geber-/Franchise-Nehmer-Gesellschaft

Rz. 216 Franchise-Geber und Franchise-Nehmer sind i.d.R. unterschiedlich strukturiert. Während die Franchise-Geber-Gesellschaft meistens als GmbH oder als AG gesellschaftsrechtlich organisiert ist, ist der typische Franchise-Nehmer nach wie vor eine natürliche Person. Teilweise ist der Franchise-Nehmer Kleinstgewerbetreibender und nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Abspaltungsverbot

Rz. 1305 Die den Partnern aus dem Gesellschaftsverhältnis zustehenden Ansprüche sind grds. nicht übertragbar (§ 711a Satz 1 BGB). Das Abspaltungsverbot bezieht sich auf sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden Rechte des Gesellschafters.[1693] Ein Verbot, den Gesellschaftsanteil als solchen abzutreten, ist damit nicht verbunden.[1694] Abweichend von diesem Grundprinzi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Gesellschafter

Rz. 95 Für das deutsche Gesellschaftsrecht kennzeichnend ist die Verbindung von Beschränkungen der Gesellschafterhaftung im Außenverhältnis mit zwingenden gesetzlichen Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln. Folgerichtig kennen die Personengesellschaften grds. keine Haftungsbeschränkungen der Gesellschafter ggü. den Gesellschaftsgläubigern. Die Gesellschafter einer GbR h...mehr

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 1.1 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Änderungen des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Personenhandelsgesellschaften. Das Gesetz differenziert nun zwischen der rechtsfähigen Außen-GbR (§ 70...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Grundlagen

Rz. 166 An diese jüngeren Entwicklungen knüpft die EU-Kommission, welche sich in ihrem Arbeitsprogramm das Motto "Ein Europa für das digitale Zeitalter" auf die Fahne geschrieben hat, mit ihrem jüngsten Vorschlag an. Am 23.3.2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht vorg...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Fremdnützige Treuhand

Rz. 384 Bei der fremdnützigen (uneigennützigen) Treuhand handelt der Treugeber zwar in eigenem Namen, wirtschaftlich aber im Interesse des Treugebers. Häufigste Form der der fremdnützigen Treuhand ist die sog. Verwaltungstreuhand, bei der ein Treuhänder nach dem Treuhandvertrag die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil im Interesse des Treugebers ausüben soll.[456] Auf der Grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtsgeschichtliche Entwicklung

Rz. 52 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ursprünglich als bloßes Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter i.S.d. § 47 GBO bewertet; demgemäß wurden die Gesellschafter als Berechtigte angesehen und in das Grundbuch eingetragen.[94] Der BGH hatte mit Urt. v. 29.1.2001 grundlegend die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kleingewerbe und Handwerker

Rz. 68 Solange ein gemeinschaftlich betriebener Gewerbebetrieb noch nicht die Voraussetzungen des Handelsgewerbes nach § 1 Abs. 2 HGB erfüllt, ist die Gesellschaft grds. GbR. Zwar besteht auch für sog. Kleingewerbetreibende/Minderkaufleute die Möglichkeit gem. § 107 Abs. 1 Satz 1 HGB n.F. (vormals: § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB a.F.) durch Eintragung im Handelsregister in die Rech...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Wesentliche Rechtsgrundlagen

Rz. 285 Die Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen im Alleingang im Wege der Projektfinanzierung wird wegen des hohen Strukturierungsaufwandes höchstwahrscheinlich auch in Zukunft eher die Ausnahme bleiben. Nicht so fern liegend ist jedoch die Beteiligung eines Unternehmens an einer Projektfinanzierung in der einen oder anderen Form, sei es als Auftragnehmer...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung

Rz. 455 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber ist notariell zu beurkunden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 UmwG i.V.m. § 305 Abs. 2 Satz 1 UmwG bzw. i.V.m. § 320 Abs. 2 i.V.m. §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 135 Abs. 1 UmwG bzw. § 333 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Nach deutschem Beurkundungsrecht kann die Beurkundung sowohl im Verfahren der Beurkundung von Willenserklärungen ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Ungleichbehandlung von Gesellschaftern im Insolvenzplan?

Rz. 828 Bei einer im Plan vorgesehenen Zwangsabtretung oder Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen oder Zwangsausschließung von Gesellschaftern dürfte der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sein, so dass die Zwangsmaßnahme nur betreffend einzelne Gesellschafter nicht zulässig sein dürfte. Rz. 829 Unabhängig von der Frage, ob im Insolvenzverfahren d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschafter

Rz. 488 Eine OHG muss mindestens zwei Mitglieder haben, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Daneben können auch solche Personengesamtheiten Gesellschafter sein, die im Rechtsverkehr als selbstständige Einheiten auftreten und eine selbstständige Haftung übernehmen können (wie z.B. eine [Außen-]GbR, OHG, KG, EWIV usw.).[784] Das gilt auch für ausländ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Begriff und Bedeutung

Rz. 134 Kernbestandteil einer GbR ist der von den Gesellschaftern verfolgte gemeinsame Zweck. Dabei wird kein zwingendes Übereinstimmen von den jeweiligen individuellen Gesellschafterinteressen und dem gemeinsam verfolgten Zweck gefordert. Dieser muss nur zum Zeitpunkt der Gründung gegeben sein. Die Gesellschafter sind danach verpflichtet, ihre Individualinteressen hinter di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Bauarbeitsgemeinschaften

Rz. 71 Von ungebrochen großer Bedeutung sind die Bauarbeitsgemeinschaften, sog. ARGE.[153] Schon bei kleineren Bauvorhaben tun sich oftmals mehrere Bauunternehmer deshalb zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, um so unterschiedliche Fachkenntnisse kombinieren zu können. Je nach Größe der Projekte lassen sich bestimmte Bauvorhaben auch nur mit mehreren Gesellschaftern verwirklich...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschaftsrechtliche Kriterien

Rz. 91 Bei der Bewertung, welche Gesellschaftsform sich für die von den Gesellschaftern verfolgten Zwecke am besten eignet, konkurriert die GbR nicht nur mit den anderen Personengesellschaften. Sie steht gleichzeitig auch im Wettbewerb zu den verschiedenen Formen der Kapitalgesellschaften, wobei spätestens seit der Entscheidung "Inspire Art" des EuGH[179] neben den deutschen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfähigkeit der GbR

Rz. 13 Kaum eine Frage im Gesellschaftsrecht war derart umstritten wie die nach der Rechtsfähigkeit der GbR. Die dogmatische Herausforderung dieser Frage beruhte auf dem Umstand, dass der historische Gesetzgeber des BGB dem Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Innengesellschaft folgte. Ihre praktische Relevanz resultierte aus Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Modifikation des Abfindungsanspruchs

Rz. 418 Grds. gilt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfindungsregelung eines ausscheidenden Gesellschafters dispositiv sind und damit auch Abweichungen zulasten des Gesellschafters vertraglich vereinbart werden können.[674] Regelungsgegenstand sind dabei zum einen die Höhe einer Abfindung und zum Zweiten die Modalitäten der Zahlung. Kernüberlegung bei der Gestaltung v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 109 Die Gesellschaften werden in einem dem deutschen Handelsregister vergleichbaren Register eingetragen, aus dem Auszüge erteilt werden.[406] Insbesondere müssen Vor- und Familienname der vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieder einer AG eingetragen werden.[407] Die Position des "Daihyô-torishimari-yaku" ist ebenfalls im Handelsregister verzeichnet.[408] Wenn e...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Rechtsnatur

Rz. 96 Der Verschmelzungsvertrag ist ein organisationsrechtlicher Vertrag zwischen den beiden oder mehreren an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern. Seine Auslegung erfolgt grds. nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen der §§ 133, 157 BGB. Diejenigen Vertragsteile jedoch, die nicht nur zwischen den Vertragsparteien wirken, sondern außenstehende Dritte wie etw...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Erscheinungsformen

Rz. 186 Normalfall der GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der die GmbH einziger Komplementär ist (echte, eigentliche, typische GmbH & Co. KG). Wenngleich der Form nach Personenhandelsgesellschaft, steht sie sachlich der GmbH (oder der AG) näher als der KG in ihrer vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsform. Das hängt mit der Haftungsbegrenzung auf ein bestimmtes Vermögen und der f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Bezeichnung des Leitungs- und Aufsichtsorgans

Rz. 2191 Eine Frage, die sich in der Praxis der Handelsregistereintragung stellt, ist, wie Leitungs- und Aufsichtsorgan in der dualistisch verfassten SE zu bezeichnen sind. Es gibt dazu nur wenig Lit. und wohl noch keine Rspr. Die Literatur verwendet entweder durchgehend ohne weitere Problematisierung die aus dem deutschen Aktienrecht stammenden Begriffe "Vorstand" und "Aufsi...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Weisungsrechte des Treugebers

Rz. 442 Obwohl der Treuhänder im Außenverhältnis praktisch uneingeschränkt über das Treugut verfügen kann, ist er im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages verpflichtet, in Bezug auf das Treugut nur entsprechend den Weisungen des Treugebers (§ 665 BGB) und ansonsten in dessen Interesse zu handeln.[556] Das Weisungsrecht des Treugebers findet jedoch in der Gesellschaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bestand und Nachtragsliquidation

Rz. 52 Das Erlöschen einer juristischen Person ist nach herrschender Meinung materiellrechtlich ein Doppeltatbestand. Zur Vollbeendigung muss die juristische Person aus dem Handelsregister gelöscht sein, daneben muss die juristische Person aber auch objektiv vermögenslos sein. Findet sich dann trotz Löschung der juristischen Person aus dem Handelsregister noch vorhandenes Ve...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / V. Anforderungen an die Fallliste

Rz. 55 Zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen sieht § 6 Abs. 3 Satz 1 FAO vor, dass der Antragsteller eine Fallliste vorzulegen hat. Auf gesonderte Aufforderung durch den Fachausschuss ist diese ggf. noch durch anonymisierte Arbeitsproben zu ergänzen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 FAO). Die folgenden Angaben müssen in der Fallliste regelmäßig enthalten sein:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 393 Beschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts sind bei der GbR nach der Bestimmung des § 725 Abs. 1 BGB n.F. (anders als nach der Vorgängerregelung des § 723 Abs. 3 BGB a.F.) grds. zulässig.[631] Es war allerdings auch bereits unter Geltung der Vorgängerregelung anerkannt, dass bei einer grds. auf unbestimmte Zeit geschlossenen Gesellschaft die Kündigung für einen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen

Rz. 344 Durch den Beitritt eines neuen Gesellschafters ändert sich die Identität der rechtfähigen GbR nicht. Veränderungen im Gesellschafterbestand haben spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft keine Auswirkungen mehr auf die rechtliche Identität der Gesellschaft. Dies gilt insb. für die Namensführung, die Stellung als Prozesspartei und die Vert...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 81 Erbschaftsteuerlich sind zwei betroffene Personen bzw. -gruppen zu betrachten. Auf der Seite des oder der Erben ist die Abfindungsforderung als Teil des Vermögensanfalls (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) i.R.d. Erwerbs durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zu erfassen und zwar, soweit nicht eine Sachabfindung zu gewähren ist,[160] als mit dem Nennwert zu bewertende Kapi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Fazit

Rz. 479 Die Anfechtungsregelungen nach der InsO und dem AnfG sind von größter praktischer Relevanz für den im Gesellschaftsrecht tätigen Berater. Dies gilt sowohl für die laufende Beratung des Mandanten, der hier als Gesellschafter Mittel zur Verfügung stellt, als auch insbesondere im Fall der Unternehmensveräußerung innerhalb und außerhalb der Familie. Der veräußernde Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Zwingender Aufsichtsrat

Rz. 286 Im Gegensatz zu den Bestimmungen über die AG ist für die GmbH die Einrichtung eines Aufsichtsrates nur in wenigen Fällen vorgesehen. Es handelt sich hierbei um § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, der bei GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern einen Aufsichtsrat fordert. Weiterhin verlangen § 18 Abs. 2 Satz 1 KAGB [948] sowie die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und des M...mehr