Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.1 Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 10 Gem. § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zum Führen von Büchern verpflichtet. Eine Aktiengesellschaft gilt gem. § 3 Abs. 1 AktG immer als Handelsgesellschaft und ist somit Formkaufmann i. S. d. § 6 Abs. 1 HGB. Folglich ist die Aktiengesellschaft buchführungspflichtig. Nach h. M. beginnt die Buchführungspflicht mit der Gründung der Gesellschaft und endet nach der endgü...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.2 Gründung

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft wird gem. § 2 AktG von einer oder mehreren Personen gegründet. Als Gründer gelten diejenigen Aktionäre, die die Satzung festgestellt haben (§ 28 AktG). Dazu kommt jede natürliche oder juristische Person infrage. Auch Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts können eine Aktiengesellschaft gründen. Rz. 7 Die Gründung erf...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.2 Umfang der Rechnungslegung

Rz. 13 Innerhalb der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft kann zwischen kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften unterschieden werden.[1] Bei den nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften kann weiter zwischen kleinsten, kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften differenziert werden. Der Begriff der Kapitalmarktorientie...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.3 Die Haftung bei einem Einzelunternehmen

Rz. 10 Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften verfügen Kapitalgesellschaften über eine eigene Rechtsfähigkeit.[2] Dies hat zur Konsequenz, dass Kapitalgesellschaften selbst mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.[3] Hingegen werden die Gesellschafter nicht unmittelbar aus den Rechtsgeschäften der Gesel...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.7 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 31 Die Hauptversammlung beschließt gem. §§ 119 Abs. 1 Nr. 2, 174 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist dabei an den festgestellten Jahresabschluss (Rz. 30) und somit an die Höhe des ausgewiesenen Bilanzgewinns (Rz. 26) gebunden (§ 174 Abs. 1 Satz 2 AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat, die üblicherweise den Jahresabschluss feststellen, kön...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.1 Das Einzelunternehmen als Rechtsform

Rz. 1 Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die einige Rechnungslegungsbesonderheiten mit sich bringt. Diese Rechnungslegungsbesonderheiten erwachsen aus den Besonderheiten der Rechtsform. Innerhalb des Privatrechts stellt der Gesetzgeber den Betrieben in unterschiedlichen Gesetzen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung.[1] Deren Anzahl wird durch die Möglichkeit der Komb...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.5 Prüfung

Rz. 27 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss muss samt Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG) und dem Abschlussprüfer (§ 320 Abs. 1 HGB) vorgelegt werden. Gleichzeitig hat der Vorstand einen nach § 170 Abs. 2 AktG gegliederten Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns zu machen und diesen ebenfalls unverzüglich an den Aufsichtsrat weiterz...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.6 Feststellung

Rz. 30 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist zunächst lediglich ein Entwurf, der erst mit der Feststellung rechtliche Wirkung entfaltet.[1] Diese Feststellung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft ist in den §§ 172 und 173 AktG geregelt. Im HGB findet sich keine Legaldefinition der Feststellung.[2] Im Schrifttum wird die Feststellung eines Jahresabschluss...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.2 Der (Einzel-)Kaufmann als Inhaber eines Einzelunternehmens

Rz. 5 Neben dem Begriff des Einzelunternehmens bedarf der Begriff des Einzelunternehmers einer genaueren Betrachtung. Auffällig ist auf den ersten Blick die große Nähe zwischen dem Begriff Einzelunternehmer und dem handelsrechtlichen Begriff des (Einzel-)Kaufmanns. Diese Nähe erstreckt sich auch auf die Bedeutung der beiden Begriffe. Zunächst wird der handelsrechtliche Begri...mehr

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Die Einführung des "Gesellschaftsregisters" ab 1.1.2024

Zusammenfassung Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 wird ein neues Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen. Obwohl die Eintragung der GbR vom Gesetzgeber als...mehr

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Die Sicherung der Abfindung... / 5. Satzungsklauseln

Interessenabwägung: Bei der Gestaltung der Abfindungsklausel sind die Interessen der Beteiligten im Einzelfall abzuwägen (zur Satzungsgestaltung: Wagner, RNotZ 2022, 181 [191]). Die Interessenabwägung ist schwer, da jeder Gesellschafter als Anspruchsinhaber betroffen sein kann, so dass Einschränkungen des Anspruchs dessen Durchsetzbarkeit gefährden können. Ebenso kann sich j...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / B. Vorsorgevollmachten im Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Für geschäftsunfähige Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie geschäftsunfähige Geschäftsführer von Personengesellschaften ist eine Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich denkbar (siehe Rdn 6 ff.). Eine Vorsorgevollmacht kann jedoch mit einer Reihe gesellschaftsrechtlicher Grundsätze kollidieren, weshalb die Voraussetzungen e...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Zustimmungsbedürftigkeit

a) Zustimmungsbedürftigkeit im Personengesellschaftsrecht Rz. 17 Im Personengesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] Und zwar sowohl für die Ausübung von Gesellschafterrechten als auch für die Ausübung von Leit...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Widerruf der Zustimmung

Rz. 31 Fraglich ist, ob eine erteilte Zustimmung zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte (siehe Rdn 25) widerrufen werden kann. a) Zulässigkeit des Widerrufs Rz. 32 Ob und unter welchen Voraussetzungen Mitgesellschafter eine einmal erteilte Zustimmung (ganz oder teilweise für konkrete Bevollmächtigte) widerrufen können, ist umstritten. Folgende Auffassungen werden vertret...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Verpflichtungsklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 77 Ähnlich einer Güterstandsklausel kann eine Verpflichtung zur Erteilung von Vorsorgevollmachten in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, wobei zwischen folgenden Konstellationen zu unterscheiden ist. a) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte Rz. 78 Ist den Gesellschaftern daran gelegen, alle Mitgesellschafter zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Ausübung ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / II. Zustimmung der Mitgesellschafter zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung

Rz. 16 Vorsorgevollmachten sind im unternehmerischen Bereich grundsätzlich zulässig (siehe Rdn 9 ff.). Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht der Zustimmung der Mitgesellschafter bedarf. Die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit ist für das Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht jeweils gesondert zu beurteilen. 1. Zustimmungsbedürftigkeit a) Zu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zulässigkeit des Widerrufs

Rz. 32 Ob und unter welchen Voraussetzungen Mitgesellschafter eine einmal erteilte Zustimmung (ganz oder teilweise für konkrete Bevollmächtigte) widerrufen können, ist umstritten. Folgende Auffassungen werden vertreten: aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 10 Im Ausgangspunkt ist festzustellen, dass Vorsorgevollmachten nicht gegen das sog. Abspaltungsverbot und den Grundsatz der Selbstorganschaft verstoßen. Die hierfür gegebenen Begründungen differieren zwar, führen jedoch allesamt zu den gleichen Ergebnissen. Im Einzelnen: Rz. 11 Nach h.M. kann das Stimmrecht eines Gesellschafters nicht von einem Gesellschaftsanteil getren...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / V. Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Vorsorgevollmacht?

Rz. 76 Neben der gesellschaftsvertraglichen Zustimmung zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte wird diskutiert, ob weitere gesellschaftsvertragliche Regelungen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten zweckmäßig sind. 1. Verpflichtungsklausel im Gesellschaftsvertrag Rz. 77 Ähnlich einer Güterstandsklausel kann eine Verpflichtung zur Erteilung von Vorsorgevollmachten in den...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / cc) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 68 Bei der Partnerschaftsgesellschaft ist nach § 9 Abs. 4 S. 1 PartGG geregelt, dass ein Partner durch Tod ausscheidet und der Anteil des verstorbenen Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern anwächst. Die Erben erhalten für diesen Fall lediglich einen Abfindungsanspruch. Den Partnern steht es jedoch frei, eine abweichende Regelung in dem Partnerschaftsvertrag zu tref...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / d) Zusammenfassung

Rz. 67 Im Ergebnis ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorsorgebevollmächtigter im Personengesellschaftsrecht Organbefugnisse übernehmen kann, eine Wertungsentscheidung erforderlich. Für die Zulässigkeit sprechen die Subsidiarität der Betreuung und die zwischen Betreuung und Vorsorgevollmacht bestehende Funktionsäquivalenz. Das Argument des BGH, dass fehlende interne ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Rechtslage im Personengesellschaftsrecht

Rz. 72 Der BGH hat in seiner zum Aktienrecht ergangenen sog. Girmes-Entscheidung die Annahme einer eigenen Treuepflicht für den Stimmrechtsvertreter abgelehnt.[116] Schäfer [117] hat überzeugend herausgearbeitet, dass diese Entscheidung der Annahme einer eigenen Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten im Personengesellschaftsrecht nicht entgegensteht. Bei der Vorsorgevollma...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / III. Wahrnehmung von Organbefugnissen durch Vorsorgebevollmächtigte?

Rz. 46 Wird ein Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft geschäftsunfähig, führt dies nach § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG bzw. § 76 Abs. 3 S. 1 AktG zum sofortigen Amtsverlust (siehe Rdn 6 ff.). Im Personengesellschaftsrecht fehlt es an vergleichbaren Regelungen. Diese sind auch nicht analog anwendbar (siehe Rdn 7). Ob sich geschäftsunfähige Geschäftsführer einer Perso...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung

Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. Er argumentiert, eine Widerrufsmöglichkeit brächte ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich. Denn bei einer Widerrufsmöglichkeit sei fraglich, ob der gesellschaftsrechtliche Widerruf den Rechtsschein der bis zur Rückgabe der Vollmachtsurkunde ode...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / cc) Widerruflichkeit nur aus wichtigem Grund

Rz. 35 Zuletzt wird vertreten, dass unabhängig davon, ob bereits der Vorsorgefall durch Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht, ein Widerruf der Zustimmung nur aus wichtigem Grund in Betracht kommt.[56] Dies gebiete der Vertrauensschutz für den vollmachtgebenden Gesellschafter.[57] Rz. 36 Ein Vergleich zur Betreuung rechtfertige dieses Ergebnis ebenfalls. Bei der Bet...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kapitalgesellschaften/GmbH

Rz. 69 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich nach § 18 GmbHG aus. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. GmbH

Rz. 87 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich aus nach § 18 GmbHG. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Auffassung der beschränkten Wahrnehmung

Rz. 50 Es finden sich jedoch auch Stimmen, welche die Übernahme von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte anstelle von geschäftsunfähigen Gesellschaftern grundsätzlich für kritisch erachten.[85] Zur Begründung wird – ohne Differenzierung möglicher Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaftsrecht – auf die restriktive BGH-Rechtsprechung verwiesen.[86]mehr

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Autorenverzeichnis

Dominikus Arweiler Rechtsanwalt, Mediator, Weinheim Dr. Christa Bienwald Rechtsanwältin, Oldenburg Prof. Dr. Wolfgang A.O. Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator (BAMF), zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV), Hamburg Dr. Gudrun Doering-Striening Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Ausübung des Widerrufs

Rz. 43 Die Ausübung des Widerrufs der Zustimmung aus wichtigem Grund erfolgt durch Gesellschafterbeschluss,[67] welcher mit einfacher Mehrheit gefasst werden kann.[68] Der Gesellschafterbeschluss muss dem betroffenen Vorsorgebevollmächtigten mitgeteilt werden.[69] Es handelt sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorsorgebevollmächtigten.[70]mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / IV. Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht für Vorsorgebevollmächtigte?

Rz. 69 Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht persönlich in den mitgliedschaftlichen Verband der Gesellschafter einbezogen. Zwar leitet der Vorsorgebevollmächtigte seine Rechte vom Vollmachtgeber ab, er tritt aber weder mit der erteilten Vollmacht noch mit dem der Vollmachterteilung zugrunde liegenden Grundverhältnis in die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des vollmachtgebe...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abgabe einer Treuepflichtserklärung des Vorsorgebevollmächtigten

Rz. 75 Der umsichtige Kautelarjurist wird es – sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht[122] – auf die vorstehende Streitfrage nicht ankommen lassen. Er wird regeln, ob eine dauerhafte Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten der Zustimmung der Mitgesellschafter bedarf und ob diese Zustimmung an die Bedingung geknüpft wird, dass sich der Vorsorgebevol...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Das Argument vom Schutz der Gesellschafter

Rz. 58 Das erste Argument der Ungültigkeitsrechtsprechung des BGH ist der Schutz der Gesellschafter.[94] Dass jedenfalls im Falle einer Zustimmung der Mitgesellschafter (zur Frage der Erforderlichkeit vgl. Rdn 16) der Schutz der Mitgesellschafter der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht entgegensteht, sieht auch der BGH, der seine Entscheidung auf die weiteren Argumente d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte und Organbefugnisse

Rz. 79 Sollen auch Organbefugnisse bei Personengesellschaften von der Verpflichtung umfasst sein, könnte dies ebenfalls ausdrücklich geregelt werden. Die Aufnahme einer entsprechenden Klausel bietet sich jedoch meines Erachtens allenfalls an, wenn man die Auffassung teilt, dass Leitungsaufgaben durch einen Vorsorgebevollmächtigten ausgeübt werden können, was wie gesehen umst...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 5. Folgen einer gegebenenfalls unwirksamen Bevollmächtigung für Leitungsaufgaben

Rz. 68 Eingedenk der unsicheren Rechtslage zur Wahrnehmung von Organbefugnissen durch Vorsorgebevollmächtigte (siehe Rdn 67) stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen die Unwirksamkeit nach sich ziehen kann. Zecher [107] meint, dass Vollmachten, die sich ohne jede Ausnahme auf alle Befugnisse des Geschäftsführers erstrecken, nach der Rechtsprechung des BGH ungültig seien und...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 4. Folgen fehlender oder widerrufener Zustimmung

Rz. 44 Fehlt eine erforderliche Zustimmung oder wird sie wirksam widerrufen, fragt sich, ob und gegebenenfalls welche Rechte der Vorsorgebevollmächtigte mit der Vollmacht ausüben kann. Zutreffend hat Schäfer herausgearbeitet,[71] dass der Bevollmächtigte in dieser Konstellation nicht völlig machtlos ist. Der Vorsorgebevollmächtigte ist auch ohne Zustimmung der Mitgesellschaf...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / bb) Freie Widerruflichkeit der Zustimmung für Organbefugnisse bis zum Vorsorgefall

Rz. 34 Schäfer [51] vertritt die Auffassung, dass die erteilte Zustimmung grundsätzlich nur aus wichtigem Grund widerrufen werden kann. Für die Ausübung von Geschäftsführungsaufgaben will Schäfer von diesem Grundsatz jedoch eine gewichtige Ausnahme zulassen: Für diese soll die Zustimmung zur Vertretung bis zum Eintritt des Vorsorgefalls ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / c) Das Argument der besonderen Verantwortlichkeit

Rz. 66 Zuletzt bleibt das Argument von der besonderen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers. Auch dieses steht einer Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten nicht grundsätzlich entgegen. Gläubiger können auch beim Handeln eines Vorsorgebevollmächtigten aufgrund der akzessorischen Haftung aus § 128 HGB die Personengesellschafter in Anspruch nehmen.[104] Gesellschaft...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / III. Anmeldungen zum Genossenschaftsregister

Rz. 40 Für Anmeldungen zum Genossenschaftsregister schreibt § 157 GenG die "öffentlich beglaubigte Form" vor. Die Bestimmung unterscheidet zwischen der Erstanmeldung der Genossenschaft zur Eintragung gem. § 11 Abs. 1 GenG und "den anderen" Anmeldungen. Rz. 41 Die Anmeldung der Ersteintragung einer eG gem. § 11 Abs. 1GenG ist die einzige Anmeldung, die von sämtlichen Mitgliede...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. "Auffanglösung" – Wechselseitige Bevollmächtigung der Gesellschafter

Rz. 81 Für den Fall, dass keine (wirksame) Vorsorgevollmacht vorliegt – z.B. mangels Zustimmung oder Nichterteilung – ist daran zu denken, dass sich die Gesellschafter wechselseitig bevollmächtigen können. Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Sollten die Vorauss...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Rechtslage im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 74 Lässt sich mit den systematischen Argumenten von Schäfer im Personengesellschaftsrecht (siehe Rdn 72) eine eigene Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten überzeugend begründen, sieht dies im Kapitalgesellschaftsrecht anders aus. Folgt man der Auffassung, dass die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Kapitalgesellschaftsrecht ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte

Rz. 78 Ist den Gesellschaftern daran gelegen, alle Mitgesellschafter zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Ausübung von Gesellschafterrechten zu verpflichten, kann dies – sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften – durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag umgesetzt werden. Muster 2.4: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung ein...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Das Argument der Rechtssicherheit

Rz. 59 Auch das zweite Argument der Rechtssicherheit kann die Ungültigkeit von Vorsorgevollmachten für Organbefugnisse nicht rechtfertigen. Im Ausgangspunkt ist dem BGH zuzustimmen: Die Rechtslage in puncto Rechtssicherheit unterscheidet sich zwischen rechtsgeschäftlicher Vertretung und gesetzlicher Betreuung, für welche die Zustimmung der Gesellschafter gerade nicht erforde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Weitergabeverpflichtung i.S.v. Abs. 5 S. 1 und 2

Rz. 23 Die Ausgestaltung der Begünstigungsnormen zielt u.a. auf eine "Konzentration" der Begünstigungen bei demjenigen ab, der die Unternehmensnachfolge tatsächlich gewährleistet.[27] Vor diesem Hintergrund kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der jeweilige Erwerber das begünstigte Vermögen durch Universalsukzession erworben hat. Vielmehr soll auch derjenige begünstig...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Flankierende Anordnungen zur Erweiterung der Befugnisse

Rz. 42 Aufgrund der genannten Unterschiede mag es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine angeordnete Testamentsvollstreckung durch eine postmortale (oder auch transmortale) Vollmacht zugunsten des Testamentsvollstreckers zu flankieren:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 4. Stellungnahme

Rz. 55 Die Übernahme von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte ist meines Erachtens zuzulassen. Hierfür sprechen folgende Argumente: Im Ausgangspunkt bleibt festzuhalten, dass der Grundsatz der Selbstorganschaft der Ausübung von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte im Personengesellschaftsrecht nicht entgegensteht. Mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit wird...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / dd) Stellungnahme

Rz. 38 Im Ergebnis überzeugt es, die Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig zu machen. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist oder nicht. Rz. 39 Die Auffassung von Jocher, eine einmal erteilte Zustimmung zur gesellschaf...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Kontrolle und Sanktion bei Verstoß

Rz. 83 Damit die Gesellschafter zur Erteilung der gewünschten Vorsorgevollmacht angehalten werden, sollte ein Verstoß gegen eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Verpflichtung sanktionierbar und kontrollierbar sein.[126] Im Personengesellschaftsrecht ist an den Ausschluss des gegen die Klausel verstoßenden Gesellschafters zu denken. Muster 2.7: Gesellschaftsvertragliche A...mehr