Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Folgen einer gewerblichen (... / dd) Einsatz einer Stiftung & Co. KG als Komplementärin

Alternativ könnte zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine Körperschaft, die keine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ist, als Komplementärin eingesetzt werden. Hierzu könnte nach jüngerer Rechtsprechung[32] eine Stiftung & Co. KG in Frage kommen, die eine gewerbesteuerfreie Vermögensverwaltung sicherstellt. Bei einer Stiftung & Co. KG wer...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.2 Keine Anwendung des Vorwegabschlags

In den folgenden Fällen findet der Vorwegabschlag keine Anwendung:[1] bei einem Einzelunternehmen bei Anteilen an einer Aktiengesellschaft. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass das Aktiengesetz keine entsprechenden Einschränkungen in der Satzung zulässt.[2] In den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ErbStG . Hiernach gilt Folgendes: Wird aufgrund einer Regelung im Gesellsch...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.3 Maximale Höhe des Abschlags

Liegt der zivilrechtliche Abfindungswert bei maximal 70 % des Verkehrswerts kommt der volle Abschlag von 30 % zur Anwendung. Dagegen verringert sich der Vorwegabschlag, wenn der Gesellschaftsvertrag einen anderen Abfindungswert vorsieht. Praxis-Beispiel Vorwegabschlag bei einem Abfindungswert von 20 % des gemeinen Werts Der Vater V hinterlässt seiner Tochter T einen Mitunterneh...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2.3 Schenkungen unter Lebenden

Ein begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden liegt insbesondere bei einer freigebigen Zuwendung vor.Wie eine freigebige Zuwendung aus schenkungsteuerlicher Sicht definiert wird, ergibt sich aus R E 7.1 ErbStR 2019. Dabei gilt es zu beachten, dass sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen Schenkungsbegriff unterscheidet; wobei aus steuerlicher Sich...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.4 Voraussetzungen für den Vorwegabschlag

Damit der Abschlag zur Anwendung kommt, müssen der Gesellschaftsvertrag oder die Satzungen Bestimmungen enthalten, die zudem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen: a) Die Entnahme oder Ausschüttung ist auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerr...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.7 Wegfall des Vorwegabschlags

In § 13a Abs. 9 Satz 5 ErbStG ist ein Wegfall der Steuerbefreiung vorgesehen. Demnach entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn die Voraussetzungen nicht über einen Zeitraum von 20 Jahren nach Entstehung der Steuer eingehalten werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn[1] a) der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung in der Weise geändert werden, da...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.1 Überwachung der Verschonungsvoraussetzungen

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestehen für die Finanzämter bestimmte Pflichten gegenüber anderen Finanzämtern. Hierzu enthält die Verwaltungsanweisung v. 7.12.2017[1] verschiedene Anweisungen an die Finanzämter, von denen die Kenntnis im Zusammenhang mit den Betriebsfinanzämtern praktisch besonders bedeutsam sind. Denn die Betriebsfinanzämter sind angehalten im Zusamme...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.2 Erwerb bei Ausscheiden eines Gesellschafters (Zeile 48)

Liegt ein Erwerb beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vor, ist dies in der Zeile 48 anzugeben. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag und eine Berechnung als Anlage. Zivilrechtliche Änderungen Aus zivilrechtlicher Sicht sind die Änderungen des MoPeG[1] zu beachten. Hierbei regelt § 712 BGB, wie sich das Ausscheiden ein...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Insbesondere ist ei...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7 Anteile an Personengesellschaften (Zeilen 44 bis 48)

Ist Gegenstand einer Schenkung eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. OHG, GbR oder KG), in deren Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherung nicht berücksic...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.1 Anteile mit überhöhter Gewinnbeteiligung (Zeilen 46 und 47)

In den Zeilen 46 und 47 ist anzugeben, ob der Anteil mit überhöhter Gewinnbeteiligung ausgestattet wurde. Einzutragen sind der Jahreswert des Übermaßes und der Kapitalwert. Hier gilt es zu beachten, dass die Steuervergünstigungen der §§ 13a ErbStG, § 13c ErbStG, § 19a ErbStG und § 28a ErbStG hier nicht zur Anwendung kommen. Das Übermaß an Gewinnbeteiligung gilt nach § 7 Abs. 6...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänger der Schenkung (Beschenkter) zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer waren. Dabei gelten als Inländer: natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit und tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages

Rn. 107 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ist der Gesellschaftsvertrag wirksam begründet und wird er tatsächlich vollzogen, so sind die Gründe für die Errichtung der Gesellschaft, insb ihre schenkweise Begründung, ohne Bedeutung (BFH BStBl II 1990, 10). Auch zivilrechtlich kann ein Kommanditanteil Gegenstand einer Schenkung sein: BGH vom 02.07.1990, II ZR 243/89, DB 1990, 1656; OLG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede; keine Rückbeziehung des Gesellschaftsvertrages bzw des Ein- und Austritts von Gesellschaftern

Rn. 69 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der steuerliche Gewinn- oder Verlustanteil eines Gesellschafters richtet sich grundsätzlich nach dem vertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel: s Rn 68. Einer rückwirkenden Änderung einer praktizierten Gewinnverteilung steht der Grundsatz der Unabänderlichkeit des verwirklichten Einkünfteerzielungstatbestandes entgegen: s Weber-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Aktivische Gesellschafter-Darlehens-/Privatkonten im Drei- oder Vierkontenmodell

Rn. 13d Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Betrifft im Wesentlichen durch Gesellschafterbeschluss vereinbarte Auszahlungen überschüssiger Liquidität (insb bei Publikums-GmbH & Co KG, was – bei mittelfristig fehlender Gewinnerwartung – eine vorläufige Maßnahme in Form einer nach dem Gesellschaftsvertrag zulässigen Darlehensgewährung darstellt: BFH v 16.10.2008, BStBl II 2009, 272 zu I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

Rn. 108 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auch s Rn 23e zu (12). Angesprochen ist die Problematik, dass aus Gründen des familiären Machterhalts des früheren Einzelunternehmers (Vater oder Mutter) das Regelstatut des HGB hinsichtlich der Kommanditistenrechte wesentlich unterschritten wird und deshalb die Mitunternehmerstellung nicht anerkannt wird mit der Folge, dass entweder der Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vertraglicher Ausschluss einer Vermögensminderung

Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ein vertraglicher Ausschluss einer Vermögensminderung aufgrund überschießender Außenhaftung ist denkbar Zu (1) Verträge mit Gläubigern: Zum Haftungsausschluss kann nur eine Vereinbarung mit allen Gläubigern dahingehend führen, dass sie den Kommanditist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm v 14.03.2001, DStR 2001, 1159 und v 03.11.2008, S 2241 A – 37 St 213 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypisch stillen Gesellschaft); OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A – 08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). Grundsätzlich s Rn 23 und zur Ansicht der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff und Abgrenzung

Rn. 24 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Seinen Ursprung hat der früher verwandte Begriff der "faktischen" Mitunternehmerstellung in den Verfügungen der baden-württembergischen FinVerw v 01.12.1983 (StEK EStG § 15 Nr 21). Zuvor wurde vom "Mitunternehmer auf nichtgesellschaftsrechtlicher Grundlage" gesprochen (s Schulze zur Wiesche, DB 1982, 919). Durch den Zusatz "faktisch" sollte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen allgemein

Rn. 109 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der GrS hat in seinem Beschluss BFH v 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5 eingehend zur steuerlichen Anerkennung der Gewinnverteilung bei Aufnahme nicht oder nur in nachgeordneter Funktion (BFH BFH/NV 1986, 327) mitarbeitender Familienangehöriger (Kinder oder Ehegatten) in das Unternehmen des Schenkers durch Schenkung eines KG-Anteils St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für v BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Beispielsfälle für vom BFH nicht gebilligte Strategien zur Vermeidung einer Mitunternehmerstellung mittels Familien-GmbH & Co KG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 53 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Von einer Unterbeteiligung wird gesprochen, wenn eine oder mehrere Personen im Innenverhältnis an der (Haupt-)Beteiligung eines Gesellschafters an einer PersGes oder atypisch stillen (Haupt-)Beteiligung eines Gesellschafters an einer KapGes beteiligt sind. Sie ist nicht gesetzlich geregelt, formfrei und im Weiteren einer stillen Gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vor gelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51b Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine Unternehmensform, bei der an einer GmbH ein oder auch mehrere stille Gesellschafter atypisch still beteiligt sind (grundsätzlich zur atypisch stillen Gesellschaft bei Mehrgliedrigkeit s Rn 51), wird in der Literatur die gängige Bezeichnung "GmbH & (atypisch) Still" verwendet. Vertragsparteien sind die GmbH als Inhaber eines Handels...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wegen mangelnden Unternehmerrisikos

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH HFR 1962, 266): A und B gründeten durch schriftlichen Vertrag v 31.12.1954 die im HR eingetragene KG, deren Vollhafter A und deren Kommanditist B sein sollte. Beide leisteten die Kapitaleinlagen von DM 20 000 (A) und DM 5 000 (B) und waren im gleichen Verhältnis an Gewinn und Verlust beteiligt. Vertragsgemäß sollten die an de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Zurechnung entsprechend der vertraglichen Verteilungsabrede

Rn. 68 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nicht der einzelne Gesellschafter als Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes als Subjekt der Gewinnermittlung (s Rn 12a–12b) ermittelt den zu verteilenden Gewinn. Dieser ist den Gesellschaftern in dem Zeitpunkt zuzurechnen, in dem er entsteht (rkr lt Feststellungsbescheid festgestellt wird: BFH BStBl II 2011, 429 Rz 38), späteste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 iVm § 116 Abs 2 S 1 HGB nF sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist (§ 108 HGB nF), kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplemen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Mitwirkungsrechte bei dinglich abgespaltenem Nießbrauch

Rn. 31d Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Das dingliche Nießbrauchsrecht nach den §§ 1030ff ist vermögensrechtlicher Natur und umfasst keine (Um-)Gestaltungsrechte des Nießbrauchers (§ 1037 BGB iVm § 1068 BGB). Inwieweit dem Nießbraucher aufgrund seines dinglichen Rechts aber auch Mitwirkungsrechte in der Gesellschaft zustehen, insb Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wegen fehlender Unternehmerinitiative und fehlenden Unternehmerrisikos

Rn. 27 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Beispiel 1 (BFH BFH/NV 1990, 92): Einziger persönlich haftender Gesellschafter einer KG war Vater V. Einzige Kommanditistin seine Schwester S mit einer Kommanditeinlage von DM 40 000 und einem Gewinnanteil von 1/7. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages wurden die Ehefrau des V, die Mutter M und deren vier gemeinsamen minderjährigen Kinder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Zurechnung der Gewinnanteile an Nießbraucher und Nießbrauchbesteller

Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zu fragen ist nach der steuerlichen Behandlung des Gewinnanteils, weil dem Nießbraucher-Mitunternehmer der ganze StB-Gewinn aus bürgerlich-rechtlichen Gründen nicht verbleibt, entweder weil maßgeblich nur der HB-Gewinn ist (s BGH v 20.4.1972, NJW 1972, 1755; BFH v 01.03.1994, BStBl II 1995, 241) oder weil wegen Rücklagenzuführung nach dem Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachschusspflicht im Innenverhältnis entgegen den §§ 167, 171 Abs 1 HGB nF

Rn. 28d Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 2 S 1 EStG stellt auf die tatsächlich geleistete, nicht die vereinbarte Einlage ab (s BFH v 10.11.2022, BStBl II 2023, 332 – dazu s Rn 6a – und s Rn 20). Der BFH hält ohne diese Einschränkung die Vorschrift des § 15a Abs 1 S 2 EStG betreffend die erweiterte Außenhaftung für nicht sinnvoll. Rückständige vereinbarte Einlagen führen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung wegen der Art und Weise des Geschäftsbetriebs

Rn. 32 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 1 S 3 EStG schließt eine Erweiterung der Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit auch dann aus, wenn "eine Vermögensminderung aufgrund der Haftung... nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist". Dem Aspekt der "Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" kommt umso größere Bedeutung zu, je mehr die im HR eingetrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Die Partenreederei als Handelsgesellschaft, 1995. Rn. 55 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Rechtsform der Partenreederei wurde durch das SeehandelsReformG, BGBl I 2013, 831, als überholt abgeschafft. Für bis 24.04.2013 entstandene Partenreedereien gelten allerdings die §§ 489–509 HGB aF fort (Art 71 EGHBG); dazu s nachfolgend. Die §§ 489–509 HGB aF behandelten die Reeder...mehr