Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einführung

Rz. 1088 In dem Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, den Gesellschaftszweck zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 162 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 709 BGB). Einlagen sind Beiträge, die in das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG erbracht werden und zu einer Mehrung der Haftungsmasse führen. Den Gegenstand der Einlagen und die Art ihrer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 558 Wie bei der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis oder der Vertretungsmacht verlangt § 134HGB im Interesse der Klarheit für die Ausschließung ein gerichtliches Gestaltungsurteil. Voraussetzung für den Erlass des Urteils ist zunächst gem. §§ 134, 139 HGB i. das Vorliegen eines wichtigen Grundes (vgl. dazu oben Rdn 527 ff.) in der Person des auszuschließenden Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 389 Liegt ein wichtiger Grund vor, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft stets ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 725 Abs. 2, Abs. 3 BGB n.F., vormals: § 723 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB a.F.). Ob die Gesellschaft befristet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Regelung ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsprinzips – mittlerweile kodifiziert in § 314 BGB...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vertragliche Regelungen zur Auflösung

Rz. 429 Die gesetzlichen Regelungen zur Auflösung der Gesellschaft sind auch nach dem MoPeG grds. dispositiv. Dies gilt zunächst für die Auflösung durch Zeitablauf und durch Zweckerreichung bzw. -unmöglichkeit, die durch die betreffenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen maßgeblich bestimmt werden. Auch können im Gesellschaftsvertrag weitere Auflösungsgründe vereinbart w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Gesellschafterversammlungen

Rz. 269 Zwar sieht das Gesetz in einigen Paragrafen ausdrücklich die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen vor (s. dazu v.a.§§ 714, 715 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 BGB n.F.). Regelungen für die Form der Beschlussfassung, v.a. also wie Gesellschafterversammlungen abzuhalten sind, gibt es jedoch nicht. Auch das MoPeG enthält sich weiterer Regelungen. Folgerichtig können Gesel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Kündigung

Rz. 575 In Bezug auf Pool-Gesellschaften in Form einer Personengesellschaft ist zu beachten, dass bei für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaften gesetzlich ein Kündigungsrecht (vgl. hierzu ausf. § 9 Rdn 393 ff. und § 9 Rdn 1161 ff.) der Gesellschafter vorgesehen ist (§ 725 Abs. 1 BGB für die GbR; §§ 161 Abs. 2, 132 HGB für die KG). Im Interesse einer langfristigen Ver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Andienungspflicht

Rz. 786 Neben einem Vorkaufs- oder Vorerwerbsrechts kann der Gesellschaftsvertrag auch Andienungsverpflichtungen festlegen. Diese setzen noch vor dem Vertrag an, mit dem sich der Gesellschafter zur Anteilsübertragung an einen Dritten verpflichtet. Denn bei einer Andienungspflicht hat der Gesellschafter zunächst den Mitgesellschaftern seinen Gesellschaftsanteil zum Erwerb anz...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Rechtsfolgen bei Tod eines Komplementärs

Rz. 792 Der verstorbene Komplementär scheidet aus der KG aus, während diese gleichzeitig von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt wird, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung trifft (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bleibt also mangels abweichender vertraglicher Bestimmung die gesetzliche Regelung anwendbar, treten die Erben nicht in die Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Haftsumme (Außenverhältnis)

Rz. 1094 Ein gesetzliches Mindestkapital besteht bei der GmbH & Co. KG – anders als bei der GmbH – nicht. Gleichwohl sollte die Haftsumme in der Praxis nicht ohne Weiteres nur mit 1,00 EUR festgesetzt werden. Denn die im Handelsregister eingetragene Haftsumme kann auch für die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft maßgebend sein.[1469] Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit der...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Vorerwerbsrechte

Rz. 65 Vorerwerbsrechte räumen einem Partner das Recht ein, den Joint Venture-Anteil des anderen Partners zu übernehmen, falls dieser die Absicht hat, diesen Anteil auf einen Dritten zu übertragen. Der klassische und in den §§ 463 ff. BGB (dispositiv) geregelte Fall ist die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts. Übt der Begünstigte ein Vorkaufsrecht aus, kommt zwischen ihm und d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Aufwendungsersatzanspruch/Vergütung

Rz. 239 Macht ein geschäftsführender Gesellschafter zum Zwecke der Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmittelbar infolge der Geschäftsbesorgung Verluste, so steht ihm nach dem neu eingefügten § 716 Abs. 1 BGB n.F. ein Ersatzanspruch gegen die Gesellschaft zu. Vor Inkrafttreten des Mo...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Erweiterte Anwachsung

Rz. 550 Bei der erweiterten Anwachsung erfolgt die Anteilsvereinigung sämtlicher Anteile dadurch, dass alle übrigen Gesellschafter ihre Anteile rechtsgeschäftlich übertragen. Die Übertragung kann entweder entgeltlich gegen einen Veräußerungspreis oder im Rahmen einer Einbringung gegen Ausgabe von neuen Anteilen an der Zielgesellschaft erfolgen. Sofern die Beteiligungsverhält...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Übertragungsvertrag

Rz. 348 Der Vertrag über die Übertragung des Gesellschaftsanteils ist als abstraktes Verfügungsgeschäft grds. von dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis (Kaufvertrag, Schenkung etc.) unabhängig. Beide Geschäfte sind formfrei. Dies gilt grds. selbst dann, wenn zum Gesellschaftsvermögen Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder GmbH-Anteile gehören, deren unmittelbare Veräußer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Geltendmachung von Mängeln

Rz. 288 Sofern nicht die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für die Anwendung der §§ 110–115 HGB n.F. über die Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen optiert haben, bedarf es zur Geltendmachung der Nichtigkeit grds. keiner besonderen Schritte. Allerdings muss ein Gesellschafter, um sich nicht dem Verwirkungseinwand auszusetzen, ggf. Beanstandungen ggü. der Gesellsc...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Ausgliederung von einer AG zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.36: Ausgliederungsplan (Ausgliederung von einer AG zur Neugründung einer GmbH) Urkundseingang _________________________ A. Sodann baten die Erschienenen, handelnd wie angegeben, um die Beurkundung des Nachstehenden: Ausgliederungsplan Vorbemerkung (1) Die A-AG betreibt an dem Standort in _________________________ ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regel

Rz. 357 Nach dem MoPeG (s. unter Rdn 25 ff.) führt der Tod eines Gesellschafters gem. der neuen gesetzlichen Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern – wie bei den Personenhandelsgesellschaften (§ 131 HGB n.F.) – zum Ausscheiden des Gesellschafters. Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Fortsetzung der Gesellschaft u...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Gesellschaftsrechtliche Beschränkungen

Rz. 81 Beim Asset Deal ist darauf zu achten, dass ein Vertrag, der den Verkauf des gesamten von einer Gesellschaft betriebenen Unternehmens zum Gegenstand hat, zu seiner Wirksamkeit grds. der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (GmbH) bzw. der Hauptversammlung (AG) bedarf.[85] Auch bei Personengesellschaften kann das gesamte Gesellschaftsvermögen grds. nicht durch einen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot

Rz. 305 Als Wettbewerbshandlungen ggü. der Gesellschaft anzusehen sind solche Geschäfte, die im gleichen Handelszweig bzw. Geschäftsfeld vorgenommen werden. Das Geschäftsfeld der Gesellschaft ist dabei sachlich und räumlich abzugrenzen. In sachlicher Hinsicht handelt es sich dabei um solche Geschäfte, die i.R.d. gemeinsamen Gesellschaftszwecks tatsächlich von der Gesellschaft...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einzelfragen zur Mitunternehmerstellung von Kommanditisten

Rz. 328 Kommanditisten, die nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Regelstatut des HGB vergleichbaren Rechten und Pflichten ausgestattet sind, werden nach der ständigen Rspr. des BFH regelmäßig als Mitunternehmer bewertet.[567] Unschädlich ist insoweit, dass der Kommanditist nach § 164 HGB nicht zur Geschäftsführung befugt ist bzw. ihm nach § 166 HGB keine Unternehmensinitiat...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Geschäftsführungsangelegenheiten

Rz. 260 Beschlussfassungen in Geschäftsführungsangelegenheiten können sowohl dann zu fällen sein, wenn sich die Gesellschaft eine Gesamtgeschäftsführung mit Mehrheitsprinzip gegeben hat, als auch dann, wenn sie die Beschlussfassung über bestimmte, regelmäßig in besonderer Art hervorgehobene Geschäftsführungsangelegenheiten allen Gesellschaftern vorbehalten hat. Von letzterer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 832 Ein Nachteil der einfachen Nachfolgeklausel ist die Zersplitterung der Beteiligungen der Altgesellschafter im Fall mehrerer Erben und die fehlende Kontrolle der Mitgesellschafter über die Person des/der Erben. Abhilfe bietet die sog. qualifizierte Nachfolgeklausel, die die Nachfolge in den Komplementär- oder Kommanditanteil auf einen oder mehrere Erben beschränkt. De...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Personengesellschaften

Rz. 556 Zu beachten ist im Personengesellschaftsrecht der Grundsatz der Selbstorganschaft. Die Leitung der Geschäfte in einem Familienpool in Form einer GbR oder KG obliegt daher grds. Gesellschaftern der Poolgesellschaft, also Familienmitgliedern. Wird von den gesetzlichen Regelungen nicht im Gesellschaftsvertrag abgewichen, gelten bei der GbR gemeinschaftliche Geschäftsfüh...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Tod eines Gesellschafters

Rz. 331 Nach herrschender Meinung führt der Tod des Hauptbeteiligten nach § 727 BGB a.F., nun nach § 740a Abs. 1 Nr. 3 BGB, zur Auflösung der nicht rechtsfähigen Unterbeteiligungsgesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine Fortsetzungsklausel enthält.[410] Dies wird im Hinblick auf die Unterbeteiligung z.T. als unbillig angesehen, da sich die Unterbeteiligung re...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Prinzip der Selbstorganschaft

Rz. 222 Im Recht der Personengesellschaften gilt das Prinzip der Selbstorganschaft, wonach nur Gesellschafter Geschäftsführer der Gesellschaft sein können und folgerichtig auch nur Gesellschafter zur gesetzlichen Vertretung ermächtigt sind.[380] Einem Dritten können zwar rechtsgeschäftlich Vertretungsmacht- und Geschäftsführungsbefugnis übertragen werden, gleichwohl bleibt d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Rechtsfolgen und Heilung

Rz. 287 Fehlerhafte Beschlüsse bei der GbR sind grds. nichtig. Zur Anfechtbarkeit führen fehlerhafte Beschlüsse bei der GbR nur, wenn die Gesellschafter durch entsprechende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die §§ 110–115 HGB n.F. für anwendbar erklärt haben (Opt-in-Lösung).[503] Betrifft ein solch unwirksamer Beschluss die Gesellschaftsorganisation, tritt allerdings nich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Person des Vertreters

Rz. 251 Nach den Regelungen in § 715 BGB n.F. und § 720 BGB n.F. besteht im Grundsatz ein Gleichlauf von Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht. Nach § 720 Abs. 1 BGB n.F. sind "[z]ur […] Vertretung der Gesellschaft alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes".“. Es besteht somit im Grundsatz Gesamtvertretungsmac...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / j) Entnahmerecht

aa) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1157 Gem. § 122 HGB hat jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils (Prinzip der Vollausschüttung). Der Anspruch kann nicht geltend gemacht werden, soweit die Auszahlung zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht oder der Gesellschafter seinen vereinbarte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

(1) Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung Rz. 1106 Das gesetzliche Regelungsmodell gilt allgemein als unzweckmäßig. Die Gründe dafür sind u.a.:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / p) Erbfolge

aa) Tod des persönlich haftenden Gesellschafters Rz. 1193 Bei der typischen GmbH & Co. KG ist die Komplementär-GmbH der einzige persönlich haftende Gesellschafter.[1574] Die GmbH ist als juristische Person unsterblich, sodass es insoweit keiner Nachfolgeregelung bedarf. Dies gilt aber nur für die Nachfolge in die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und nicht auc...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Gründung der GmbH

Rz. 71 Aufgrund der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung der GmbH nach § 13 Abs. 2 GmbHG gelten im GmbH-Recht strenge Vorschriften zur Kapitalaufbringung und -erhaltung (vgl. dazu § 10 Rdn 100 ff. und § 10 Rdn 454 ff.). Teil der Vorschriften zur Kapitalaufbringung sind die für die Gründung geltenden Vorschriften des GmbHG. Zur Errichtung der GmbH bedarf es grds....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Tod eines Kommanditisten

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz auss...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

(a) Einfache Nachfolgeklausel Rz. 1202 Nach der gesetzlichen Regelung geht der Anteil eines Kommanditisten im Erbfall auf den oder die Erben über. Dies entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Zu den nachfolgeberechtigten Erben gehören auch Ersatzerben und Vorerben, nicht aber Vermächtnisnehmer. Eine abweichende Regelung ist möglich, sodass auch Vermächtnisnehmer nachfolgebe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / i) Gewinnverwendung und -verteilung

aa) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1152 § 122 HGB sieht nunmehr das Prinzip der Vollausschüttung vor, sofern die Gesellschafter keinen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss fassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen gewinnunabhängigem Entnahmerecht und dem Recht auf Gewinnausschüttung wurde durch das MoPeG aufgehoben.[1531] Dies sollten die Gesellschafter im Auge behal...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Entnahmerechte für Steuerzahlungen bei Thesaurierung und für anrechenbare Steuern

Rz. 420 Im Gegensatz zu Körperschaften müssen Gesellschafter einer Personengesellschaft im Regelfall (= transparente Besteuerung und keine Option zur Körperschaftsteuer) auch im Thesaurierungsfall Einkommensteuer auf den steuerlichen Gewinnanteil entrichten. Folglich sollte der Gesellschaftsvertrag bei mehreren am Festkapital beteiligten Gesellschaftern Entnahmerechte für St...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einlagen der Kommanditisten

(1) Überblick Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / k) Kündigung der Gesellschaft

aa) Ordentliche Kündigung Rz. 1161 Die ordentliche Kündigung ist gem. §§ 132 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Sie ist nur bei unbefristeten Gesellschaften möglich. Die Kündigung (ordentliche oder aus wichtigem Grund) der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter führt ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Aufnahmevertrag mit dem neuen Gesellschafter/Eintragung in das Handelsregister

Rz. 906 Der Beitritt neuer Gesellschafter in eine KG erfolgt durch Aufnahmevertrag zwischen dem Beitretenden und allen bisherigen Gesellschaftern. Die KG selbst ist nicht Vertragspartei.[1231] Der Gesellschaftsvertrag kann die Aufnahme neuer Gesellschafter erleichtern. Insb. kann der Komplementär ermächtigt werden, nach seiner eigenen Wahl weitere Kommanditisten in die KG au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / n) Güterstandsklausel

aa) Notwendigkeit einer Güterstandsklausel Rz. 1175 Angesichts einer Scheidungsquote von über 30 % ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Ehevertrags für jeden Gesellschafter an sich eine absolute Notwendigkeit.[1552] Gleichwohl wird das Thema "Ehevertrag" in der Praxis vielfach völlig vernachlässigt. Schätzungen zufolge hat nicht einmal jeder fünfte Gesellschafter einen E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Konten der Gesellschafter

aa) Grundlagen Rz. 1101 Die vermögensmäßige Beteiligung der Gesellschafter an der GmbH & Co. KG wird bilanziell in Form eines Kapitalanteils dargestellt.[1482] Bei dem Kapitalanteil handelt es sich lediglich um eine Rechengröße. Ein positiver Kapitalanteil ist keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Umgekehrt ist ein negativer Kapitalanteil auch keine Verb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / o) Vorsorge für Geschäftsunfähigkeit

aa) Ausgangssituation Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Geschäftsführung und Vertretung

aa) Geschäftsführung (1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wa...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretung

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Jahresabschluss und Publizität

Rz. 1148 Für den Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG sowie dessen Prüfung und Offenlegung ist zu unterscheiden, ob an der Gesellschaft neben der Komplementär-GmbH auch eine natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.[1521]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einlage der Komplementär-GmbH

Rz. 1089 Der Beitrag der Komplementär-GmbH besteht vielfach darin, dass sie die persönliche Haftung übernimmt und die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt (s. § 709 Abs. 1 BGB). Eine (vermögensmäßige) Einlage erbringt die Komplementär-GmbH meist nicht. Dies hat vor allem steuerliche Gründe. Bei einer Aufstockung der Kommanditeinlagen ohne entsprechende Erhöhung der Einlage der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine Einlageverpfl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Regelmäßige Unbeschränktheit

Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen und reicht damit weiter als d...mehr