Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Umfang des Ersatzes von versicherten Kosten

Rz. 60 Ersetzt werden in allen Fällen nur tatsächlich entstandene Kosten, keine fiktiven. Übernimmt der Versicherungsnehmer selbst eine Tätigkeit, deren Kosten nach den VHB erstattet werden, so ist ein Anspruch gegen den Versicherer nicht unproblematisch. Bis zu einem gewissen Grad sind persönliche Tätigkeiten des Versicherungsnehmers unentgeltlich zu erwarten.[77] Dazu gehö...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 665 Der Abschluss einer Lebensversicherung ist keine Anlage des Geldes des Betreuten bei einem Kreditinstitut auf einem Anlagekonto i.S.v. § 1841 Abs. 2 BGB. Die Anlegung von Anlagegeld kann jedoch gem. § 1848 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auch in Lebensversicherungen erfolgen. Rz. 666 Während die Möglichkeit der Genehmigung in Bezug auf Kapitalversicherungen...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 1. Allgemein

Rz. 31 Im Rahmen der nicht versicherten Tatbestände (Ausschlüsse) sind die Ausschlüsse nachmehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Bewusstes Abweichen von Umwelt-Schutzbestimmungen

Rz. 69 Ein weiterer bedeutsamer Ausschluss ist – in Erweiterung von § 143 Abs. 2, 3 VVG – die Regelung, dass solche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind, die ihre Ursache darin haben, dass die Personen, die den Schaden verursachen, bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen,...mehr

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ZErb 11/2024, Keine Vergütu... / Leitsatz

Nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 3 Abs. 1 VBVG in der seit 1.1.2023 maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts als Teil der Stundenvergütung des Nachlasspflegers vergütungsfähig sind allein die von dem bestellten Nachlasspfleger selbst erbrachten Leistungen, nicht aber auch von seinen Mitarbeitern erbrachte Tätigkeiten. Insoweit...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Verfrühte Scheidungsanträge

Mitunter wird versucht, die für den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich maßgeblichen Stichtage durch verfrühte Scheidungsanträge gezielt zu beeinflussen. Grund dafür ist u.a., dass entweder ein größerer Geldbetrag vom Antragsteller erwartet wird (z.B. eine Abfindung des Arbeitgebers) und vorher der Scheidungsantrag deshalb noch gestellt werden soll oder aber die Bewer...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Vorvertragliche Informationspflichten

Rz. 54 Informationspflichten für Lebensversicherungsverträge sind in verschiedenen Gesetzen geregelt:mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz von 2008 (VVG)

Rz. 7 Die Neufassung des noch aus dem Kaiserreich (1908) stammenden VVG ist von einer Expertenkommission vorbereitet worden, die den Entwurf eines fertig ausformulierten Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt hat. Obgleich in dieser aus 21 Mitgliedern bestehenden Kommission die Vertreter der Assekuranz zahlenmäßig dominierten, konnte dieser Entwurf als ausgewogen bezeichnet...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Globalisierung der Unternehmen und Betonung des "Shareholder Value"

Rz. 10 Mit der Internationalisierung steigt die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufgabenbereiche der Unternehmensleiter wachsen. Sie haben nicht nur deutsche, sondern jetzt auch ausländische Haftungsnormen zu beachten.[65] Daher erlaube ich mir die These aufzustellen, dass die Globalisierung gerade – neben verschärften Gesetzen und neben der bereits zit...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 24 Das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter ist im Jahre 1939 eingeführt und 1965 neu gefasst worden. Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrtzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen dieses Gesetzes gibt es den Direktanspruch in allen Ländern der Europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – gegen den Kraftfahrtzeug-Haftpfli...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Mehrkosten

Rz. 152 Gemäß A § 10 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 13.1.1.1 und 13.1.1.2 VGB 2022 werden die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung verursachten notwendigen Mehrkosten nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Rz. 153 Gemäß A § 13 Nr. 1 b VGB 2010, A 13.1.1.2 ff. VGB 2022 (§ 15 Nr. 3 VGB 88) werden die notwendigen Mehrkosten erse...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / Literaturtipps

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Vorwort

Zahlreiche Änderungen in den vergangenen Jahren machen eine Neuauflage dieses Werkes erforderlich. So enthält diese aktualisierte, 4. Auflage Ausführungen und hilfreiche Muster zum Bauträgervertrag, zu schädlichen Bodenveränderungen sowie zur Vor- und Nacherbschaft (Verkauf durch Vorerben und Löschung des Nacherbenvermerks). Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung der elektron...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ff) Pfändbarkeit von Handwerkerversicherungen

Rz. 605 Unpfändbar sind auch Ansprüche aus sog. Handwerkerversicherungen, die auf der am 1.1.1962 außer Kraft getretenen Vorschrift des § 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (1. DVO HWG) beruhen. Für Kapitalversicherungen gilt in diesem Zusammenhang ein Höchstbetrag von 10.000 DM. Für nach d...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / Zusammenfassung

Überblick Das Wintergeld wird als Zuschuss-Wintergeld und als Mehraufwands-Wintergeld aus der Winterbeschäftigungsumlage erbracht. Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit einzusetzen; es beträgt 2,50 EUR für jede aus Zeitguthaben eingebrachte Arbeitsstunde. Das Mehraufwands-Wintergeld sol...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Durch Rettungsmaßnahmen verursachte Heilungskosten Dritter (§ 83 VVG)

Rz. 50 Sowohl nach B 3.3.2.1 VHB 2022 als auch kraft Gesetzes (§ 82 VVG) hat jeder Versicherungsnehmer im Schadenfalle nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Greift ein Dritter als Nothelfer in das Geschehen ein und erleidet bei den Rettungsmaßnahmen einen Sach- oder Körperschaden, was insbesondere bei Wohnungsbränden vorkommt, hat der Dritt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Schriftlichkeit

Rz. 71 Nach den Empfehlungen des GDV hat die Geltendmachung schriftlich zu erfolgen. Sie muss also schriftlich abgefasst sein, gleichgültig dabei ist jedoch, wie sie hergestellt wird (per Hand oder digital). Gleichgültig ist auch, ob die Abfassung in deutscher Sprache erfolgt. Die schriftliche Form der Anspruchserhebung kann durch die elektronische Form ersetzt werden, weil s...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Unrichtige Altersangabe

Rz. 423 Eine Sonderregelung für die Lebensversicherung enthält § 157 VVG für den Fall, dass das Alter der versicherten Person unrichtig angegeben wurde. § 157 VVG n.F. regelt – anders als die frühere Regelung in § 162 VVG a.F. – nicht nur den Fall, dass das Alter der versicherten Person fälschlicherweise zu niedrig angegeben wurde, sondern auch den Fall, dass das Alter der v...mehr

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P / 12 Protokoll der Hauptverhandlung, wörtliche Protokollierung [Rdn 2626]

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / Zusammenfassung

Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die ausfallenden Entge...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Auf den Versicherungsnehmer übergegangene Ansprüche, Abs. 4 c bzw. Nr. 3.2.19 ARB 2012

Rz. 228 Nach § 3 Abs. 4 c ARB ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalls auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierunter fallen also die rechtsgeschäftliche Forderungsübertragung und der gesetzliche Forderungsübergang. Allerdi...mehr

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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V / 55 V-Mann in der Hauptverhandlung [Rdn 4030]

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R / 4 Rechtsmittelverzicht [Rdn 2694]

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Z / 23 Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4429]

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R / 10 Revision, Begründung, Frist [Rdn 2788]

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 72 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechendes ist wortgleich in Ziff. A-2 S. 1 AVB-D&O unter der Überschrift (claims-made-Prinzip) geregelt. Ferner heißt es ...mehr

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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M / 2 Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2303]

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B / 26 Besetzungsfragen [Rdn 990]

Rdn 991 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 966. Rdn 992 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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F / 9 Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1976]

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R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

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Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

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A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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A / 19 Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 207]

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§ 18 Transportversicherung / (1) Große Haverei

Rz. 39 In der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25.4.2013 geltenden neuen Fassung des 5. Buches des HGB ist die Haverei für das Seehandelsrecht in den §§ 588 ff. HGB geregelt und beschränkt sich unter Fortfall der übrigen nach altem Recht geregelten Fälle allein auf die große Haverei. Für die Binnenschifffahrt ist die große Haverei in §§ 78 f...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 591 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / 2. Persönliche Anhörung des Kindes nach § 159 Abs. 1 FamFG

Betroffene Kinder sind nach § 159 Abs. 1 FamFG grundsätzlich in allen Kindschaftssachen persönlich anzuhören.[10] Daher ist die persönliche Anhörung des Kindes auch in den Fällen des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB, 155a Abs. 3 S. 1 FamFG nicht entbehrlich.[11] Gleiches gilt in Verfahren betreffend das Umgangsrecht eines sozialen Vaters nach § 1685 Abs. 2 BGB. Auch hier ist das Kind...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 13 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[17] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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H / 2 Hauptverhandlungshaft [Rdn 2142]

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