Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.2 Verlustverrechnung mit einem Sanierungsertrag

Rz. 24 Im Fall einer Sanierung der Organgesellschaft bilden die Vermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen den steuerfreien Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 1 EStG. Die Folgen einer Sanierung treten grundsätzlich gesondert für Organträger und Organgesellschaft ein. Der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG ist auf der Ebene der Organgesellschaft zu ermitte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.8 Rückzahlung von Einlagen

Rz. 323 Einlagen auf das Nennkapital können nur auf dem handelsrechtlich vorgeschriebenen Weg, d. h. durch Kapitalherabsetzung oder Liquidation, zurückgezahlt werden. Da dieser Vorgang nur das Nennkapital berührt, liegt er außerhalb der Einkommenssphäre; körperschaftsteuerliche Folgen treten also grundsätzlich nicht ein.[1] Rz. 324 Verdeckte Einlagen gehen in das Vermögen der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.1 Ausschluss des Abzugs vororganschaftlicher Verluste

Rz. 8 Nach § 15 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG ist ein Verlustabzug nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft nicht zulässig. Die Vorschrift hat eine doppelte Dimension. Einerseits folgt aus ihr, dass Verluste, die die Organgesellschaft während des Bestehens der Organschaft erzielt, bei ihr nicht abgezogen werden können, also auch nicht in einen verbleibenden Verlustvortrag eingeh...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.1.1.3.2 Gesetzmäßigkeitsgrundsatz

Rz. 34 Aus der Bindung der Verwaltung an das Gesetz entspringt das Gebot, den die gesetzliche Rechtsfolge auslösenden Sachverhalt zweifelsfrei in Erfahrung zu bringen. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[1] Die Finanzbehörde darf daher nur in dem durch Gesetz und Recht vorgesehen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 Während § 85 AO die Aufgaben der Finanzbehörden beschreibt, regelt § 88 AO die Art und Weise der Aufgabenerfüllung.[1] § 88 AO bildet die steuerrechtliche Parallelvorschrift zu § 24 VwVfG. Der Untersuchungsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[2], insbesondere der Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[3] Nach § 85 AO ist die...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 6 Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme (Abs. 5)

Rz. 131 Die Anforderungen an den Einsatz von Risikomanagementverfahren im Steuervollzug wurden als Ausfluss und Ergebnis der langjährig geführten Debatten und Ergebnisse gesetzlich verankert.[1] Die gesetzliche Ermächtigung zum Einsatz von Risikomanagementsystemen (RMS) und die dazu vom Gesetzgeber gesetzten Vorgaben verhindern, dass deren Einsatz mit dem Amtsermittlungsgrun...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Justizminister bei der Reform der Mietpreisbremse in Zugzwang

FDP-Justizminister Marco Buschmann muss sich von Ampel-Partnern vorwerfen lassen, im Koalitionsvertrag festgehaltene Schritte für die Mietrechtsreform – wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – schleifen zu lassen. Zum Schutz vor den stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Justizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 1 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz

Das Arbeitsschutzgesetz zielt darauf ab, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1 ArbSchG). Dabei sollen nicht nur Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden, es sollen auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit ergriffen werden (§ 2 ArbSchG). Der G...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.1.1 Bestimmung von Art und Umfang der Ermittlungen (Abs. 2 S. 1 1. Halbs.)

Rz. 26 Das FA entscheidet nach § 88 Abs. 2 S. 1 1. Halbs. AO nach pflichtgemäßem Ermessen, wie und auch in welchem Umfang es ermittelt.[1] Hierbei ist die Finanzbehörde grundsätzlich verpflichtet, die beweiserheblichen Tatsachen soweit aufzuklären, dass sie sich über deren Vorliegen oder Nichtvorliegen eine eigene Überzeugung bilden kann. Wann das erforderliche Maß an Gewiss...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 7.3 § 173a AO

Rz. 186 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] neu eingefügt wurde auch die Änderungsvorschrift des § 173a AO. Damit wurde für den Bereich der Steuerbescheide die bereits zu § 129 AO ergangene Rechtsprechung, nach der von der Finanzbehörde zu eigen gemachte Fehler ebenfalls zu einer Berichtigung führen, einer gesetzlichen Regelung zugeführt. Die Re...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 6.3.2 Prüfung der ausgesteuerten Sachverhalte (Abs. 5 S. 3 Nr. 2)

Rz. 157 Ein wichtiger Aspekt des automatisierten Risikomanagements sind die grundlegenden Aussteuerungsparameter (vgl. Rz. 140). Dabei soll die computergestützte Fallauswahl nicht allein rechnerische, sondern auch logische Unstimmigkeiten aufdecken.[1] Dies birgt zugleich aber die Gefahr, dass die Aussteuerungskriterien zu einer "black box" aus Algorithmen werden, die weder ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.4.1.4 Beweiswürdigung

Rz. 82 Die AO enthält – wie auch anderweitiges Verfahrensrecht – keine allgemeine Vorschrift zur Beweiswürdigung oder zum Beweismaß, also mit welchem Grad an Gewissheit oder Wahrscheinlichkeit der der Besteuerung zugrundezulegende Sachverhalt festgestellt werden muss.[1] § 96 Abs. 1 S. 1 FGO schreibt – wie auch § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO und § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO – vor, dass das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3.3 Ermittlung der psychischen Belastung und Ressourcen bei der Arbeit

Wenn die Tätigkeiten und Arbeitsbereiche, die gemeinsam untersucht werden sollen, festgelegt sind, beginnt die eigentliche Untersuchung der Arbeitsbedingungen auf psychische Belastungsfaktoren hin. Wichtig Privatleben spielt keine Rolle Die Zuständigkeit der Arbeitgeber erstreckt sich nur auf arbeitsbezogene Belastungsfaktoren. Belastungen aus dem Privatleben der Beschäftigten...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 6.3.1 Gewährleistung einer hinreichenden Zufallsauswahl (Abs. 5 S. 3 Nr. 1)

Rz. 153 Auch und gerade im Rahmen des Einsatzes von RMS muss sichergestellt werden, dass strukturell der Gefahr fehlerhafter Steuererklärungen durch ein taugliches Verifikationskonzept wirksam begegnet wird und unzulängliche Erklärungen der Stpfl. mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden sind.[1] Nach dem Untermaßverbot dürfen auch bei risikobasierter Rechtsanwendu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 6 Qualitätskriterien für Instrumente und Methoden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Die Messinstrumente, die bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eingesetzt werden, sollten alle relevanten Belastungsfaktoren beinhalten (s. Abschn. 3.3). Es gibt Fragebögen, die nur einen Teil der nötigen Bereiche abdecken und andere, die zahlreiche Fragen zu Themen stellen, die nicht Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sind. Dazu gehören auch Fragen zum ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 88 AO ist eine Vorschrift von umfassender Geltung. Entsprechend ihrer systematischen Stellung im 3. Teil des Gesetzes gilt sie für das gesamte Besteuerungsverfahren, also nicht nur für das Festsetzungs- bzw. Feststellungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren, sondern auch für das Rechtsbehelfs-, Außenprüfungs- und Steuerfahndungsverfahren.[1] Der Untersuchungsgru...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 2.1.2 Amtsermittlungsgrundsatz

Rz. 15 Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Der Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz beinhaltet die Verpflichtung der Verwaltung, die entscheidungserheblichen Tatsachen ohne Rücksicht auf Vortrag, Verhalten oder Beweisangebote der Beteiligten selbst zu erforschen und deren Wahrheit festzustellen.[1] Die Geltung des in § 88 Abs. 1 S. 1 AO fixier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 2 Bedürfnis nach Gesundheit im Betrieb

Früher lag das Bedürfnis von Unternehmen vorwiegend in der Vermeidung von Unfällen sowie der Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Dementsprechend definierte die EU im Jahr 1989 in der Richtlinie 89/391/EWG Grundsätze zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Diese Rahmenrichtlinie ist wiederum Grundlage für die national...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 4.1.1 Gewährleistung eines zeitnahen und gleichmäßigen Gesetzesvollzugs

Rz. 100 Die Erteilung allgemeiner Weisungen dient nach § 88 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. AO der Gewährleistung eines zeitnahen und gleichmäßigen Vollzugs der Steuergesetze. Dies nimmt grundlegende Aufgabenstellungen der Steuerverwaltung in Bezug. Zugleich berücksichtigt diese Zweckbestimmung als Weisungszweck die personellen und sachlichen Kapazitäten der Finanzbehörden.[1] Da in de...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2.1 Verarbeitung zur gesetz- und gleichmäßigen Festsetzung von Steuern

Rz. 27 In seiner 1. Alt. sieht § 29b Abs. 1 AO die Zulässigkeit der Datenverarbeitung zur Erfüllung der der Finanzbehörde obliegenden Aufgaben vor. Ausweislich der Gesetzesbegründung sind die Aufgaben des Verantwortlichen in erster Linie § 85 AO zu entnehmen, nach dem die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen zu haben.[1] Die Zulässigkei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.2 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 485a § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt. Das Gesetz entfaltete unechte Rückwirkung, da es auch auf Sachverhalte anwendbar war, die vor dem 20.12.2001 verwirklicht wurden. Bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr galt die Neuregelung sogar für Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2000 begonnen und vor dem 2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 36 Die körperschaftsteuerliche Organschaft wurde außerhalb einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage von der Rspr. entwickelt.[1] Die Wirkungen der Organschaft wichen danach insoweit von der heutigen gesetzlichen Regelung ab, als die Organgesellschaft das Einkommen, das neben den Ausgleichszahlungen aus den nicht abziehbaren Betriebsausgaben resultierte, als eigenes Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.1 Allgemeines

Rz. 141a Durch Gesetz v. 20.2.2013[1] wurde der Inlandsbezug des Organträgers in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4–7 KStG neu geregelt. Dabei wurden die Unterscheidungen zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht sowie die nach dem Ort der Geschäftsleitung und dem des Sitzes aufgegeben. Entsprechend wurde § 18 KStG ersatzlos aufgehoben. Stattdessen wird der Inlandsbezu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 477 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt und durch das Gesetz v. 20.2.2013[2] erweitert. Nach der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wurde ein negatives Einkommen des Organträgers nicht berücksichtigt, soweit es in einem ausl. Staat im Rahmen einer der deutschen Besteuerung des Organträgers entsprechende...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.3 Notwendiger Inlandsbezug

Rz. 91 Um Organträger sein zu können musste eine Körperschaft bis Vz 2011 nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt stpfl. sein und die Geschäftsleitung im Inland haben. Diese Voraussetzung ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] ab Vz 2001 eingeführt worden; bis Vz 2000 musste es sich bei dem Organträger um ein inl. Unternehmen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland handeln....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.2 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 497 Unklar ist nach dem Wortlaut der Vorschrift, welcher Organträger bzw. welche Organgesellschaft von der Vorschrift betroffen ist. Der zeitliche Zusammenhang der Einführung des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit der Zulassung der doppelt ansässigen Gesellschaft als Organträger könnte darauf hindeuten, dass die Vorschrift nur für doppelt a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.1 Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft

Rz. 230 Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung bedeutet, dass der Organträger nicht selbst, sondern über eine oder mehrere Kapital- oder Personengesellschaften an der Organgesellschaft beteiligt ist. Es besteht in diesem Fall also eine unmittelbare Organschaft (unmittelbare Einkommenszurechnung zwischen Organgesellschaft und Organträger), obwohl keine unmittelbare Bete...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.1 Zweck und Reichweite der Regelung

Rz. 528 Für die Prüfung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht bzw. dem Recht der DBA sind Regelungsgrund und Reichweite der Vorschrift zu bestimmen. Hinsichtlich des Zwecks der Regelung besteht eine überraschende Diskrepanz zwischen der Begründung der Gesetzentwürfe und dem Wortlaut der Vorschrift, wie er schließlich vom Parlament verabschiedet worden ist....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 8 Auflösung einer Mehrmütterorganschaft

Rz. 1036 Das Merkmal der finanziellen Eingliederung in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG spricht an sich dafür, dass Organträger immer nur ein einziges Unternehmen sein kann; die Mehrheit der Stimmrechte kann regelmäßig nur einer einzigen Person zustehen. Trotzdem hatte die Praxis Gestaltungen entwickelt, bei denen organschaftsähnliche Verhältnisse zu 2 oder mehr Unternehmen unter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.2 Körperschaften mit Auslandsbezug

Rz. 187 Die Organgesellschaft musste ursprünglich Geschäftsleitung und Sitz im Inland haben (doppelter Inlandsbezug); unbeschränkte Stpfl. allein genügte nicht. Wegen der mit diesem doppelten Inlandsbezug verbundenen Diskriminierung hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.[1] Das BMF hatte sich der Ansicht der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.5 Vorzeitige Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 679 Der Ergebnisabführungsvertrag muss nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG für mindestens 5 Jahre (60 Monate) abgeschlossen und in dieser Zeit auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Organschaft muss also mindestens 5 Jahre bestehen. Endet die Organschaft vor Ablauf dieses Zeitraums, kann der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr durchgeführt werden; die Wirkungen der Orga...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2.3 Erforderlichkeit

Rz. 32 Zusätzliches Kriterium ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung aus den im Gesetz genannten Gründen. Dabei ist die Erforderlichkeit nicht nach nationalem Recht, sondern unionsrechtlich auszulegen.[1] Dementsprechend muss die Datenverarbeitung innerhalb der im Gesetz genannten Ziele auch den Zielen der DSGVO genügen, was eine grundgesetzkonforme und insbesondere verhä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.2 Mittelbare Organschaft

Rz. 918 Problematisch ist die Einlagenlösung, wie schon im bisherigen Recht der Ausgleichsposten, wenn die Organschaft auf einer mittelbaren Beteiligung beruht.[1] In diesen Fällen besteht die Organschaft der Muttergesellschaft unmittelbar zu der Enkelgesellschaft, also unter Umgehung der zwischengeschalteten Tochtergesellschaft. Auch in diesem Fall müssen Minder- und Mehrabf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 332 Die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags erfordert, dass er handelsrechtlich wirksam geworden ist.[1] Ein handelsrechtlich unwirksamer, wenn auch tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag hat steuerrechtlich grds. keine Wirkung. Der Ergebnisabführungsvertrag muss spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft wirksam sein,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.2 Rechtliche Natur der Ausgleichsposten

Rz. 842 Die rechtliche Natur der organschaftlichen Ausgleichsposten ist trotz der Regelung in Abs. 4 bislang nicht eindeutig geklärt. Eindeutig geklärt ist nur, dass der Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers zu bilden ist.[1] Er kann daher nicht durch entsprechende Aufzeichnungen außerhalb der Steuerbilanz ersetzt werden. Andererseits ist er in der Handelsbil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.3 Natürliche Person als Organträger

Rz. 108 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann Organträger auch eine natürliche Person sein. Bis Vz 2011 musste eine natürliche Person unbeschränkt stpfl. sein. Ausl. natürliche Personen konnten unter den Voraussetzungen des § 18 KStG a. F. Organträger sein. Ab Vz 2012 ist das Merkmal der unbeschränkten Stpfl. aufgegeben worden. Stattdessen wird der Inlandsbezug durch § 14 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfüh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 § 29b AO wurde zur Anpassung des steuerlichen Verfahrensrechts an die ab dem 25.5.2018 anwendbare Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)[1] geschaffen. Vorangegangen waren vielfältige Versuche Deutschlands, das Besteuerungsverfahren in Gänze aus der Anwendung der DSGVO zu entlassen und ein anstelle dessen eigenständiges bereichsspezifisches Datenschutzrecht in der AO zu et...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.1 Rechtslage bis Vz 2013

Rz. 923 Verfahrensrechtlich gab es bis zum Inkrafttreten des § 14 Abs. 5 KStG [1] für die Organschaft keine besonderen Bestimmungen. Die KSt-Bescheide gegen die Organgesellschaft und den Organträger waren verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft. Der KSt-Bescheid gegen die Organgesellschaft war ebenso wenig ein Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung gegen den Org...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.4 Stille Gesellschaft

Rz. 169 Die typische stille Gesellschaft ist keine Gesellschaft in dem Sinn, dass sie Träger steuerrechtlicher Beziehungen sein kann. Sie wird steuerlich als darlehensähnlich behandelt[1] und kann daher nicht Organträger sein. Rz. 170 Die atypische stille Gesellschaft ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft und wird daher weitgehend wie eine Personengesellschaft, d. h. als M...mehr