Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / Zusammenfassung

Begriff Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt". Maßgeblich ist danach der Wert, den das einzelne Wirtschaftsgut als "Teil" (daher der Begriff "Teil...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind Geschwister und einzige Kinder der Eheleute H und M. B. Am 23.2.2014 errichteten die Eltern der Beteiligten ein gemeinschaftliches, handschriftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Letztversterbenden Folgendes bestimmten: Zitat "Schlußerben des länger von uns L...mehr

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Mediation und Güterichterve... / Zusammenfassung

Begriff Mediation ist ein aus den USA stammendes Verfahren der Alternative Dispute Resolution (ADR), bei dem ein neutraler Dritter als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnisse den Streitparteien hilft, eine freiwillige einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erreichen. Der unparteiische Dritte (Mediator) unterstützt die Parteien durch spezielle Verhandlungstechniken bei der...mehr

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Brückenteilzeit / Zusammenfassung

Begriff Brückenteilzeit ist der im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Anspruch von Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 1 bis zu 5 Jahren zu reduzieren und danach ohne Weiteres zur bisherigen Arbeitszeit (in Vollzeit oder Teilzeit) zurückzukehren. §9a TzBfG ist die rechtliche Grundlage für die Brückenteilzeit. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / VIII. Gesetzliche Neuregelungen zum 1.7.2021

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[51] hat der Gesetzgeber die verfahrensrechtliche Differenzierung zwischen Kindesschutzverfahren und Elternkonfliktverfahren weiter ausgebaut. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist nicht nur in der Regel, sondern stets erforderlich, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 273 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte zunächst ausschließlich die im Dritten Kapitel des SGB VI enthaltenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 91 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art....mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 3. Kindschaftssachen / Erziehungsrechte bzw. -pflichten

Bei den "Kindschaftssachen" steht die elterliche Sorge nicht nur im Gesetz (§ 151 Nr. 1 FamFG), sondern, was den Umfang der Judikate anbetrifft, auch in der Rechtsprechungspraxis der Landesverfassungsgerichte an erster Stelle, hierin inbegriffen die Fälle zum Aufenthaltsbestimmungsrecht als eines Teilbereichs der elterlichen Sorge. Dem schließen sich, rein mengenmäßig und wi...mehr

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FoVo 12/2022, Der Informati... / 2 II. Die Entscheidung

BGH klärt Reichweite von § 836 Abs. 3 ZPO Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner aufgrund der Überweisung einer angeblich bestehenden Forderung verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und die ihm über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Vorschrift soll dem Gläubiger die Einziehung der Forderung beim ...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 4 Das Mediationsgesetz und seine prozessualen Auswirkungen im Arbeitsrecht

Nach längeren Diskussionen[1] wurde zur Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie[2] am 21.7.2012 das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" als sog. Artikelgesetz erlassen.[3] Zwar gelten die Bestimmungen der Mediationsrichtlinie nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, jedoch steht es...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / 4

Auf einen Blick: Das Gesetz berücksichtigt die besonderen Belange einer Patchworkfamilienkonstellation nicht. Dies macht eine genaue Nachfolgeplanung erforderlich, um ungewünschte Folgen zu vermeiden. Dabei ist insbesondere auf die jeweilige Zielsetzung des Erblassers abzustellen. Autor: Dagmar Boving, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht sowie Fachanwältin für Fa...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / III. Beteiligung des Jugendamts

In Kindesschutzverfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist das Jugendamt Muss-Beteiligter (§ 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Wie wichtig dem Gesetzgeber diese Rechtsstellung des Jugendamts im Kindesschutzverfahren ist, lässt sich daraus schließen, dass er das FamFG kurze Zeit nach dessen Inkrafttreten (1.9.2009) geändert und die Bestimmung des § 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG (mit Gesetz v...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 3.3 Mediation im Betriebsverfassungsrecht

Das BetrVG enthält zahlreiche Anknüpfungspunkte für Mediation und kann daher gleichsam als "unbekanntes ADR-Handbuch" bezeichnet werden.[1] Bezüglich Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat weist das Gesetz der Einigungsstelle[2] die Aufgabe zu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beizulegen. Das freiwillige Einigungsstellenverfahren[3] ...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.7 Rentenbezug

Rz. 49 Durch die in Abs. 2 Nr. 2 i.d.F. des Rü-ErgG enthaltene Regelung, nach der die Anerkennung einer Ersatzzeit ausgeschlossen ist, wenn ein Versicherter im Herkunftsgebiet eine Altersrente bezogen hat, wird nunmehr die durch Praxis und Rechtsprechung konkretisierte Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger im Gesetz festgeschrieben. Nach Art. 18 Abs. 1 Rü-ErgG trat §...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / d) "Erkaufen" der Terminsgebühr

In vielen Entscheidungsgründen klingt an, dass sich der Hauptbevollmächtigte durch die Pauschale die Terminsgebühr "erkaufe". Daher seien die Kosten des Terminsvertreters seine Sache. Auch dies ist unzutreffend und zeigt einen verfehlten Blickwinkel. Dies mag an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Beispiel Anwalt und Mandant haben ihren Sitz in Köln. Es kommt zu einem Rec...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 3.2 Mediation im Tarif- und Arbeitskampfrecht

Tarif- und Arbeitskampfrecht sind geradezu prädestiniert für den Einsatz von Mediation. Nach dem vom Großen Senat des BAG aufgestellten ultima-ratio-Prinzip sind Arbeitskampfmaßnahmen nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten zulässig. Wörtlich führt das BAG aus: "Der Arbeitskampf muss also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein. Deshalb ist auch ein Sc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist und Fristenberechnung – § 573c Abs. 1

Rz. 2 § 573c Abs. 1 Satz 1 gilt für den Mieter uneingeschränkt, für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer bis zu 5 Jahren. Nach Ablauf von 5 bzw. 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich gemäß § 573c Abs. 1 Satz 2 die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Für den Mieter bleibt die Kündigungsfrist unabhängig von der Dau...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 4.1 Mediationsgesetz

Das – in Art. 1 des o. g. Gesetzes enthaltene – Mediationsgesetz enthält übersichtsartig Regelungen zu folgenden Aspekten: Begriffsbestimmungen zur Mediation[1] und zum Mediator[2] Ablauf eines Mediationsverfahrens und Aufgaben des Mediators[3] Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen des Mediators[4] Verschwiegenheitspflichten des Mediators sowie der in die Durchführu...mehr

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FoVo 12/2022, Keine überspa... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht Möglichkeit der Ermessensausübung und -entscheidung Die zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache überwiegend Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG ermöglichen die Ausführungen des Beschwerdegegners die Ausübung der Ermessensentscheidung i.S.v. § 850c Abs. 6 ZPO. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO – ehemals Abs. 4 – kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermess...mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer von der Enkeltochter der am XX. April 2020 verstorbenen ursprünglichen Antragstellerin (im Folgenden: Erblasserin) erklärten Antragsrücknahme in einem Güterrechtsverfahren. In diesem Verfahren begehrte die Erblasserin von ihrem getrenntlebenden Ehemann (im Folgenden: Antragsgegner) die Übertragung von Miteigentumsanteilen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Tatbestandvoraussetzungen

Rz. 3 Außerordentliches Kündigungsrecht Um zur Anwendbarkeit des § 573d zu gelangen, bedarf es zunächst eines außerordentlichen Kündigungsrechts. Das außerordentliche Kündigungsrecht ergibt sich aus dem Gesetz und findet sich für den Mieter z. B. in § 540 Abs. 1 Satz 2 (Gebrauchsüberlassung an Dritte), § 544 S. 1 (Vertrag über mehr als 30 Jahre), § 555e Abs. 1 S. 1 (Sonderkün...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.5 Internierung oder Verschleppung

Rz. 27 Zeiten der Internierung, der Verschleppung und der sich an diese Zeiten anschließenden Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit sind als Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 2 anzuerkennen, wenn der Versicherte als Deutscher wegen seiner Volkszugehörigkeit oder seiner Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem Zusammenhang mit den Kriegsereignissen außerhalb des...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 4. Versorgungsausgleich/Familienzuschlag

Die vermögensrechtliche Seite von Familie/Ehe/Scheidung spielt bisher, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte eine allenfalls untergeordnete Rolle. Hier ist aktuell aus dem Berichtszeitraum nur von der einschlägigen Rechtsprechung des BayVerfGH zu berichten. Dieser hat trotz seiner deutlichen Zurückhaltung, was die Überprüfung der Auslegung u...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / 4. Ausschluss des Stiefkinds

Das Stiefkind von der Erbfolge auszuschließen, ist an und für sich kein großes gestalterisches Problem. Da ein Stiefkind gegenüber dem Stiefelternteil nicht pflichtteilsberechtigt ist, muss das Stiefkind daher einfach nur nicht im Testament berücksichtigt werden. Wird aber der Partner im Testament berücksichtigt, so mehrt sich dadurch dessen Vermögen. Das wiederum kommt seine...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält die sofortige Beschwerde für unzulässig Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG ist als unzulässig zu verwerfen. Die sofortige Beschwerde ist verfristet, worauf der erkennende Einzelrichter den Schuldner bereits hingewiesen hatte. Die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde endete gem. § 569 Abs. 1 ZPO mit Ablauf des 20.4.2022. Die per Telefax un...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung – abweichend von § 133 – unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten zuständig, die in einem nicht knappschaftlichen Betrieb tätig sind. Das Gleiche gilt nach Abs. 1 Satz 2 für Versicherte, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.3 Zuständigkeitsänderungen für Leistungsfälle

Rz. 19 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war die Zuständigkeit der ehemaligen Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung und Zahlung von Leistungen in § 126 a. F. (Regelzuständigkeit) und in § 140 a. F. (Sonderzuständigkeit) geregelt. Nach § 126 a. F., § 140 a. F. war die Zuständigkeit Bundesknappschaft für Leistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.1 Zuständigkeit für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 2 Grundsätzlich bestimmt § 133 den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hat. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind, ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten i. S. v. § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.10 Vertreibung, Umsiedlung, Aussiedlung, Flucht, pauschale Ersatzzeit

Rz. 43 Von Abs. 1 Nr. 6 werden die in §§ 1 bis 4 BVFG (i.d.F. v. 2.6.1993, BGBl. I S. 829) genannten Personen erfasst. Hierzu zählen Vertriebene (§ 1 BVFG), Heimatvertriebene (§ 2 BVFG), Sowjetzonenflüchtlinge (§ 3 BVFG) und Spätaussiedler (§ 4 BVFG). Nach den Regelungen des Einigungsvertrages zählen auch Vertriebene und Heimatvertriebene, die am 2.10.1990 ihren gewöhnlichen...mehr

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AGS 12/2022, Keine Terminsg... / II. Terminsgebühr für Besprechungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung des 2. KostRMoG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Dabei ist nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV die Wahrnehmung eines gerichtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2.2 Anschlussersatzzeit wegen Arbeitsunfähigkeit

Rz. 4 Während Abs. 1 eine erweiterte Anerkennungsmöglichkeit für Ersatzzeiten vorsieht, ergibt sich aus Abs. 2 dieser Vorschrift eine Einschränkung zu § 250 Abs. 1. Neben den sonstigen Voraussetzungen, die gemäß § 250 Abs. 1 für die Anerkennung einer Ersatzzeit vorliegen müssen, verlangt Abs. 2, dass der Versicherte während einer als Anschlussersatzzeit wegen Arbeitsunfähigk...mehr

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AGS 12/2022, Ulmer/Schäfer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaf - Kommentar

Von Dr. Carsten Schäfer und Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer. 8. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX., 706 S., 109,00 EUR Bei dem vorliegenden Kommentar handelt es sich um eine Sonderausgabe des Münchener Kommentars zum BGB, der sich auszugsweise auf die Kommentierung der §§ 705–740 BGB und des Partnerschaftsgesetzes beschränkt. Der Mitbegründer des Werkes, Peter Ulmer,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interessenausgleich / Zusammenfassung

Begriff Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob und wie eine vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Abschluss der Interessenausgleichsverhandlungen ist Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber die geplante Betriebsänderung durchführen darf. Der Interessenausgleich wird zwar ggf. vor der Einigun...mehr

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FF 12/2022, Rechtsprechung ... / Internationales

OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.10.2022 – 17 UF 186/22 Der Rückführung eines von einem Elternteil nach Deutschland entführten minderjährigen Kindes in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ) steht wegen der Kampfhandlungen in der Ukraine derzeit die Vorschrift des Art. 13 ...mehr

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ZErb 12/2022, Relativität v... / 2 Gründe

Die Berufung der Klägerin ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlusswege als unbegründet zurückzuweisen, da der Senat einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.8 Gewahrsam von Personen i.S.d. § 1 HHG

Rz. 32 Nach dem HHG erhalten u.a. diejenigen deutschen Staatsangehörigen Leistungen, die nach dem 8.5.1945 im sowjetisch besetzten Sektor aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden. Als politische Gründe sind zu verstehen, die durch die politischen Verhältnisse in den Gewahrsamsgebieten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückwirkung

Rz. 83 Das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016" ist mit Wirkung zum 1.7.2016 in Kraft getreten, wurde aber erst im Bundesgesetzblatt vom 9.11.2016 verkündet.[1] Das neue Gesetz ist damit rückwirkend in Kraft getreten. Rz. 84 Im Schrifttum wird kontrovers darüber diskutiert, ob eine ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Überblick

Rz. 77 Mit Wirkung vom 1.7.2016 ist das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016"[1] in Kraft getreten (Art. 3 des Gesetzes). Die §§ 13a, 13b ErbStG in der Fassung dieses Gesetzes finden auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht (§ 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG).mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.2.1 Klarheit und Verständlichkeit

Rz. 48 Das BVerfG hat in seiner Rspr. (in unterschiedlichstem Zusammenhang) immer wieder betont, dass Steuergesetze klar und verständlich sein müssen. Die Stpfl. sollen in der Lage sein, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen und ihr Verhalten danach auszurichten. Das neue ErbStG ist alles andere als klar verständlich. Die Regelungen sind oft schon sprac...mehr

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Mindestlohn: Beteiligungsre... / Zusammenfassung

Überblick Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu Lohn- und Entgeltgestaltung sind durch den Tarifvorrang[1] auf wenige Fallgestaltungen beschränkt. Der Betriebsrat hat aber neben allgemeinen Überwachungsrechten Mitbestimmungsrechte bei Entlohnungssystemen und zu Arbeitszeitkonten. Die Auswirkungen der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns[2] zum 1.1.2015 auf diese Beteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 206 Der Abzugsbetrag wurde erstmals im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009[1] in das Gesetz eingeführt. Rz. 207 Der Gesetzgeber hat den Abzugsbetrag damals wie folgt begründet [2]: Zitat Der Abzugsbetrag von 150.000 Euro soll eine Wertermittlung und aufwändige Überwachung von Klein- und Kleinstfällen (z. B. Kleinhandel, kleinere Handwerker oder auch Betriebe der La...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.5 Europäisches Beihilferecht

Rz. 90 Der deutsche Gesetzgeber war offensichtlich der Auffassung, dass es sich bei den Verschonungsregelungen um keine europarechtliche Beihilfe handelt (Art. 107 ff. AEUV). Andernfalls hätte das Gesetz erst dann in Kraft treten dürfen, nachdem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat (Art. 108 Abs. 3 AEUV). Rz. 91 Im Referentenentwurf des Bu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.2 Begriff der Beschäftigten (§ 13a Abs. 3 S. 7 ErbStG)

Rz. 279 Das Gesetz stellt für die Lohnsummenkontrolle auf die Anzahl der Beschäftigten (und nicht etwa auf die Anzahl der Arbeitnehmer; s. § 7 SGB IV) ab (§ 13a Abs. 3 S. 3 und 4 ErbStG). Der Begriff der Beschäftigten war bislang im Gesetz nicht näher geregelt.[1] Zur Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapital- bzw. Personengesellschaft als Beschäftigter anzus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.2.2 Steuern und Strafrecht

Rz. 49 Steuerhinterziehung ist strafbar. Dies gilt auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Gesetzgeber muss die steuerlichen Pflichten daher von vornherein klar und bestimmt regeln. Die Regelung muss im Gesetz selbst erfolgen (und nicht nur in Verordnungen, Richtlinien oder Erlassen).mehr

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Zwangsverwaltung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr