Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 171 ist zum 1.1.1954, wie das gesamte SGG v. 3.9.1953, in Kraft getreten (BGBl. I S. 1239). Durch Art. 8 Nr. 9 Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben und die Absatzbezeichnung "(2)" gestrichen worden. § 171 enthält seitdem nur noch eine Sonderre...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170a ist mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1626) in das SGG eingefügt worden. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) hat in Satz 1 das Wort "Übergabe" durch das Wort "Übermittlung" und da...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 72 Das UmwStG 2006 ist nur anwendbar, wenn die Voraussetzungen des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs erfüllt sind.[1] § 1 Abs. 1 bis 4 UmwStG differenzieren nach dem sachlichen und den persönlichen Anwendungsbereich. Fehlen die Voraussetzungen, ist die Umwandlung nicht steuerneutral, auch wenn die übrigen Tatbestandsmerkmale der §§ 3ff. UmwStG erfüllt sind. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 2 UmwStG enthält den Grundsatz der steuerlichen Rückwirkung des Umwandlungsvorgangs. Die Zuordnung der Vorschrift zum Ersten Teil des UmwStG spricht dafür, dass sie, wie auch § 1 UmwStG, auf alle Umwandlungsarten, die das UmwStG regelt, anwendbar ist. Dem Gesetzestext lässt sich aber entnehmen, dass dies nicht der Fall ist, das Gesetz vielmehr unsauber formuliert wur...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.5 Abgrenzung zum UmwStG 1995

Rz. 24 Das UmwStG 2006 ist als Art. 6 des "Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 7.12.2006[1] erlassen worden. Es ersetzt das UmwStG v. 28.10.1994[2], folgt ihm zwar in der Gliederung, stellt jedoch eine weitgehende Neufassung mit teilweise grundlegend abwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 UmwStG, Art. 15 FRL und § 42 AO

Rz. 69 Art. 15 FRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine steuerneutrale Umwandlung zu versagen, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung ist; davon kann ausgegangen werden, wenn der Umwandlungsvorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstrukturierung oder...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.1 Vorbemerkung

Rz. 18 Durch das Gesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht nachhaltig mit Wirkung vom 1.1.1975 geändert. Das zuvor geltende Recht sah die Grundsatz- und Divergenzrevision vor, sofern vom LSG zugelassen, sowie die Verfahrensrevision ohne Zulassung. Das Institut der Nichtzulassungsbeschwerde existierte insoweit noch nicht. Durch die Gesetzesä...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 5 Beispiele

Rz. 12 Auslegung von Verwaltungsakten Anders als bei tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Revisionsgericht grundsätzlich gemäß § 163 gebunden ist, kann es die Auslegung von Verwaltungsakten frei nachprüfen, weil es sich insoweit um die rechtliche Würdigung der Erklärung und die richtige Anwendung von Auslegungsgrundsätzen handelt (vgl. BSG, Urteil v....mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Änderungsgesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) eingeführt worden. Die Zulassungsrevision im SGG hat sich bewährt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat eine erhebliche "Festigkeit"; dennoch kann sie unter besonderen Voraussetzungen angegriffen und ggf. beseitigt werden. Das LSG ist damit keine "Durchlaufstation", muss aber s...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 161 in seiner derzeitigen Fassung besteht im Wesentlichen unverändert seit 1974. In § 161 Abs. 3 Satz 1 sind durch Art. 8 Nr. 10 Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993 nach dem Wort "Berufungsfrist" die Worte "oder der Frist für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung" eingefügt worden. Durch diese Ne...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170 war bereits im Sozialgerichtsgesetz v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) enthalten. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) ist Abs. 3 neu gefasst worden, die bisherigen Abs. 3 und 4 wurden zu den Abs. 4 und 5. Das Zivilprozessreformgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) hat als Folge der Änderung der ZPO – zuvor waren die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2 Bewertungsmaßstäbe

Rz. 59 Das UmwStG wendet bei allen Umwandlungsformen einheitlich 3 verschiedene Bewertungsmaßstäbe an. Der nach der Systematik des Gesetzes regelmäßige Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, für Umwandlungen an die Stelle des sonst im Unternehmenssteuerrecht vorherrschenden Bewertungsmaßstabs des Teilwerts den des gemeinen Werts zu setz...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 2 Revisible Normen

Rz. 5 Das revisible Recht muss verletzt sein. Das ist dann der Fall, wenn eine revisible Vorschrift nicht oder unrichtig angewandt worden ist (§ 202 SGG i. V. m. § 546 ZPO). Nicht angewandt ist eine Vorschrift, wenn sie in den Gründen überhaupt nicht erwähnt wird; ferner, wenn sie zwar erwähnt wird, aber als für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht bedeutsam angesehen wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 5 Einbehalt und Anrechnung der Steuer

Kommt es zur Einbehaltungsverpflichtung seitens des Auftraggebers, ist ein Steuerabzug von der Gegenleistung i. H. v. 15 % vorzunehmen. Das Gesetz definiert die Gegenleistung als Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b UStG Schuldner der Umsatzst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.4 Aufbau des UmwStG

Rz. 20 Das UmwStG ist in den Allgemeinen Teil mit den §§ 1, 2 UmwStG sowie in 2 deutlich voneinander getrennte Bereiche zur Regelung der einzelnen Umwandlungsarten eingeteilt. Die §§ 3–19 sowie § 25 UmwStG richten sich in starkem Maße nach dem UmwG (Umwandlungen im eigentlichen Sinne), während die Einbringungen der §§ 20–24 UmwStG keine unmittelbare Entsprechung im Unternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 7 Abs. 1 gilt subjektiv für alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der KSt befreit werden. Erfasst werden damit alle Körperschaften, die nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreit sein können, zusätzlich Körperschaften, deren Steuerbefreiung auf einem anderen Gesetz beruht (Rz. 11). Rz. 8 Die persönlichen Befreiungen des § 5 Abs. 1 KStG gelten nac...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 § 2 Abs. 5 UmwStG wurde durch Gesetz v. 2.6.2021 (AbzStEntModG; s. Rz. 6) eingeführt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 In- und ausländische Umwandlungen

Rz. 75 Eine inl. Umwandlung liegt vor, wenn der übertragende und der übernehmende Rechtsträger ihren Sitz i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwG im Inland haben.[1] Diesen "Sitz" definiert das anzuwendende Gesellschaftsstatut. Eine inl. Umwandlung liegt daher vor, wenn der übernehmende und der übertragende Rechtsträger nach deutschem Gesellschaftsrecht gegründet worden sind und damit ihre...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerkmale sind danach: Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens eines Rechtsträgers oder mehrerer Rechtsträger auf einen bestehenden Rechtsträger bei der Verschmelzung zur Aufnahme oder von mindestens 2 Rechtsträgern auf einen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Strukturprinzipien des UmwStG

2.3.1 Steuerpflicht und Steuerneutralität Rz. 55 Ein Umwandlungsvorgang wirkt regelmäßig gewinnrealisierend. Im nationalen Bereich verwirklicht er den Gewinnrealisierungstatbestand der Veräußerung bzw. des veräußerungsähnlichen Vorgangs oder der Einlage, bei grenzüberschreitenden Vorgängen (auch) die Entstrickungstatbestände des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG. Ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

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Jansen, SGG § 165 Verfahren... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 165 Satz 2 wurde durch Art. 8 Nr. 11 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993 eingefügt. Die anderen Verfahrensordnungen enthalten vergleichbare Vorschriften (§ 141 VwGO, § 121 FGO und § 555 ZPO).mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Anknüpfung an das Unternehmensrecht

2.2.1 Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundlagen Rz. 38 Das UmwStG 2006 knüpft für wesentliche Regelungen an die unternehmensrechtlichen Umwandlungsvorschriften an. Das gilt uneingeschränkt für die Umwandlung i. e. S. (Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person), für die Verschmelzung und für die Spaltung. Bei diesen Umwandlu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 UmwStG und AStG

Rz. 68 Werden ausl. Gesellschaften im Ausland steuerfrei umgewandelt, kann sich allein aus der Steuerfreiheit der Umwandlungsgewinne eine aus deutscher Sicht "niedrige Besteuerung" ergeben und damit die Anwendung der §§ 7ff. AStG auslösen. Dies schließt § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG aus. Danach sind im Ausland steuerfreie oder niedrig besteuerte Umwandlungsgewinne (Übertragungs- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die ertragsteuerliche Verpflichtung zur Einbehaltung der Steuer durch den Auftraggeber von Bauleistungen soll die illegale Betätigung im Baugewerbe eindämmen. Entweder besorgt sich der Bauausführende eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamts oder der Auftraggeber hat 15 % von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt des Auftragnehmers ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.1 Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundlagen

Rz. 38 Das UmwStG 2006 knüpft für wesentliche Regelungen an die unternehmensrechtlichen Umwandlungsvorschriften an. Das gilt uneingeschränkt für die Umwandlung i. e. S. (Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person), für die Verschmelzung und für die Spaltung. Bei diesen Umwandlungsarten setzt die Anwendung des UmwStG voraus, dass die Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1 Steuerpflicht und Steuerneutralität

Rz. 55 Ein Umwandlungsvorgang wirkt regelmäßig gewinnrealisierend. Im nationalen Bereich verwirklicht er den Gewinnrealisierungstatbestand der Veräußerung bzw. des veräußerungsähnlichen Vorgangs oder der Einlage, bei grenzüberschreitenden Vorgängen (auch) die Entstrickungstatbestände des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG. Ist bei einer Verschmelzung z. B. der übertr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.2 Strukturelle Unterschiede der Umwandlungen nach dem UmwStG zum UmwG

Rz. 49 Die Anknüpfung des UmwStG an das UmwG hat ein wesentliches Problem zu berücksichtigen. Während das Unternehmensrecht Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich gleich behandeln kann, weil beide zivilrechtlich Rechtsträger sind, ist dies steuerrechtlich nicht möglich. Steuerrechtlich sind Körperschaften für alle Steuerarten Steuersubjekte; Personengesellsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.3 Fortfall der Maßgeblichkeit

Rz. 61 Eine wesentliche Änderung im UmwStG 2006 betrifft den Grundsatz der Maßgeblichkeit. Die Beibehaltung der Buchwerte im Rahmen der Umwandlung bzw. der Ansatz von Zwischenwerten oder des gemeinen Werts ist nicht mehr davon abhängig, dass auch unternehmensrechtlich eine entsprechende Bewertung erfolgt. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird daher aufgrund der Wahlrechte de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 23 Abs. 2, der die Folgen bei Erlöschen einer Steuerbefreiung regelt, ist eine spiegelbildliche Vorschrift zu Abs. 1, der die Folgen bei Eintritt einer Steuerbefreiung regelt. Der subjektive Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich somit wie der subjektive Anwendungsbereich des Abs. 1 auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Umwandlung als Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang

Rz. 33 Rspr. und Verwaltung sehen die Umwandlung als ein Veräußerungsgeschäft auf der Seite des übertragenden Rechtsträgers und als ein Anschaffungsgeschäft auf der Seite des übernehmenden Rechtsträgers an.[1] Danach ist eine Umwandlung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang und damit als rechtsgeschäftliche Veräußerung zu beurteilen. Die Umwand...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.3 Ausgeschlossene Verfahrensrevision

Rz. 25 Die Verfahrensrevision ist in einigen Fällen gesetzlich ausgeschlossen. Unanfechtbare Entscheidungen der Vorinstanz sind einer Verfahrensrevision nicht zugänglich. Ausnahmen gelten nur dort, wo sich diese Entscheidungen auf die angefochtene Entscheidung selbst auswirken wie etwa die willkürliche Behandlung eines Ablehnungsgesuchs (vgl. BSG, Beschluss v. 17.12.2009, B ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.2 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 4 Abs. 2 definiert das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage der KSt der Grundbegriff der §§ 7-22 KStG ist. Bei der Definition der Bemessungsgrundlage geht das Gesetz nicht "progressiv" vom untersten Begriff aus und entwickelt darauf aufbauend den Begriff des zu versteuernden Einkommens als den Betrag, auf den die Tarifvorschriften anzuwenden sind. Vielm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Laser: Gefährdungen und Sch... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Betrieben werden heute Laser eingesetzt. Die Einsatzbereiche der Laser reichen dabei vom Laserpointer als modernem Zeigestock über Barcodelaser zum Erfassen von Ware bis hin zum Laserschweißen und Laserschneiden. Der Einsatz von Lasern der unterschiedlichen Laserklassen erfordert jedoch technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen. Dieser Beitrag ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die KSt ist die ESt der KSt-Subjekte (s. Vor § 1 KStG Rz. 2). Darum baut der Zweite Teil des KStG (§§ 7ff. KStG) auf dem EStG auf. § 7 KStG schlägt durch die Definition der "Grundlagen der Besteuerung" von Körperschaften die Brücke zur ESt. Die Vorschrift leitet den zweiten Teil des Gesetzes[1] ein, der die Ermittlung des Einkommens zum Gegenstand hat. Sie enthält im E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6a ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6a KStG ist eine besondere Einkommensermittlungsvorschrift für voll steuerpflichtige Unterstützungskassen.[1] Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Rspr. des BFH, wonach Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft Betriebseinnahmen und Zuwendungen der Kasse an Leistungsempfänger als Betriebsausga...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker

Der Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer notariellen Verfügung von Todes wegen steht das Mitwirkungsverbot der §§ 7 Nr. 1, 27 BeurkG nicht entgegen. BGH v. 23.2.2022 – IV ZB 24/21 BGB § 2197; BeurkG § 7, § 27 ErbStB 2022, 137 [Esskandari/Bick] Beraterhinweis Das Gesetz verbietet die Ernennu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Laser: Gefährdungen und Sch... / 5 Rechtsgrundlagen

Es gibt zahlreiche Rechtsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Lasern zu berücksichtigen sind. Nachfolgend eine Auswahl (Tab. 6):mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Kein Wiederaufleben eines widerrufenen notariellen Testaments durch erneute Unterschrift

Ein durch ein nachfolgendes privatschriftliches Testament widerrufenes notarielles Testament erlangt nicht dadurch erneute Wirksamkeit, dass es durch den Erblasser erneut mit Datumsangabe unterschrieben wird. OLG München v. 26.1.2022 – 31 Wx 441/21 BGB § 2232, § 2247, § 2254, § 2258 ErbStB 2022, 235 [Esskandari/Bick] Beraterhinweis Wird der durch Testament erfolgte Widerruf eine...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Privates und notarielles Nachlassverzeichnis

Dem Klageantrag des Pflichtteilsberechtigten, den Erben zu verurteilen, Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses durch ein privates Nachlassverzeichnis zu erteilen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits verurteilt ist, diese Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erteilen. OLG Celle v. 17.3.2022 – 6 U 67/2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.2 Rückwirkende Beseitigung der Steuerpflicht

Rz. 15 Das Gesetz eröffnet den Kassen in § 6 Abs. 2 KStG die Möglichkeit, die partielle Steuerpflicht rückwirkend wieder zu beseitigen. Für das überdotierte Vermögen gilt der Grundsatz der Vermögensbindung nicht, sodass es auf den Träger übertragen werden kann, ohne die Steuerbefreiung der Kasse als Ganzes zu gefährden.[1] Wird jedoch mehr als das überdotierte Vermögen auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KStG regelt, welche Folgen eintreten, wenn eine Pensions-, Sterbe-, Kranken- oder Unterstützungskasse überdotiert ist.[1] § 6 Abs. 1-4 KStG knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d KStG für die Überdotierung von Pensions-, Sterbe- oder Krankenkassen an, während § 6 Abs. 5-5a KStG sowie § 6a KStG im Anschluss an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG die Überdotierung von Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 31 Stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kj. überein, ist eine besondere Regelung für die zeitliche Zuordnung des Einkommens nicht erforderlich, weil sich Bemessungs- und Ermittlungszeitraum entsprechen. Das Einkommen ist in dem Kj. als Bemessungszeitraum zu versteuern, das dem Wirtschaftsjahr entspricht. Anders ist es bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr; hier ist eine Zu...mehr