Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der dem Bundesgerichtshof zugrundeliegende Sachverhalt lässt sich knapp wie folgt zusammenfassen: In einem notariellen Erbvertrag mit vertraglich vorgesehenem Rücktrittsrecht zu Lebzeiten der Eheleute bedachten sich diese vertraglich bindend mit Vermächtnissen. Im Nachgang erteilte die Ehefrau ihren beiden Kindern eine umfassende Vorsorgevollmacht. 2020 erklärte der Ehemann d...mehr

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AGS 03/2022, Einigungsgebüh... / II. Gericht bejaht Einigungsgebühr

Das FamG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV festgesetzt. Gem. Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung bei Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dies spricht im Ausgangspunkt zwar dafür, dass die Eini...mehr

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AGS 03/2022, Keine Überprüf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BSG ist zutreffend. 1. Bindung an die Streitwertfestsetzung Der Kostenbeamte und dem folgend der Erstrichter und das Beschwerdegericht sind an die Festsetzung des Streitwertes durch das Prozessgericht gebunden. Deshalb sind sie auch nicht berechtigt, bei der Berechnung der gerichtlichen Gebühren von einem abweichenden Streitwert auszugehen. 2. Ausnahme von ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Regelungsstruktur und -inhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] Versagung einer grundsätzlich bestehenden Entlastung von deutscher Abzugsteuer (Tatbestandsvoraussetzungen). § 50d Abs. 3 EStG ist eine spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift (zum Verhältnis zu § 42 AO s. Rz. 594 ff.). Sie richtet sich gegen rein steuerlich motivierte Gestaltungen zum Zwecke des sog. "Treaty-Shopping" oder "Directive-Shopping...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bei dem AG-Beschluss handelt es sich um die zweite bekannt gewordene Entscheidung zu der Frage, ob für die Einziehung des Führerscheinformulars in einem Strafverfahren die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV anfällt (so bereits schon AG Freiburg, Urt. v. 6.11.2020 – 4 C 1193/20, VRR 1/2021, 25 = StRR 2/2021, 38). Wohlgemerkt: Es geht um die Einziehung des Führerschei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Optionsverschonung (Abs. 10)

Rz. 305 [Autor/Stand] Abweichend vom Grundfall nach §§ 13a Abs. 1, 13b Abs. 2 ErbStG, in dem 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei gestellt werden, kann der Erwerber unwiderruflich erklären, dass der Verschonungsabschlag 100 % betragen soll, § 13a Abs. 10 ErbStG. Rz. 306 [Autor/Stand] In diesem Fall wird die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 bis 9 ErbStG i.V.m. § 13b Erb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 3 EStG Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Elias Erdem, München Literatur (Auswahl) Altrichter-Herzberg, Die Neuregelung des § 50 d Abs. 3 EStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007, AG 2007, 443; Altrichter-Herzberg, Gefährdung der Entlastung von der Kapitalertragsteuer bei Zwischenschaltung einer Auslands-Holding, GmbHR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolge des § 8a Abs 2 KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % des Nettozinsaufwands an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Person oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetzeswortlaut eine Sald...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.4 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 53 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bestimmen sich nach den einkommensteuerlichen Vorschriften. Mitunternehmer sind danach Gesellschafter, die nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten können als auch Mitunternehmerrisiko tragen.[1] Mitunternehmerinitiative bedeutet Teilhabe an den unterne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Unrichtige Konzernabschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 14–16 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 10 EStG muss der Konzernabschluss den Anforderungen an die hr-liche Konzernrechnungslegung genügen oder die Voraussetzungen erfüllen, unter denen Abschlüsse nach den §§ 291 und 292 HGB befreiende Wirkung hätten. Wegen der Regelungen des §§ 291 und 292 HGB zB s Merkt (in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl, § 291 und §...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Boden (Abs. 1)

Rz. 148 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG beträgt die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens 0,04 Euro je Quadratmeter. Was als Fläche des Grund und Bodens gilt, ist zwar gesetzlich nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Die Abrundungsregel auf volle Quadratmeter nach § 2 Abs. 5...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil des Zinsaufwands eines Betriebs (Nettozinsaufwand) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG un...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 265 Anwendungsvorschriften

Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. D...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / XI. Bedeutung für die Praxis

1. Höhe der Zustellauslagen geklärt Seit dem 1.1.2021 ist ein Streit darüber entbrannt, ob im Rahmen der übertragenen Zustellungen auf den Insolvenzverwalter bei dessen geltend gemachten Auslagen für die Zustellungen ein Abzug der ersten 10 Zustellungen vorzunehmen ist oder nicht. Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde zwar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.11 Verhältnis zum Treaty-Override nach § 50i Abs 1 EStG

Tz. 94a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bei der durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) erstmalig eingeführten und durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) sowie des sog Anti-BEPS I-Gesetzes (BGBl I 2016, 3000) neu gefassten Vorschrift des § 50i EStG handelt es sich um einen Treaty-Override, der die Anwendung der allgemeinen Entstrickungsvorsch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IFRS 5

Tz. 1 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die von den Adressaten der Jahresabschlüsse zu treffenden ökonomischen Entscheidungen erfordern eine Beurteilung der zukünftigen (Zahlungs-)Mittelzuflüsse und -abflüsse einschließlich des Zeitpunkts und der Wahrscheinlichkeit ihres Entstehens. Diese Analyse wird erleichtert, wenn Adressaten Informationen über das Ertragspotenzial sowie die Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 411 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 S 2 KStG gilt für sämtliche AE der übertragenden Kö. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um KStpfl oder EStpfl handelt. Der Anwendungsbereich wird jedoch durch die in den Einzel-St-Gesetzen geregelten inl StPflichten (zB § 1 EStG oder §§ 1, 2 KStG) begrenzt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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AGS 03/2022, Erhöhung der V... / I. Sachverhalt

Das später als Antragsteller zu 1 auftretende minderjährige Kind hatte vergeblich die Aufnahme in die John-F.-Kennedy-Schule in Berlin beantragt. Hieraufhin machten dessen Eltern als Antragsteller zu 2 und 3 einmal als gesetzliche Vertreter, zugleich aber auch gemeinschaftlich im eigenen Namen im Wege des Eilverfahrens den schulrechtlichen Anspruch ihres Kindes auf ermessens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. § 152 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2001

Rz. 54 [Autor/Stand] § 152 BewG ist durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] in der Weise geändert worden, dass in Abs. 1 dieser Vorschrift der allgemeine Anwendungszeitpunkt des Bewertungsgesetzes mit 1.1.2002 umschrieben wird. In Abs. 2, eingefügt durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags[3], sind die DM-Beträge in § 40 BewG (Ermittlung des Vergleichswerts), § 41 Be...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / Zusammenfassung

Überblick Reihengeschäfte haben in der Vergangenheit an die beteiligten Unternehmer besondere Anforderungen gestellt. Reihengeschäfte mussten nicht nur erkannt werden, es musste dann auch abgeglichen werden, ob die von der Finanzverwaltung, der nationalen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des EuGH vertretenen Auffassungen für den individuellen Fall in Einklang zu bringen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.6 Gewinnermittlungsvorschriften außerhalb des EStG bzw. KStG

Rz. 63 § 7 S. 1 GewStG verweist nur auf die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG und des KStG. Gewinnermittlungsvorschriften in anderen Gesetzen sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur anzuwenden, wenn dies ausdrücklich angeordnet ist.[1] Hierzu gehören insbesondere die §§ 18 und 19 UmwStG, §§ 7 bis 14 AStG und § 6 AIG.[2] Bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs....mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Begründungserfordernisse

Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gehört die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das BVerfG nur so in die Lage versetzt w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verhältnis zu § 42 AO (Satz 3)

„... [3] § 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt.” Rz. 594 [Autor/Stand] Systematik (Konkurrenzregel). § 50d Abs. 3 Satz 3 EStG enthält keine Tatbestandsvoraussetzung, sondern eine Konkurrenzregel für das Verhältnis von § 50d Abs. 3 EStG zur allgemeinen Missbrauchsvermeidungsnorm des § 42 AO. Für die Vorgängerfassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG vertrat die ganz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik

Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen einer historisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen

Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4. Aufl, Rn 20.23 mwNachw). Hintergrund ist ins...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Grundsätzliches, Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm dur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 91 BewG)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 91 BewG i.d.F. des JStG 1997 blieben bei Grundstücken, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile bei der Ermittlung des Einheitswerts außer Ansatz. Diese Vorschrift hatte insbesondere Bedeutung für die Grundsteuer. Bei der Gewerbekapitalsteuer wurden in der Vergangenheit die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 240a Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um die nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2 und § 7 EStG abgeset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Entschädigungseinrichtungen iSd Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes v 16.07.1998 (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das Ges v 16.07.1998 (BStBl I 1998, 1112) wurden entspr Entschädigungseinrichtungen errichtet, die den öff-rechtlichen Auftrag zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für den Fall haben, dass ein Einlagenkreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut, das Wertpapiergeschäfte betreibt, nicht in der Lage ist, Einlagen zurück...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rückwirkungsverbot

Rz. 58 [Autor/Stand] Ggf. verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG entfaltet grundsätzlich unbeschränkte (echte[2]) Rückwirkung auf alle offenen Fälle (s. zum zeitlichen Anwendungsbereich ausf. Rz. 77 ff.). Das gerät in offenen Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Verbot belastender (echter) Rückwirkung von Gesetzen. Um diesen Kon...mehr

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AGS 03/2022, Erhöhung der V... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des VG Berlin ist in vollem Umfang zuzustimmen. 1. Anfall der Gebührenerhöhung Treten die Eltern lediglich als gesetzlicher Vertreter für ein eigenes Kind auf, so hat der Rechtsanwalt mit dem Kind nur einen Auftraggeber. Sind die Eltern gesetzliche Vertreter zweier Kinder, so hat der Rechtsanwalt zwei Auftraggeber, sodass sich die Verfahrensgebühr um den Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wahl des Hauptfeststellungszeitpunkts und erstmalige Anwendung

Rz. 8 [Autor/Stand] Die neu eingefügte Norm § 266 BewG bestimmt in Absatz 1, dass die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte nach § 221 BewG auf den 1.1.2022 durchgeführt wird. Auf diesen Zeitpunkt sind Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte zu erteilen. Rz. 9 [Autor/Stand] Gleichzeitig wird geregelt, dass die auf den 1.1.2022 festgestellten Grundste...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / I. Allgemeines

Das Beratungshilfegesetz (BerHG) wurde am 18.6.1980[1] erlassen. Es handelt sich dabei um den Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG soll zu anderen rechtlichen Hilfsmöglichkeiten für den Bürger bei der Rechtsdurchsetzung hinzutreten und vor allem dort wirksam werden, wo anderweitige Hilfe hierbei ganz fehlt. Es soll weiter die Chancengleichheit bei de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Verbindlichkeitsbegriff

Tz. 142 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Nach IAS 37 sind neben rechtlichen Verpflichtungen (legal obligations) auch rein wirtschaftliche bzw. faktische Verpflichtungen (constructive obligations) am Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Ansatz in der Bilanz ist, dass die gegenwärtige Verpflichtung (present obligation), die eine Vermögensbelastung darstellt, durch...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Rz. 110 [Autor/Stand] Bei Gebäudeflächen, die der Wohnnutzung dienen ist Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HmbGr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Organschaft

Tz. 249 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei einer OG können ein eigener EBITDA- und Zinsvortrag während der Organschaft nicht entstehen, denn § 4h EStG ist wegen § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG auf die OG nicht anzuwenden (s Tz 53 ff und s § 15 KStG Tz 87; weiter s Herzig/Liekenbrock, DB 2007, 2387, 2390ff; s Bohn/Loose, DStR 2011, 1009, 1011; und s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 360 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Soweit das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG ausgeschlossen oder beschr wird, gilt das WG als zum gW veräußert oder überlassen. Bei Überführung von WG kann auf Antrag ein AP nach § 4g EStG gebildet werden, mittels dessen eine zeitlich gestreckte Besteuerung des fiktiven VG erfolgt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Umstrukturierungen

Rz. 150.1 [Autor/Stand] Bei Umstrukturierungen differenziert die Finanzverwaltung nach drei Konstellationen: Dem Vorschalten einer Gesellschaft, Umstrukturierungen auf nachgeordneten Ebenen und Umwandlungsfälle, letztere wiederum einerseits auf der obersten Ebene und andererseits auf nachgeordneten Ebenen. Rz. 150.2 [Autor/Stand] In der ersten Fallgruppe, dem Vorschaltens ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 434 [Autor/Stand] Praktische Bedeutung. Die praktische Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG ist in Fällen von Beteiligungs-Holdinggesellschaften im Wesentlichen von der Abgrenzung einer sog. "aktiven Beteiligungsverwaltung" von einer sog. "passiven Beteiligungsverwaltung" geprägt (vgl. zur Vermögensverwaltung als Wirtschaftstätigkeit bereits Rz. 345 ff.). Dabei übt nach Ansic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins...mehr