Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.3 Öffnung für weitere Rechtsformen

Nach dem bisher geltenden Recht ist der berufliche Zusammenschluss in einer Sozietät und einer Partnerschaftsgesellschaft zulässig. Darüber hinaus ist eine berufliche Tätigkeit in den Rechtsformen der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH und Kommanditgesellschaft zulässig, wenn diese als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt sind.[1] Nach der Neuregelung...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Nachversteuerung durch Option (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG)

Die Option zur KSt gilt nach § 1a Abs. 2 S. 1, 2 KStG als Formwechsel i.S.d. § 25 UmwStG, was zu einer Nachversteuerung nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG führt.[29] Das bedeutet gerade für diejenigen Personengesellschaften ein "Optionshindernis", die bisher die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG genutzt haben und nunmehr auf die Option zur KSt nach § 1a KStG "umsteig...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.1 Interprofessionelle Zusammenarbeit ausweiten

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 können Steuerberater und Steuerbevollmächtigte mit allen Angehörigen der Freien Berufs i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammenarbeiten. Zu dem Personenkreis des § 1 Abs. 2 PartGG gehören z. B. Ärzte, beratende Volks- und Betriebswirte und hauptberufliche Sachverständige. Diese können künftig neb...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.5 Angleichung des Berufsrechts der Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte

Die berufsrechtlichen Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften wurden bei den Steuerberatern, Rechtsanwälten und Patentanwälten weitgehend angeglichen. D. h. die Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften, insbesondere im Hinblick auf zulässige Rechtsformen, den Gesellschafterkreis und Mehrheitserfordernisse, finden sich inhaltsgleich in allen 3 Berufsgesetzen. A...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4 Ausweitung und Vereinheitlichung des zulässigen Gesellschafterkreises

Bisher hängt der zulässige Gesellschafterkreis von der Rechtsform des Zusammenschlusses ab. Unabhängig von der Rechtsform können sich bisher nur Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten beruflich zusammenschließen.[1] Ein Zusammenschluss mit Patentanwälten und ausländis...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4.2 Mehrstöckige Gesellschaften

Berufsausübungsgesellschaften, die nach dem Steuerberatungsgesetz als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt sind , können Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft sein.[1] Anders als bisher können auch zugelassene Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG n. F.), anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 55 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erhebung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes (> Rz 3); sie müssen nicht vom FA festgesetzt werden. Werden sie zusammen mit der Steuer erhoben, bedarf es keines besonderen Leistungsgebots (§ 254 Abs 2 AO). Werden jedoch nur Säumniszuschläge erhoben, ist für eine entsprechende Vollstreckung ein > Leistungsgebot erforderlich, mit dem die Säumniszu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Begriffsbestimmung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Schmiergeld ist begrifflich nicht eindeutig definiert. Aus der Sicht des sie entgegennehmenden Stpfl sind Schmiergelder im engeren Sinn Zuwendungen, die zB Unternehmern oder deren Bevollmächtigte von anderen gezahlt werden, um sie im wirtschaftlichen Interesse des "Schmierenden", zB bei der Vergabe von Aufträgen, zu einem unlauteren oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer

Rz. 24 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der > Solidaritätszuschlag , der aufgrund des Solidaritätszuschlaggesetzes (> Anh 3) erhoben wird, ist eine Ergänzungsabgabe iSv Art 106 Abs 1 Nr 6 GG, also eine Steuer. Soweit SolZ verspätet gezahlt wird, entstehen kraft Gesetzes (> Rz 3) Säumniszuschläge. Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ob Säumniszuschläge entstehen, wenn Kirchensteuer nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Art und Bezeichnung der Zuwendung

Rz. 37 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 19 Abs 1 Satz 2 EStG bestimmt, dass es für die Beurteilung, ob Arbeitslohn vorliegt, unerheblich ist, ob die Bezüge und Vorteile laufend (> Laufende Bezüge) oder einmalig (> Sonstige Bezüge) gewährt werden. Unerheblich ist ebenfalls, ob auf die Bezüge oder Vorteile ein Rechtsanspruch besteht, zB auf Grund eines einzelnen Dienstvertrags (Ar...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4.3 Besonders befähigte Personen

Bisher kann die zuständige Steuerberaterkammer genehmigen, dass besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtung neben Steuerberatern Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft werden. Nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG gehören diese Personen bisher z...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4.1 Natürliche Personen

Gem. § 50 StBerG n. F. ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Verbindung in einer Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, gestattet mit: Mitgliedern einer Steuerberaterkammer, einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer sowie mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, Angehörigen ausländischer Berufe, die im Ausland einen Beruf au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, können – solange der Vorbehalt wirksam und deshalb der gesamte Steuerfall "offen" ist – jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen zugunsten wie zuungunsten des Stpfl geändert werden (§ 164 Abs 2 AO); die FinBeh ist an einer Änderung auch dann nicht gehindert, wenn ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 90 Da für den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG nicht die Betriebsform, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, können grds. auch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform, bei denen im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufenthalt

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der gewöhnliche Aufenthalt (vgl § 9 AO [gewA]) im > Inland begründet die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 1 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Diese knüpft neben dem > Wohnsitz an den gewöhnlichen – gemeint ist der dauernde, nicht nur vorübergehende (vgl AEAO zu § 9 Nr 1) – Aufenthalt an. Beide Merkmale sind gleichwertig; erfül...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Die Optionserklärung

Rz. 289 Spätestens bis zum 10. Tag eines Kalenderjahrs kann der Land- und Forstwirt gem. § 24 Abs. 4 S. 1 UStG gegenüber dem FA in Ausübung seines Gestaltungsrechts erklären, dass seine Umsätze vom Beginn des vorangegangenen Kalenderjahrs an nicht nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes besteuert werden sollen. Es ha...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 8. Formulierungsvorschlag

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Entstehung

Rz. 3 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Säumniszuschlag wird kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf verwirkt. Auf ein > Verschulden kommt es nicht an (BFH 145, 1 = BStBl 1986 II, 122; vgl AEAO zu § 240 Nr 5). Bei der Entstehung des Säumniszuschlags hat das FA deshalb kein > Ermessen; er kann lediglich erlassen werden, wenn seine Einziehung unbillig ist (> Rz 13 ff). Es entsteht ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XIII. Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen

Rz. 115 Nach dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nachw...mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung

Rz. 22 Muster 9.20: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung Muster 9.20: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung Olfa Efer Fachanwalt für Arbeitsrecht _________________________ Anrede _________________________ Vorname Nachname _________________________ Straße Hausnummer _________________________ PLZ Ort Datum: ________________...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / C. Der nichtige Betriebsrat als Mandant

Rz. 18 In ständiger Rechtsprechung wird anerkannt, dass es neben anfechtbaren Betriebsratswahlen auch Gründe gibt, die zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl führen. Allerdings kann Nichtigkeit nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden. Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass weder die Voraussetzungen für eine Nichtigkeit noch die Rechtsfolgen einer nichtigen...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten eines Rechtsanwaltes

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich wie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem RVG. Die Vergütung des Anwalts umfasst Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG. Die Gebühren hängen vom Streitwert und von dem Umfang der entstandenen Gebühren ab. Bei einem Streitwert von 4.000,01 EUR bis zu 5.000 EUR beträgt eine volle (1,0) Gebühr 334 EUR.[26] Bei einem Stre...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 7 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Erfolgsaussichten

Rz. 45 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[83] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 1. Umfang der Mandatierung

Rz. 112 Regelmäßig erwarten Mandanten, dass ihr Streit mit der Gegenseite nach einem ersten Gerichtsverfahren insgesamt entschieden oder vergleichsweise geregelt ist.[73] Der Rechtsanwalt schuldet seine Dienste aber nur aufgrund des erteilten Mandates, nur in dieser Angelegenheit. Daneben ergibt sich bei einer Kündigung häufig auch weiterer Streit im Zusammenhang mit der Abw...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 104 Die Prozesskostenhilfe trägt die Gerichtskosten gemäß § 122 ZPO [131] und die Rechtsanwaltskosten des eigenen Anwaltes nach § 45 RVG. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schützt nicht vor Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, § 123 ZPO. Da Kostenerstattungsansprüche beim erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 12a ArbGG nur in einem engen Rahm...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Ausdruck "Honorarvereinbarung" hat sich eingebürgert für eine vertragliche Regelung zwischen Anwalt und Mandant, in der die von dem Mandanten zu erbringende Gegenleistung festgelegt wird. Es gelten §§ 3a bis 4b RVG. Rz. 2 Mit Einführung des RVG gab es in § 4 Abs. 1 S. 2 a.F. die Regelung, dass nicht vom Auftragsgeber, dem Mandanten, gestellte Vereinbarungen zwingend...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / B. Die Vergütung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 4 Neben einer Vertretung des Arbeitgebers oder des Betriebsrats kann der Rechtsanwalt auch selbst Rechtsträger sein, wenn er zu einem Mitglied der Einigungsstelle berufen wird. Fraglich ist, ob und ggf. welche Vergütung er für diese Tätigkeit beanspruchen kann. Rz. 5 Der Vorsitzende und die betriebsfremden Beisitzer der Einigungsstelle haben nach § 76a Abs. 3 BetrVG gegen...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte Neben den in Abb. 9 aufgefüh...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Produktentwicklungscontroll... / 8 Literaturhinweise

Allweyer, Robotic Process Automation. Neue Perspektiven durch Robotic Process Automation, 2016, https://www.kurze-prozesse.de/blog/wp-content/uploads/2016/11/Neue-Perspektiven-durch-Robotic-Process-Automation.pdf, Abrufdatum 19.10.2021. Botta/Freigang/Hufschlag/Spittler/Weber, Carbon Accounting und Controlling. Grundlagen und Praxisbeispiel Deutsche Post DHL, 2012. Bundesminis...mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / bb) Paketzuschlag, § 11 Abs. 3 BewG

Ähnliches gilt für die Anwendung des Paketzuschlags gem. § 11 Abs. 3 BewG. Nach dieser Vorschrift ist der gemeine Wert einer Mehrzahl von Kapitalgesellschaftsanteilen, die eine Person innehat, nicht nach der Summe der gemeinen Werte der einzelnen Anteile zu ermitteln, sondern nach dem gemeinen Wert der Beteiligung insgesamt. Rechtsunsicherheit ergibt sich hier bereits, weil ...mehr

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Veräußerung privater Grunds... / d) Veräußerungsgewinnermittlung nach § 23 EStG in Fällen der Veräußerung nach vorheriger Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Als Anschaffung gilt gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen (Stpfl.) durch Entnahme oder Betriebsaufgabe. Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG ist bei unentgeltlichem Erwerb dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 3. Geltung der Erbschaftsteuer-Richtlinien?

Aus den vorstehenden Erwägungen folgt eine weitere Zweifelsfrage, bei der Anwendung des BewG als Rahmen für die gesellschaftsrechtliche Bewertung einer Beteiligung: In der steuerrechtlichen Anwendung, insb. bei Erbschafts- und Schenkungsfällen, orientieren sich die Beteiligten und deren Berater oftmals an den konkretisierenden Erbschaftsteuer-Richtlinien und Verwaltungsanwei...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / aa) Wortlaut und Gesetzessystematik

Das vereinfachte Ertragswertverfahren, das in den §§ 200 ff. BewG geregelt ist, ordnet die Berücksichtigung des Substanzwerts als Mindestwert selbst nicht an. Die diesbezügliche Regelung beruht allein auf § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG und ist gem. den §§ 199 Abs. 1, 109 BewG als Untergrenze zur Bestimmung des gemeinen Werts zu berücksichtigen, wenn Anteile nach dem vereinfachten E...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / aa) Bewertung nach dem Gewinnbezugsrecht

§ 97 Abs. 1b Satz 4 BewG sieht vor, dass Anteile an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung besonderer Regelungen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken, zu berücksichtigen sind. Das Gesetz nennt als Beispiel einer solchen besonderen Regelung eine abweichende Gewinnverteilungsabrede. Die Nennung ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt (...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / a) Gesetzlicher Abfindungsanspruch

Nach dem Grundsatz des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Gesellschafter, der aus einer fortbestehenden GbR ausscheidet, so zu stellen, als sei die Gesellschaft aufgelöst und zu diesem Zweck das Gesellschaftsvermögen gem. den §§ 732 ff. BGB auseinandergesetzt worden. Der Abfindungsanspruch entspricht daher dem Auseinandersetzungsguthaben im Falle der einvernehmlichen Liquidatio...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Mit Schreiben vom 28.11.2019 hat der BMF die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und den Datenzugriff zusammengefasst und auch hinsichtlich digitaler Verfahren erweitert. Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 14.11.2014. In diesem "alten" Schreiben wurden alle damals gültigen Vorschriften zur Führung von Büchern und zur herkömmlichen und elektronischen A...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Gesetz vom 10.8.1915 über die Handelsgesellschaften

Rz. 5 In den 105 Jahren ihres Bestehens wurde diese zweite Grundlage des luxemburgischen Gesellschaftsrechts durch 56 weitere Gesetze und Verordnungen ("lois" bzw. "règlements") abgeändert, respektive vervollständigt. Das Gesetz vom 10.8.1915 über die Handelsgesellschaften (im Folgenden "LSC") umfasst 17 Titel, die folgende Aspekte des Gesellschaftsrechts behandeln:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Sonstige Gesetze

Rz. 6 Im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Grundlagen sind ebenfalls nennenswert:mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IX. Übergang der Geschäftsanteile kraft Gesetzes

1. Problemstellung Rz. 125 Der Wechsel des Gesellschafters kann statt durch Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession) auch durch Änderungen auf der Vermögensebene des Gesellschafters (Universalsukzession) erfolgen. In Betracht kommen hier insbesondere folgende Fälle:mehr

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Japan / I. Ausnahme-GmbH kraft Gesetzes

Rz. 14 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts bestehenden yūgen gaisha werden "alte GmbH" (kyū yūgen gaisha) genannt. Diese alten GmbHs wurden kraft Gesetzes formalrechtlich zu Aktiengesellschaften (kabushiki gaisha), oder anders ausgedrückt, es erfolgte eine (Rechtsform-)Umwandlung kraft Gesetzes. Damit findet grundsätzlich das neue, sich aus dem kaisha hō er...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Abberufung kraft Gesetzes oder kraft Satzung

Rz. 413 Die Mustersatzung sieht verschiedene Anlässe vor, zu denen Geschäftsführer automatisch als abberufen gelten (Table A, Art. 18). Diese automatische Abberufung ist vorgesehen, wennmehr

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Japan / C. Retrospektive

Rz. 6 Zum 1.1.1940 wurde durch Gesetz Nr. 74 vom 5.4.1938 unter dem Namen yūgen gaisha hō (Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der damals neue Rechtsträger yūgen gaisha begründet.[5] Dabei stand die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pate, die schon 1892 eingeführt worden war. Aber auch die österreichische GmbH von 1906, die französische sociét...mehr