Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Rentenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist die Einbeziehung weiter Teile der Bevölkerung in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes und willensunabhängig. Die Vorschrift erfüllt damit eine soziale Schutzfunktion. Der Gesetzgeber geht daher zu Recht insbesondere von der besonderen Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe der weisungsabhängigen Beschäftigten aus. Zugleich stärkt der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 43 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Brähler, Verbesserung der Altersversorgung – Welche Möglichkeiten eröffnet die gesetzliche Rentenversicherung?, NachrDRV HE 2015, Nr. 3, 3. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Growe/Tretow, Das "Man...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.6 Sonstige Leistungen

Rz. 8 Als weitere Leistungen kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Witwen- und Witwerrentenabfindungen. Diese umfassen im Grundsatz bei der ersten Wiederheirat den 24fachen Monatsbetrag der Rente (§ 107 SGB VI). In Ausnahmefällen kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Beitragserstattungen in Betracht. Die einzelnen Ausnahmetatbestände sind in § 210 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzentwurf enthielt zunächst mit späteren kleineren Änderungen nur den (jetzigen) Text des Abs. 2. Dieser war damit begründet worden, dass die Vorschrift die Aufgaben und die Zielvorstellungen anspricht, die die Sozialversicherung in ihren verschiedenen Versicherungszweigen zu erfüllen hat. Anders als in den übrigen Sozialleistungsbereichen müsse hier die Zugehö...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 5 Bei verminderter Erwerbsfähigkeit kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Rente für Bergleute (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB VI). Aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gibt es weiterhin noch die Rente wegen Berufsunfähigkeit sowie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (zur Abgrenzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 8 Die in § 71 niedergelegte Gesamtleistungsbewertung dient dazu, auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentenrechtlich zu bewerten. Sinn der Regelung ist es daher, für bestimmte, – gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige – Zeiten, in denen der Betroffene aber keine (vollwertigen) Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erwirtschaftet ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.4 Freiwilligkeit

Rz. 62 Ein weiteres Kernelement des Beschäftigungsverhältnisses ist die freiwillige Ausübung der Tätigkeiten (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 30.1.1963, 3 RK 36/59); daher stellt die Arbeitsleistung von Strafgefangenen keine versicherungspflichtige Beschäftigung dar (st. Rspr. des BSG, vgl. z. B. BSG, Urteil v. 24.10.2013, B 13 R 83/11 R). Es ist verfassungsrechtlich nicht zu bea...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten wäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1)

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminderten Zeiten nach Abs. 2 gilt und für dessen Berücksichtigung Abs. 3 die entsprechenden Berechnungskriterien vorgibt. Inhalt des Prinzips der Gesamtleistungsbewertu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.2 Zugang zur Sozialversicherung

Rz. 8 Das in Abs. 1 deklarierte Recht auf Zugang zur Sozialversicherung für jedermann suggeriert eine Rechtsposition, von der auch Abstand genommen werden könnte. Ein solcher jedermann offen stehender Zugang zur Sozialversicherung ist jedoch für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte nach dem Gesetz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.3 Praxisintegrierte Ausbildung

Rz. 105 Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.6.2020 (BGBl. I 2020 S. 1248) wurde die Personengruppe, die versicherungspflichtig wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sind, erweitert. Nunmehr stehen auch Teilnehmer einer praxisintegrierten Ausbildung den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich und unte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2.2 Auslegung und Ermessensausübung (Abs. 2)

Rz. 10 Der erst auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung angefügte Abs. 2, der die Bedeutung der sozialen Rechte als Auslegungs- und Ermessensregelung formuliert, hat lediglich klarstellende Funktion; denn bereits zu Abs. 1 war im Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868 S. 21) ausgeführt, dass dadurch die Anwendung der Einzelvorschriften durch Verwaltung und Rechtspre...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Kooperation mit den Begutachtungsstellen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Einzelnen zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sowie des Interesses der Allgemeinheit an der Sicherheit,[1] Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Lkw, Bus und Taxi, Beratung der Kraftfahr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 12.4 Die sozialversicherungsrechtliche Situation der Streikteilnehmer

Während eines Arbeitskampfes – ob der Arbeitnehmer streikt oder ob er ausgesperrt wird, ist unerheblich – bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Daraus folgt nicht nur der bereits angesprochene Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung während eines Arbeitskampfes, an dem sich der Erkrankte beteiligt hätte.[1] Auch das Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bis 1991 bestanden eigenständige gesetzliche Regelungen zur Einbeziehung der Handwerker in die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Diese wurden als Handwerkerversicherung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Handwerker war vom 1.1.1939 bis 31.12.1961 im Gesetz über di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 9 Verpflichtung zur Datenübermittlung und Zuständigkeiten (§ 32b Abs. 3 bis 5 EStG)

Rz. 94 § 32b Abs. 3 bis 5 EStG beinhalten Pflichten zur Übermittlung von Daten durch die Träger der Sozialleistungen, die gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind. Träger der Sozialleistungen sind insbesondere die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzlichen Unfallversicherungen und di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.1 Jährliche Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug, verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse III, 1,0 Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Der Arbeitgeber hat in 2010 eine Direktversicherung für sie abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt jährlich 1.500 EUR und soll durch Umwan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Versicherungsbeiträge (Nr 3).

Rn 19 Als Abzüge anzuerkennen sind die gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Versicherungsbeiträge, soweit sie angemessen sind. Zum Beispiel für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung. Bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hat das Gericht zu prüfen, ob die Versicherungsbeiträge angemessen sind Das...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.1.2 Arbeitgeberleistung als laufende Zahlung, sv-freier Höchstbetrag

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmerin im September 2024 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 302 EUR und wird vom Arbeitgeber zusätzl...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Insich-Berechnung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Ab August 2024 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 302 EUR monatlich. Es wurde vereinbart, das...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.1.1 Jährliche Arbeitgeberleistung als Einmalbezug, sv-freier Höchstbetrag

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Ihr Arbeitgeber hat für sie im Jahr 2024 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Er zahlt jedes Jahr im November 3.624 EUR als Einmalbetrag zusätzlich zum Arbeitslohn in d...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.1.3 Arbeitgeberleistung als laufende Zahlung, steuerfreier Höchstbetrag

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin (Rechtskreis West) hat ein Gehalt von 7.800 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, freiwillig krankenversichert, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im November 2024 für die Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt mona...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.4 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, steuerfreier Höchstbetrag, kein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin aus Niedersachsen hat ein Gehalt von 8.200 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer. Sie ist privat kranken- und pflegeversichert (Arbeitgeberzuschuss 250 EUR KV + 25 EUR PV). Die 2024 neu abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 604 EUR monatlich finanziert. Wie ist die Direktversicherun...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.1 Arbeitgeberleistungen als Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.752 EUR und wird vom Arbeitgeber als Einmalbetrag im November zusätzlich zum Arbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2024 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / Literaturtipps

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.2 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Erhöhung des Vertrages aufgrund des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Sie hat seit 2018 eine Direktversicherung, die durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 200 EUR monatlich finanziert wird. Es wurde vereinbart, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zur Entgeltumwandlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Berufsunfähigkeit.

Rn 17 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Offen ist, welche Bedeutung die Erwähnung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Nr 1 hat (vgl auch § 850b Rn 4), da nicht alle f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahlungsmodalitäten bei der Altersversorgung.

Rn 14 Bei Altersversorgungsverträgen, in denen der Versicherungsfall vom Eintritt eines bestimmten Lebensalters abhängt, darf der Zahlungsbeginn nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen. Dieses Kriterium besteht nur für Altersrenten des Schuldners, davon ausgenommen sind also Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Damit besteht ein Wertungsunterschied ggü Ab...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.1 Arbeitgeberzuschuss und Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat 2020 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 40 EUR, davon werden 20 EUR durch Gehaltsumwandlung finanz...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.2 Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse III, 1,0 Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.500 EUR und soll durch Umwandlung des Weihnachtsgelds im No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Die vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 146 EUR monatlich finanziert. Die pauschale Lohnsteuer wird auf die Arbeitnehmerin abgewälzt. Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer-...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.15.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr