Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

Leitsatz Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen entfällt, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Mit Urteil vom 11.5.2021 hat das FG Münster diesen Fall bei dem Betrieb einer Seniorenresidenz angenommen, der eng mit einem benachbarten Gastgewerbe derselben Gesellschafter verwoben war. Sachverhalt Im Mitt...mehr

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Hinzurechnung von Sondervergütungen bei der Tonnagesteuer

Leitsatz Sondervergütungen nach Betriebsveräußerung sind bei der sog. Tonnagesteuer weiterhin dem Gewinn hinzuzurechnen, aber unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Sachverhalt Die Rechtsvorgängerin der Klägerin betrieb als Einschiffsgesellschaft ein Seeschiff im internationalen Verkehr. Mit Wirkung zum 1.1.2011 optierte sie zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG, der sog. Tonnage...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pr...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 2 Teilbetriebsaufgabe

Steuervergünstigungen werden auch dann gewährt, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben wird. Bei einem Teilbetrieb handelt es sich um einen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten organisatorisch geschlossenen Teil des Gesamtbetriebs, der alle Betriebsmerkmale i. S. d. EStG – Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Teilnahme am ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Organträger (Abs. 2)

Rz. 28 Ist der Organträger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (natürliche Person), gilt die Regelung des Abs. 1 nur, wenn die ESt eine gleiche oder gleichartige besondere Tarifvorschrift kennt, der Geltungsbereich der Vorschrift also nicht auf die KSt beschränkt ist. Das ist bei der Anrechnung ausl. Steuern der Fall, da § 34c Abs. 1 EStG eine dem § 26 Abs. 1 KStG entsprec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.1 Begriff der besonderen Tarifvorschriften

Rz. 6 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die besonderen Tarifvorschriften führen zu einer Ermäßigung der festzusetzenden Steuer. Sie wirken sich also bereits bei der Steuerfestsetzung aus, nicht erst im Rahmen der Abrechnung wie der Steuerabzug inländischer Steuern. Es wird also nicht eine entstandene und festgesetzte St...mehr

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Gemeiner Wert / 3.1.1 Betriebseröffnung

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert vorzunehmen.[1] Wird ein Gewerbebetrieb eröffnet, entspricht der Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter i. d. R. ihrem gemeinen Wert. Die Anschaffungskosten stellen hierbei die Obergrenze dar.[2] Hier fallen gemeiner Wert und Teilwert zusammen.mehr

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Gemeiner Wert / 3.1.4 Einbringung von Anteilen in ein Betriebsvermögen

Werden Anteile an Kapitalgesellschaften – bei Beteiligungen von mindestens 1 % – bis zu 5 Jahre zunächst im Privatvermögen gehalten und sodann in ein Betriebsvermögen eingelegt, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Als Einlagewert gilt der gemeine Wert. [1] Gewinn bzw. "Veräußerungsgewinn" ist der gemeine Wert abzüglich der bisherigen Anschaffungskosten. Wurden die Anteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt nicht der Gesellschafter (Rz. 89), sondern die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 4 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen für ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.1 Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer

Rz. 111 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche KSt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Für die Durchführung der Anrechnung normiert § 26 Abs. 2 S. 1 KStG eine von der ESt abgekoppelte Vorgehensweise.[1] Bei der Berechnung der auf die ausl. Einkünfte entfallenden deutschen KSt sind danach die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.1 Besteuerung des Veräußerungsgewinns als gewerblicher Gewinn

Rz. 175 Als Rechtsfolge ordnet § 17 Abs. 1 EStG an, dass der Gewinn aus der Verwirklichung des Tatbestands des § 17 EStG unter dieEinkünfte aus Gewerbebetrieb fällt. In der Privatsphäre realisierte Vermögensmehrungen werden daher in gewerbliche, und damit in stpfl. Gewinne umqualifiziert (Rz. 1ff). In die Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind nur Vorgänge einzubeziehen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.1 Betriebliche Veräußerungsgewinne (§ 16 EStG)

Rz. 15 Entsprechend seinem Zweck, bei einer Veräußerung realisierte Vermögensmehrungen zu erfassen, die im privaten Bereich anfallen (vgl. Rz. 1), ist § 17 EStG nur anwendbar, wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Wurden die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten, wird der durch die Veräußerung realisierte Vermögenszuwachs schon im Rahmen der normalen Gewin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 287 Führt die Veräußerung zu einem Verlust (d. h. einem Übersteigen der Anschaffungskosten über den um die Veräußerungskosten geminderten Veräußerungspreis), ist dieser Verlust als Verlust aus Gewerbebetrieb nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften im Rahmen von Verlustausgleich und Verlustabzug zu berücksichtigen. Rz. 288 Der Ansatz von Veräußerungsverlusten ist in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.3 Körperschaften

Rz. 33 Auf Körperschaftsteuersubjekte ist § 17 EStG über die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG anwendbar, wenn die Körperschaft keine betrieblichen Einkünfte erzielt. Bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und WaG, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können, ist § 17 EStG daher nicht anwendbar[1]. Da bei anderen Körperschaften alle Einkunftsarten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vermögensartbezogene Interessen (Nr. 1)

„... wenn 1. sie zu Beginn des Veranlagungszeitraums Unternehmer oder Mitunternehmer eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Gewerbebetriebs ist ...” Rz. 261 [Autor/Stand] Maßgeblicher Zeitpunkt der (Mit-)Unternehmerstellung. Jeder Unternehmer oder Mitunternehmer eines inländischen Gewerbebetriebs hat hier wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S. des Gesetzes. Ma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

"(3) Eine Person hat im Sinne des Absatz 1 Nr. 2 wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, ..." Rz. 251 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht setzt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 voraus, dass der Stpfl. auch nach dem Wegzug weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Dies ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / II. Grundlagen zum jungen Verwaltungsvermögen

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13b ErbStG genannte begünstigte Vermögen. Zu diesem begünstigen Vermögen zählen u.a. inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Erblasser ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldbezug aufgrund inländischer Einkünfte

Leitsatz 1. Ob der Anspruchsteller nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wurde und deshalb nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG Kindergeld beanspruchen kann, richtet sich nach dem Einkommensteuerbescheid, soweit dieser nicht auf falschen Angaben des Steuerpflichtigen beruht (Senatsurteil vom 22.02.2018 – III R 10/17, BFHE 261, 214, BStBl II ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter‐)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft kann je...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2.3 Wirtschaftliche Eingliederung

Rz. 280 Das selbstständige Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Eingliederung setzt für das Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses voraus, dass die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse wirtschaftlich in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Die Organgesellschaft muss im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Organträge...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1 Gewerbesteuer

Rz. 242 Ab Erhebungszeitraum 2002 gilt gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG eine Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, wenn die Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18[1] KStG ist. Damit stimmen ab 2002 die Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig überein, sodass für die ertragsteuerliche ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.2 Organträger

Rz. 20 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG kommen alle gewerblichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. Inhaber von gewerblichen Unternehmen als Organträger in Betracht. Für die Anerkennung als Organträger wird die Ausübung einer eigenen gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG oder ein fingierte...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.2 Keine doppelte Verlustberücksichtigung

Rz. 107 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG ist eine doppelte Verlustnutzung ausgeschlossen.[1] Danach bleiben negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden...mehr

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Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Kommentar Ein Schreiben des BMF stellt Fälle dar, in denen eine Nichtbesteuerung von Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen aus Billigkeitsgründen in Betracht kommt. Der Anwendungsbereich des Schreibens ist indes eng. Billigkeitsregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Zinsen Erhält ein Steuerpflichtiger Zinsen auf Steuererstattungen gemäß § 233a AO sind...mehr

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Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung

Leitsatz Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen. Normenkette § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 2 EStG, § 11 Abs. 2 FGO Sachverhalt Der gewerblich tätige Kläger ermittelte s...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens; Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Beteiligter am Verfahren der gesonderten Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens und des jungen Verwaltungsvermögens ist der Erwerber, der die Steuerbegünstigung für das Betriebsvermögen in Anspruch nehmen könnte. Dies kann auch ein Vermächtnisnehmer sein, wenn der Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung verpfl...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 5 Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Überblick

Folgende Urteile – allgemein ergangen zum Rechtsberatungsgesetz – können in ihren jeweiligen Begründungen gute Anhaltspunkte liefern, welche Rechtsdienstleistungen erlaubt sind bzw. besser vom Steuerberater nicht übernommen werden sollten. OLG Köln, Urteil v. 27.2.2008, 6 U 177/07 : Das Verbot, ohne Zulassung zur Anwaltschaft rechtsbesorgend tätig zu werden, untersagt es, firm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Gewerbebetriebe kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Abs. 2)

Schrifttum: Arnoldt, Gemeinnützigkeit von Vereinen und Beteiligungen an Gesellschaften, DStR 2005, 581; Hartrott, Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der privaten Vermögensverwaltung, FR 2008, 1095; Märtens, Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 29.11.2017 – I R 83/15, jurisPR-SteuerR 28/2018 Anm. 5; Meßbacher-Hönsch, Erbschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Gewerbebetriebe kraft Rechtsform (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4)

I. Allgemeines Rz. 226 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen einzigen Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften als Gewerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19; Leuthe, Die gewerblich geprägte GbR, 1993; Lieber, Betriebsstättenzurechnung und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Mitunternehmer-Gemeinschaften

Schrifttum: List, Die eheliche Lebensgemeinschaft in steuerrechtlicher Sicht, DStR 1997, 1101; Meincke, Güterstandsvereinbarungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht, DStR 1986, 135; Schmidt-Liebig, Grenzbereiche von Einkommensqualifikation, Einkunftszurechnung, Unternehmer- und Mitunternehmerbegriff am Beispiel der ehelichen Gütergemeinschaft, StuW 1989, 110; Voss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Betriebsvermögen von ausländischen Körperschaften usw. (Abs. 3 a.F.)

Rz. 1830 [Autor/Stand] § 97 Abs. 3 BewG a.F. ist durch Art. 2 Nr. 6 ErbStRG v. 24.12.2008[2] mit Wirkung ab 1.1.2009 ersatzlos aufgehoben worden. Der Gesetzgeber sah die Vorschrift im Hinblick auf die neu geregelte Bewertung des Betriebsvermögens durch das ErbStRG v. 24.12.2008 als entbehrlich an. Die nachstehenden Ausführungen betreffen daher unmittelbar nur die bis zum 31....mehr