Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.1 Unterschiedlicher Gewinnausweis in Handels- und Steuerbilanz

Maßgebend für die Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung ist der Gewinn. Ist der Gewinn in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich hoch, weil z. B. steuerlich ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird, ist in der Handelsbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung auf der Basis des handelsrechtlichen Gewinns auszuweisen. Praxis-Beispiel Unterschiedlicher Gewinn in Handel...mehr

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Rückstellung, Gewerbesteuer / 5 Auflösung der Gewerbesteuerrückstellung

Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund für ihre Bildung weggefallen ist. Das ist zum einen der Fall, wenn Grund und Höhe der Verpflichtung nicht mehr ungewiss sind. Der Unternehmer löst dann die Rückstellung auf und weist gleichzeitig eine Verbindlichkeit aus. Soweit Rückstellung und Verbindlichkeit im Ergebnis übereinstimmen, ergibt sich keine Gewinnauswirkung. Stell...mehr

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Rückstellung, Gewerbesteuer / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Rückstellung nach Handelsrecht Rückstellung nach Steuerrecht Verbot der Gewinnminderung Außerbilanzielle Hinzurechnungmehr

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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.2 Keine Abzinsung für Gewerbesteuerrückstellungen

Ein Darlehen wird nicht abgezinst, wenn nach der Darlehensvereinbarung nur für bestimmte Zeiträume eine Verzinsung vorgesehen ist. Es liegt dann lt. BMF insgesamt eine verzinsliche Verbindlichkeit vor. Das gilt entsprechend auch für die Rückstellung von Steuerschulden. Steuerschulden sind nach § 233a AO zu verzinsen. Die Verzinsung setzt zwar erst ein, wenn nach dem Jahr, in ...mehr

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Herstellungskosten: Welche ... / 8.4 Erläuterung der Einzelbestandteile der Herstellungskosten

Das Gesetz enthält keine detaillierten Nennungen oder Beispiele, was im Einzelnen zu den genannten Bestandteilen der Herstellungskosten zählt. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt, die in der Kommentarliteratur und insbesondere in R 6.3 EStR zu finden sind. Da das Einkommensteuerrecht keine eigenständige Definition der Herstellungskosten enthält, sondern aufgrund...mehr

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Gewerbesteuer

Zusammenfassung Begriff Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt der Besteuerung. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf d...mehr

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Gewerbesteuer / 4 Berechnung der Gewerbesteuer

Für Details s. Ermittlung der Gewerbesteuer Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG)mehr

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Gewerbesteuer / 11 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig[1]; die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurd...mehr

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Gewerbesteuer / 9 Steuerschuldner

Weil die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1]mehr

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Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt der Besteuerung. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertra...mehr

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Gewerbesteuer / 5.5 Gewerbeverluste

Wie bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer die Möglichkeit des Verlustabzugs, allerdings nur für die Zukunft (sog. Verlustvortrag). Der Abzug der Verluste aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gilt uneingeschränkt nur bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR. Übersteigt der Verlust aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen den Betrag v...mehr

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Gewerbesteuer / 5.4 Kürzungen

Die Regelungen zur Kürzung des Gewerbeertrags[1] haben in erster Linie die Aufgabe, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Zudem beschränkt sich die Gewerbesteuer auf den inländischen Teil des Unternehmens. Die wichtigsten Kürzungen sind: Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke; Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen; Gewinnanteile an gewerblichen Personengesel...mehr

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Gewerbesteuer / 10 Entstehung der Steuer und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen[1] handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Der Steuerschuldner hat am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten. Die Vorauszahlungen betragen jeweils 1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Gewerbetreibende, deren Wirts...mehr

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Gewerbesteuer / 1 Steuergegenstand

1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, der Rahmen...mehr

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Gewerbesteuer / 2.1 Reisegewerbebetrieb

Ein Reisegewerbebetrieb[1] ist gegeben, wenn der Inhaber nach der Gewerbeordnung eine Reisekarte benötigt oder von der Reisekarte befreit ist, weil er Blindenwaren vertreibt.mehr

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Gewerbesteuer / 7 Zerlegung

Liegen die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, ist der einheitliche Steuermessbetrag zu zerlegen. Der jeweilige Anteil wird den einzelnen Gemeinden zugewiesen. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Veranlagungszeitraums der Gewerbebetrieb von einer Gemeinde in eine andere verlegt wird. Über die Zerlegung ist ein Zerlegungsbescheid vom Finanzamt zu er...mehr

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Gewerbesteuer / 2 Arten des Gewerbebetriebs

2.1 Reisegewerbebetrieb Ein Reisegewerbebetrieb[1] ist gegeben, wenn der Inhaber nach der Gewerbeordnung eine Reisekarte benötigt oder von der Reisekarte befreit ist, weil er Blindenwaren vertreibt. 2.2 Stehender Gewerbebetrieb Stehender Gewerbebetrieb[1] ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb ist. Liegen für einen Gewerbebetrieb beide Voraussetzungen vor, ist e...mehr

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Gewerbesteuer / 2.2 Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb[1] ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb ist. Liegen für einen Gewerbebetrieb beide Voraussetzungen vor, ist er insgesamt als stehender Gewerbebetrieb anzusehen.mehr

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Gewerbesteuer / 5 Gewerbeertrag

5.1 Ausgangsgröße Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist grundsätzlich der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt.[1] Soweit natürliche Personen beteiligt sind, ist § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG, im Übrigen § 8b KStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehm...mehr

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Gewerbesteuer / 8 Hebesatz

Die Festlegung des Hebesatzes obliegt der hebeberechtigten Gemeinde. Es besteht ein gesetzlicher Mindesthebesatz von 200 %.[1]mehr

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Gewerbesteuer / 5.2 Ermittlung Gewerbebeertrag bei Organschaft

Die gesetzliche Sonderregelung in § 7a GewStG dient dem Zweck, die Bruttobesteuerung von Ausschüttungen aus dem Körperschaftsteuergesetz auch im Gewerbesteuerrecht zur Anwendung zu bringen. Die Regelung war aufgrund anders lautender Rechtsprechung erforderlich.mehr

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Gewerbesteuer / 1.2 Steuerpflicht kraft Rechtsform

1.2.1 Kapitalgesellschaften Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt die Betätigung von Europäischen Gesellschaften, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit als Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuerpflicht kann aber teilweise oder ganz durch Befreiungsvorsch...mehr

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Gewerbesteuer / 1.2.3 Sonderfälle

Besonderheiten bei der Gewerbesteuerpflicht ergeben sich bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1], Arbeitsgemeinschaften und in Fällen der Organschaft.mehr

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Gewerbesteuer / 3 Zeitraum der Steuerpflicht

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind[1]. Sie endet mit Einstellung des Betriebs. Für Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Handelsregistereintragung und endet erst mit Niederlegung je...mehr

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Gewerbesteuer / 1.2.2 Personengesellschaften

Bei den Personengesellschaften ist zwischen den einzelnen Rechtsformen zu unterscheiden. Für die OHG, KG und anderen Personengesellschaften ist immer ein Gewerbebetrieb gegeben, wenn alle Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Ein Gewerbebetrieb liegt auch bei Fehlen einer gewerblichen Tätigkeit vor, wenn es sich um eine gewerblich geprägte Personengesellsc...mehr

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Gewerbesteuer / 5.3 Hinzurechnungen

Bei den Hinzurechnungen handelt es sich um Beträge, die den Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. das zu versteuernde Einkommen gemindert haben, für Zwecke der Gewerbebesteuerung nicht oder zumindest nicht vollständig Berücksichtigung finden sollen. Die wichtigsten Hinzurechnungen[1] sind: 1/4 (25 %) der Summe aus der in § 8 Nr. 1 GewStG genannten Finanzierungskosten nach Abzug eine...mehr

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Gewerbesteuer / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung muss überschrit...mehr

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Gewerbesteuer / 5.1 Ausgangsgröße

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist grundsätzlich der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt.[1] Soweit natürliche Personen beteiligt sind, ist § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG, im Übrigen § 8b KStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwend...mehr

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Gewerbesteuer / 6 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Der ermittelte Gewerbeertrag – ggf. nach Abzug eines Gewerbeverlusts aus Vorjahren – ist auf volle 100 EUR abzurunden. Für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften (soweit keine Option zur Körperschaftsbesteuerung erfolgte)[1] ist ein Freibetrag von 24.500 EUR zu berücksichtigen. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das Ergebnis ist der ...mehr

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Gewerbesteuer / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt die Betätigung von Europäischen Gesellschaften, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit als Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuerpflicht kann aber teilweise oder ganz durch Befreiungsvorschriften des § 3 GewStG einge...mehr

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Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.2 Gewerbesteuer: Hinzurechnungen und Kürzungen

Gemäß den Regelungen des Gewerbesteuergesetzes sind Miet- und Pachtzinsen regelmäßig für die Ermittlung des Gewerbeertrags hinzuzurechnen. Das Gesetz[1] unterscheidet bei der Hinzurechnungshöhe hierbei prozentual danach, ob es sich um eine Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter (20 % der Miet- und Pachtzinsen) oder aber für unbewegliche Wirtschaftsgüter (50 % der Miet- und Pa...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.1 Betriebsverpachtung

Die Gewerbesteuer setzt immer einen aktiven Gewerbebetrieb voraus. Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs ist grundsätzlich nicht als Gewerbebetrieb anzusehen und unterliegt daher nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt gleichermaßen für den ganzen Gewerbebetrieb als auch für Teilbetriebe. Hinweis Fortgeführter Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer Erklärt der Verpächter für Zwecke ...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer wird nur noch auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben. Objekt der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Der Gewerbebetrieb definiert sich einerseits über die Definition im Einkommensteuergesetz, andererseits aber auch über die Rechtsform. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden in § 15 EStG de...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.8.1 Gemischte Tätigkeit bei Personengesellschaften

Die gesetzliche Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 1. Alternative EStG hat zur Folge, dass die Betätigung einer Personengesellschaft immer nur einer Einkunftsart zugeordnet werden kann und dabei schon eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit dazu führt, dass die gesamte Betätigung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird (Abfärbetheorie). Dabei ist es unerheblich, ob die gewerbl...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4.1 Beginn der Gewerbesteuerpflicht

Beginn und Ende der sachlichen Gewerbesteuerpflicht sind nicht ausdrücklich im Gewerbesteuergesetz geregelt. Der Beginn eines Gewerbebetriebs in gewerbesteuerlicher Hinsicht ist deshalb durch einschränkende Auslegung des Begriffs des Gewerbebetriebs und aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den Betrieb bezogenen Sachsteuer zu bestimmen. In Abgrenzung zur Einkommenste...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

2.7.1 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sie im üblichen Rahmen der Landwirtschaft liegen. Zur Bestimmung des üblichen Rahmens sind Grenzen festgelegt.[1] Werden die Grenzen überschritten, gehört nur der übersteigende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5 Sonderfälle des Gewerbebetriebs

5.1 Betriebsverpachtung Die Gewerbesteuer setzt immer einen aktiven Gewerbebetrieb voraus. Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs ist grundsätzlich nicht als Gewerbebetrieb anzusehen und unterliegt daher nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt gleichermaßen für den ganzen Gewerbebetrieb als auch für Teilbetriebe. Hinweis Fortgeführter Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer Erklärt der...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2 Steuerpflicht kraft Rechtsform

1.2.1 Kapitalgesellschaften Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt die Betätigung von Europäischen Gesellschaften, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit als Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuerpflicht kann aber teilweise oder ganz durch Befreiungsvorschriften...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1 Gewerbebetrieb als Steuergegenstand

1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit Nach der Definition des § 15 Abs. 2 EStG ist ein Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die weder als selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist und für die der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung ...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.1 Selbstständigkeit

Bei der Selbstständigkeit ist zu unterscheiden zwischen der persönlichen Selbstständigkeit und der sachlichen Selbstständigkeit: 2.1.1 Persönliche Selbstständigkeit Erforderlich ist eine Betätigung auf eigene Rechnung (sog. Unternehmerrisiko) eigene Verantwortung (sog. Unternehmerinitiative). Abgrenzungsprobleme entstehen hier vor allem zur Einkunftsart nichtselbstständige Tätigk...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 3 Arten des Gewerbebetriebs

3.1 Reisegewerbebetrieb Ein Reisegewerbebetrieb[1] ist gegeben, wenn der Inhaber nach der Gewerbeordnung eine Reisekarte benötigt oder von der Reisekarte befreit ist, weil er Blindenwaren vertreibt. Zu den typischen Vertretern für ein Reisegewerbe rechnen Straßenhändler auf Wochen- und Flohmärkten, der Wanderzirkus, aber auch „fliegende Händler“, die an Haustüren ihre Ware anbie...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2 Begriff des Gewerbebetriebs im Einzelnen

2.1 Selbstständigkeit Bei der Selbstständigkeit ist zu unterscheiden zwischen der persönlichen Selbstständigkeit und der sachlichen Selbstständigkeit: 2.1.1 Persönliche Selbstständigkeit Erforderlich ist eine Betätigung auf eigene Rechnung (sog. Unternehmerrisiko) eigene Verantwortung (sog. Unternehmerinitiative). Abgrenzungsprobleme entstehen hier vor allem zur Einkunftsart nicht...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4 Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

4.1 Beginn der Gewerbesteuerpflicht Beginn und Ende der sachlichen Gewerbesteuerpflicht sind nicht ausdrücklich im Gewerbesteuergesetz geregelt. Der Beginn eines Gewerbebetriebs in gewerbesteuerlicher Hinsicht ist deshalb durch einschränkende Auslegung des Begriffs des Gewerbebetriebs und aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den Betrieb bezogenen Sachsteuer zu bestim...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.1.2 Sachliche Selbstständigkeit

Da die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, muss im Gegensatz zur Einkommensteuer bei mehreren Betrieben auch darauf geachtet werden, inwieweit die einzelnen Betriebe selbstständig sind oder ob es sich lediglich um einzelne Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs handelt. Unterscheidungsgrundsätze Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art, ist von jeweils selb...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4.1.1 Vorbereitungshandlung

Zu den bloßen, gewerbesteuerrechtlich noch unbeachtlichen Vorbereitungshandlungen werden gerechnet: Anmietung eines Geschäftslokals; Errichtung eines Fabrikgebäudes oder Hotels, mit dessen Betrieb erst nach Fertigstellung begonnen wird. Ist keine Betriebsstätte erforderlich, wird an die Werbemaßnahmen oder an die Aufnahme von Kundenbesuchen angeknüpft. Praxis-Beispiel Pacht eine...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.4 Organschaft

Ist eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft i. S. v. §§ 14, 17 oder 18 KStG, gilt sie als Betriebsstätte des anderen Unternehmens. Es liegt dann auch ein Organschaftsverhältnis für die Gewerbesteuer vor.[1] Eine grenzüberschreitende Organschaft wird von der Finanzverwaltung unverändert nicht anerkannt.[2]mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.8.2 Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

Eine weitere Variante der Abfärbetheorie enthält § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in Form der 2. Alternative. Für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit einer ansonsten nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft ist es schon ausreichend, dass sie sich unmittelbar an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Es handelt sich in diesem Fall um die sog. Aufwärtsinfektion. Die...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.3 Zur Körperschaftsteuer optierende Gesellschaften

Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts können gem. § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optieren.[1] Nach Ausübung der Option werden sie wie eine Kapitalgesellschaft besteuert. Dies gilt auch für die Gewerbesteuer.[2]mehr