Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) "Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr" bei gewerbesteuerrechtlicher Kürzung Trotz des weitgehend identischen Wortlauts ist der Vorschrift des § 9 Nr. 3 S. 4 GewStG eine – von der Vorschrift des § 5a Abs. 2 S. 1 EStG losgelöste – eigenständige, d.h. normspezifische Definition des "Betreibens von Handelsschiffen im internationalen Verkehr" zu entnehmen. H...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG um hinzugerechnete Unterschiedsbeträge bei Tonnagebesteuerung

Der gem. § 5a Abs. 4 S. 3 EStG hinzugerechnete Unterschiedsbetrag ist nicht in die Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 3 GewStG einzubeziehen. Nach Auffassung des FG Hamburg bestand im Streitfall ein Vertrauensschutz im Hinblick auf die Kürzung weder im Jahr der Veranlagung 2015 noch bei Ausübung der Option zur Tonnagebesteuerung im Jahr 2005. FG Hamburg v. 29.8.2023 – 3 ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG in Fällen der Weitervermietung

Die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unterliegt nach Auffassung des FG Münster keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Auch hält des FG die unmittelbare Weitervermietung von angemieteten Immobilien nicht mit dem Fall der Einräumung von Vertriebslizenzen (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG) für vergleichbar. FG Münster v. 23.6.2022 – 10 K 2018/18...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Zur Anwendung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs

Für die Anwendung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs ist nach § 19 Abs. 2 GewStDV maßgeblich, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Darüber hinaus muss das Unternehmen keine weitergehenden Kriterien erfüllen. Insbesondere ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen mit Bankgeschäfte...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) "Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr" bei gewerbesteuerrechtlicher Kürzung

Trotz des weitgehend identischen Wortlauts ist der Vorschrift des § 9 Nr. 3 S. 4 GewStG eine – von der Vorschrift des § 5a Abs. 2 S. 1 EStG losgelöste – eigenständige, d.h. normspezifische Definition des "Betreibens von Handelsschiffen im internationalen Verkehr" zu entnehmen. Hat der Charterer über ein gechartertes Schiff keine Verfügungsmacht, so betreibt er mangels eigene...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zum Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Sämtliche nicht in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG genannten Tätigkeiten sind kürzungsschädlich. Eine Schädlichkeit i.S.d. erweiterten Kürzung setzt insbesondere keine Tätigkeit voraus, aus der tatsächlich auch Erträge erwirtschaftet werden. Vor diesem Hintergrund hält das FG Baden-Württemberg auch das bloße Halten von Oldtimerfahrzeugen (als Kapitalanlage) für kürzungsschädlich i.S.d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Gewerbesteuerbefreiung bei Leistungen i.R.d. Eingliederungshilfe

§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG setzt nicht voraus, dass das gesamte Spektrum der häuslichen Pflegehilfe abgedeckt wird. Nach der Übergangsregelung des § 124 Abs. 2 SGB XI a.F. waren Leistungen der häuslichen Betreuung, die im Jahr 2013 i.R.d. Eingliederungshilfe (§§ 53 ff. SGB XII a.F.) erbracht wurden, pflegerische Betreuungsmaßnahmen – und mithin eine Pflegeleistung i.S.d. § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.2 Verlustfeststellungsbescheide i. S. des § 10d EStG

Rz. 103 Soweit der Stpfl. bei einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf 0 EUR entgegen dem vom FA der Festsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen hielt, konnte dies nach bisheriger Rechtsauffassung nur im Verfahren der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geltend gemacht werden. D. h. über eine...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.3 Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach

Rz. 51 Bei Zahlungen an inländische Empfänger ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 160 AO nur der mögliche Steuerausfall beim Empfänger ausgeglichen werden soll. Ist der Kreis der im Einzelnen nicht benannten Zahlungsempfänger bekannt, sind deshalb deren Einkommensverhältnisse (Grenzsteuersatz) bei der Höhe des nach § 160 AO nicht abziehbaren Betrags zu ber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 62 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser PersG gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der PersG selbst (Gesamthan...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 139 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen in Fällen der Weitervermietung "Durchleitung" der Immobilien: Der Umstand, dass der Steuerpflichtige im Eigentum Dritter stehende Immobilien anmietet, um diese weiterzuvermieten und daher lediglich als Zwischenmieter auftritt, steht der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG n...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Inanspruchnahme des "Bankenprivilegs"

Ein Kreditinstitut i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 GewStG i.V.m. § 1 Abs. 1 KWG muss für die Inanspruchnahme des "Bankenprivilegs" über den Aktivpostenvergleich nach § 19 Abs. 2 GewStDV hinaus nicht zudem nach seiner Gesamttätigkeit im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr ausgerichtet sein. FG Münster v. 30.11.2023 – 10 K 2062/20 G, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 6/24mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Im Inland ausschließlich grund- und kapitalverwaltend tätige ausländische Kapitalgesellschaft mit kürzungsschädlicher Aktivität im Ausland

Für eine im Inland ausschließlich grund- und kapitalverwaltend tätige ausländische Kapitalgesellschaft mit kürzungsschädlicher Aktivität im Ausland kommt eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht in Betracht. FG Köln v. 17.1.2024 – 13 K 843/20, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 7/24mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen in Fällen der Weitervermietung

"Durchleitung" der Immobilien: Der Umstand, dass der Steuerpflichtige im Eigentum Dritter stehende Immobilien anmietet, um diese weiterzuvermieten und daher lediglich als Zwischenmieter auftritt, steht der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht entgegen und begründet keine verfassungsrechtlichen Zweifel im Hinblick auf eine steuerliche ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / I. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Im Grundsatz sind sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG etc.) Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 KStG). Sie können jedoch im Falle ihrer Gemeinnützigkeit[1] steuerliche sowie außersteuerliche Vergünstigungen und Vorteile erlangen.[2] Gemeinnützige Körperschaften sind in ertragsteu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.7 Meldepflichten für internationales Steuergestaltungen

Eine der Folgen des Drucks auf Steueroasen ist der BEPS-Aktionsplan der OECD, der 15 Punkte beinhaltet, deren Umsetzung gegen die Verminderung der Steuer durch internationale Gestaltungen helfen sollen. Aktionspunkt 12 sieht hierbei vor, dass aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offenzulegen sind. Die EU hat dies durch die Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25.5....mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / I. Körperschaft- und Gewerbesteuer

Sie ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG von der Körperschaftsteuer und gem. § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gem. § 14 AO unterhält.[34] In diesem Fall ist die gGmbH aus Wettbewerbsgründen partiell steuerpflichtig, wenn es sich nicht um einen Zweckbetrieb i.S.d. §§ 65 ff. AO handelt.[35] Die darauf entfallen...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 57 Schadenersatz, den ein Gewerbetreibender wegen unfallbedingter Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erhält, gehört nicht zum Gewerbeertrag nach § 7 GewStG und unterliegt daher auch nicht der Gewerbesteuer.[64] Diese Steuerersparnis kommt im Wege des Vorteilsausgleiches dem Ersatzpflichtigen zugute.[65] Rz. 58 Die Entschädigung kann jedoch als Einkunft aus Gewerbebetrieb n...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / VI. Steuerliche Folgen eines Wegfalls der Gemeinnützigkeit

Sowohl die formelle als auch die materielle Satzungsmäßigkeit müssen für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer während des gesamten Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraums, bei den übrigen Steuern im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, gewährleistet sein, §§ 59, 60 Abs. 2, 63 Abs. 2 AO.[59] Ein Verstoß gegen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen hat ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuervorteile beim Schädiger

Rz. 81 Zugunsten des Ersatzpflichtigen, dem damit die Steuervorteile verbleiben, sind u.a. zu berücksichtigen:[89]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundnorm der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Reform durch das ATADUmsG. Durch Art. 7 und 8 ATAD wurden die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 17) verpflichtet, Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen bzw. das geltende Recht an die Mindeststandards der ATAD anzupassen (zu Einzelheiten s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 18 ff.). Die Vorgaben der Art. 7 u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.5 Gewerbesteuerliche Behandlung des Einbringungsgewinns

Rz. 351 Ist Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person, so gehört der Einbringungsgewinn nicht zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag, wenn es sich bei dem Sacheinlagegegenstand um einen Betrieb, Teilbetrieb oder ganzen [1] Mitunternehmeranteil handelt. Dies gilt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht insgesamt mit dem gemeinen Wer...mehr

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Organschaft / 3 Gewerbesteuer

Eine weitere ertragsteuerliche Organschaft ist die Organschaft auf Ebene der Gewerbesteuer. 3.1 Voraussetzungen Damit eine gewerbesteuerliche Organschaft vorliegt, bedarf es seit dem Erhebungszeitraum 2002 derselben Voraussetzungen wie bei der Körperschaftsteuer.[1] Dies sind: eine finanzielle Eingliederung der Inlandsbezug und ein Ergebnisabführungsvertrag. Ebenfalls kann nur ein...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2 Gewerbesteuer

2.1 Gewerbeverlust Bei der Gewerbesteuer sind negative Gewerbeerträge ("Fehlbeträge"), die sich bei der Ermittlung der Gewerbeerträge für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, als Gewerbeverlust zu berücksichtigen.[1] Dabei wird der maßgebende Gewerbeertrag des Erhebungszeitraums[2] bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR gekürzt, der sich bei der Ermittlung d...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.2.1 Bis 2016: Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Da die Ermittlung des Gewerbeertrags auf der körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung aufbaut, hatte die dort maßgebende sog. Bruttomethode[1] auch bei der Gewerbesteuer bis zum Erhebungszeitraum 2016 ihre Auswirkung. Dividenden Einnahmen aus Dividenden der Organgesellschaft sind in deren körperschaftsteuerlichen Einkommen enthalten, da auf Ebene der Organgesellschaft kei...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.2 Gewinnausschüttungen bei der Gewerbesteuer

2.2.1 Kürzung gem. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG Befindet sich die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in einem gewerblichen Betriebsvermögen, so sind die Dividendenerträge Betriebseinnahmen und erhöhen den Gewinn aus Gewerbebetrieb. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG sollen in diesen Fällen eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung vermeiden (Besteuerung des ausgeschütteten Gewinns ...mehr

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Organschaft / 3.2 Rechtsfolgen

Liegt eine gewerbesteuerliche Organschaft vor, gilt die untergeordnete Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, die sog. Betriebsstättenfiktion. Wie bei der Körperschaftsteuer kommt es auch bei der Gewerbesteuer zu einer Zurechnung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft beim Organträger. Da auch für die Gewerbesteuer die zivil- und steuerrechtliche Selbstständ...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.3 Übersichten

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.1 Gewerbeverlust

Bei der Gewerbesteuer sind negative Gewerbeerträge ("Fehlbeträge"), die sich bei der Ermittlung der Gewerbeerträge für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, als Gewerbeverlust zu berücksichtigen.[1] Dabei wird der maßgebende Gewerbeertrag des Erhebungszeitraums[2] bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR gekürzt, der sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gew...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.1 Begriff

Die Kürzung des Gewerbeertrags setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus.[1] Die Voraussetzungen müssen ununterbrochen vorliegen.[2] Unternehmeridentität bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der den Gewerbeverlust in Anspruch nimmt, diesen zuvor in eigener Person erlitten hat.[3] Er muss sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.1.2 Organgesellschaft ist Betriebsstätte

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt; die sog. Betriebsstättenfiktion.[1] Trotz Organschaft und erst Recht trotz dieser Fiktion bleiben Organgesellschaft und Organträger aber nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerrechtlich selbstständige Gesellschaften, die sog. eingeschränkte Filialtheorie. Damit sind getr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 3.3 Praxis

Aus der getrennten Ermittlung der Gewerbeerträge resultiert auch, dass Hinzurechnungen und Kürzungen grundsätzlich ebenfalls selbstständig anzusetzen sind. Dies könnte zu einer doppelten Berücksichtigung im Organkreis führen, welche jedoch durch eine zusätzliche Korrektur zu eliminieren ist.[1] Dies wird in der Praxis immer wieder übersehen, z. B. bei Darlehenszinsen für ein...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2 Unternehmeridentität/Unternehmensidentität

2.2.1 Begriff Die Kürzung des Gewerbeertrags setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus.[1] Die Voraussetzungen müssen ununterbrochen vorliegen.[2] Unternehmeridentität bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der den Gewerbeverlust in Anspruch nimmt, diesen zuvor in eigener Person erlitten hat.[3] Er muss sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auc...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6 Einbringung und Verschmelzung

2.2.6.1 Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft/Fortführung eines Einzelunternehmens in der Form einer Personengesellschaft Unternehmeridentität ist nur in der Person des vorherigen Einzelunternehmers gegeben. Daraus folgt, dass ein evtl. im Einzelunternehmen entstandener Fehlbetrag nur von dem Betrag abgezogen werden kann, der von dem gesamten Gewer...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.3 Berechnung des Verlustabzugs

Der Gewerbeverlust geht vom maßgebenden Gewerbeertrag aus.[1] Maßgebend für die Höhe der Gewerbeerträge ist der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn (Verlust) aus dem Gewerbebetrieb,[2] vermehrt um die Hinzurechnungen[3] und vermindert um die Kürzungen.[4] Dadurch kann sich ein Gewerbeverlust ergeben, obwohl einkommensteuerrechtlich möglicherweise e...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.4 Mitunternehmerschaft

Für den Verlustabzug bei gewerblich geprägten Personengesellschaften gelten dieselben Maßstäbe wie bei der Prüfung der Unternehmensidentität von Einzelunternehmen. Die Zurechnung der sich für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebenden Fehlbeträge auf die einzelnen Mitunternehmer sowie der Abzug nach Maßgabe des § 10a Sätze 1 und 2 GewStG von dem sich für die Mitunternehmer...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.2.3 Beteiligungserträge aus Streubesitz

Liegt hingegen keine Schachtelbeteiligung vor, sondern sog. Streubesitz, kommt es bei der Organgesellschaft zu keiner Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG, aber auch zu keiner Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG. Die Dividenden sind im körperschaftsteuerlichen Einkommen der Organgesellschaft enthalten; bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft erfolgt keine Korre...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.4 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist

Bei Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, auf eine andere Kapitalgesellschaft verringert sich der Verlustabzug bei der Personengesellschaft um den auf die Kapitalgesellschaft entfallenden Betrag. Entsprechendes gilt bei vollständiger Einbringung des Mitunternehmeranteils durch die Kapitalgesellschaft in eine Tochterkapi...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.5 Gesellschafterwechsel

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, entfällt der Verlustabzug anteilig in der Höhe, in der der Fehlbetrag dem ausscheidenden Gesellschafter nach § 10a Sätze 4 und 5 GewStG zuzurechnen ist. Das gilt auch dann, wenn der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen fortgeführt wird. Ein mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters endgültig verloren gegangener ...mehr