Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.3 Segmentangaben

Rz. 77 Für folgende Angaben besteht nach DRS 28 eine Angabepflicht: Beschreibung jedes anzugebenden Segments: z. B. Gebrauchtwagen/Neuwagen/Ersatzteile oder Deutschland/sonstige EU-Länder/Rest der Welt (DRS 28.29 f.). Erläuterung der Merkmale für die Abgrenzung der Segmente: z. B. die zuordenbaren Produkte, die Tätigkeiten oder die geografische Zusammensetzung (DRS 28.29). Erlä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Geeignete Sicherungsinstrumente

Rz. 19 Als Sicherungsinstrumente i. S. d. § 254 HGB qualifizieren sich nur Finanzinstrumente. In Betracht kommen originäre und derivative Finanzinstrumente. Originäre Finanzinstrumente sind solche, die keinen derivativen Charakter aufweisen. Zu ihnen rechnen Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben und Wertpapiere. Ausgeschlossen sind erhaltene und geleistete Anzahlungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.4 Probleminhärenzen bei Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen bei bestehendem Unterschiedsbetrag

Rz. 16 Aus der Vorschrift des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB sowie den entsprechenden, im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens entstandenen Begründungen nicht klar hervorgehend und auch im Schrifttum bis dato nicht abschließend diskutiert,[1] ist die Berücksichtigung von zukünftigen Änderungen bzw. Schwankungen von Anzahl und Höhe der Pensionsverpflichtungen. Rz. 17 Unstrittig ist d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.1 Erträge

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.2 Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.4 Ergebnis je Aktie

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.12 Gliederungsvorschriften

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.2 Aufgegebene Geschäftsbereiche

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.3 Konzernabschlussstichtag

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.11 Bestandteile des Jahresabschlusses

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.7 Finanzanlagen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.4 Zwischenberichterstattung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.8 Grundsätze der Bilanzwahrheit

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3.2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (aktienbezogene Wertsteigerungsrechte)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 6 Abschlussänderungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.6.1 Purchase-Methode

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.8 Einbeziehung von assoziierten Unternehmen

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 6 Auflösung von Rückstellungen

Rz. 53 Nach § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB darf eine Auflösung gebildeter Rückstellungen nur dann erfolgen, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist. Werden Rückstellungen oder Teile von Rückstellungen nicht mehr benötigt, so sind sie erfolgswirksam aufzulösen. Der Ausweis solcher Erträge erfolgt gemäß § 275 Abs. 2 und Abs. 3 HGB unter dem Posten "sonstige betriebliche E...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.4 Latente Steuern

Rz. 41 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben gemäß § 274 HGB latente Steuern anzusetzen für Differenzen, die sich aus den Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach HGB und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen ergeben. Ein für die Praxis bedeutsames Beispiel für die Notwendigkeit zur Bildung latenter Steuern sind die Bewertungsunterschiede der Pensi...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.1.1 Handelsrecht

Rz. 35 § 253 Abs. 1 HGB schreibt seit 2010 als Folge des BilMoG den Ansatz zum "Erfüllungsbetrag" vor.[1] Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt,[2] dass bei der Rückstellungsbewertung unter Einschränkung des Stichtagsprinzips künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind. Es wird klargestellt, dass die Höhe einer R...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 8 Rückstellungen im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 56 Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.5 § 5b EStG

Rz. 16a Auch Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, sind zur Abgabe einer sog. E-Bilanz verpflichtet. § 5b EStG bestimmt ausdrücklich, dass diese Verpflichtung alle Stpfl. betrifft, die ihren Gewinn nach § 4, § 5 oder § 5a EStG ermitteln. Diese Stpfl. müssen den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach einem amtlich vorgeschriebenen Daten...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gewinn- und Verlustrechnung (G & V) gem. § 275 HGB

Rz. 509 Im Gegensatz zur Bilanz, in der die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen werden, wobei das Zustandekommen des Jahresergebnisses und unter Umständen auch seine Höhe nicht ersichtlich werden, gibt die Gewinn- und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung Auskunft über Art und Höhe der Erfolgsquellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bil...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Abschreibungsaufwand

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Wareneinkauf/Materialaufwand

Rz. 517 (Zur Bewertung des Vorratsvermögens vgl. Rdn 385 ff.!) Bei dieser Position handelt es sich um einen besonderen Erfolgsindikator eines Unternehmens, wobei die Überprüfung in der Relation zum Umsatz durch den internen bzw. externen Betriebsvergleich (siehe Rdn 1108 ff.) erfolgen kann. Rz. 518 Hinweis Derartige Überlegungen in Form eines externen Betriebsvergleichs forder...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Aufwand für Bildung von Rückstellungen

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Sonstige betriebliche Aufwendungen

aa) Kraftfahrzeugkosten Rz. 525 Vgl. im Einzelnen Rdn 417 ff. mit Beispielen. Hier ist zunächst zu überprüfen, ob in der Buchführung ordnungsgemäß eine Abgrenzung zur privaten Veranlassung erfolgt. Beim Unternehmer geschieht dieses über die 1 % Regelung und beim Arbeitnehmer erfolgt entsprechender Ausweis über die Gehaltsabrechnung bei den nichtselbstständigen Einkünften. Rz. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Aufwand für Bildung der Sonderposten mit Rücklageanteil, insb. § 7g EStG a.F.

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Telefonkosten

Rz. 533 Hierbei ist in erster Linie darauf zu achten, ob die Privatanteile ordnungsgemäß bei den unentgeltlichen Wertabgaben erfasst wurden. Rz. 534 ▪ Unterhaltsrelevanz Denkbar sind auch unterhaltsrechtliche Angemessenheitserwägungen.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Sonstiger betrieblicher Aufwand/weitere Aufwandspositionen

Rz. 540 Wegen der nun schon mehrfach genannten Rechtsprechung des BGH[372] bedarf jede Aufwandsposition der Überprüfung und muss deshalb anwaltlicher Vorsicht folgend notfalls bestritten werden. Auffälligkeiten werden dabei durch den internen Betriebsvergleich deutlich (vgl. Rdn 1108 ff.).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Aufwand für Wertberichtigungen/Verluste aus Abgängen des Anlage- bzw. Umlaufvermögens

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbilanzen/Sonderbetriebsvermögen

Rz. 489 ▪ Unterhaltsrelevanz Das Beispiel in dem noch folgenden Abschnitt (siehe Rdn 501 ff.) zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht und zu Wertansätzen in Eröffnungsbilanzen wird deutlich machen, dass neben den jährlich zu erstellenden Bilanzen auch andere Bilanztypen wie Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, die wegen handelsrechtlicher und steuerlicher Erfordernisse ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Methode der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG anhand eines Beispiels

Rz. 235 Im Folgenden wird die Systematik des Betriebsvermögensvergleichs anhand eines einfachen Beispiels dargestellt. Da ohne Gewinn- und Verlustkonto gearbeitet wird, zeigt dieses Beispiel die Wirkungsweise des Betriebsvermögensvergleichs in reinster Form. Gleichzeitig macht es anschaulich deutlich, dass das Gewinn- und Verlustkonto nur ein Unterkonto des Eigenkapitalkonto...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personalaufwand

Rz. 519 (Zu den Verbindlichkeiten vgl. Rdn 480 ff.) Hierzu gehören Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Sozialabgaben. Diese Aufwandsposition ist gerade bei personalintensiven Unternehmen von besonderer Bedeutung. Auch hier ist stets das Instrument des internen Betriebsvergleichs (siehe Rdn 1108 ff.) heranzuführen, d.h., es ist zu prüfen, wie hoch die Personalkosten in den ver...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Vorsteuer/Umsatzsteuer/sonstige betriebliche Steuern

Rz. 536 Vorsteuer und Umsatzsteuer sind grundsätzlich erfolgsneutral. Auswirkungen können sich dann ergeben, wenn im letzten Monat des Geschäftsjahres eine erhebliche Umsatzsteuerzahllast entsteht und die Vorsteuer diese nur eingeschränkt korrigieren kann. Rz. 537 Hinweis Bei den monatlichen oder quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen braucht im Übrigen nur die Umsatzsteu...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Vorlage von Belegen

Rz. 69 Nach § 1605 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Vorlage von Belegen geschuldet; dieser Anspruch bedarf der gesonderten Titulierung. Der Beleganspruch macht es möglich, die Höhe der angegebenen Einkünfte zu überprüfen. Der Beleganspruch bezieht sich aber nicht auf das Vermögen. Die vorzulegenden Belege sind im Antrag genau zu bezeichnen. Ob der Auskunftsverpflichtete die Belege im...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Erlöse

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Zinsaufwendungen

Rz. 535 Vgl. Rdn 421 ff. Bei Zinsaufwendungen ist die betriebliche Veranlassung zu überprüfen. Immer noch aufzufinden sind die sog. Mehrkontenmodelle, mit denen versucht wird, private Verbindlichkeiten in geschäftliche Verbindlichkeiten "umzuwandeln". Der Gesetzgeber hat dem in § 4 Abs. 4a EStG mit den Regeln zu den Überentnahmen normativ entgegengewirkt. Der Ausweis der Überen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Kraftfahrzeugkosten

Rz. 525 Vgl. im Einzelnen Rdn 417 ff. mit Beispielen. Hier ist zunächst zu überprüfen, ob in der Buchführung ordnungsgemäß eine Abgrenzung zur privaten Veranlassung erfolgt. Beim Unternehmer geschieht dieses über die 1 % Regelung und beim Arbeitnehmer erfolgt entsprechender Ausweis über die Gehaltsabrechnung bei den nichtselbstständigen Einkünften. Rz. 526 ▪ Unterhaltsrelevanz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Mieten, Pachten, Leasing, Disagio

Rz. 532 Wie bei den Vorpositionen hat eine Überprüfung nach der Angemessenheit der Höhe der Aufwendungen zu erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verträge mit nahestehenden Personen geschlossen worden sind, weil die allgemeinen Prüfungskriterien des Steuerrechts, insbesondere der Fremdvergleich, heranzuziehen sind. Bei Leasing und Disagio ist zu beachten, dass eine ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Bewirtungs-, Reisekosten und Geschenke, Lizenzschrankenaufwand

Rz. 527 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sind Bewirtungsaufwendungen nur noch mit 70 % als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn sie angemessen und ihre betriebliche Veranlassung durch Angabe des Bewirtungsanlasses und der bewirteten Personen nachgewiesen wird. Rz. 528 ▪ Unterhaltsrelevanz Auf die steuerrechtlich erforderliche Dokumentation/Nachweis besteht ein unterhaltsrechtli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Rechtfertigung der Differenzierung zwischen beherrschendem und nicht beherrschendem Gesellschafter

Rz. 604 Wie ist rechtlich die Differenzierung nach Beherrschung oder Nichtbeherrschung der Gesellschaft zu rechtfertigen? Dem oben dargestellten Beispiel (siehe Rdn 597 ff.) liegt eine Entscheidung des BGH zugrunde, die diese Differenzierung begründet. Der BGH[403] hat in Hinblick auf eine Auskunftsverpflichtung bei einem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH die Vorlage v...mehr