Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das in internationalen Abschlüssen dominierende Temporary-Konzept fordert, dass latente Steuern entsprechend dem Ausweis des zugrunde liegenden Sachverhalts zu erfassen sind (vgl. IAS 12.61A). Dies impliziert bspw., dass latente Steuern auf nach IFRS erfolgsneutral im EK erfasste Wertänderungen (z. B. eines Finanzinstruments nach IFRS 9) ebe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konzepte

Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Ermittlung latenter Steuern ist zunächst relevant, welche Sachverhalte in die Betrachtung einbezogen werden sollen. Hier haben sich zwei Konzepte herausgebildet:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Erweiterter Rechnungslegungsumfang für kapitalmarktorientierte Unternehmen (§ 5 Abs. 2a PublG)

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Von der der PersG und Einzelkaufleuten eingeräumten Befreiung von der Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts sind kap.-marktorientierte UN i. S. d. § 264d ausgenommen (vgl. § 5 Abs. 2a PublG). Aufgrund des Verweises in § 5 Abs. 2a PublG haben derartige UN, soweit sie nicht zur Aufstellung eines KA verpflichtet sind, den JA nicht nur um ei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechnungslegung und Prüfung

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die grundlegenden Vorschriften zur RL und AP von AG, KGaA und SE finden sich im HGB. Wichtige ergänzende Vorschriften finden sich aber auch – weiterhin – im AktG. Zu nennen sind hier insbesondere: §§ 15–19 AktG zum Recht der verbundenen Unternehmen; §§ 58 und 174 AktG zur Gewinnverwendung; § 91 AktG zur Pflicht des Vorstands zur Organisation der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt der Bilanz

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei PersG und Einzelkaufleuten darf das sonstige Vermögen (PV) der Gesellschafter bzw. des Geschäftsinhabers nicht in die Bilanz aufgenommen werden (vgl. § 5 Abs. 4 PublG). Damit wird der Umfang der bilanzierungsfähigen VG und Schulden geregelt. Die Abgrenzung dürfte im Fall der PersG weniger Schwierigkeiten bereiten als beim Einzelkaufmann. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zielsetzung

Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen eine nicht zu verachtende Belastung für UN und damit indirekt auch für ihre Gesellschafter dar. Informationen hierüber sind somit durchaus entscheidungserheblich. Erschwert wird dies aus Sicht des JA dadurch, dass die konkrete Steuerermittlung oftmals getrennt von der handelsrechtlichen Sphäre durchgef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anhang und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der Anhang ein Bestandteil des JA, der zusammen mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Der Inhalt des Anhangs ist deshalb auch Inhalt des JA. Das vollständige Fehlen des Anhangs führt zur Nichtigkeit des JA gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG. Ebenso kann auch eine unvollständige Darstellung des Anhangs, etwa in B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus den Rücklagen

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 enthält für etwaige Entnahmen keine Einschränkung, die mit der Einschränkung für Einstellungen vergleichbar ist (vgl. HdR-E, HGB § 270, Rn. 9). Entsprechendes gilt für die Kap.-Rücklage gemäß § 270 Abs. 1. Aus diesem Grund ist das bilanzaufstellende Organ berechtigt, den Umfang der Rücklagenentnahme autonom zu entscheiden. Begren...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die dem PublG unterliegenden UN sind zur Aufstellung eines handelsrechtlichen JA und ggf. Lageberichts nach den Vorschriften des § 5 PublG verpflichtet. Sie können für die Rechnungsperiode des JA freiwillig zusätzlich einen Abschluss nach den Normen der IFRS aufstellen. Eine Offenlegung dieses IFRS-Abschlusses im UN-Register befreit das UN gr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz 1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsform- und branchenunabhängige GoB

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Fraglich ist, ob mit dem Verweis auf die handelsrechtlichen GoB nur die rechtsform- und branchenunabhängig für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen GoB steuerrechtlich relevant werden oder darüber hinaus auch rechtsform- oder branchenspezifische GoB angesprochen sind. Unter Hinweis auf eine mangelnde Vereinbarkeit der Maßgeblichkeit re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verletzung von Bestimmungen über die Einstellung in bzw. die Entnahme von Beträgen aus Kapital- oder Gewinnrücklagen (§ 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Rn. 28 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ein Inhaltsfehler, der zur Nichtigkeit des JA führt, liegt auch dann vor, wenn gesetzliche Bestimmungen über die Einstellung in oder die Entnahme von Beträgen aus Kap.- oder Gewinnrücklagen verletzt werden. Als verletzte Vorschriften kommen hier insbesondere die folgenden Regelungen in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verletzung von Gläubigerschutzvorschriften (§ 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Nichtigkeit nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG setzt voraus, dass Vorschriften verletzt worden sind. Hieraus ergibt sich, dass nur die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen relevant ist. Satzungsverstöße werden nicht berücksichtigt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 256, Rn. 7). Die verletzten Vorschriften müssen darüber hinaus ausschließlich oder ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.4 Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rz. 18 Gemäß § 272 Abs. 4 Satz 3 1. Halbsatz HGB ist diese Rücklage bereits bei der Bilanzaufstellung zu bilden; der Jahresabschluss ist also zumindest unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen.[1] Rz. 19 Einzustellen ist der Betrag, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligte...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.3 Entnahme aus Rücklagen

Rz. 10 Nach § 270 Satz 1 HGB haben Vorstand/Geschäftsführung bereits bei der Aufstellung der Bilanz die Auflösung von Rücklagen/Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen. Speziell AG, KGaA und SE haben bei der Auflösung der Kapitalrücklagen i. S. v. § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB die Verwendungsbeschränkungen des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu beachten. Bei der AG, KGaA und der SE hat die A...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.2 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 34 Wie vorstehend ausgeführt, kann das Eigenkapital gemäß IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.65 unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen. Ergänzend bestimmt hierzu IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 zur Dotierung der Rücklagen: "Die Dotierung von Rücklagen ist manchmal durch die gesellschaftsrechtlichen Statuten oder andere Gesetze vo...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.2 Einstellung in Gewinnrücklagen und Entnahme aus Gewinnrücklagen

Rz. 14 Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so sind Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen worden sind, bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Auswahlermessen

Rz. 50 § 193 Abs. 1 AO regelt lediglich die Voraussetzungen, unter denen Außenprüfungen bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. zulässig sind, begründet aber keine entsprechende Verpflichtung. Die Entscheidung darüber, ob, wann, bei wem und in welchem Umfang sie von der Prüfungsermächtigung Gebrauch macht, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde.[1] Damit wird d...mehr

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S/4HANA: Die Rolle des Cont... / 5 Wesentliche Neuerungen für das Controlling

Die für das Controlling wesentlichen Neuerungen, welche mit SAP S/4HANA mitkommen, sind vor allem die Zusammenführung von Finanzen (FI) und Controlling (CO) im neuen Universal Journal, das neue Sachkontenkonzept, die neue Margin Analysis (CO-PA) und die Möglichkeit, mit Predictive Accounting einen Blick in die Zukunft zu werfen. Der große Wurf: das Universal Journal Die Daten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
S/4HANA: Die Rolle des Cont... / 6 Planung und Reporting werden einfacher

Die konsequente Integration der Margin Analysis in das Universal Journal und die Nutzung des neuen Sachkontenkonzepts ersetzen die kalkulatorischen Wertfelder in CO-PA. Das schafft ideale Voraussetzungen für die Vereinfachung der integrierten Unternehmensplanung. Die bisherigen Systembrüche in der Planung des Umsatzes und der COGS auf Wertfeldern in CO-PA, der Planung der Ov...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
SAP S/4HANA Finance for gro... / 1 Wofür werden Konsolidierungssysteme verwendet?

Besteht für einen Konzern die Pflicht zur Aufstellung eines Abschlusses, müssen die Jahresabschlüsse der einzubeziehenden Konzernunternehmen zu einem Summenabschluss aggregiert und alle Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen Unternehmen herausgerechnet werden. Konsolidierungssysteme Der Konsolidierungsprozess kann durch den Einsatz einer IT-Lösung sign...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Verpflichtungen, die auf öffentlichen Recht beruhen, sind Rückstellungen zu bilden, wenn die öffentlich-rechtliche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Anschaffung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schornsteinfegerkosten / 1 So kontieren Sie richtig

Praxis-Tipp für DATEV-Anwender Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" wird das Konto "Abziehbare Vorsteu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 2.2 Schema

Körperschaftsteuerliche Gewinnermittlung Tab. 1: Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns * Die Zwischensumme (O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erstellung der Steuererklärung und der Bilanz

Rz. 114 [Autor/Stand] Ist dem steuerlichen Berater lediglich ein sog. Einzelauftrag (s. Rz. 110) erteilt worden, beschränkt sich seine Aufgabe darauf, die Steuererklärung aufgrund der vom Mandanten selbst zusammengestellten Unterlagen vorzubereiten. Die Verantwortung des steuerlichen Beraters bezieht sich in diesen Fällen nur darauf, die angegebenen Werte ordnungsgemäß in di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Diese Tatbestandsalternative erfasst die Begehung durch aktives Tun. Ordnungswidrig handelt danach der Täter, der den Erfolg der Steuerverkürzung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen herbeiführt[2]. Was die inhaltliche Bedeutung der genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, kann auf die Erläut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 3.2 Schema

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Überbrückungshilfe I und II... / 7.2 Wichtige, erneute Änderung mit Aktualisierung der FAQ 4.16 des BMWi zur 2. Phase am 8.1.2021 (Präzisierung und Änderung der ersten Aktualisierung vom 5.12.2020)

Durch eine mittlerweile zweimalige Aktualisierung der FAQ 4.16 haben sich die Konditionen für die Überbrückungshilfe in einem entscheidenden, zuvor nicht berücksichtigten Punkt geändert. Diese Aktualisierung wird voraussichtlich dazu führen, dass eine Vielzahl von Überbrückungshilfe II-Empfängern die erhaltene Leistung ganz oder teilweise zurückzahlen müssen. Neu sind ebenfa...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Teilzeitkräfte gibt es verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Auswirkungen. Bis zum 30.9.2022 liegt der Übergangsb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenbankanalyse – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die größte praktische Bedeutung haben diese Analysen bei der Bestimmung von Margen für die Wiederverkaufspreismethode ("Wiederverkaufspreismethode"), den Gewinnaufschlag bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("Kostenaufschlagsmethode") und bei der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM). Die Grundlage bildet die Verteilung der Funktionen einschließlich der Risi...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.2 Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 137 Im Hinblick auf die Prüfung der GuV sind die 3 vorstehenden Schritte der Mengen-, Bewertungs- und Ausweisprüfung nicht in der dargestellten ausgeprägten Form anzutreffen. Allerdings existieren ähnliche Anforderungen und Vorgehensweisen, wobei jedoch die Bewertungsprüfung unberücksichtigt bleibt, weil sich in den betreffenden Posten der GuV nur das Ergebnis von Bewert...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.3 Prüfung des Anhangs

Rz. 141 Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Kapitalgesellschaften und ihnen gesetzlich gleichgestellten Unternehmen Teil des Jahresabschlusses und muss im Rahmen der Abschlussprüfung in gleicher Weise wie die Bilanz und GuV geprüft werden. Die Prüfung des Anhangs bedeutet im Wesentlichen die Überprüfung von Angaben, die bereits im Rahmen von anderen Prüffeldern v...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.4 Prüfung der Buchführung

Rz. 88 Die Notwendigkeit zur Prüfung der Buchführung ergibt sich aus § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB, in dem es heißt: "In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen." Die Ordnungsmäßigkeitsprüfung ist notwendiger Bestandteil der Abschlussprüfung, weil nur eine ordnungsmäßig geführte Buchführung Gewährleistung für die richtige Erfassung der Geschäftsvorfälle...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.1 Prüfung der Bilanz

Rz. 129 Im Rahmen der Mengenprüfung wird der in der Bilanz ausgewiesene Bestand von Vermögens-, Schuld-, Eigenkapital- und Verrechnungsposten auf sein tatsächliches Vorhandensein überprüft. Der Abschlussprüfer untersucht die mengenmäßige Kongruenz zwischen Bilanz und Realität aus 2 Richtungen. Zum einen überprüft er, ob der in der Bilanz ausgewiesene Bestand mit der Realität...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.1 Einzelabschlüsse als Grundlagen des Konzernabschlusses

Rz. 26 Für die Prüfung von Konzernabschlüssen deutscher Mutterunternehmen sind die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ausschlaggebend. Die Prüfungsobjekte lassen sich dabei aus § 317 Abs. 1 – 5 HGB ableiten. Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt....mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.2 Konzernabschluss

Rz. 35 Die angepassten Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen werden zunächst in den sog. Summenabschluss überführt, indem alle Jahresabschlussdaten der HB II horizontal addiert werden. Dieser enthält auch sämtliche konzerninternen Beteiligungen sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Erfolge aus internen Lieferungen und Leistungen. Da der Konzernabschluss der Einheitstheo...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.2 Handelsgesetzbuch und Publizitätsgesetz

Rz. 10 Das Handelsgesetzbuch verpflichtet gem. § 290 Abs. 1 HGB die gesetzlichen Vertreter aller Kapitalgesellschaften[1] mit Sitz im Inland, die als Muttergesellschaft auf mindestens ein anderes (Tochter-)Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können, zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts. Ein herrschend...mehr