Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als Sonder-BV II

Der Zuordnung der Anteile eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II (Sonder-BV II) steht ein von der Komplementärin unterhaltener eigener Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung entgegen. Da eine etwaige Zuordnung der Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH zum gewillkürten Sonder-BV II mit dem Ausscheiden der GmbH ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zuflusszeitpunkt von Betriebseinnahmen beim beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Dem beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließen Beträge, die die Gesellschaft ihm eindeutig und unbestritten schuldet, bereits mit deren Fälligkeit i.S.d. § 11 EStG zu, sofern sich die Forderung auf die Ermittlung des Einkommens der GmbH ausgewirkt hat und die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Ein mit nicht mehr als 50 % an der GmbH beteiligter Gesellschafter kann bei Zusammenwi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. GmbH & Co. KG

a) Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als Sonder-BV II Der Zuordnung der Anteile eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II (Sonder-BV II) steht ein von der Komplementärin unterhaltener eigener Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung entgegen. Da eine etwaige Zuordnung der Geschäftsanteile an der Ko...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesellschafterliste im Steuermandat (GmbHStB 2024, Heft 1, S. 25)

Bedeutung der Legitimationswirkung Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Ref. iur. Janik Wehmeier, LL.B.[*] Aufgrund der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG gilt im Grundsatz: Nur wer in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste als Gesellschafter angeführt ist, darf von der Gesellschaft, den übrigen Gesellschaftern und Dri...mehr

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Die GbR als Gesellschafterin der GmbH (GmbHStB 2024, Heft 1, S. 28)

Auswirkungen des MoPeG auf Anteilsabtretungen und die Gesellschafterliste Dr. Martin Lohr, Notar[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird mit Wirkung zum 1.1.2024 für die GbR ein Register geschaffen (Gesellschaftsregister). Hiernach besteht eine Voreintragungspflicht der GbR im Gesellschaftsregister, wenn diese einen Geschäftsanteil ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.2 Beteiligung an einer GmbH

Eine geringere Verbreitung hat die Beteiligung von Mitarbeiter an GmbHs. Der Grund: Mit der Beteiligung sind umfangreiche Rechte verbunden, die gerade in familiengeführten Unternehmen den Beschäftigten nur in besonderen Fällen eingeräumt werden. Auch die hohen Aufwendungen für die Übertragung der Anteile sind zu bedenken. Zudem war es über viele Jahre problematisch, die Rück...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GmbH& Co. KG: Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben nach § 4i EStG

Streitig ist, ob das FA zu Recht den Abzug der von der Kommanditistin gezahlten Schuldzinsen zur Refinanzierung ihrer Kapitaleinlage als Sonderbetriebsausgaben versagt hat. Im Fall der vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht (sog. "fiscale eenheid"), bei der die gruppeninternen Transaktionen unberücksichtigt bleiben, liegt keine Minderung der Steue...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH (GmbHStB 2024, Heft 1, S. 16)

Vom FG entschiedene und zum Teil beim BFH anhängige Verfahren Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2023, 320), die für die GmbH, den GF und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind. 1. Einkommensermittlung a) Angemess...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / V. Ausblick

Auch im 17. Jahr nach Implementierung der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste in § 16 GmbHG bleiben die wesentlichen damit einhergehenden Fragen ungeklärt. Dies sollte der Berater wissen und entsprechend umsichtig beraten. In unserem nächsten Beitrag der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" werden wir uns mit typischen Haftungsfallen in der mittelständischen Umstrukturie...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / IV. Sonstige materiell-rechtliche Auswirkungen

Auch jenseits der Ausschüttung kann eine von den materiellen Rechtsverhältnissen abweichende Legitimationswirkung der Gesellschafterliste zu steuerlichen Aufgabenstellungen führen. 1. Betriebsaufspaltung/Organschaft Je nach Beteiligungsverhältnis können eine streitige Einziehung und die damit gegebenenfalls einhergehende, zeitnahe Einreichung einer neuen Gesellschafterliste mi...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 1. Betriebsaufspaltung/Organschaft

Je nach Beteiligungsverhältnis können eine streitige Einziehung und die damit gegebenenfalls einhergehende, zeitnahe Einreichung einer neuen Gesellschafterliste mit den vermeintlich neuen Gesellschafterverhältnissen zur Begründung und/oder Beendigung einer Betriebsaufspaltung oder einer umsatzsteuerlichen bzw. ertragsteuerlichen Organschaft führen. Beispiel Der mit 49 % beteilig...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / I. Einleitung

In gewisser Regelmäßigkeit sehen sich Steuerberater bei der Beratung von Kapitalgesellschaften Spannungen zwischen den Mitgesellschaftern ausgesetzt. Eskaliert der Streit, kommt es schnell zu der Situation, dass die Geschäftsanteile eines Gesellschafters eingezogen werden. Es stellt sich dann die Frage, ob der betroffene Gesellschafter noch Gesellschafterrechte ausüben kann. F...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 2. Grunderwerbsteuer (insbesondere § 1 Abs. 3 GrEStG)

Vergleichbare Probleme können sich auch im Bereich der Grunderwerbsteuer ergeben. Beispiel Wie vor. Die betroffene GmbH hielt durchgehend Eigentum an inländischem Grundbesitz. Auch hier ist bislang ungeklärt, ob durch die Einreichung der (materiell fehlerhaften) Gesellschafterliste im Jahr 2018 bereits eine Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG gegeben ist bzw. der T...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / II. Legitimationswirkung und Gesellschafterrechte

Die formelle Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG führt dazu, dass im Grundsatz lediglich der in der Gesellschafterliste Eingetragene seine Rechte als Gesellschafter ausüben kann. Beraterhinweis Die formelle Legitimationswirkung greift nicht bereits mit Beschlussfassung über die Einziehung der Geschäftsanteile bzw. mit der Abtretung der Geschäftsanteile, sondern er...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 3. Nicht abschließend entschiedene Konstellationen

Bislang ebenfalls nicht abschließend entschiedene Konstellationen ergeben sich, wenn nach streitiger Einziehung der betroffene Gesellschafter zunächst aus der Liste ausgetragen wird, dann – während des notariellen mehrjährigen gerichtlichen Verfahrens betreffend die Anfechtung des Einziehungsbeschlusses – Ausschüttungen beschlossen und vollzogen werden und danach rechtskräftig v...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2023, 320), die für die GmbH, den GF und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 9. Praktische Umsetzung der Neuregelung

Losgelöst von gesetzlichen Erfordernissen der Registrierung ist jedenfalls die vorherige "freiwillige" Registrierung insb. zu empfehlen, wenn die GbR Gesellschafterin einer GmbH ist, Grundbesitz zum Gesellschaftsvermögen zählt (zu den Änderungen im Grundstücksverkehr: Krauß, notar 2023, 339), oder der Erwerb einer OHG- oder Kommanditbeteiligung in Betracht kommt. Andernfalls wer...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) VGA: Privatnutzung eines Pkw trotz vertraglichen Nutzungsverbots

Anscheinsbeweis: Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer (GF) einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw – unabhängig von einem mit der ebenfalls von ihm vertretenen Gesellschaft vereinbarten Nutzungsverbot – auch für private Fahrten nutzt, da nicht zu erwarten ist, dass ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansatzwahlrecht bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob im Fall einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der die Entnahmen der im Rückwirkungszeitraum erwirtschafteten Gewinne das eingebrachte Buchvermögen übersteigen, eine Einschränkung des Ansatzwahlrechtes analog § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG für das zum Rückwirkungszeitpunkt vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehende Verm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ausnahme vom Abflussprinzip für Kirchensteuern?

Der Kläger K war Gesellschafter der A-GmbH. 2014 brachte er Anteile im Weg eines qualifizierten Anteilstausches in die B-GmbH ein. Der Ansatz der Anteile erfolgte auf Antrag gem. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum Buchwert. Die B-GmbH veräußerte Anteile hiervon in den Jahren 2018 und 2019 innerhalb der Sperrfrist (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG) mit der Folge, dass K Einbringungsgewinne r...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Auslandsbezug

a) Fremdwährungsverluste im Zusammenhang mit der Aufgabe einer ausländischen Betriebsstätte Die steuerliche Nichtberücksichtigung von Fremdwährungsverlusten im Zusammenhang mit der Aufgabe einer ausländischen Betriebsstätte verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit, wenn Deutschland nach dem DBA auf die Besteuerung der Einkünfte aus dieser Betriebsstätt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Haftung

a) Haftung infolge unterlassener Berichtigung der vom früheren GF erstellten Steuererklärungen Mangelnde Sachverhaltsaufklärung: Um eine fehlerfreie Ermessensentscheidung bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners treffen zu können, ist es seitens der Finanzbehörde erforderlich, den Sachverhalt umfassend und einwandfrei zu ermitteln. Mangelt es an Sachverhaltsermittlung...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Ref. iur. Janik Wehmeier, LL.B.[*] Aufgrund der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG gilt im Grundsatz: Nur wer in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste als Gesellschafter angeführt ist, darf von der Gesellschaft, den übrigen Gesellschaftern und Dritten als Gesellschafter behandelt w...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / III. Legitimationswirkung und Stellung als "Anteilseigner" i.S.d. § 20 Abs. 5 EStG: Wem ist die Ausschüttung zuzurechnen?

Gemäß § 20 Abs. 5 S. 1 EStG sind Gewinnausschüttungen vom Anteilseigner zu versteuern. Anteilseigner ist gem. § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile "im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind". Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter "dem Eigentümer" zuzurechnen; dies gilt auch für Anteile an Kapitalgesellschaften. 1. "Spannungsve...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 1. "Spannungsverhältnis" bei Einziehung von Geschäftsanteilen

Die Einziehung von Geschäftsanteilen vollzieht sich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Einziehung. Mit Vollzug der Einziehung verliert der betroffene Gesellschafter seinen Geschäftsanteil, d.h. aus materieller Sicht ist er damit nicht mehr "Eigentümer" i.S.d. § 39 Abs. 1 AO. Andererseits ist wegen der (formellen) Legitimationswirkung nur der in der Liste Eingetragene...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG Streitig ist, ob die klagende K-GmbH (noch) vermögensverwaltend tätig ist oder gewerblich. Die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb von einem Vorratsgesellschaftengründer, die jeweilige Suche nach einem Investitionsobjekt (Mietgrundstück), der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts und von Finanzierungsverträgen...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 2. Ist ausgeschiedener – aber noch eingetragener – Gesellschafter wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO?

Angesichts dieses Spannungsverhältnisses stellt sich steuerlich die Frage, ob der zivilrechtlich ausgeschiedene, aber gleichwohl noch in der Liste eingetragene Gesellschafter als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO anzusehen ist. Dies setzt voraus, dass er "die tatsächliche Herrschaft" über die Geschäftsanteile in der Weise ausübt, dass er den wahren Antei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aufdeckung stiller Reserven durch Grundstücksübertragung?

Streitig ist, ob durch die Übertragung eines Grundstücks der A-GmbH & Co. KG an ihre Kommanditistin stille Reserven aufgedeckt worden sind. Das FG entschied: Schädliche Entgeltlichkeit? Die für die Übertragung eines Wirtschaftsguts zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 S. 1 EStG schädliche Entgeltlichkeit der Übertragung kann auch vorliegen, wenn der ...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 3. Erfordernis der vorherigen Eintragung im Gesellschaftsregister bei Anteilserwerb/-veräußerung

Folgende Fälle erfordern nach § 40 Abs. 1 S. 3 GmbHG n.F. nunmehr die vorherige Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister (s. zu den Änderungen: Bayer in Lutter/Hommelhoff, 21. Aufl. 2023, § 40 GmbHG Rz. 16 ff.; sowie Schudlo/Bock, BB 2023, 2051 zu den Auswirkungen des MoPeG auf die Beteiligung der GbR an einer GmbH oder AG): Erwerb eines Geschäftsanteils: Die GbR kann ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Auch durch die Beauftragung einer Managementgesellschaft oder Betriebsführungsgesellschaft ohne Verfügungsrecht über deren Räumlichkeiten kann unter Umständen eine Betriebsstätte des beauftragenden Unternehmens i.S.d. § 12 S. 1 AO begründet werden, wenn die Gesellschaft aufgrund des zur Verfügung gestellten "sachlichen und personellen Organismus" in der Lage ist, ihrer unter...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 17 EStG: Gesellschafterbürgschaft als nachträgliche AK

Streitig ist, ob der Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen als nachträgliche AK i.R.d. (im Übrigen bereits verbeschiedenen) Auflösungsverlustes gem. § 17 Abs. 4 EStG Berücksichtigung finden kann. Das FG entschied: Durch das MoMiG ist das Eigenkapitalersatzrecht, das durch eine weitgehende Gleichbehandlung der eigenkapitalersetzenden Finanzierungsleistungen mit dem nach §§...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Europarechtlich zulässige Ungleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen mit inländischen Dividendenbezügen

Streitig ist die Erstattung von in Deutschland einbehaltener und in Belgien nicht anrechenbarer KapErtrSt. Ein in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Belgien, der in Deutschland eine endgültige steuerliche Belastung hinsichtlich der von einer GmbH ausgeschütteten Dividenden i.H.v. 15 % zu tragen hat, wird im Hinblick auf diese Kapitalerträge durch das deu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen

Die im Urteil des BFH v. 11.7.2017 – IX R 36/15, GmbHR 2017, 1214 = GmbH-StB 2017, 334 (Trossen) = BStBl. II 2019, 208 angeordnete Weitergeltung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen als nachträgliche AK i.R.d. Auflösungsverlustes nach § 17 EStG stellt lediglich eine Option dar, zu deren Inanspruchnahme – anstelle der ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Steuerliche Anerkennung eines Gewinngemeinschaftsvertrages zwischen konzernzugehörigen Schwesterkapitalgesellschaften

Die mit der Begründung einer Gewinngemeinschaft verbundene Ergebnispoolung zwischen Schwesterkapitalgesellschaften kann steuerlich insbesondere nur dann anerkannt werden, wenn diesbezüglich jeweils eine hinreichende eigenbetriebliche Veranlassung der beteiligten Gesellschaften vorliegt. Waren für den Abschluss bzw. die Durchführung des Vertrags gesellschaftsrechtliche Gründe...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GewSt-Befreiung der Veräußerung von Lehrinstituten

Die A-GmbH betrieb sechs Lehrinstitute. Streitig ist, ob der Gewinn aus der Veräußerung dieser Lehrinstitute gewerbesteuerfrei ist. Das FG entschied: Der Gewinn aus der Veräußerung von privaten Lehrinstituten ist nicht nach § 3 Nr. 13 GewStG i.d.F. des JStG 2019 von der GewSt befreit, da deren Veräußerung nicht unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient. Die Veräußerung ka...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Haftung des Steuerhinterziehers

Streitig ist, ob das FA die frühere Mit-GF’in der B-GmbH wegen rückständiger Umsatzsteuervorauszahlungen unter Berufung auf § 71 AO persönlich in Haftung nehmen kann. Die Haftung des Steuerhinterziehers bringt eine Schadensersatzpflicht in Höhe des vollständigen Steuerschadens mit sich. "Vorgeprägtes Ermessen": Im Falle einer persönlichen Haftung wegen Steuerhinterziehung ist ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Streitig ist die Erdienbarkeit von zugesagten Pensionen. Das FG entschied: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 6a EStG ist bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen hinsichtlich des Pensionsalters ausschließlich auf den in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles abzustellen (vgl. BFH v. 11.9.2013 – I R 72/12, GmbHR 2014, 484 = GmbH-St...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 9. Umsatzsteuer: Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft

Streitig ist, ob zugunsten der klagenden GmbH die Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorliegen für Veranlagungszeiträume, in denen sie eine Organgesellschaft war. Es ist zweifelhaft, ob die von der Organgesellschaft während einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegenüber dem Organträger erbrachten Leistungen nicht steuerbar sind – insbesondere, wenn der O...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verfassungsmäßigkeit von § 8b Abs. 3 KStG i.V.m. § 40a Abs. 1 S. 2 KAGG

Ist die Anwendung von § 8b Abs. 3 KStG i.V.m. § 40a Abs. 1 S. 2 KAGG für Veräußerungen bzw. Rückgaben im Jahr 2003 aufgrund einer unzulässigen Rückwirkung verfassungswidrig? Streitig ist, ob eine vom FA bei der klagenden GmbH im Streitjahr 2003 vorgenommene gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen negativen Aktiengewinns nach § 8b Abs. 3 ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Streitig ist, ob die klagende K-GmbH (noch) vermögensverwaltend tätig ist oder gewerblich. Die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb von einem Vorratsgesellschaftengründer, die jeweilige Suche nach einem Investitionsobjekt (Mietgrundstück), der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts und von Finanzierungsverträgen vor Übertragung der Anteile an die Gesellschaft...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird mit Wirkung zum 1.1.2024 für die GbR ein Register geschaffen (Gesellschaftsregister). Hiernach besteht eine Voreintragungspflicht der GbR im Gesellschaftsregister, wenn diese einen Geschäftsanteil veräußert oder erwirbt. Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte zusammen...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 4. Wirksamkeit der Vorgänge

Die Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister ist nicht konstitutiv. Erwerb und Veräußerung sind wirksam. § 40 Abs. 1 S. 3 GmbHG ist eine reine Verfahrensvorschrift (Heckschen/Weitbrecht in Heckschen/Herrler/Münch, Beck’sches Notar-Handbuch, 8. Aufl. 2024, § 20 Rz. 262).mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. Umwandlung

a) Anfechtungsrecht des Einbringenden Im Fall der Einbringung nach § 20 UmwStG steht dem Einbringenden ein eigenes Anfechtungsrecht gegen die gegenüber dem aufnehmenden Unternehmen ergangene Steuerfestsetzung zu, wenn er geltend macht, die darin zugrunde gelegten Werte des eingebrachten BV seien zu hoch. Keine teleologische Extension: Aus dem zwischen § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Um...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 8. Inkrafttreten der Neuregelung

Die Neuregelung gilt für alle Gesellschafterlisten, die nach dem 1.1.2024 in den Registerordner aufgenommen werden – auch, wenn die Einreichung noch im Vorjahr erfolgte.mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 7. Künftige Änderungen auf Gesellschafterebene der GbR

Entgegen der früheren Regelung werden Änderungen im Gesellschafterbestand nicht mehr über die Gesellschafterliste erfasst, sondern nur über die Eintragung im Gesellschaftsregister (Bayer in Lutter/Hommelhoff, 21. Aufl. 2023, § 40 GmbHG Rz. 16b).mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 6. Besteuerung des Gesellschafters

a) § 17 EStG: Gesellschafterbürgschaft als nachträgliche AK Streitig ist, ob der Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen als nachträgliche AK i.R.d. (im Übrigen bereits verbeschiedenen) Auflösungsverlustes gem. § 17 Abs. 4 EStG Berücksichtigung finden kann. Das FG entschied: Durch das MoMiG ist das Eigenkapitalersatzrecht, das durch eine weitgehende Gleichbehandlung der eige...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 10. Sonstiges

a) Gesetzeslücke bei der SchenkSt: Disquotale Einlage in eine KGaA durch einen Kommanditaktionär Streitig ist, ob die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer KGaA ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang ist. Das FG entschied: Keine Schenkung: Die disquotale Einlage eines Kommanditaktionärs gilt nicht nach § 7 Abs. 8 ErbStG als Schenkung zugunsten des nicht a...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Teleologische Reduktion des § 8c Abs. 1 KStG 2002 n.F. Streitig ist das Vorliegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs i.S.d. § 8c Abs. 1 S. 1 KStG 2002 n.F. Teleologische Reduktion: § 8c Abs. 1 KStG 2002 n.F. ist teleologisch und verfassungskonform zu reduzieren, wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control führt. FG Münster v. 23.8.2023 – 9 K 2166/21 K G F...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheids

Die Klage gegen einen Steuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 EUR festgesetzt worden ist (sog. Nullbescheid), ist mangels Beschwer unzulässig, soweit nicht geltend gemacht wird, dass sich der Bescheid für den Kläger deshalb nachteilig auswirkt, weil in ihm angesetzte Besteuerungsgrundlagen im Rahmen anderer Verfahren verbindliche Entscheidungsvorgaben liefern. FG Münche...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 6. Identitätsversicherung

Aufgrund der begrenzten Prüfungsmöglichkeit obliegt es allen GbR-Gesellschaftern, dem Einreichungspflichtigen gegenüber eine Versicherung abzugeben über die Identität der Gesellschaft ("Identitätsversicherung" nach § 12 Abs. 1 EGGmbHG, s. hierzu mit Formulierungsvorschlag: Ott, notar 2023, 415 [416]). Die Identitätsversicherung wird nicht zum Handelsregister eingereicht (Bay...mehr