Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1 Typische GmbH-Varianten

1.1.1 Personalistisch strukturierte GmbH Der Standardfall einer GmbH ist eine personalistisch strukturierte GmbH, bei der mehrere Gesellschafter gleichberechtigt beteiligt sind. 1.1.2 Beherrschender Gesellschafter Verbreitet ist aber auch die Konstellation, bei der ein Gesellschafter aufgrund seines Kapitalanteils die Stimmenmehrheit und damit die Herrschaft hat und dies auch s...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1. Jede GmbH braucht einen anderen Vertrag

Je nach Gesellschaftskonstruktion können bei der GmbH recht unterschiedliche Regelungen sinnvoll oder nötig sein. Im Folgenden werden zunächst die Regelungen vorgestellt, die im Rahmen einer Gründung zwingend getroffen werden müssen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmungen sollten je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls um weitere Klauseln ergänzt werden...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2. Einstieg in die GmbH-Satzung

2.1 Mindestinhalt Der Mindestinhalt der Satzung ergibt sich aus § 3 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag muss die Firma, den Sitz der Gesellschaft und den Unternehmensgegenstand enthalten sowie den Betrag des Stammkapitals. Außerdem sind die von jedem Gesellschafter übernommenen und zu leistenden Einlagen anzugeben. In der Praxis begnügt man sich oft nicht mit diesem Mindestinhalt...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.4 Form

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden; ein Gesellschaftsvertrag, der dieses Formerfordernis nicht wahrt, wäre nichtig. Lassen sich Gründer vertreten, bedarf es hierfür notariell beglaubigter Vollmachten.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5. Stammkapital/Stammeinlagen

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, was bedeutet, dass sie ein festgefügtes Kapital aufweisen muss und sich die Machtverhältnisse nach der Kapitalmehrheit bestimmen. 5.1 Mindeststammkapital Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 EUR. Darüber hinaus gibt es keinerlei allgemein geltende Vorschriften über eine Mindestkapitalausstattung etwa in Abhängigkeit zu dem beab...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2 Klauseln mit wichtigen Sicherungs- und Steuerungsfunktionen

1.2.1 Schutz des Minderheitsgesellschafter Soll ein Minderheitsgesellschafter vor einer Beherrschung durch den Mehrheitsgesellschafter geschützt bzw. dessen Herrschaft zumindest begrenzt werden, kann über entsprechende Klauseln nachgedacht werden. Vorstellbar sind hier etwa Sonderrechte auf die Geschäftsführung, Mitwirkungsrechte bei der Ergebnisverwendung, eine Sperrminorität ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1.2 Beherrschender Gesellschafter

Verbreitet ist aber auch die Konstellation, bei der ein Gesellschafter aufgrund seines Kapitalanteils die Stimmenmehrheit und damit die Herrschaft hat und dies auch so von den Gründern beabsichtigt ist.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.2 Angaben zum Sitz der GmbH

Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls zwingend im Gesellschaftsvertrag zu verankern, wobei die Angabe der Gemeinde genügt. Die Vorschrift des § 4a GmbHG ordnet an, dass der Sitz der Gesellschaft der Ort im Inland ist, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Dort muss weder ein etwaiger Betrieb der Gesellschaft unterhalten werden noch die Geschäftsleitung oder die Verwaltung...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.2 Keine überflüssigen Regelungen

Hinweis Auslegungsprobleme Grundsätzlich sollten jedoch keinesfalls Bestimmungen in die Satzung integriert werden, die lediglich das Gesetz wiederholen, da hier immer wieder Unsicherheiten und Auslegungsprobleme auftreten, wenn das Gesetz nicht wörtlich wiedergegeben wird oder sich später ändert. Im Übrigen wird die Satzung durch solche überflüssigen Bestimmungen unnötig aufg...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.1 Mindeststammkapital

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 EUR. Darüber hinaus gibt es keinerlei allgemein geltende Vorschriften über eine Mindestkapitalausstattung etwa in Abhängigkeit zu dem beabsichtigten Unternehmensgegenstand: Selbst ein Industrieunternehmen oder eine Fluggesellschaft können sich mit dem Mindeststammkapital von 25.000 EUR begnügen.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2.3 Sonderrechte und -pflichten

Ein besonderes Augenmerk bei der Satzungsgestaltung ist auf die Sonderrechte und Sonderpflichten zu richten. Gerade durch ihre Vereinbarung kann im Vorfeld viel bewegt werden, um die Ziele der Gesellschafter zu erreichen und zu sichern. Besonders auch durch ihren Gebrauch können die gestalterischen Möglichkeiten dieser flexiblen Rechtsform voll ausgeschöpft werden.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: Gesetzlich zwingend vorgeschriebene Regelungen

Zusammenfassung Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2 Stammeinlagen

Das Stammkapital teilt sich in Geschäftsanteilen bzw. Stammeinlagen auf. Ein Geschäftsanteil kann flexibel bestimmt werden. Er muss auf mindestens einen Euro lauten. Das Stammkapital einer GmbH mit z. B. 25.000 EUR kann in 25.000 Anteilen zu einem Euro aufgeteilt werden. Es kann aber auch nur aus einem Geschäftsanteil aus 25.0000 EUR bestehen; auch dazwischen ist jede Stücke...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2.2 Installierung eines Beirats/Aufsichtsrats

Es ist die Installierung eines Beirats bzw. Aufsichtsrats denkbar, in dem auch der Minderheitsgesellschafter repräsentiert ist, wobei dem Gremium bestimmte Aufgaben wie die Überwachung, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern übertragen werden.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform

Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genügt die Verwendung der Abkürzung "GmbH", wobei die Schreibweise mit oder ohne Punkte (G.m.b.H.) gewählt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsformzusatz ausgeschrieben und gegebenenfalls das Wort "Gesellschaft" angehängt wird, wie z. B. d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.1 Zulässigkeit der geplanten Gründung/Erlaubnispflichten

Bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes ist zu prüfen, ob möglicherweise Erlaubnispflichten bestehen[1] Praxis-Beispiel Voraussetzungen Sollen z. B. Brillen hergestellt werden, könnte dies ein Optiker-Handwerk beinhalten, es sei denn, die Produktion erfolgt industriell. Erfolgt sie jedoch handwerksmäßig, müssten die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit vo...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.2 Zulässig sind Sach-, Personen- und Phantasiefirmen

Bei der Auswahl des Namens ist besondere Sorgfalt zu verwenden, die firmenrechtlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch sind zu beachten. Das Handelsgesetzbuch lässt sowohl Sach- als auch Personen- und Phantasiefirmen zu. Bei der Sachfirma leitet sich der Name der Gesellschaft vom Unternehmensgegenstand ab, wie z. B. "Autohaus am Hermannplatz GmbH", wobei hier zur Unterscheidba...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2.2 Sacheinlagen

Sacheinlagen sind stets vollständig zu leisten.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3. Firma und Sitz

3.1 Wahl der Firma Die Firma der Gesellschaft ist ein zwingender Bestandteil der Satzung. Unzulässige Firmenbildung ist ein häufiger Grund für Beanstandungen bei der Eintragung einer Neugründung in das Handelsregister. 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genüg...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.4 Grundsatz der Firmenwahrheit

Bei dem zu wählenden Namen der Gesellschaft ist insbesondere der Grundsatz der Firmenwahrheit zu respektieren. Er bestimmt, dass die Firma keine Angaben enthalten darf, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, in die Irre zu führen (§ 18 Abs. 2 HGB). Zur Täuschung geeignet können Berufsbezeichnungen von Be...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.3 Zwingend: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft

Die Firma muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft haben, was unter anderem bedeutet, dass sie wie ein Name wirken und von anderen Namen unterscheidbar sein muss. Praxis-Beispiel Eindeutige Namensgebung An der nötigen Kennzeichnungskraft fehlt es einer Firma, wenn aus ihr nicht auf einen Namen geschlossen werden kann, wie z B. bei einer Firma, die ausschließlich aus Zeich...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6. Sonderregeln für die UG (haftungsbeschränkt)

Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden, kann ebenfalls auf den nachfolgenden Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Sonderregeln: Bei § 1, der Firma, muss abweichend vom GmbH-Zusatz die Firmierung entweder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) lauten. Bei § 3, den Stammeinlagen, ist zu beachten, dass Sac...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2.1 Schutz des Minderheitsgesellschafter

Soll ein Minderheitsgesellschafter vor einer Beherrschung durch den Mehrheitsgesellschafter geschützt bzw. dessen Herrschaft zumindest begrenzt werden, kann über entsprechende Klauseln nachgedacht werden. Vorstellbar sind hier etwa Sonderrechte auf die Geschäftsführung, Mitwirkungsrechte bei der Ergebnisverwendung, eine Sperrminorität hinsichtlich des Stimmrechts bestimmter od...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.3 In die Zukunft planen

Bei der Satzungsgestaltung ist darauf zu achten, wie sich die Gesellschaft zukünftig entwickeln wird bzw. soll. Ist bereits eine Erweiterung der unternehmerischen Tätigkeit geplant, kann dies sogleich bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes berücksichtigt werden. Sollen später weitere Gesellschafter hinzukommen, könnte die Satzung schon jetzt so konzipiert werden, dass mög...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.1 Mindestinhalt

Der Mindestinhalt der Satzung ergibt sich aus § 3 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag muss die Firma, den Sitz der Gesellschaft und den Unternehmensgegenstand enthalten sowie den Betrag des Stammkapitals. Außerdem sind die von jedem Gesellschafter übernommenen und zu leistenden Einlagen anzugeben. In der Praxis begnügt man sich oft nicht mit diesem Mindestinhalt, sondern nimmt t...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung Unternehmensgegenstand

Praxis-Beispiel Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist [bitte einsetzen]. (2) Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1 Wahl der Firma

Die Firma der Gesellschaft ist ein zwingender Bestandteil der Satzung. Unzulässige Firmenbildung ist ein häufiger Grund für Beanstandungen bei der Eintragung einer Neugründung in das Handelsregister. 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genügt die Verwendung d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4. Unternehmensgegenstand

Die Art der beabsichtigten Tätigkeit wird durch den Unternehmensgegenstand festgelegt. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass alle geplanten Tätigkeiten im Detail aufgenommen werden, vielmehr ist ausreichend, wenn der Schwerpunkt der angestrebten Tätigkeit erkennbar ist. 4.1 Zulässigkeit der geplanten Gründung/Erlaubnispflichten Bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes ist z...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2.1 Mindestkapital bei Anmeldung zum Handelsregister

In die Satzung aufzunehmen ist auch, in welcher Höhe die übernommenen Stammeinlagen eingezahlt werden. Mindestens muss ein Stammkapital von 12.500 EUR bei der Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister zur freien Verfügung des Geschäftsführers in das Gesellschaftsvermögen geleistet worden sein. Wichtig Mindestbeitrag Diese Summe kann sich je nach vereinbarter Höhe der Stam...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.3 Musterformulierung: Stammkapital/Stammeinlagen

Praxis-Beispiel Stammkapital/Stammeinlagen (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EUR (fünfundzwanzigtausend EUR). Es ist eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000 im Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR. (2) Auf das Stammkapital übernehmen: a) Frau Monica Musterfrau eine Stammeinlage von 12.500 EUR durch Übernahme der Geschäftsanteil...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.3 Ausschüttungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, welche dem Gläubigerschutz dient, indem der Höchstbetrag bei Gewinnausschüttungen beschränkt wird. Die Ausschüttungssperre besagt, dass Gewinne bei einem Ausweis von aktiven latenten Steuern nur ausgeschüttet werden dürfen, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklage...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.2 Ergänzungsbilanzen

Mehrheitlich wird der Einbezug von Ergänzungsbilanzen für die Abgrenzung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft befürwortet. Begründet wird dies damit, dass Ergänzungsbilanzen Einfluss nehmen auf den steuerlich abzugsfähigen Betrag eines Vermögenswerts. Würde der handelsrechtliche Buchwertansatz nur dem steuerlichen ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.3 Ergänzungsbilanzen

Für gewerbesteuerliche Zwecke werden Ergänzungsbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft berücksichtigt. Bei der Abgrenzung latenter Steuern für körperschaftsteuerliche Zwecke werden hingegen nur die Ergänzungsbilanzen einbezogen, die voll- oder teilkonsolidierten Gesellschaftern als Anteilseignern (Kapitalgesellschaft) zuzurechnen sind....mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Vertretung / 1.1 Gesetzliche Vertretung

Auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen z. B. die Vertretung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern, §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB, die Vertretungsmacht des Vormunds für sein Mündel, §§ 1773 Abs. 1, 1789 BGB, des Betreuers für den Betreuten, § 1823 BGB, des Pflegers bei der Pflegschaft, §§ 1888, 1823 BGB, des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz, § 27 Abs. 2 WEG,...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.1 Allgemeines

Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ermi...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.4 Quasi-permanente Differenzen

Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Um...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.5 Ermittlung und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn der handelsrechtliche Wert bei Vermögensgegenständen kleiner ist als der steuerliche Wert oder wenn der Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen laut Handelsbilanz größer ist als der steuerliche Wertansatz. Passive latente Steuern entstehen hingegen, wenn der handelsrechtliche Wertansatz bei Vermögensgegenständen größer ist als der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern bei Persone... / 5.1 Steuerliche Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Bewertung nu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Dienstleister erstellt eine Homepage

Die Müller GmbH gestaltet im Jahr 01 ihre Homepage neu. Dazu beauftragt sie eine Werbeagentur mit der grafischen Konzeption der Webseite, woraus sich Anforderungen an die Hard- und Software ableiten. Außerdem fotografiert die Agentur die Produkte der Müller GmbH und gestaltet die Werbetexte zu den Produkten und Unternehmensdaten, um diese auf der neu zu erstellenden Homepage...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

Leitsatz 1. Die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager mit der Folge der Entstehung der Biersteuer nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Biersteuergesetzes stellt für sich betrachtet noch keine objektive Pflichtverletzung dar, auf die eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH nach § 69 Satz 1 der Abgabenordnung gestützt werden kann. 2. Der Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 26 § 4 Nr. 11b UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachte Dienstleistungen und dazugehörende Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme von Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen" von der USt. Der Wortlaut der Bestimmung deckt nicht die Gesamtheit der postali...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / a) Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG-E)

Seitens der Verbände wurde in diversen Stellungnahmen bereits Verbesserungspotential an der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG identifiziert, das durch den Referentenentwurf nun aufgegriffen wird: Der persönliche Anwendungsbereich soll auf alle Personengesellschaften erstreckt werden (bisher: "Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften"), wodurch nunmehr auch GbR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unternehmergesellschaft

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine besondere Form der im GmbHG geregelten > GmbH, die durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl I, 2026) geschaffen wurde. Die UG unterscheidet sich von der herkömmlichen GmbH insbesondere durch ein geringeres Stammka...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Dreipersonenverhältnis als Masse­verbindlichkeit gemäß § 55 InsO

Leitsatz 1. Der Vorsteuerabzug ist nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt zurückzahlt, da ein Dritter das Entgelt entrichtet und dessen Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten hat, sowie im Zeitpunkt der Rückzahlung über das Vermögen des Leistungsempfängers das Insolvenzverfahren...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verzicht des Arbeitgebers auf Ansprüche gegen den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbG darauf, die bei einer > Außenprüfung nacherhobenen Beträge für LSt sowie ggf KiSt und SolZ vom ArbN zurückzufordern, so fließt der darin liegende geldwerte Vorteil dem ArbN in dem Kalenderjahr zu, in dem der ArbG an das FA zahlt (BFH 172, 472 = BStBl 1994 II, 197; > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 4); zu...mehr