Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Handelsgesellschaften (Abs 1 Nr 4 lit a).

Rn 8 Hierunter fallen OHG, KG, KGaA sowie AG und GmbH. Genossenschaft und stille Gesellschaft sind zwar keine Handelsgesellschaften, werden aber durch das Gesetz gleichgestellt. Innerhalb dieses Zusammenhangs wird die Zuständigkeit der KfH weit ausgelegt. Es reicht aus, dass für den geltend gemachten Anspruch gesellschaftsspezifische Rechte und Pflichten der Parteien eine un...mehr

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zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 2 Aus den Gründen:

A. Die zulässige Klage ist nahezu vollumfänglich begründet. I. Dass die Klägerin am Schadenstag Eigentümerin des Fahrzeugs war und für dieses ein Leasingvertrag mit einer Firma R GmbH i.Gr. bestand, hat die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen (insbesondere Ankaufsrechnung der Klägerin vom 5.5.2021, Anlage K5 und Leasingvertrag samt Annahme durch die Klägerin, Anl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenstand der Realteilung

Rn. 2108 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Voraussetzung für die Anwendung der Körperschaftsklausel II ist, dass im Rahmen der Realteilung Teilbetriebe übertragen werden und mit diesen Teilbetrieben Anteile an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne des § 1 KStG. Es muss sich bei den übertragenen Anteilen nicht um eine 100 %-Beteiligung handeln, jede Ant...mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

1. Anders als das BG gemeint hat, macht der Kl. gegen die AG gemäß § 2a) ARB einen Schadenersatzanspruch geltend, der nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruht. Dies ergibt die Auslegung der Klausel. [11] a) AVB sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter VN sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Übertragungen im Sinne des § 10 Abs. 10 ErbStG (Satz 3)

Rz. 595 [Autor/Stand] Ist im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft oder einer GmbH bestimmt, dass der (die) Erbe(n) eines Gesellschafters gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden hat (haben), zählt der Abfindungsanspruch anstelle der (höherwertigen) Beteiligung des Erblassers zum Vermögensanfall i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, der als Erwerb von Todes w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 2 Nr 1: Zum entgeltlichen wie dem unentgeltlichen Erwerb eines Erwerbsgeschäfts (oder eines Teils davon) ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des Erwerbs die Genehmigung des BtG erforderlich. Ein Erwerbsgeschäft ist jede mit der Absicht der Gewinnerzielung selbstständig ausgeübte berufliche Tätigkeit (RGZ 133, 7, 11), wobei der Gegenstand, die bisherige und die zukünfti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 8 Besonders zweifelhaft und umstr war seit jeher die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AG und GmbH iRv §§ 241 ff AktG. Das hängt mit der Rechtskraftwirkung der §§ 248, 249 AktG zusammen, die im Gegensatz zu § 1055 steht. Ursprünglich hatte der BGH diese Streitigkeiten für nicht schiedsfähig angesehen (BGH NJW 66, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65]; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt: Unionsrechtliche Vorgaben und Vorgaben des EWRA.

Rn 11 Das Unionsrecht enthält in Art 49, 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art 56, 62, 54 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) Vorgaben, die sich auf das IntGesR auswirken. Die Anwendung des IntGesR darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit führen (eingehend Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 7 ff, 51; Gebauer/Wiedmann/We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gegen wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften als Vorerben/Nacherben

Rz. 279 [Autor/Stand] Neben natürlichen können auch juristische Personen zu Vorerben und, selbst wenn sie erst nach dem Erbfall entstehen (§ 2101 Abs. 2 BGB), auch zu Nacherben eingesetzt werden. Es ist daher durchaus möglich, dass Kapitalgesellschaften an Schenkungsvorgängen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG als Vorerben und/oder Nacherben beteiligt sind. Sollte z.B. eine GmbH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Zweckrichtung.

Rn 1 Eine Prozessvollmacht erlischt gem § 86 nicht in den Fällen der §§ 239, 241, 242, so dass eine Unterbrechung (zum Begriff: vgl vor §§ 239 ff Rn 6) zum Schutz der Partei in den in der Vorschrift genannten Fällen nicht erforderlich ist und deshalb nach Abs 1 Hs 1 nicht eintritt; es besteht aber nach Abs 1 Hs 2 die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens (z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teleologische Reduktion des Abs 2.

Rn 11 Darüber hinaus haben Rspr und Lehre den Grundsatz der Formfreiheit aufgrund einer aus dem Zweck der betreffenden Formvorschrift herzuleitenden teleologischen Reduktion des II wesentlich eingeschränkt. Nach der Rspr gelten Formvorschriften mit einer Warnfunktion (zB §§ 311b I, 518, 766, 780, 781) auch für die Vollmacht, wenn die Vollmacht unwiderruflich oder sonst mit g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Werdende und abzuwickelnde juristische Person des Privatrechts.

Rn 10 Die Vertretung der Vorgesellschaft (BGH NJW 08, 2441, 2442 Rz 7) und des Vorvereins folgt den Regeln der zu gründenden Rechtsform. Im Fall der Abwicklung der Handelsgesellschaften KG und OHG (§ 146 HGB), der Genossenschaften (§ 83 GenG) und der Vereine (§ 48 BGB) werden die bisherigen gesetzlichen Vertreter durch – mitunter personenidentische – Abwickler ersetzt. Wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beurkundung eines Rechtsverhältnisses (§ 810 Alt 2).

Rn 10 Ein Einsichtsrecht besteht auch in Urkunden, die ein Rechtsverhältnis zwischen dem, der die Einsicht verlangt (Vorlegungsberechtigten), und einem anderen festhalten. Anders als bei § 810 Alt 1 kommt es hier auf den objektiven Inhalt der Urkunde und nicht auf deren Zweck an. Der andere muss nicht notwendig der Besitzer der Urkunde sein. Der Anspruchsteller muss allerdin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Kritische Reaktionen auf die Regelungen des ErbStRG 2009 v. 24.12.2008

a) Vorbemerkungen Rz. 146 [Autor/Stand] Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen im Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] waren in der Literatur bereits frühzeitig Bedenken erhoben worden.[3] Bisweilen wurde sogar die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frage gestellt.[4] b) BFH-Beschluss v. 5.10.2011 – II R 9/11 Rz. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Untergang der juristischen Person.

Rn 18 Die juristische Person endet nicht mit ihrer Auflösung, die von den Gesellschaftern beschlossen oder in bestimmten Fällen gerichtlich angeordnet werden kann (vgl §§ 262 AktG, 60 GmbHG, 78 ff GenG, 131, 161 II HGB, 41, 49 II BGB), sondern tritt zunächst mit dem Zweck der Abwicklung in das Liquidationsstadium. In dieser Phase bleibt die Gesellschaft rechts- und parteifäh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

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zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die Klägerin betreibt ein Fahrzeug-Leasingunternehmen. Die Beklagte ist ein Kfz-Haftpflichtversicherer, bei der am 7.5.2021 das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XXX haftpflichtversichert war. Die Beklagte regulierte mit Abrechnungsschreiben vom 10.6.2021 (Anlage K2) auf Betreibe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilskopf.

Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das AG als FamG stat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Haftende Körperschaft.

Rn 15 Passiv legitimiert ist diejenige Körperschaft, die den Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit der Amtsausübung eröffnet hat, sog Anvertrauenstheorie (BGH VersR 91, 1135). Unbeachtlich ist, ob auch die konkrete Aufgabe, in deren Rahmen die Amtspflicht verletzt wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungsbehörde fällt. Dieser Umstand gewinnt allerdings dann B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Gewahrsam juristischer Personen.

Rn 13 Für juristische Personen übt das Vertretungsorgan (zB Vorstand, Geschäftsführer, Liquidator), für Personengesellschaften der geschäftsführende Gesellschafter (zB für die GmbH & Co. KG die GmbH, für diese ihr Geschäftsführer, LG Düsseldorf JurBüro 87, 1425) Gewahrsam aus. Der Vertreter hat seinerseits keinen eigenen Gewahrsam, solange er die tatsächliche Sachherrschaft ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geltungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift erfasst nicht Personengesellschaften (BGH NJW 14, 3779 – GbR) oder juristische Personen des Öffentlichen Rechts, sondern gilt für die privatrechtliche Stiftung sowie für alle privatrechtlichen körperschaftlich strukturierten Gesellschaften soweit keine Sonderregelungen bestehen, also für den nichtrechtsfähigen Verein (LG Berlin NJW 70, 1047), die GmbH (BG...mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Direktanspruchs nach § 115 VVG gegen einen Berufshaftpflichtversicherer. Der Kl. unterhielt bei der Bekl. zwischen 1992 und dem 30.6.2019 eine Rechtsschutzversicherung unter anderem für die Leistungsarten "Schadenersatz-Rechtsschutz" und "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht". Die dem Vertrag zugrundeliegenden la...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 10 Stimmrechtsausübung ist die auf einen Beschl-Antrag gerichtete Erklärung des Stimmberechtigten ggü dem Versammlungsleiter (Vor §§ 23–25 Rn 2). Nach ihrem Zugang kann sie analog § 130 I 1 BGB nicht mehr widerrufen werden (BGH ZMR 12, 980 = NJW 12, 3372 Rz 8). Die Stimmrechtsausübung ist darauf gerichtet, den Beschl herbeizuführen. Als Willenserklärung unterliegt die Sti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 6 Zulässig sind statutarische Schiedsklauseln in den Satzungen aller personalistisch strukturierten Gesellschaften oder Verbänden. Das gilt va für BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH und GmbH & Co. KG mit einer überschaubaren Anzahl von Gesellschaftern, die damit personalistisch strukturiert sind (BGHZ 180, 221 für die GmbH-Schiedsfähigkeit II). Unzulässig sind sie bei der börsen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgeschäftliches Handeln zu einem privaten Zweck.

Rn 9 Ein privater Zweck rechtsgeschäftlichen Handelns ist nach der Negativdefinition der Norm gegeben, wenn mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts weder gewerbliche noch selbstständige berufliche Zwecke verfolgt werden. Nunmehr stellt der Gesetzestext klar, dass es bei den durch ein Rechtsgeschäft verfolgten Zwecken ausreicht, wenn diese überwiegend im privaten Bereich liegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Kündigungsberechtigung.

Rn 47 Die Kündigungsberechtigung (iE Lingemann/Steinhauser NJW 18, 840) richtet sich nach allg Regeln. Neben Dienstberechtigtem/ArbG sind ggü ArbN kündigungsberechtigt idR Personalleiter (BAG NZA 21, 1178 [BAG 27.04.2021 - 9 AZR 662/19]; Gesamtprokura schadet nicht, BAG NJW 14, 3595 [BAG 25.09.2014 - 2 AZR 567/13] Anm Lingemann/Siemer), nicht aber Personalsachbearbeiter (BAG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 8 Bei den Personenhandelsgesellschaften ist der Sitz dem Handelsregister zu entnehmen, da für diese Personen eine Pflicht zur Anmeldung besteht (für die OHG: § 106 II Nr 2 HGB; für die KG: § 161 II iVm § 106 II Nr 2 HGB; vgl Schlesw 12.12.22 – 2 AR 27/22). Die Begründung von Doppelsitzen bei den Personenhandelsgesellschaften ist unzulässig (s näher Baumbach/Hopt/Hopt § 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 34 Die Grundsätze des unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts finden insb in folgenden Fällen Anwendung: Anmietung eines Wohnmobils (BGH NJW 12, 3368 Rz 9 ff), Reparaturauftrag für ein Kfz (BGH NJW 08, 1214 Rz 11; Köln VRS 89, 322, 323 f), Anmietung von Geschäftsräumen (Brandbg NJW-RR 99, 1606, 1607), Architektenauftrag für ein Bauunternehmen, das Eigentümer des zu beplanen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetzlicher Vertreter oder Beendigung der Vertretungsbefugnis.

Rn 5 Bei einer Gesamtvertretung greift § 241 nur ein, wenn alle ihre Vertretungsbefugnis verlieren oder die verbleibenden Vertreter nicht allein vertretungsbefugt sind, wie es zB bei § 1680 I BGB der Fall ist (ThoPu/Hüßtege § 241 Rz 3a). Bei Handelsgesellschaften oder bei einer GbR wird das Verfahren unterbrochen, wenn keine organschaftliche Vertretung mehr gegeben ist (Musi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umstrukturierungen.

Rn 28 Ist bei einer Verschmelzung der aufnehmende Rechtsträger der bisherige Verw, lässt dies die Verw-Stellung unberührt (AG Bad Homburg NZM 12, 201). Dies gilt auch im umgekehrten Fall (BGH ZMR 14, 654 Rz 16) und auch dann, wenn ein Rechtsträger aus seinem Vermögen einen Teil ausgliedert und ihn auf einen von ihm gegründeten neuen Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Löst ein Urt für die Streitgenossen Gestaltungswirkung, nämlich eine unmittelbare Änderung der Rechtslage, aus, liegt häufig, weil das Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Personen gemeinsam verfolgt werden kann, bereits eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 I Alt 2) vor. Wegen der Gefahr eines Widerspruchs ist selbst dann, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dringende Fälle.

Rn 5 Sie liegen vor, wenn den Interessen des Vereins, seiner Gläubiger oder anderer Beteiligter (jeder, dessen Rechtsstellung die Vorstandsbestellung berührt, auch ein Vereinsmitglied (Schleswig FGPrax 13, 127), dessen Mitgliedschaft ruht, Ddorf NZG 12, 272) nicht nur unerhebliche Nachteile drohen und diese nicht durch andere Maßnahmen zu verhindern sind (vgl München NotBZ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfahren.

Rn 1 Das nach § 55 zuständige AG handelt gem § 3 Nr 1a RPflG durch den Rechtspfleger nur auf Antrag eines Beteiligten, in seltenen Ausnahmefällen auch auf Initiative des Gerichts (BayObLG NJW-RR 89, 765). Das Verfahren folgt dem FamFG. Es gilt die Amtsermittlung, der Beschl wird mit Bekanntmachung wirksam, ist abänderbar und unterliegt der Beschwerde (§§ 26, 38, 40, 41, 48, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unmittelbarer Vermögensnachteil.

Rn 2 Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht insoweit nur, als von einer wahrheitsgemäßen Aussage ein Nachteil für das Vermögen des Zeugen (oder eines Angehörigen) unmittelbar droht, etwa wenn hierdurch Tatsachen offenbart würden, die einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Zeugen begründen oder dessen Durchsetzung erleichtern können (BAG DB 17, 2428 Rz 5). Am Merkmal der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Arbeitsplatzwegfall.

Rn 75 Der Arbeitsplatz kann wegfallen durch außerbetriebliche (Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Liefersperren) oder innerbetriebliche Ursachen, typischerweise auf Basis einer Unternehmerentscheidung (Bader NZA-Beil 2/10, 85; Kleinebrinck DB 08, 1858; Gilberg NZA 03, 817), zB zur Stilllegung eines Betriebes oder Betriebsteils (BAG NJW 19, 2955), Einführung neuer Arbeits- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesellschafterbürgschaft.

Rn 88 S Vor § 765 Rn 18 ff (Grundfall, Gesellschafterbürgschaft in der Krise), Vor § 765 Rn 10 aE (Untergang des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit); oben Rn 18 (Gesellschafter-Globalbürgschaft); Rn 35 ff (Sittenwidrigkeitsprüfung), Rn 53 (Gesellschafterstellung und Geschäftsgrundlage); Rn 66 (Kündigung), § 766 Rn 8, 21 (Form der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 4 Außer den in § 1273 II genannten, in erster Linie anwendbaren Vorschriften der §§ 1274–1296 sind von §§ 1204–1259 entspr anwendbar: §§ 1204 (RGZ 136, 422, 424), § 1209, § 1210, § 1211 (BGH WM 56, 217), 1213 I, 1214, 1218–1221 (str), 1222, 1223 II (RGZ 121, 74, 77), 1224, 1225, 1228 II; 1229, 1232 (RGZ 87, 321, 325; 97, 34, 42), 1249 (RGZ 167, 298, 299), 1250, 2152 (RGZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Erben als "Durchgangsunternehmer", DB 1992, 1312; Wacker/Franz, Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, BB Beilage 5/1993; Gebel, Die qualifizierte Nachfolgeklausel, BB 1995, 173; Flick, Die Erbausschlagung als Instrument zur nachträglichen Gestaltung einer verunglückten Erbfolge, DStR 2000, 1816; Tiedtke/Wälzholz, Ausschl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesellschaftsverhältnis.

Rn 3 Über die §§ 161, 105 HGB gilt § 708 auch für die Personenhandelsgesellschaften der OHG und KG, über § 1 IV PartGG auch für die Partnerschaftsgesellschaft. Dagegen ist die Vorschrift entgegen § 54 1 nicht auf den nicht-rechtsfähigen Verein anzuwenden, da dieser körperschaftlich strukturiert ist und nicht dem Normzweck unterfällt (Erman/Westermann § 708 Rz 3). Gleiches gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 1287 regelt in Ergänzung der §§ 1281, 1282 u 1284 (Ludwig DNotZ 92, 339, 348) die Wirkung der Leistung auf die wirksam verpfändete Forderung. Da diese erlischt (§ 362 I), fällt das Verpfändungsobjekt weg. An seine Stelle tritt grds der geleistete Gegenstand, an dem sich das Pfandrecht im Wege dinglicher Surrogation fortsetzt (1) bzw an dem der Pfandgläubiger eine Hypo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Besonderheiten.

Rn 19 Für Forderungen des Erben gegen den Erblasser haftet der Nachlass, §§ 1976, 1991 I, II, 1978 III. Führt der Erbe des Inhabers eines einzelkaufmännischen Unternehmens das Geschäft nicht fort oder stellt er es gem § 27 HGB ein, haftet er für die bis zum Erbfall entstandenen Schulden unbeschränkt, aber beschränkbar (NK-BGB/Krug § 1967 Rz 78). Im Falle der Fortführung nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsbereich und Normzweck.

Rn 2 § 1066 erfasst alle Vereinbarungen oder Klauseln, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ff ›passen‹, jedoch gleichwohl die Entscheidung über Streitigkeiten einem Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zuweisen. Dazu gehören in erster Linie die sogenannten statutarischen Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvert...mehr