Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 11 Zwangsverwaltung / a) Grundsatz

Rz. 115 Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung, deren Höhe an seiner Leistung sowie an der Art und dem Umfang der Aufgabe auszurichten ist. Für die Berechnung der Vergütungshöhe hält die ZwVwV folgende Wege bereit:[182]mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Umfang der Forderung

Rz. 26 Gemäß § 152 Abs. 2 ZVG sind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens bestehende[44] Miet- und Pachtverträge auch dem Zwangsverwalter gegenüber wirksam, sofern das Grundstück dem Mieter bereits vor Beschlagnahme überlassen war. Ein Miet- Pachtverhältnis, welches jedoch bereits beendet ist, bevor die Grundstücksbeschlagnahme wirksam wird, fällt dagegen nicht unter die Regelung ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 91 Die anwaltlichen Gebühren und deren Höhe im Verhältnis zur einfachen Gebühr ist für die dem RVG unterfallenden Aufträge zur Durchführung der Immobiliarzwangsvollstreckung im beschriebenen Sinne in Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitte 3 und 4 des VV RVG geregelt. Rz. 92 Checkliste: Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung Danach erhält der Rechtsanwalt in der – gebü...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Verwaltungsobjekt wird in Besitz genommen

Rz. 132 Ist das Zwangsverwaltungsobjekt von dem Zwangsverwalter in Besitz genommen, so beträgt die Vergütung mindestens 1.200,00 EUR (§ 20 Abs. 1 ZwVwV) und zwar für jedes der in Besitz genommenen Grundstücke oder Substrate der grundstücksgleichen Rechte gesondert, es sei denn, dass diese eine wirtschaftliche Einheit bilden.[223] Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplä...mehr

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Rumänien / G. Erbschaftsteuer

Rz. 69 Eine Erbschaftsteuer wird in Rumänien nicht erhoben. Ausnahmen können sich für in Rumänien belegene Grundstücke ergeben. Kosten fallen allenfalls für die Nachlassabwicklung an, also bei Notar und Gericht sowie beim Immobilienregisteramt.mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 3. Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme

Rz. 25 Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger nach § 887 Abs. 1 ZPO von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen. Neben der – selbstverständlichen – Behauptung, dass der Schuldner die ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / VI. Bestellung und Aufgaben des Zwangsverwalters

Rz. 51 Das Gericht ordnet die Zwangsverwaltung durch Beschluss an und bestellt in seinem Ermessen – regelmäßig – zugleich einen Zwangsverwalter (§ 150 Abs. 1 ZVG, § 1 ZwVwV). Der in Aussicht genommene Zwangsverwalter muss die Gewähr dafür bieten, seine Aufgabe unabhängig von den Interessen der Verfahrensbeteiligten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend zu erfüllen....mehr

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Deutschland / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Eine Erbeinsetzung kann auch in der Weise erfolgen, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zunächst der eine Erbe (sog. Vorerbe) und ab einem bestimmten Zeitpunkt ein anderer Erbe (sog. Nacherbe) ist (§§ 2100 ff. BGB). Die Besonderheit liegt darin, dass sowohl Vorerbe als auch Nacherbe beide Erben desselben Erblassers und derselben Erbschaft nur zeitlich nacheinander ...mehr

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Deutschland / b) Nachlasspflegschaft

Rz. 156 Ein wichtiges Mittel zur Sicherung des Nachlasses ist die Anordnung der Nachlasspflegschaft. Die Nachlasspflegschaft ist ein Unterfall der Pflegschaft i.S.d. §§ 1909 ff. BGB, auf die nach § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft (§§ 1773 ff. BGB) entsprechend anzuwenden sind. Allerdings ist bei der Nachlasspflegschaft statt des Vormundschaftsgerichts...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Gegenstandswert in der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 133 Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Vergütung in der Immobiliarzwangsvollstreckung hat seine Regelung in §§ 26 und 27 RVG gefunden. Dabei behandelt § 26 RVG die Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung, während § 27 RVG die Zwangsverwaltung betrifft. Rz. 134 Für die Vertretung des Rechtsanwaltes in der Zwangsversteigerung sind d...mehr

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Schweiz / cc) Abbedingung der schweizerischen Zuständigkeit

Rz. 14 Bisher im IPRG nicht explizit geregelt, aber von der herrschenden Lehre unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet, war die Zuständigkeitswahl eines in der Schweiz lebenden Ausländers zugunsten der ausländischen Heimatbehörden.[31] Neu ist die Möglichkeit, die Zuständigkeit der ausländischen Heimatbehörden zu prorogieren, im Gesetz explizit vorgesehen. So h...mehr

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Schweiz / III. Weitere im Rahmen des Erbganges anfallende Steuern

Rz. 236 Die Erbfolge bzw. die Erbteilung kann neben der Erbschaftssteuer auch weitere Steuern auslösen. Zu erwähnen sind insbesondere die Handänderungssteuer (nur Kantone), die Grundstückgewinnsteuer (nur Kantone), die Vermögenssteuer (nur Kantone) und die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer (Bund und Kantone).[421] Rz. 237 Mit dem Steuerharmonisierungsgesetz hat der Bund in die ka...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Auswirkungen einer Löschungsvormerkung auf den Teilungsplan bei einem durch Zuschlag erloschenen Recht

Rz. 464 Mit einer Löschungsvormerkung nach § 1179 BGB können sich dinglich berechtigte Grundpfandrechtsgläubiger den schuldrechtlichen Anspruch auf Aufhebung eines dem Eigentümer zufallenden gleich- oder vorrangigen Grundpfandrechts und damit ein Aufrückinteresse sichern.[469] Eine solche bei einem Recht eingetragene Vormerkung hindert also nicht das Entstehen eines Eigentüm...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IX. Sonderkonten

Rz. 332 Der Begriff des Sonderkontos ist nicht einheitlich besetzt. Es kann sich dabei um ein Konto handeln (auch Unterkonto), das für bestimmte Zwecke des Kontoinhabers errichtet ist (z.B. als Baukonto). Die Kontobezeichnung allein begründet keine beachtliche Zweckbestimmung. Das Konto ist für die Vollstreckungsgläubiger des Kontoinhabers nach den allgemeinen Grundsätzen pf...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Zuständigkeit

Rz. 30 Ausschließlich zuständig für die Anordnung der Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 1 Abs. 1 ZVG). Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger (§ 3 Nr. 1 lit. i RpflG).mehr

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Schweden / 2. Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter

Rz. 134 Diejenigen, die den Nachlass tatsächlich in ihrem Besitz haben, sind verpflichtet, sich dem Nachlass einstweilen anzunehmen, bis dass sämtliche Nachlassbeteiligten sich dem Nachlass angenommen haben, um sich um dessen Verwaltung zu kümmern (ÄB 18:2) und die übrigen Nachlassbeteiligten zu informieren. Rz. 135 Als erstes muss binnen drei Monaten ein Nachlassverzeichnis ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Der Versteigerung entgegenstehende Rechte

Rz. 34 Besondere Bedeutung hat die Regelung des § 28 ZVG. Wird dem Vollstreckungsgericht nämlich ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht[35] (z.B. Dritteigentum[36]), so ist das Verfahren entweder sofort aufzuheben oder unter Bestimmung einer Frist, binnen welcher der Gläubiger die He...mehr

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Katalonien / V. Steuervergünstigungen

Rz. 107 Hinsichtlich der Steuerfreibeträge sind diejenigen wegen des Verwandtschaftsverhältnisses, familiärer Liegenschaften und Familienbetriebe die wichtigsten. 1. Steuervergünstigung wegen des Verwandtschaftsverhältnisses Rz. 108 Bei der Steuerbefreiung wegen des Verwandtschaftsverhältnisses besteht ein fester Betrag als Bindeglied zum Erblasser. Dermaßen kommt Ehegatten, n...mehr

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Tschechien / V. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 159 Die Anerkennung deutscher Erbscheine richtet sich in der Tschechischen Republik nach der Regelung in der EuErbVO (Art. 39 ff.). Gemäß Art. 74 EuErbVO bedarf es hinsichtlich Urkunden, die einem EU-Mitgliedstaat nach der EuErbVO ausgestellt werden, weder Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit. Die Vollstreckung einer in einem EU-Mitgliedstaat ergangenen und in ...mehr

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Österreich / 3. Ausfolgungs- und Umsetzungsverfahren

Rz. 116 Liegt keine Voraussetzung für die Durchführung eines Verlassenschaftsverfahrens im Inland vor, ist die inländische bewegliche Verlassenschaft (z.B. Sparvermögen, Kontoguthaben, Wertpapiere und Safeinhalte) aufgrund einer Bestätigung des Wohnsitzstaates des Verstorbenen über Antrag den jeweiligen Berechtigten mittels Ausfolgungsverfahrens zu überlassen (§ 150 AußStrG)...mehr

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Österreich / 2. Schenkungs- und Übergabevertrag

Rz. 100 Liegenschaften und Unternehmen werden oft zu Lebzeiten übertragen. Es lassen sich natürlich auch alle anderen Vermögenswerte, wie z.B. Fahrzeuge, Sparbücher oder Bargeld, verschenken oder übergeben. Zur Vermeidung einer hohen Steuerbelastung oder unerwünschter Schenkungspflichtteilsansprüche empfiehlt es sich, im Vertrag Gegenleistungen für den Erwerb, wie z.B. Fruch...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / I. Antrag der Zwangsverwaltung wegen persönlichem Anspruch

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Antrag der Zwangsverwaltung wegen persönlichem Anspruch An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: _________________________ In der Zwangsverwaltungssache des/der _________________________ (Gläubiger) – Antragsteller/in – gegen den/die _________________________ (Schuldner) – Antrags...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / III. Antrag der Zwangsverwaltung wegen persönlichem und dinglichem Anspruch

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.3: Antrag der Zwangsverwaltung wegen persönlichem und dinglichem Anspruch An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: _________________________ In der Zwangsverwaltungssache des/der _________________________ (Gläubiger) – Antragsteller/in – gegen den/die _________________________ (Schu...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XLVIII. Muster: Antrag auf Beitritt zum Versteigerungsverfahren wegen dinglicher Forderung

Rz. 678 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.48: Antrag auf Beitritt zum Versteigerungsverfahren wegen dinglicher Forderung An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: _________________________ K _________________________ / _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – ver...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / II. Antrag der Zwangsverwaltung wegen dinglichem Anspruch

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.2: Antrag der Zwangsverwaltung wegen dinglichem Anspruch An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: _________________________ In der Zwangsverwaltungssache des/der _________________________ (Gläubiger) – Antragsteller/in – gegen den/die _________________________ (Schuldner) – Antragsge...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XLIX. Muster: Antrag auf Beitritt zum Versteigerungsverfahren wegen persönlicher Forderung

Rz. 679 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.49: Antrag auf Beitritt zum Versteigerungsverfahren wegen persönlicher Forderung An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: _________________________ K _________________________ / _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – v...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[88] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

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Deutschland / 3. Voraus des Ehegatten

Rz. 26 Gemäß § 1932 BGB erhält der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Erbe zusätzlich die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke als sog. Voraus. Der Voraus soll dazu beitragen, dass der überlebende Ehegatte seinen bisherigen häuslichen Lebensstandard aufrechterhalten kann. Zum Voraus gehö...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeines zur Bewertung

Rz. 108 In der Vergangenheit ergaben sich für die nach Sondervorschriften zu bewertenden Vermögensteile (z.B. Betriebsvermögen oder Grundstücke) häufig erheblich vom Verkehrswert nach unten abweichende Werte. Dies war vom Gesetzgeber gewollt und bewusst in Kauf genommen worden, um auf diese Weise beispielsweise Betriebsvermögen von einer Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / b) Grundsatz der Einheitlichkeit

Rz. 70 Das Güterstatut knüpft an personenbezogene Umstände an (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, engste Verbindung der Eheleute). Daher gilt dieses Recht für das gesamte Vermögen der Eheleute, gleich welcher Art und wo belegen (Grundsatz der Einheitlichkeit des Güterstatuts). Dennoch können sich Durchbrechungen der Einheitlichkeit ergeben:mehr

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Finnland / II. Abwicklung von in Finnland belegenem Nachlass, wenn der Erblasser außerhalb Finnlands wohnt

Rz. 108 Das Nachlassinventar (siehe Rdn 81 ff.) ist nur in den Fällen zu errichten, in denen der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Finnland hatte.[33] Auf der Basis des Nachlassinventars wird die Erbschaftsteuer erhoben. Das Nachlassinventar ersetzt die Erbschaftsteuererklärung. Rz. 109 Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Finnlands, wird statt der Erricht...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / II. Dingliche Wirkungen von Vindikationslegaten und Teilungsanordnungen

Rz. 111 Einzelvermächtnisse und Teilungsanordnungen betreffen nicht den Übergang des Vermögens als Ganzes (Universalsukzession), sondern einzelne Rechte, die aus dem Nachlass herausgelöst werden (Singularsukzession). Selbst dann, wenn dem Vermächtnis in der Rechtsordnung, die Erbstatut ist, unmittelbar verfügende Wirkung zukommen sollte – wie z.B. im französischen oder itali...mehr

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Polen / III. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 105 Im Bereich, der durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.2.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses[23] nicht reguliert wurde, fin...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 8. Ausführung des Teilungsplans

Rz. 110 Das Gericht hat nach der Feststellung des Teilungsplans die planmäßige Zahlung der Beträge an die Berechtigten anzuordnen; eine solche Anordnung ist dann zu ergänzen, wenn nachträglich der Beitritt eines Gläubigers zugelassen wird (§ 157 Abs. 1 ZVG). Anders als im Zwangsversteigerungsverfahren gibt es im Zwangsverwaltungsverfahren keine verspätete Anmeldung von Recht...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

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Zypern (Nord) / E. Erbschaftsteuer

Rz. 10 Anders als im Süden ist in Nordzypern die Erbschaftsteuer nicht abgeschafft worden. Für jeden Nachlass wird ein Grundfreibetrag in Höhe eines jährlich angepassten Betrages gewährt.[6] Der übersteigende Wert des Nachlasses wird mit 1 % besteuert. Rz. 11 Die Erbschaftsteuer kann durch vorweggenommene Erbfolge vermieden werden. Schenkungen werden von der Erbschaftsteuer n...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Kostenreduzierung durch Privatgutachten

Rz. 158 Die Praxis lehrt, dass im Rahmen eines sich anbahnenden Teilungsversteigerungsverfahrens oftmals bereits Privatgutachten existieren. Hier besteht die Möglichkeit, diese als Grundlage der gerichtlichen Wertfestsetzung zu verwenden. Dadurch lassen sich die Kosten erheblich reduzieren. Rz. 159 Hinweis Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen allerdings zwei V...mehr

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Griechenland / IV. Besonderheiten im deutschen Nachlassverfahren bei Beerbung eines griechischen Erblassers

Rz. 98 Bei der Berechnung der gesetzlichen Ehegattenerbquote für einen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts verheirateten griechischen Erblasser wirft die Anwendung von § 1371 Abs. 1 BGB m.E. keine echten Probleme auf, da die gesetzliche Ehegattenerbquote nach griechischem Recht in diesen Fällen regelmäßig genauso hoch ist wie nach § 1931 BGB,...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / I. Belegenheitsrecht für Immobilien

Rz. 9 Zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland gilt Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages mit der UdSSR vom 25.4.1958[3] aufgrund der Zustimmung zur Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus[4] fort. Danach findet das Recht der belegenen Sache in Bezug auf unbewegliches Vermögen Anwen...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / b) Regelvergütung

Rz. 121 Betrifft die Zwangsverwaltung Grundstücke, die durch Vermietung genutzt werden, erhält er nach § 18 Abs. 1 S. 1 ZwVwV als Regelvergütung 10 % des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten eingezogenen Bruttobetrags. Rz. 122 Die Regelvergütung nach § 18 Abs. 1 S. 1 ZwVwV erfasst nicht nur einen gedachten Regelfall, sondern schlechthin alle Fälle vermieteter oder verpac...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / b) Vorliegen von Vollstreckungshindernissen

Rz. 50 Es dürfen keine Vollstreckungshindernisse wie z.B. Insolvenzeröffnung (§ 89 InsO) vorliegen. In einem solchen Fall darf bei Kenntnis des Grundbuchamtes eine Eintragung von Amts wegen nicht mehr erfolgen. Es spielt daher keine Rolle, ob ein entsprechender Vermerk im Grundbuch existiert.[84] Dem Gläubiger bleibt daher nichts anderes übrig, als seine Forderung zur Insolv...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Bietstunde

Rz. 295 Dieser Abschnitt umfasst das eigentliche Versteigerungsgeschäft. Nach § 73 Abs. 1 ZVG fordert das Gericht zur Abgabe von Geboten auf. Ab diesem Zeitpunkt müssen mindestens 30 Minuten. vergehen bis die Versteigerung geschlossen wird. Dies gilt auch wenn niemand anwesend sein sollte. Beginn und Ende sind im Versteigerungsprotokoll genau nach Stunde und Minute zu vermer...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 10. Wirkungen der Zuschlagserteilung

Rz. 625 Mit der Verkündung des Zuschlagbeschlusses wird der Ersteher Eigentümer des Versteigerungsobjektes (§ 90 ZVG) (vgl. auch Rdn 388 ff.). Die Gemeinschaft der ehemaligen Miteigentümer ist damit beendet. Die Gemeinschaft setzt sich nunmehr am Erlös als Surrogat fort. Rz. 626 Hinweis In der Praxis ist es oftmals so, dass bei einer Ehegemeinschaft einer der Ehegatten das eh...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / II. Muster: Verfahrenseinstellung wegen entgegenstehendem Recht

Rz. 632 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.2: Verfahrenseinstellung wegen entgegenstehendem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In dem Zwangsversteigerungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigten _________...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXXIX. Muster: Antrag auf Verfahrenseinstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG

Rz. 669 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.39: Antrag auf Verfahrenseinstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des/der _________________________ – Antragsteller/in – gegen den/die _________________________...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 557 Bei der BGB-Gesellschaft ist wie bei der Erbengemeinschaft der Anteil eines schuldnerischen Gesellschafters nach § 859 ZPO pfändbar. Nach § 725 BGB kann dann der Gläubiger die Gesellschaft kündigen und zur Auflösung bringen. Die Teilungsversteigerung des Grundstücks einer gekündigten GbR ist auf Antrag jedes einzelnen Gesellschafters zulässig.[544] Wird der Anteil ei...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Teilung in Natur

Rz. 563 Die Teilung in Natur nach § 752 BGB als Art der Auseinandersetzung schließt ebenfalls die Teilungsversteigerung aus. Nur wenn der gemeinschaftliche Gegenstand sich ohne Wertminderung in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lässt, ist eine Teilung in Natur möglich (§ 752 S. 1 BGB). Rz. 564 Bei ½-Anteilen – wie dies bei Ehegatten meist d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1047 Nach der Erbeinsetzung und dem Pflichtteilsrecht stellt die Anordnung eines Vermächtnisses in einer letztwilligen Verfügung die wohl wichtigste erbrechtliche Vermögensverschiebung dar. Ist der Schuldner Vermächtnisnehmer, so findet der Gläubiger hier ein wichtiges Zugriffsobjekt in der Zwangsvollstreckung. Rz. 1048 Anders als etwa beim Erb- oder Pflichtteilsanspruch ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Pfändung durch einen persönlichen Gläubiger

Rz. 46 Pfändet ein Gläubiger aufgrund einer persönlichen Forderung die Miet- bzw. Pachtansprüche[84] des Schuldners als Vermieter, nachdem die Zwangsverwaltung[85] angeordnet wurde, so liegt hierin ein Verstoß gegen die Beschlagnahmewirkung nach §§ 148, 21 Abs. 2 ZVG, § 865 ZPO. Etwas anders gilt lediglich für die mehr als seit einem Jahr rückständigen Mietforderungen. Diese...mehr