Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / 2. Teilentgeltlicher Erwerb

Bei teilentgeltlicher Übertragung ist zwischen der Übertragung des unentgeltlichen und des entgeltlichen Teils zu unterscheiden. Denn hier gilt die sog. Trennungstheorie [5]. Veräußert der teilentgeltliche Erwerber das Grundstück, kann sich bei ihm ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Teils ergeben. Hinsichtlich des unentgeltlich erwo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Werden zum Privatvermögen (PV) gehörende Grundstücke (unbebaute oder vermietete bebaute Grundstücke), die entweder unentgeltlich oder teilentgeltlich erworben wurden, innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG veräußert, sind bei Ermittlung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns Besonderheiten zu beachten. Entsprechendes gilt, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / a) Entnahme als Anschaffung

Fiktion eines Anschaffungsvorgangs: Der Gesetzgeber fingiert bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem laufenden Betrieb oder anlässlich einer Betriebsaufgabe einen Anschaffungsvorgang (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG) – und damit den Beginn der zehnjährigen Veräußerungsfrist, die nun nicht mehr an die Anschaffung/Herstellung des Objekts, sondern an die Entnahme/Betriebsaufgabe anknüpft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / 4. Fazit

Die vorstehend an Beispielen erläuterten Besonderheiten bei Anwendung des § 23 EStG machen deutlich, dass bei der Veräußerung von – nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten – Grundstücken des PV vorab sorgfältig geprüft werden sollte, ob die zehnjährige Veräußerungsfrist auch tatsächlich abgelaufen ist oder unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten Besonderheiten event...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (WEG – WEMoG) / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtiger Grundstücksveräußerungen (estb 2024, Heft 6, S. 222)

Unentgeltlich und teilentgeltlich erworbene, entnommene und eingelegte Grundstücke Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Werden zum Privatvermögen (PV) gehörende Grundstücke (unbebaute oder vermietete bebaute Grundstücke), die entweder unentgeltlich oder teilentgeltlich erworben wurden, innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG veräußert, sind bei Ermittlung eines steuerpf...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / 1. Gesetzliche Grundlage

Steuerpflichtige können gem. § 7g Abs. 1 S. 1 EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr (WJ) der Anschaffung oder Herstellung folgenden WJs vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich bet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.12.6 Flashmob

Zu einer neuen Form des Arbeitskampfs rief die Gewerkschaft ver.di im Jahr 2007 anlässlich der Verhandlungen zum Manteltarifvertrag im Einzelhandel auf: Über die Homepage wurden 40 bis 50 Personen gesucht, die in einer bestreikten Filiale Einkaufswagen mit Waren füllten und diese stehen ließen zum Teil mit der Begründung, das Geld vergessen zu haben. Eine Störungsvariante be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ländererlasse zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell

Kommentar Nachdem der BFH in zwei inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert. BFH-Beschlüsse zur neuen Grundsteuer im Bundesmo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ländererlasse zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell

Kommentar Nachdem der BFH in zwei inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert. BFH-Beschlüsse zur neuen Grundsteuer im Bundesmo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 6 Besonderheit bei Land- und Forstwirten bei Parzellierung und Verkauf von Grundstücken

Ob ein Landwirt mit dem Verkauf von Grundstücken einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang er bei der Veräußerung der Grundstücke einbezogen ist. Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich seine Tätigkeit auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschrän...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 8 Grundstücke im Umlaufvermögen und 6b-Rücklage

Ist es möglich, für Veräußerungsgewinne bei einem Grundstücksverkauf eines zunächst im Umlaufvermögen bilanzierten Grundstücks eine Rücklage nach § 6b EStG zu bilden, wenn das Grundstück nach einigen Jahren in das Anlagevermögen überführt wird? Auch zu dieser Frage liefert ein BFH-Beschluss praktisches Anschauungsmaterial.[1] Im Streitfall hatte ein gewerblicher Grundstückshä...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Grundstücke als Umlaufvermögen bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Herr Huber ermittelt seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung. Er betreibt einen gewerblichen Grundstückhandel, weil er innerhalb von 5 Jahren die sogenannte Drei-Objekt-Grenze überschritten hat. Herr Huber hatte in diesem Zeitraum verschiedene bebaute und unbebaute Grundstücke erworben. Ein bebautes Grundstück, das er im Jahr 01 für 320.000 EUR einschließlich de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Grundstücke als Umlaufvermögen Behandlung bei einer EÜR Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5 Grund und Boden und Gebäude: Zuordnung zum Umlaufvermögen

Grundstücke gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zum Weiterverkauf bestimmt sind, wie z. B. bei einem Grundstückshändler oder aufgrund eines gewerblichen Grundstückshandels. Ein unbebautes Grundstück im Privatvermögen wird ins Betriebsvermögen eingelegt, wenn es mit mehreren Objekten bebaut und veräußert wird, da die Mehrfachbebauung und Weiterveräußerung zum Vorliegen eines...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5.1 Veräußerung als gewerbliche Tätigkeit

Werden innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung oder Errichtung von Wohnobjekten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) mehr als 3 Objekte (3-Objekt-Grenze) mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, veräußert, dann gilt: Es liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Nach Auffassung des BFH[1] führt ein Überschreiten der 3-Objekt-Grenze zu einem gewerblichen Grundstüc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 7 Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Liebhaberei

Was passiert, wenn ein gewerblicher Grundstückshändler ein für eine Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück erwirbt, die Bebauungsabsicht oder die Weiterveräußerung sich aber zerschlägt, weil z. B. keine Baugenehmigung erteilt wird oder das Grundstück sich als ungeeignet erweist? Wie lange können die Schuldzinsen für die Finanzierung des Grundstückserwerbs als Betrieb...mehr

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Grundstücke im Umlaufvermögen / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Grundstücke als Umlaufvermögen Behandlung bei einer EÜR Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugsmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 1 So kontieren Sie richtig!

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Grundstücke im Umlaufvermögen / 9 Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden

Veräußert eine Privatperson innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung oder Errichtung mehr als 3 Objekte mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Vorsicht! Auch Grundstücksteile und Miteigentumsanteile können ein Objekt sein. Wurde ein Grundstück in der Absicht angeschafft, es zu teilen und anschließend an verschiedene Bauherren zu ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5.2 Bilanzausweis von nicht fertiggestellten Bauobjekten

Bei einem bilanzierenden gewerblichen Grundstückshändler/Bauunternehmer ist ein noch nicht bezugsfertiges Gebäude im Umlaufvermögen als unfertiges Erzeugnis zu erfassen. Halb- oder teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden gehören als Vorräte zum Umlaufvermögen. Praxis-Beispiel Ausweis unfertiger Erzeugnisse in der Bilanz Herr Huber ist bilanzierender Bauunternehmer. Er e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 4 Zeitliche Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben grundsätzlich gem. § 11 EStG nach Zu- und Abfluss zu erfassen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Nicht erfasst werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (= durchlaufende Posten...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5.3 Musterhäuser: Anlagevermögen, wenn nicht zum Verkauf bestimmt

Musterhäuser gehören zum Anlagevermögen, weil sie zunächst nicht zum Verkauf bestimmt sind. Das gilt auch für Musterhäuser eines Fertighausherstellers. Bis zur tatsächlichen Umwidmung zum Verkauf handelt es sich um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Wird ein zur Veräußerung bestimmtes Wohnobjekt vorübergehend vermietet, bleibt es gleichwohl Umlaufvermögen. In Ausführung be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 3 Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Beim Ausweis von Wirtschaftsgütern ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer auf Dauer für seine betrieblichen Zwecken nutzt. Die Zweckbestimmung ist entscheidend, sodass Wirtschaftsgüter auch dann zum Betriebsvermögen gehören können, wenn sie nicht bilanziert werden. Beabsichtigt ein Unterne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5.4 Teilwertabschreibung bei dauernder Wertminderung möglich

Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist auch beim Umlaufvermögen eine Teilwertabschreibung zulässig. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber beim Erwerb des gesamten Unternehmens dafür zahlen würde, wenn der Betrieb fortgeführt werden würde. Der niedrigere Teilwert darf nur beibehalten werden, soweit die Wertminderung andauert. Werterhellende Erkenntnisse bis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, außergewöhnliche / 4 Außergewöhnliche technische Abnutzung bei zerstörten oder beschädigten Wirtschaftsgütern

Eine außergewöhnliche technische Abnutzung kann dann beansprucht werden, wenn das Wirtschaftsgut in seiner Substanz beeinträchtigt wird. Das ist der Fall, wenn das Wirtschaftsgut zerstört oder beschädigt wird. Praxis-Beispiel Beschädigung mit Wertminderung: Wasserrohrbruch Ein Spielautomat ist durch einen Wasserrohrbruch beschädigt worden. Der Unternehmer kann in Höhe der Wert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Gruppe der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Folgende branchenspezifische Besonderheiten können bei einer Betriebsprüfung in dieser Branche geprüft werden: Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.2 Veräußerung des Grundstücks

Das Ausscheiden des Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen durch einen erneuten grunderwerbsteuerbaren Vorgang innerhalb der 10-Jahresfrist[2] führt nicht zur rückwirkenden Versagung der Steuervergünstigung, weil eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Im Übrigen endet damit die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Die Begüns­ti­gungs­vor­schriften erstrecken sich auf folgende Vorgänge: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Der Umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.5 Anteilsverminderung nach vorheriger Grundstücksveräußerung

Erfolgt eine Verminderung der Anteile nach vorheriger steuerbarer Grundstücksveräußerung, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht anzuwenden, da eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet bereits mit der Veräußerung des Grundstücks. Praxis-Beispiel Veräußerung eines Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a sowie 2bGrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.3 Fälle des § 1 Abs. 3 GrEStG

§ 1 Abs. 3 GrEStG verfolgt das Ziel, Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere die sog. Share Deals. Die Vorschrift findet nur insoweit Anwendung, als eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt auf grundstücksübertragenden Gesamthänder A überträgt im Jahr 01...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.2 Grunderwerbsteuer

Gehört zum Betriebsvermögen einer GmbH auch Grundbesitz, gilt es beim Erwerb bzw. Verkauf von GmbH-Anteilen die Grunderwerbsteuer nicht außer Acht zu lassen. Vorsicht ist vor allem bei einem asset deal geboten, denn hierbei werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, sodass unmittelbar der Erwerb eines Grundstücks gegeben ist. Dieser Vorgang löst dann Grunderwerbsteuer aus.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6 Auswirkungen und Folgen einer Option nach § 1a KStG

Nach § 1a KStG ist eine Perso­nen­ge­sell­schaft auf unwider­ruf­lichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine Kapital­ge­sell­schaft zu behandeln. Einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung können Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Diese Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG, denn der grundstücksübertragende Gesamthänder verliert seine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft und damit auch am Grundstück. Nach Maßgabe der spezifischen grunderwerbsteuerlichen Zuordnung ändert sich als Folge einer heterogenen form...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 3a GrEStG

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b bzw. 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.[2] Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.7 Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung und umgekehrt

Wird innerhalb der maßgeblichen 10-Jahresfrist die Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand von einer, über eine oder mehrere Gesamthandgemeinschaften bestehenden, mittelbaren zu einer unmittelbaren Beteiligung verstärkt, findet § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG keine Anwendung. Eine Abschwächung von einer unmittelbaren zu einer mittelbaren Beteiligung führt j...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Eine teleo­lo­gische Reduktion kommt ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.1 Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt eine laufende 10-Jahresfrist fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Formwechse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.4 Wirtschaftliche Anteilsvereinigung

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Die heterogene formwech­selnde Umwandlung der grund­stück­s­er­wer­benden Gesamthand in eine Kapital­ge­sell­schaft führt zu einer rückwir­kenden Versagung der Steuer­ver­güns­tigung, da die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand entfällt. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er und B zu jeweils 50 % be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.1 Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt

Wird infolge eines Gesellschafterwechsels der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG [1] in einem Rechtsakt vollzogen, bedarf es der Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht, da durch diesen steuerbaren Rechtsvorgang ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwa­chung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. nach § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet mit der ...mehr