Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 12 Sozien

I. Versicherungsfall Der Versicherungsfall auch nur eines Sozius (§ 1 II) gilt als Versicherungsfall aller Sozien. Dies gilt nicht für Tätigkeiten außerhalb der gemeinschaftlichen Berufsausübung. II. Durchschnittsleistung Der Versicherer tritt für die Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung ein. Für diese Durchschnittsleistung gilt folgendes: 1. Berechnung ...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / D. Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherern

Rz. 6 Ausländische Versicherer können in der Bundesrepublik tätig sein. Das gilt insb. für Versicherer aus der EU oder einem EWR-Staat. Diesen ist die Tätigkeit hier erleichtert.[8] Bei einem Vertragsabschluss mit im Ausland ansässigen Versicherungsunternehmen ist stets zu prüfen, inwieweit die Bedingungen u.U. anderen Prinzipien, z.B. in der Haftpflichtversicherung dem "cla...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 15 Sachschäden, Datenschäden, sonstige Schäden

I. Sachschäden Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an Akten, Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen, die bei der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für die Sachbehandlung in Betracht kommen, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden die dadurch entstehe...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Gegenstand des Versicherungsschutzes

In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 130 HGB (Eintrittsversicheru...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / C. Umfang

1. Abwehrschutz und Freistellung Der Versicherungsschutz für die Eintritts- bzw. Austrittsversicherung oder die Versicherung für die interprofessionelle akzessorische Haftung umfasst die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Berufshaftpflichtversicherung besteht, die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpf...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 6 Leistungsfreiheit, Leistungskürzung und Fortbestehen der Leistungspflicht bei einer Obliegenheitsverletzung nach § 5

I. Leistungsfreiheit Wird eine Obliegenheit verletzt, die dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. II. Leistungskürzung Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwe...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Verstoß durch Unterlassen

Rz. 101 Die Frage, ob der Verstoß noch in die (ggf. durch Rückwärtsversicherung erweiterte) Versicherungszeit fällt, ist dann schwer zu beantworten, wenn der Verstoß in einem Unterlassen liegt. Die Unterlassung bewirkt meist keinen sofort eintretenden Schaden. Dem trägt die Regelung des § 2 III AVB Rechnung, indem sie bei einer fahrlässigen Unterlassung auf den Zeitpunkt abs...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 7 Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung, Verpfändung, Rückgriffsansprüche

I. Versicherung für fremde Rechnung 1. Geltung der Vertragsbestimmungen für versicherte Personen Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (versicherte Personen), finden alle in dem Versicherungsvertrag bezüglich des Versicherungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese Pe...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Beschränkung der Haftung auf die Mindestversicherungssumme

Rz. 495 Untergrenze einer Haftungsbeschränkung durch Vereinbarung im Einzelfall ist die Höhe der Mindestversicherungssumme. Die Versicherungssumme ist in § 51 Abs. 4 BRAO für jeden Versicherungsfall auf mindestens 250.000,00 EUR festgelegt. Gem. § 51 Abs. 8 BRAO kann das BMJ diese Summe mit Zustimmung des Bundesrates und nach Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer neu festse...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Regress des Versicherers

Rz. 143 Die Klauseln über Rückgriffsansprüche des Versicherers, § 7 III AVB, entsprechen § 86 VVG, auf den sie auch Bezug nehmen. In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist der Übergang einer Forderung zugunsten des Versicherers aufgrund einer Schadensersatzleistung nicht sehr häufig, besteht der Grund für die Haftpflichtzahlung doch oftmals gerade darin, dass besti...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Auszahlungsfehler bei Anderkonten

Rz. 85 Grds. sind in der Haftpflichtversicherung Ansprüche auf Erfüllung ausgeschlossen. Bei einer Fehlüberweisung des Anwalts behält der Mandant seinen Anspruch auf die Zahlung, d.h. er hat Anspruch auf Erfüllung. Ausnahmsweise sind auch Erfüllungsansprüche über die in Teil 2 BBR-RA, Nr. 4.3 der AVB geregelte Ausnahme gedeckt. Durch diese Regelung sind also auch Ansprüche de...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 b Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit

I. Gefahrerhöhung 1. Selbständige Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers Treten nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers Umstände ein, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben (§ 11 a I Ziffer 2), hat er die Gefahrerhöhung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. 2. Anzeigepflicht nach Aufforder...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 14 Kumulsperre

I. Ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge (z.B. in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Patentanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / a) Sachschäden

Rz. 81 Grds. deckt die Haftpflichtversicherung nur Vermögensschäden eines Dritten ab, vgl. § 1 AVB. Mit Rücksicht auf die besonderen Belange eines Rechtsanwalts sind gem. § 15 I AVB auch genauer definierte Sachschäden mit gedeckt. Rz. 82 Beschrieben sind dort Sachschäden an den Dingen, die der Anwalt im Zuge der Mandatsbearbeitung erhält, z.B. einen wertvollen Gegenstand, des...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr. 2.1 c) erhält folgende...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung

I. Versicherungsfall Abweichend von Teil 1.1 § 1 AVB-RSW ist der Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. II. Versicherungssummen, zeitlicher Zusammenhang, Kosten 1. Versicherun...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers

I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. 1.2 Auch wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall selbst bereits angezei...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 8 Prämienzahlung (Erst- und Folgeprämie) und Rechtsfolgen bei Nichtzahlung, Verzug bei Abbuchung, Prämienregulierung, Prämienrückerstattung

I. Zahlung der Erstprämie des Hauptvertrages 1. Fälligkeit Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes. 2. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, i...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (§ 69 StBerG), Praxisabwickler (§ 70 StBerG) oder Praxistreuhänder (§ 71 StBerG) für die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (§ 145 StBerG) während der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eigene Versicherung Deckung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Fazit/Ausblick

Rz. 543 Die zunehmend strengere Haftung aus dem Anwaltsvertrag kann sich für den Rechtsanwalt als existenzgefährdend darstellen. Indessen wird das bestehende Schadensrisiko weitgehend durch die Höhe der Vergütung ausgeglichen, die i.d.R. eine hinreichende Kompensation darstellt. Zwar sind die gesetzlichen Möglichkeiten für Haftungsbegrenzungen zugegebenermaßen nicht sehr sta...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer

I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen hat, begangenen Verstoßes von einem anderen...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 3 Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Hauptvertrag 1. Beginn Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie zusammen mit den angegebenen Kosten und etwaigen öffentlichen Abgaben rechtzeitig gemäß § 8 I Ziffer 1 zahlt. 2. Beginn bei späterer Prämieneinforderung Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Ver...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungsbeschränkung

Rz. 497 Es kann vorkommen, dass Rechtsanwälte und Mandant in Unkenntnis des § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO individualvertraglich die Haftung des Rechtsanwalts in einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Weise beschränkt haben. Zu denken ist etwa an einen vollständigen Haftungsausschluss für telefonische Rechtsberatung, Beratung unter Zeitdruck, für eine Beratung in einer au...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Rechtsnatur

Rz. 22 Die Treuhandtätigkeit gehört zum Berufsbild der Rechtsanwälte.[64] Ein Rechtsanwalt kann als Treuhänder für einen oder mehrere Treugeber tätig werden im Rahmen eines echten Anwaltsvertrages, der die anwaltstypische Aufgabe des rechtlichen Beistandes umfasst (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO)[65] oder ohne eine solche Verpflichtung aufgrund eines unechten Anwaltsvertrages (vgl. § ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Beispiele

Rz. 135 Die vertragliche Pflicht zur Schadensverhütung verlangt von einem Rechtsanwalt z.B.,mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Vertretung des Gegners, eingeschränkte Übernahmebereitschaft

Rz. 224 Eine Offenbarungspflicht besteht, wenn der Rechtsanwalt während des Mandatsverhältnisses in einer anderen Sache einen Dritten gegen den Mandanten vertritt, weil der Mandant i.d.R. darauf vertraut, dass der von ihm beauftragte Anwalt nur seine Interessen und nicht auch gleichzeitig die Interessen Dritter gegen ihn wahrnimmt.[552] Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt je...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Keine Analogie zu § 8 Abs. 2 PartGG?

Rz. 406 Die (konkludente) Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages wäre zwar entbehrlich, wenn man für die persönliche Haftung der Mitglieder von Rechtsanwaltssozietäten weitergehend eine Analogie zu § 8 PartGG in Betracht zöge.[922] Eine solche Analogie ist aber im Ergebnis nicht angebracht, weil sie zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führte. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Prämie für Haftpflichtversicherung

Rz. 220 Es besteht die Möglichkeit, dass eine gezahlte Prämie für eine Einzelfall-Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge über den sich aus § 22 Abs. 2 RVG ergebenden Höchstbetrag entfällt, dem Mandanten in Rechnung gestellt werden kann (Nr. 7007 VV RVG). Mit Rücksicht auf die Höhe mancher Prämien, insbesondere bei hohen Streitwe...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 5. Limited Liability Partnership (LLP)

Rz. 40 Die Limited Liability Partnership ist eine Personengesellschaft nach englischem Recht und am ehesten mit der in Deutschland seit 2013 möglichen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu vergleichen. Rz. 41 Solche LLP haben den Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat (oft England); viele ausländische Gesellschaften haben in Deutschland Zweigniederla...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 17 Q

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§ 8 Sachenrecht / IV. Ansprüche aus dem Eigentum

Rz. 37 Die Rechtsposition des Eigentümers wird in verschiedener Weise vor unberechtigten Beeinträchtigungen Dritter geschützt. Wird das Eigentum vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, z.B. bei einem von einem Dritten verschuldeten Verkehrsunfall, hat der Eigentümer gegen diesen (Fahrer, Halter des Pkw und dessen Haftpflichtversicherung) einen Anspruch auf Schadensersatz unt...mehr

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Österreich / e) Gebühren des Verlassenschaftskurators

Rz. 192 Nach § 5 Abs. 3 AußStrG trägt die Kosten eines Kurators die Partei, zu deren Vertretung der Kurator bestellt wurde. Die Kosten des Verlassenschaftskurators tragen daher die Verlassenschaft bzw. nach Einantwortung die Erben. Die Festsetzung der Höhe der Entlohnung des Verlassenschaftskurators steht im Ermessen des Verlassenschaftsgerichtes (§ 276 ABGB). Im Rahmen der ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Umgang mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 281 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, entspricht es einer guten Kanzlei, für ihn eine Deckungszusage einzuholen, sofern dies der Mandant nicht bereits selbst getan hat. Grundsätzlich fallen für die Einholung der Deckungszusage Gebühren aus dem Wert der voraussichtlich entstehenden Kosten, von denen der Mandant befreit werden möchte, an. Sofern eine Kanzlei diese Ko...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Rz. 173 Im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (e-Justice-Gesetz I) verkündet.[5] Mit diesem Gesetz sollte die bereits vor Jahren begonnene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gefördert werden. Für folgende Rechtswege ist der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend seit 1.1.2018 durch das e...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Unentbehrlichkeit von Miet-, Pachteinnahmen (Absatz 1)

Rz. 3 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist, dass dem Schuldner als Eigentümer bzw. Miteigentümer (OLG Köln, OLGZ 1992, 81), Pächter bzw. Nießbraucher von Grundstücken oder Eigentumswohnungen (also nicht beweglichen Gegenständen und Rechten) neben den Miet- und Pachteinnahmen keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Unterhaltung, Instandsetzung od...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 6.2 D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung

Rz. 1127 Die D&O-Versicherung ist typischerweise Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung i. S. d. §§ 100, 43 VVG.[1] Als eigene Versicherung einzelner Organmitglieder kommt die D&O-Versicherung praktisch nicht vor.[2] "Versicherung für fremde Rechnung" bedeutet, dass die Gesellschaft Versicherungsnehmerin ist und als solche die Prämienlast trägt; versicherte Person ist d...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Die Klägerin kann, soweit sie ihre Leistungsverpflichtung aus der bei ihr gehaltenen Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt hat, von der Beklagten einen Innenausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Mehrfachversicherung verlangen (§ 78 Abs. 2 S. 1 VVG). Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der Regelung in A.1.1.5 Abs. 4 AKB, ...mehr

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zfs 11/2019, Nutzungsausfal... / 3 Anmerkung:

Vgl. AG Würzburg, zfs 2016, 683 ff. 1. Der zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung erforderliche Tagessatz, der mit der Nutzungsausfallzeit zu multiplizieren ist, wird durch die Heranziehung der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ermittelt. Diese Tabelle ist ein unentbehrliches Hilfsmittel um festzustellen, welchen Wert die Einsatzfähigkeit des Unfallfahrzeugs für...mehr

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zfs 11/2019, Versicherter G... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung der Kl. hat in der Sache Erfolg." 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Freistellung von den mit dem Klageantrag zu 1. konkret bezeichneten Forderungen der bei dem Verkehrsunfall vom 22.2.2013 geschädigten Firmen A … und der Streithelferin, dem Kaskoversicherer der Firma T, aus § 100 VVG, A.1.1.1 AKB i.V.m. § 1922 BGB. a) Die Kl. ist als A...mehr