Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 38 Die offene Handelsgesellschaft ist in § 105 Abs. 1 HGB begrifflich definiert. Danach handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG ist folglich eine Gesellschaft bürge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / II. Auswirkungen der Testamentsvollstreckung auf das Haftungssystem

Rz. 9 Ein Handelsunternehmen ist, wie auch sonstige gewerbliche Unternehmen, die kein Handelsgeschäft nach dem Handelsgesetzbuch darstellen, frei vererblich. Nach h.M. und Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine verwaltende Dauertestamentsvollstreckung an einem einzelkaufmännischen Unternehmen oder einer persönlich haftenden Beteiligung nicht zulässig ist.[8] Würde man eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Nachlassverwaltung und... / 4. Herbeiführung von Haftungsbeschränkungen

Rz. 88 Haftungsbegrenzungsvereinbarungen, wie sie für Testamentsvollstrecker empfohlen werden, sind auch für Nachlassverwalter denkbar und sinnvoll. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Abschluss solcher Vereinbarungen mit den Erben regelmäßig unproblematischer ist, als mit den Nachlassgläubigern. Sinnvoll sind solche Vereinbarungen jedoch nur dann, wenn sämtliche Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Herbeiführung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 13 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG hat feste Vorstellungen davon, nach welchen Qualitätskriterien eine von ihr geführte Testamentsvollstreckung durchzuführen ist. Im Testament des Grafen Koks finden sich hierzu jedoch – anders als in den Testamenten, an deren Gestaltung sie mit ihren Ideen mitgewirkt hat – keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Vergütungsfrage, die sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Wirksame letztwillige V... / I. Unwirksamkeitsgründe

Rz. 7 Als Unwirksamkeitsgründe sind zu nennen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Grundsätzliche Unterschiede zu den Personenhandelsgesellschaften

Rz. 52 Kapitalgesellschaften sind im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften keine personenbezogenen Zusammenschlüsse und beruhen nicht auf der Vertrauensbindung ihrer Mitglieder, wodurch eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich bereits erleichtert wird. Die Testamentsvollstreckung an solchen Gesellschaftsanteilen ist daher grundsätzlich unproblematisch zulässig. Ein ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / V. Bodenschutzrecht

Rz. 92 Von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz sind darüber hinaus die Bestimmungen des Bodenschutzrechtes. Gegenstand der Bodenschutzrechtsbestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene sind vor allem die Abwehr und die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen. Gemeint ist in der Praxis in der Regel die sogenannte Altlastenproblematik, die sowohl in Bezug auf ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Abtretungsklauseln

a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung Rz. 75 Statuarische Abtretungsklauseln verpflichten den oder die Erben aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Nebenpflicht (§ 3 Abs. 2 GmbHG), Geschäftsanteile an Mitgesellschafter, an die Gesellschaft selbst oder an Dritte zu übertragen.[106] Die causa kann in einem eigens begründeten obligatorischen Recht des Begünstigten liegen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 2. Einziehungsklauseln

a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung Rz. 81 Unter zwingender Beachtung der Kapitalaufbringungs- bzw. Kapitalerhaltungsvorschriften (§§ 19, 30 GmbHG) ist es alternativ zulässig, den Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters auch ohne Zustimmung der betroffenen Erben aufgrund einer entsprechend determinierten Satzungsermächtigung einzuziehen (§ 34 Abs. 2 GmbHG) und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 81 Unter zwingender Beachtung der Kapitalaufbringungs- bzw. Kapitalerhaltungsvorschriften (§§ 19, 30 GmbHG) ist es alternativ zulässig, den Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters auch ohne Zustimmung der betroffenen Erben aufgrund einer entsprechend determinierten Satzungsermächtigung einzuziehen (§ 34 Abs. 2 GmbHG) und dabei Abfindungsbeschränkungen im Interes...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Oberflächenbehandlung / 1 Bedeutung für den Arbeitsschutz

Wenn bei der Oberflächenbehandlung mit Gefahrstoffen umgegangen wird, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchführen und Maßnahmen festlegen, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Im gewerblichen und industriellen Bereich werden Oberflächen behandelt mit dem Ziel, bestimmte Oberflächeneigenschaften zu erreichen. Anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Einziehungsbegünstigten

Rz. 83 Problematisch ist auch hier, dass das Gesetz Einziehungstatbestände – im Sinne einer Tatbestandskonkurrenz – an verschiedenen Stellen regelt.[123] In § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ErbStG wird in Höhe der Wertdifferenz zwischen gemeinem Wert und Abfindung eine Schenkung auf den Todesfall, also ein Erwerb der verbleibendenden Gesellschafter vom ausscheidenden Gesellschafter, fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / I. Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 38 Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, bestehend aus 1. _________________________, 2....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Nachlassverwaltung und... / 2. Verlust der Prozessführungsbefugnis

Rz. 20 Für Passivprozesse regelt § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB ausdrücklich, dass diese nur gegen den Nachlassverwalter gerichtet werden können. Die Nachlassabsonderung soll den Erben nicht nur vor einer Haftung, sondern auch vor einer persönlichen Einbeziehung in den Rechtsstreit schützen.[19] Für Aktivprozesse folgt dieses Ergebnis aus § 1984 Abs. 1 S. 1 BGB, denn die Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 327 Die Hinzurechnung der Gewinnanteile nach § 8 Nr. 4 GewStG erfolgt in dem Ez und in dem Umfang, in dem sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens der KGaA abgezogen wurden.[1] Unerheblich ist, zu welchem Zeitpunkt der Gewinnanteil auf der Ebene des persönlich haftenden Gesellschafters steuerlich berücksichtigt wird. Die mit der Beteiligung des pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / I. Trennung von Nachlass und Privatvermögen

Rz. 21 Durch die Regelungen der §§ 2205, 2211 BGB wird bei angeordneter Testamentsvollstreckung den Erben die Verfügungsbefugnis über den Nachlass entzogen. Hierin dokumentiert sich eine wesentliche Grundfunktion der Testamentsvollstreckung: Die Trennung des Nachlasses vom Privatvermögen des Erben.[45] Die vorbezeichneten Vorschriften werden ergänzt durch § 2214 BGB. Danach r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Abfindungserwerber

Rz. 76 Bereits die Frage des erbschaftsteuerlichen Erwerbs des oder der weichenden Erben ist nicht abschließend geklärt. Sympathisiert wird hier mit der Auffassung, dass zwar zunächst ein Geschäftsanteil als Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) erworben wird, sich dieser Erwerb jedoch mit Vollzug der Abtretung auf den tatsächlichen Wert des Erwerbs, und zwar in G...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Galvanotechnik / 1 Verfahren

In galvanotechnischen Prozessen werden metallische und nichtmetallische Stoffe (z. B. Kunststoffe) beschichtet. Die Oberfläche soll glänzen oder farblich ansprechend und/oder besser gegen Korrosion und mechanische Einflüsse (Härte, Abriebfestigkeit) geschützt sein; sie kann auch die Basis für eine bessere Haftung einer Lackierung darstellen. Vor der galvanotechnischen Beschic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Nachlassverwaltung und... / d) Erfüllung steuerlicher Pflichten

Rz. 39 § 31 Abs. 5 ErbStG normiert für Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter gleichzeitig die Pflicht zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Insoweit kann auf die für den Testamentsvollstrecker geltenden Grundsätze verwiesen werden. Dies gilt auch für die übrigen steuerlichen Pflichten, die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlasses an Stelle der Erben zu erfüllen si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gestaltungsalternativen... / F. Alternative gesellschaftsvertragliche Lösungen

Rz. 33 Die Installierung eines Beirats im Unternehmen[44] kommt insbesondere in Situationen in Betracht, in denen der Erbe eine Testamentsvollstreckung als eine zu große Bevormundung empfindet. Man kann sie auch als "kleine Testamentsvollstreckung" für den unternehmerischen Bereich bezeichnen. Drei verschiedene Formen der Beiratsverfassung lassen sich unterscheiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Antrag auf Nachlassinsolvenz, §§ 315 ff. InsO

Rz. 143 Stellt sich heraus, dass durch Nachlassverbindlichkeiten der Nachlass überschuldet oder gefährdet ist, ist der Erbe, daneben aber auch der Testamentsvollstrecker berechtigt, Nachlassinsolvenz zu beantragen,[84] sofern er nicht nur einzelne Vermögensgegenstände verwaltet. Ob eine Antragspflicht für den Testamentsvollstrecker besteht, ist streitig.[85] Empfehlenswert i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gestaltungsalternativen... / II. Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 27 Die Nutzungsrechte und Lastentragungspflichten des Nießbrauchers ähneln von ihrem wirtschaftlichen Ergebnis her der Vorerbschaft. Rechtlich differieren sie jedoch deutlich. Während der Vorerbe im Rahmen der Einschränkungen nach §§ 2113–2115 BGB über die Nachlassgegenstände frei verfügen kann, § 2112 BGB, ist der Nießbraucher von Gesetzes wegen mit Ausnahme der §§ 1074...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / 2. Grundwissen des Testamentsvollstreckers über Vermögensanlagen

Rz. 32 Entscheidet sich der Testamentsvollstrecker, die Vermögensverwaltung selbst durchzuführen, ist es für ihn schon im Interesse einer Vermeidung der eigenen Haftung unabdingbar, wenigstens über das Grundlagenwissen der klassischen Vermögensanlagen und ihre Einbindung in die Finanzmärkte zu verfügen, auch wenn für den Pflichtenumfang zumindest nach der Instanzrechtsprechu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung der Testame... / II. Kreditwirtschaft

Rz. 21 Bei den Kreditinstituten ist keine einheitliche Linie auszumachen. Die wenigen Institute, welche die Testamentsvollstreckung schon vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrieben, fühlten sich bestätigt und gingen das Geschäftsfeld offensiver an. Die übrigen Institute zeigen sich zwar interessiert und schicken ihre Mitarbeiter zu Fortbildungsveranstaltungen, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Besonderheiten bei der Erbschaftsteuer

Rz. 33 Der Testamentsvollstrecker muss sich regelmäßig mit der Erbschaftsteuer befassen, da dieser nach § 31 Abs. 5 ErbStG zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet ist. Entsprechend ist eine Bewertung auch für Münzen und Medaillen, für welche nicht die Bewertung für Zahlungsmittel anzuwenden ist, im Nachlass vorzunehmen. Hierfür sieht R B 9.5 der ErbStR 2019 vor,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 2. Kardinalpflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 7 Der Erbe ist dem Testamentsvollstrecker gegenüber jedoch nicht rechtslos gestellt. Dessen Kardinalpflichten ergeben sich aus §§ 2215–2219 BGB. Sie sind gemäß § 2220 BGB weitgehend zwingend, können also auch nicht durch den Erblasser selbst außer Kraft gesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker ist also immer zur Verzeichniserstellung und ordnungsgemäßen Verwaltung verp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Abfindungserwerber

Rz. 82 Unabhängig von der Frage des Erwerbsgegenstands[122] limitiert § 10 Abs. 10 S. 2 Alt. 2 ErbStG auch in den Einziehungsfällen den Erwerb des oder der ausscheidenden Erben auf die Höhe des Abfindungsanspruchs. Betriebsvermögensbegünstigungen nach den §§ 13a–c, 19a und 28a ErbStG kommen für den Abfindungserwerb nicht in Betracht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / IV. Umsetzung der Testamentsvollstreckung bei Einzelunternehmen

Rz. 30 In der Praxis lässt die Rechtsprechung sowohl die Möglichkeit der Fortführung des Einzelunternehmens durch den Testamentsvollstrecker sowohl als Treuhänder im eigenen Namen und mit eigener Haftung als auch als Bevollmächtigter der Erben zu.[37] Enthält die letztwillige Verfügung keinen Hinweis darauf, in welcher Form der Erblasser die Fortführung seines Unternehmens w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Nachlassverwaltung und... / 3. Verjährung

Rz. 87 Nach der Entscheidung des BGH vom 18.4.2007[76] verjährten die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen einen Testamentsvollstrecker auch nach der Neuregelung des Verjährungsrechtes zum 1.1.2002 gemäß § 2219 Abs. 1 BGB erst in 30 Jahren seit ihrer Entstehung. Dies galt auch dann, wenn berufsrechtliche Regelungen eine kürzere Verjährung vorsahen.[77] Wegen der erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / a) Qualitätsberichte

Rz. 111 Im deutschsprachigen Raum haben sich zwei Qualitätsberichte etabliert, die "Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum"[70] sowie der "Fuchs-Report".[71] Es kann davon ausgegangen werden, dass die Berichte von den positiv bewerteten Instituten an Interessierten als kostenlose Expertise weitergegeben werden. Die Notenbildung ergibt sich, nachvollzogen am F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 49 Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine speziell für die freien Berufe geschaffene Gesellschaftsform.[49] Sie ist keine Handelsgesellschaft und wird daher nicht dem Handelsrecht unterworfen. Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Grundsätzlich findet das Partnerschaftsgesetz (PartGG) auf die Partnerschaftsgesellschaft Anwendung, daneben können aber auch Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 75 Statuarische Abtretungsklauseln verpflichten den oder die Erben aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Nebenpflicht (§ 3 Abs. 2 GmbHG), Geschäftsanteile an Mitgesellschafter, an die Gesellschaft selbst oder an Dritte zu übertragen.[106] Die causa kann in einem eigens begründeten obligatorischen Recht des Begünstigten liegen (§§ 328, 331 BGB) oder in einem Erfüllung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. System der Erbenhaftung

Rz. 136 Nach dem Grundsatz der Universalsukzession geht das Vermögen als Ganzes auf den Erben über, § 1922 Abs. 1 BGB. Dies gilt gleichermaßen für die Schulden des Erblassers, § 1967 Abs. 1 BGB.[75] Zu seinem Eigenvermögen erwirbt der Erbe mit dem Nachlass eine weitere Vermögensmasse. Beide Vermögensmassen verschmelzen miteinander. Haftungsrechtlich können die beiden Vermöge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckun... / 3. Lösungsansatz

Rz. 30 Eine richtig gestaltete Testamentsvollstreckung verhilft der Stiftung dazu, mit dem Nachlass professionell umzugehen. Der Testamentsvollstrecker erhält eine sog. "Pflichtteilsvollmacht", die es ihm ermöglicht, die von Gesetzes wegen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche (vgl. § 2313 Abs. 1 S. 3 BGB) sine ira ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Beendigung des Testame... / C. Rechtsfolgen der Amtsbeendigung

Rz. 23 Dem vom Erblasser wirksam ernannten Testamentsvollstrecker ist auf Antrag ein Testamentsvollstreckerzeugnis auch dann zu erteilen, wenn bereits ein Entlassungsantrag gestellt ist. Für eine Prüfung, ob ein Entlassungsgrund vorliegt, ist im Zeugniserteilungsverfahren regelmäßig kein Raum.[59] Rz. 24 Anders als beim Erbschein wird mit der Beendigung des Amtes das Testamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Einführung

Rz. 70 Im Rahmen der unternehmerischen Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen (näher siehe § 17 Rdn 32 ff.), seien es solche an Personen- oder Kapitalgesellschaften, wird der Testamentsvollstrecker mit gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln konfrontiert werden. Denkbar ist beispielsweise, dass der Testamentsvollstrecker Abfindungsansprüche von Erben gegen eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers

Rz. 117 Jede Person genießt zu Lebzeiten Datenschutz. Postmortaler Datenschutz muss dagegen zu Lebzeiten vom Erblasser veranlasst werden und bedarf eine Umsetzung des letzten Willens nach dem Tod. Auch ohne eine solche Regelung des Erblassers ist Datenschutz möglich, sofern der mutmaßliche Wille dies erkennen lässt. Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens kann sich jedoch al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.5 Gewerbebetriebe, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GewStDV)

Rz. 105 Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2, 3 GewStDV gelten für Gewerbebetriebe, die ausschließlich bestimmte Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben, § 19 Abs. 1, 2 GewStDV entsprechend. Für diese Gewerbebetriebe ist keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. Aus Gründen der Haftung handelt es sich jedoch im Regelfall um Kapitalgesellschaften. Rz. 106 Asset-Backed-Securities-Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Ausgangsüberlegungen

Rz. 38 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung sind Einkünfte der Person zuzurechnen, die sie "erzielt".[59] Einkünfte sind demnach demjenigen zuzurechnen, der den konkreten Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Bei gewerblichen Betrieben ist dies derjenige, der als (Mit-)Unternehmer mit eigener Initiative und eigenem Risiko wirtschaftet.[60] Bei der Vollrechtstreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / XIII. Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung (ausführlich)

Rz. 50 Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, verst. am _________________________ bestehend aus Frau/Herrn (Vorname/Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gestaltungsalternativen... / b) Widerruf der postmortalen Vollmacht

Rz. 20 Wie jede andere Vollmacht ist auch die postmortale Vollmacht gem. § 168 S. 2 BGB grundsätzlich widerruflich, es sei denn, sie wäre als Einzelvollmacht auf Grundlage eines entsprechenden Kausalverhältnisses unwiderruflich erteilt worden. In der Form der Generalvollmacht ist sie stets widerruflich.[25] Rz. 21 Das ursprünglich dem Vollmachtgeber zustehende Widerrufsrecht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Oberflächenbehandlung / 2.2 Chemische bzw. physikalische Verfahren

Ein häufiges Verfahren zur Vor- oder Nachbehandlung von Werkstoffen ist das Reinigen und Entfetten (bei Raumtemperatur oder erwärmt, von Hand oder maschinell; häufig zwischen 2 Behandlungsschritten erforderlich): mit wässrigen Lösungen: Da Wasser zum Entfernen von Ölen und Fetten nicht genügt, enthalten wässrige Lösungen verschiedene Zusatzstoffe wie Alkalitäts- oder Aciditä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / 2. Konkreter Planansatz

Rz. 19 Im Rahmen einer privaten Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung werden – ähnlich wie bei der Gewinnermittlung – die Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse gemessen und erfasst. Sie unterscheidet sich aber hiervon in der Weise, dass keine Abschreibungen (AfA) erfasst werden. Es werden ausschließlich Geldströme berücksichtigt. Die Wertveränderungen des Gesamtvermögens gelangen mit in di...mehr