Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836; Knop/Küting/Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, § 255 HGB Rz 168ff (12/2023). Rn. 291 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einheitlich in HB und StB sind unstreitig die (direkt zurechenbaren) Einzelkosten der Erzeugnisse zu erfassen. Das HGB umschreibt sie in § 255 Abs 2 S 2 HGB als Materialkosten, Fertigungsk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (v) Anwendung der Regelungen des § 12 BsGaV (Abs. 5)

(5) [1] § 12 Absatz 6 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Höhe des der inländischen Bankbetriebsstätte zuzuordnenden Dotationskapitals auch anzupassen ist, soweit dies das inländische Bankenaufsichtsrecht erfordert. [2] Im Übrigen gilt § 12 sinngemäß. Rz. 3440 [Autor/Stand] Anwendung des § 12 BsGaV. Nach § 20 Abs. 5 BsGaV ist die allgemeine Regelung des § 12 BsGaV ents...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Kapitalaufteilungsmethode (Abs. 1)

(1) Einer inländischen Betriebsstätte eines nach ausländischem Recht buchführungspflichtigen oder tatsächlich Bücher führenden, ausländischen Unternehmens ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres derjenige Anteil am Eigenkapital des Unternehmens zuzuordnen, der ihrem Anteil an den Vermögenswerten sowie den Chancen und Risiken im Verhältnis zum übrigen Unternehmen entspricht (...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Vorrangig anzuwendende Vorschriften

„(1) [1] Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteuergesetzes, ...” Rz. 288 [Autor/Stand] "Vorbehaltlich der Vorschriften des [...]". Die deutsche Steuerrechtsordnung sieht – auch mit Bezug zu natürlichen Personen als Inhabern von Kapitalgesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG – jenseits des § 6 an verschied...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016a), Finanzierung, 3. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016b), Investition, 3. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlic...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3 Erfassung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Handelsbilanz

Die Verpflichtung zum Ausweis von erworbenen (angeschafften) immateriellen Vermögensgegenständen ergibt sich aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 HGB. Daneben sieht das Handelsrecht in § 248 Abs. 2 i. V. m. 255 Abs. 2a HGB – als Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot – ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände vor. Das Deutsche Rechnu...mehr

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Jahresabschluss, Disagio / 3.1 Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz und Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz

Ein Disagio entsteht, wenn der Darlehensnehmer (bilanzierendes Unternehmen) einen geringeren Betrag als den zurück zu zahlenden Darlehensbetrag (Erfüllungsbetrag) vom Darlehensgeber (Bank) ausgezahlt bekommt. Der Unterschiedbetrag (als Disagio oder auch als Damnum bezeichnet) ist eine – neben den nominellen Zinsen – zusätzlich geleistete Vergütung an den Darlehensgeber für d...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 6.3.1 Handelsbilanz

Neben den planmäßigen Abschreibungen sind in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände grundsätzlich auch außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert eines (abnutzbaren oder nicht abnutzbaren) immateriellen Vermögensgegenstands seinen Buchwert dauerhaft unterschreitet.[1] Das Vorliegen einer Wertminderung ist zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen. Vo...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 6.2.1 Handelsbilanz

Die überwiegende Zahl der immateriellen Vermögensgegenstände ist abnutzbar, da durch Verwendung, Nutzung oder bloßen Zeitablauf in vielen Fällen ein Wertverlust eintritt. Handelsrechtlich sind immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, über die Geschäftsjahre abzuschreiben, in denen sie voraussichtlich genutzt werden. Die Absch...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.4.2 Aktivierungsverbot für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Gem. § 248 Abs. 2 HGB dürfen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden, wenn es sich um folgende Positionen handelt: Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie vergleichbare Rechte des Anlagevermögens (z. B. Geschmacks- und Gebrauchsmuster). Praxis-Beispiel Selbstgeschaffene Marke Wurden die A...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 6.2.2 Steuerbilanz

Analog zum Handelsrecht unterliegen abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände auch in der Steuerbilanz einer planmäßigen Abschreibung (=AfA). Für die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung ist § 7 Abs. 1 EStG maßgebend.[1] Danach ist zwingend die lineare Abschreibungsmethode anzuwenden. Die Abschreibung erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Hinsichtlich der N...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Jahresabschluss, Disagio / 3.3 Bestimmung des Abschreibungs- bzw. Verteilzeitraums

Im Fall der Aktivierung eines Disagios stellt sich die Frage, über welchen Zeitraum ein Disagio aufzulösen ist. Nach § 250 Abs. 3 HGB ist der Unterschiedsbetrag durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu vermindern, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können. Nach allgemeiner Auffassung darf die Abschreibung eines Disagios in der Handelsbilanz ...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.4.1 Voraussetzungen für die Ausübung des Aktivierungswahlrechts

Abweichend zur Steuerbilanz kann der Bilanzierende in der Handelsbilanz das Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch nehmen und selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren. Die Aktivierung ist nach § 255 Abs. 2a HGB auf die Herstellungskosten in der Entwicklungsphase (Entwicklungskosten) beschränkt. D.h. es sind alle Pflichtbestandteile des § 255 Abs. 2 H...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.6 Buchungstechnik bei der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände

3.6.1 Anschaffung Im Zugangszeitpunkt sind immaterielle Vermögensgegenstände gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einzubuchen. Der Anschaffungsvorgang beginnt mit der Kaufentscheidung. DRS 24.84 stellt konkretisierend auf den bindenden Beschluss des zuständigen Gremiums im Unternehmen für den Erwerb des immateriellen Vermögensgegenstands ab (z. ...mehr

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Jahresabschluss, Disagio / 3.4 Art der Verteilung des Disagios auf die Laufzeit

Wie bereits dargestellt, weist ein Disagio einen zinsähnlichen Charakter auf. Daher erfolgt die Abschreibung eines aktivierten Disagios bei einem endfälligen Darlehen (auch Fälligkeitsdarlehen genannt) in der Handelsbilanz linear. Denn die Restschuld verändert sich über die Laufzeit des Darlehens nicht und entspricht stets dem Rückzahlungsbetrag, der auch als Erfüllungsbetra...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.4 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

3.4.1 Voraussetzungen für die Ausübung des Aktivierungswahlrechts Abweichend zur Steuerbilanz kann der Bilanzierende in der Handelsbilanz das Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch nehmen und selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren. Die Aktivierung ist nach § 255 Abs. 2a HGB auf die Herstellungskosten in der Entwicklungsphase (Entwicklungskosten) bes...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen

Die Zuordnung eines immateriellen Vermögensgegenstands zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ist nach der betrieblichen Zweckbestimmung und der Dauerhaftigkeit der Nutzung zu bestimmen. Immaterielle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen als Betriebsmittel mehrfach Nutzen stiften, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen. Dabei kann die Nutzenstiftung über einen Zeitraum von m...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 6.3.2 Steuerbilanz

In der Steuerbilanzkönnen ebenfalls außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen werden: Infrage kommt eine Teilwertabschreibung. Voraussetzung ist, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist als der Restbuchwert. In diesem Fall kann nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG dieser niedrigere Teilwert ang...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.2 Abgrenzung zwischen immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen

Die materiellen und immateriellen Komponenten eines Guts sind grundsätzlich als gesonderte materielle und immaterielle Vermögensgegenstände zu erfassen. Etwas anderes gilt, wenn eine funktions- und wertmäßige Trennung nicht möglich ist oder eine Komponente von untergeordneter Bedeutung ist. In beiden Fällen ist entweder ein materieller oder ein immaterieller Vermögensgegenstand...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.6.1 Anschaffung

Im Zugangszeitpunkt sind immaterielle Vermögensgegenstände gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einzubuchen. Der Anschaffungsvorgang beginnt mit der Kaufentscheidung. DRS 24.84 stellt konkretisierend auf den bindenden Beschluss des zuständigen Gremiums im Unternehmen für den Erwerb des immateriellen Vermögensgegenstands ab (z. B. Abteilungsleit...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.7 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter immaterieller Vermögensgegenstände

Aufwendungen für die Modifikation an einem bereits betriebsbereiten immateriellen Vermögensgegenstand können nach DRS 24.30 die (ursprüngliche) Einstufung als erworbener oder selbst erstellter Vermögensgegenstand nicht beeinflussen. DRS 24.8 definiert eine Modifikation als eine Erweiterung eines Vermögensgegenstands oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende w...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 7 Zusammenfassende Darstellung: Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Handels- und Steuerbilanz

Die nachfolgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Punkte, die beim Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens übereinstimmen bzw. nicht übereinstimmen.mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.5 Welche Güter als immaterielle Vermögensgegenstände zu behandeln sind

Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht enthalten keine abschließende Begriffsbestimmung eines immateriellen Vermögensgegenstands. Nach DRS 24.17 ist ein immaterieller Vermögensgegenstand einzeln abstrakt verwertbar. D. h. die wirtschaftlichen Vorteile, die mit einem immateriellen Vermögensgegenstand verbunden sind, können z. B. durch Verkauf, Tausch, Nutzungsüberlas...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.3 Wann ein Vermögensgegenstand als angeschafft bzw. entgeltlich erworben gilt

Aufgrund des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des steuerrechtlichen Verbots des Ansatzes immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist die Unterscheidung zwischen entgeltlich erworbenen (angeschafften) einerseits und selbst erstellten (hergestellten) Vermögensgegenständen des...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.6.2 Herstellung

Die Herstellungskosten eines wahlweise zu aktivierenden selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands sind nach § 255 Abs. 2 HGB zu bestimmen.[1] Hinsichtlich der Buchungstechnik ist zu beachten, dass selbstgeschaffene Vermögensgegenstände durch die Kombination verschiedener Produktionsfaktoren geschaffen werden und dafür unterschiedliche Aufwendungen auf diversen Kon...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eine GmbH gestaltet Ihre Website neu und lässt einen Internetshop durch eine Internetagentur programmieren

Eine GmbH gestaltet im Jahr 01 ihre Website neu. Der GmbH entstehen dabei die in der folgenden Tabelle aufgeführten Aufwendungen (alle Werte netto).mehr

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Jahresabschluss, Disagio / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aktivierung eines Disagio bei Darlehensaufnahme

Kfz-Meister Hans Groß hat einen Finanzierungsbedarf. Daher nimmt er zum 2.5.01 ein Darlehen i. H. v. 100.000 EUR auf. Die Auszahlung erfolgt zu 98 %. Nach Ablauf von 3 Jahren soll das Darlehen in einem Betrag i. H. v. 100.000 EUR zurückgezahlt werden (endfälliges Darlehen). Die Zinsen betragen 5 %. Da Hr. Groß einen Unterschied zwischen der Handels- und Steuerbilanz vermeiden...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2 Behandlung in der Handelsbilanz

2.1 Ansatz in der Handelsbilanz Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.1 Berechnung und Bewertung

Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (Grundlage Steuerbilanz!) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in der Handelsbilanz zwischen Gew...mehr

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Latente Steuern / 2 Temporary-Konzept

Temporäre Differenzen Beim Temporary-Konzept erfolgt die Abgrenzung anhand von temporären Differenzen, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und in der Steuerbilanz resultieren und sich künftig steuerbe- oder -entlastend umkehren. Temporäre Differenzen i. S. d. § 274 Abs. 1 HGB umfassen nicht nur Fälle, in denen der betreffende Bilanzposten sowohl in der Hand...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.1 Steuerrechtliche Grundlagen: Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter

Steuerrechtliche Besonderheiten bezüglich des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft finden sich vor allem hinsichtlich der Frage der Gewinnermittlung. Steuerrechtlich wird nämlich davon ausgegangen, dass die Personengesellschaft als solche nicht der Einkommensteuer unterliegt, sondern eine Besteuerung des Gewinns des einzelnen Mitunternehmers auf der Ebene der Gesells...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.4 Besonderheiten bei der E-Bilanz

§ 5b EStG normiert die Verpflichtung, den Jahresabschluss nebst weiteren Unterlagen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Nachdem bereits zuvor einige Entwürfe von Schreiben zur Anwendung des § 5b EStG vorgelegt und diskutiert worden sind, hat das Bundesministerium der Finanzen am 28.9.2011 die finale Fassung des Einführungsschreibens veröffentlicht.[2] D...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 1 Ergänzungsbilanzen als Korrekturbilanzen

Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz nur für einen Mitunternehmer im Rahmen der steuerlichen Bilanzierung von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) aufgestellt. Bei den übrigen Unternehmensformen, z. B. gewerblichen Einzelunternehmen, sind Ergänzungsbilanzen nicht denkbar. In einer Ergänzungsbilanz wird anders als in einer Sonderbilanz kein Sonder...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 3 Anlässe für die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen

Ergänzungsbilanzen sind keine Handelsbilanzen, sondern autonome Steuerbilanzen, da sie lediglich für Besteuerungszwecke erstellt werden. Sie ergänzen nicht die Handels-, sondern die Steuerbilanz der Gesellschaft.[1] Im Verhältnis zur Steuerbilanz der Personengesellschaft haben sie den Charakter einer Korrekturbilanz. Soweit der h. M. gefolgt wird, dass Ergänzungsbilanzen nur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1 Überleitung der Handelsbilanz I zur Handelsbilanz II

Rz. 77 Da im Konzernabschluss die Jahresabschlüsse einbezogener TU nach den für das MU maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zusammenzufassen sind (§ 308 Abs. 1 HGB), ergibt sich mindestens bei ausländischen TU das Erfordernis der Prüfung der sog. Handelsbilanz II (HB II). Ausgangspunkt hierzu stellen die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Geprüfte Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen

Rz. 59 § 317 Abs. 3 HGB sieht vor, dass der Konzernabschlussprüfer die Arbeit eines (anderen) Abschlussprüfers eines einbezogenen TU zu überprüfen und dies zu dokumentieren hat.[1] Anstelle der früher zulässigen Übernahme ist lediglich eine Verwertung des Prüfungsergebnisses eines lokalen Abschlussprüfers vorgesehen, um die volle Verantwortlichkeit des Konzernabschlussprüfer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorlagepflicht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 37 Die gesetzlichen Vertreter des MU haben dem Konzernabschlussprüfer folgende Unterlagen vorzulegen: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Jahresabschlüsse der TU, Lageberichte der TU, Prüfungsberichte der Abschlussprüfer von prüfungspflichtigen oder freiwillig geprüften Jahresabschlüssen oder Handelsbilanz II der TU. Rz. 38 Die Vorlagepflicht besteht unmittelbar nur für die ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2.3 Zinsen für die Herstellungsfinanzierung

Rz. 35 Zinsen für Fremdkapital gehören grundsätzlich nicht zu den Herstellungskosten, da für diese ein gesetzlich vorgeschriebenes Aktivierungsverbot vorherrscht (§ 255 Abs. 3 Satz 1 HGB). Wird Fremdkapital zur Herstellungsfinanzierung eines Vermögensgegenstandes verwendet, dürfen die Fremdkapitalzinsen aktiviert werden, wenn und insoweit sie auf den Zeitraum (zeitliche Komp...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 32 Für die angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, die angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB besteht handelsrechtlich grundsätzlich ein Aktivierungswahlrecht. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 1 EStG besteht dieses Wahl...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.3 Zusammenfassung aktivierungspflichtiger und aktivierbarer Bestandteile der Herstellungskosten

Rz. 38 Die nachfolgende Übersicht stellt eine Zusammenfassung über die aktivierungspflichtigen und aktivierbaren Bestandteile der Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz dar.mehr

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Abschreibung / 9.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt

Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die Leistungsabschrei...mehr