Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkosten

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.3 Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms

Wird vom Vermieter eine monovalente Wärmepumpe betrieben, so ist auch der sog. Heizstrom umlagefähig. Ab dem 1.10.2024 wird dies in § 7 Abs. 2 HeizKV n. F. deutlich, wonach zu den Kosten des Betriebs der Heizungsanlage auch die "Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms" gehören. Bisher fallen diese Kosten unter die "Kosten des verbrauchten Brennstoffs und ihrer Lief...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2 Umlagefähige Kosten der Warmwasseranlage

Gemäß § 8 Abs. 2 HeizKV gehören zu den Kosten des Betriebs einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage die Kosten der Wasserversorgung, soweit sie nicht gesondert abgerechnet werden, sowie die Kosten der Wassererwärmung. Generell sind bei den Warmwasserkosten die gleichen Kostenarten umlagefähig wie bei den Heizkosten gemäß § 7 Abs. 2 HeizKV (siehe Kap. 1). Zusätzlich sind je...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 6.2 Änderung des Umlageschlüssels bei eingeschränkter Wahlfreiheit

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV müssen die Heizkosten für öl- oder gasversorgte Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994 nicht erfüllen und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Grundkosten auf die Nutzer verteilt werden. Bei Gebäuden, auf die bislang ein an...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.2 Kosten der Wassererwärmung

Hierzu gehören die Kosten für die Aufbereitung des Kaltwassers zu Warmwasser. Erfolgt die Wasserversorgung über eine zentrale Anlage, die nicht mit der Heizungsanlage verbunden ist, ergeben sich die Kosten wie bei den Heizkosten aus den Brennstoffkosten und den Heiznebenkosten. Angesetzt werden können zum Beispiel die Kosten des Betriebsstroms, der Wartung und der Eichkosten...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 1 Vorauszahlung auf die Heizungskosten

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu erstellen, wenn der Mieter eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten leistet (Abrechnungspflicht). Die Vorschrift nennt zwar nur die Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB), sie gilt aber ebenso für die Heizkosten, da sich § 2 BetrKV auch auf diese bezieht. Dies bedeutet ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2 CO2-Kosten (CO2-Aufteilung)

Bereits seit dem 1.1.2021 ist für das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Diesel, sofern nicht bereits das europäische Emissionshandelssystems zur Anwendung kommt, ein sogenannter CO2-Preis (auch CO2-Kosten, CO2-Abgabe) nach dem BEHG zu entrichten. Dieser soll zur sparsamen Verwendung dieser treibhausgasverursachenden Brennstoffe anhalten. Die ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.7 Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss die zentralen Heizanlagen jährlich gemäß §§ 22 und 23 BImSchG daraufhin prüfen, ob die Grenzwerte für Immissionen eingehalten werden. Dabei stellen die Kaminkehrer die Ruß- und Abgaswerte fest. Die Gebührenrechnungen der Kaminkehrer werden dann auf die Nutzer umgelegt. Die Kosten für die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung samt Eichung, Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsinformationen

Unter der Position "Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung" sind in erster Linie die Ausgaben für die Wärmemessdienstfirmen zu verstehen. Darunter fallen insbesondere die Kosten für das Überwachen der Messgeräte, die Ablesung und ggf. den Austausch der Messampullen bei Verdunstungsheizkostenverteilern und der Batterien bei Wärmezählern und elektronis...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.2 Gasverbrauch

Die Feststellung des Gasverbrauchs hängt vom Ableseturnus des Energieversorgers ab, der entweder monatlich oder zweimonatlich Abschlagszahlungen fordert. Stimmt der in Rechnung gestellte Verbrauchszeitraum des Energielieferers mit dem des Vermieters überein, kann der Rechnungsbetrag in voller Höhe in die Heizkostenabrechnung eingestellt werden. Endet der vom Energielieferer a...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.1 Überschreitung der Höchstsätze

Nach § 10 HeizKV dürfen die in §§ 7 und 8 HeizKV enthaltenen Höchstsätze der Verbrauchsanteile durch rechtsgeschäftliche Bestimmungen überschritten werden. Der Gebäudeeigentümer darf den Verbrauchsanteil sogar auf 100 % anheben. Dies hat zur Folge, dass keine Grundkosten verteilt werden. Ob mit einem höheren Verbrauchsanteil tatsächlich mehr Energie eingespart wird, erschein...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.4 Kosten der Verbrauchsanalyse/Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

Die Verbrauchsanalyse wurde durch die umfangreichen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a HeizKV ersetzt. Diese Informationen gehen über die Verbrauchsanalyse hinaus. Die Nutzer haben künftig statt der Kosten der Verbrauchsanalyse die Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a HeizKV zu tragen.mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.2 Eichkosten

Eichkosten sind umlagefähige Heiznebenkosten und gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV umlagefähige Betriebskosten. Als Eichkosten gelten die durch die Nacheichung vor Ort entstehenden Kosten. Soweit zu demselben Zweck aus Gründen der Kostenersparnis das alte Messgerät gegen ein neues ausgetauscht wird, zählen auch die Austauschkosten zu den Eichkosten gemäß § 7 Abs. 2 HeizKV. Statt der N...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.3 Gebäude mit Mischnutzungen

Dient das Gebäude gleichermaßen dem Wohnen und einer anderen Nutzung, so liegt nach dem Gesetz weder ein Wohngebäude noch ein Nichtwohngebäude vor. Nach der Gesetzesbegründung soll in derartigen Fällen die Regelung des § 106 GEG zur Anwendung kommen.[1] Das bedeutet eine getrennte Abrechnung nach den Maßstäben des § 5 CO2KostAufG für die Wohnungsnutzung und nach den Maßstäben...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.5.2 Geltendmachung

Die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs hat innerhalb von 12 Monaten nach der Abrechnung des Lieferanten gegenüber dem Mieter in Textform zu erfolgen. Der Mieter muss also eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (§ 126b BGB). Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Übermittlung eines PDF-Dokuments oder einer E-Mail ist daher ausreichend....mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.5.1 Voraussetzungen

Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mieter einen lagerfähigen Brennstoff wie Kohle, Gas oder Heizöl erwirbt und selbst bezahlt. Auch ist denkbar, dass das Gebäude über eine Gaseinzelheizung verfügt, die der Mieter direkt mit dem Versorger betreibt. In diesem Fall findet gerade keine Umlage der CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung statt, nachdem der Mieter einen Br...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.3 Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV)

Die HeizKV sieht in § 2 ausdrücklich eine Ausnahme für den Fall vor, dass es sich bei dem Gebäude um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt. In diesem Fall können mit dem Mieter von der HeizKV abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen vereinbart werden. Dabei dürfen sich im Gebäude jedoch maximal zwei Wohnungen befinden. Verfügt das...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.2 Unmöglichkeit/Unwirtschaftlichkeit der Anschaffung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizKV)

Technische Unmöglichkeit Entweder ist die Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung selbst oder die Kostenverteilung des Wärmeverbrauchs nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die erste Variante bezieht sich auf diejenigen Fälle, in denen Räume bzw. Nutzereinheiten nicht mit der notwendigen technischen Ausstattung zur Verbrauchsmessung ausger...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.2 Informationspflichten von Lieferanten

Damit der Vermieter eines Gebäudes die Aufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung berechnen kann, erlegt das CO2KostAufG dem Lieferanten von Brennstoffen oder Wärme verschiedene Informationspflichten auf (§ 3 CO2KostAufG). § 3 Abs. 1 CO2KostAufG (1) Brennstofflieferanten haben auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme folgende Informationen in allgem...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.1 Heizölverbrauch

Um den Heizölverbrauch eines Abrechnungszeitraums zu errechnen, ist ausdrücklich der Anfangsbestand bei Beginn des Abrechnungszeitraums und der Endbestand bei dessen Ende festzustellen.[1] Der Verbrauch des Heizöls berechnet sich wie folgt: Anfangsbestand zuzüglich laufende Lieferungen abzüglich Endbestand. Die Messung des Restbestands im Öltank mit einem Peilstab oder einer...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.3 Verbrauch beim Betrieb einer Heizanlage mit Kohle oder Holzpellets

Beim Betrieb einer Heizungsanlage mit Kohle oder Holzpellets ist der Verbrauch wie beim Heizöl zu ermitteln: Anfangsbestand zuzüglich Zukäufe abzüglich des Endbestands. Zumeist sind zwar die im Abrechnungszeitraum eingekauften Mengen nach Gewicht bekannt, nicht aber der jeweilige Anfangs- oder Endbestand. Hier bleibt dem Gebäudeeigentümer nur die Schätzung anhand der in verg...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.1 Wohngebäude

Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient (§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Im Hinblick auf die Kategorisierung der Gebäude ist eine rein tatsächliche Betrachtungsweise zugrundzulegen. Die rechtliche Qualifikation etwaiger Mietverträge über Räume des Gebäudes ist deshalb unbeachtlich. Ein Wohngebäude ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.4 Kosten des Betriebsstroms

Der Verbrauch an Betriebsstrom für all die Aggregate, von deren Hilfe die Wärmeerzeugung abhängt (Brenner, Umwälzpumpe, Ölpumpe, Regelungssystem, Schaltuhr, Kompressor, Wärmefühler), wird bei größeren Heizungsanlagen durch Zwischenzähler ermittelt. Besonderheiten gelten für die Kosten des Betriebs einer Wärmepumpe (siehe vorstehendes Kap. 1.3). Selbst wenn im Anwesen des Ver...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6.4 Öltankreinigung

Die Kosten der Öltankreinigung, die in einem Turnus von 5 bis 7 Jahren empfohlen wird[1], sind ansetzbar.[2] Diese Arbeit ist bei ölbetriebenen Heizanlagen generell alle paar Jahre erforderlich, um zu verhindern, dass es insbesondere durch Ölschlamm zur Unterbrechung der Ölzufuhr kommt, wodurch die Heizanlage ausfallen kann. Durch die Tankreinigung werden Verschmutzungen bes...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.1 Allgemeines

Die HeizKV enthält die einschlägigen Bestimmungen für die Erfassung und die Aufteilung der Kosten sowohl für Wärme als auch für Warmwasser. In § 1 HeizKV ist der Anwendungsbereich der Verordnung geregelt. Danach gilt sie für die Verteilung der Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen sowie der eigenständig gewerblichen Lieferung ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.2 Nichtwohngebäude

Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient (§ 8 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Auch hier sei an die tatsächliche Betrachtungsweise hinsichtlich des gesamten Gebäudes erinnert. So liegt auch ein Nichtwohngebäude vor, wenn sich z. B. in einem Ärztehaus im Erdgeschoss eine Hausmeisterwohnung befi...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.6 Die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums

Dazu gehört insbesondere das Reinigen des Heizkessels durch Entfernung von Verbrennungsrückständen und Wasserablagerungen sowie des Brenners. Soweit dies nicht bereits im Rahmen der Wartung erfolgt ist (s. Abschn. 4.4). Reinigung des Öltanks Die Reinigung des Öltanks zählt zu den Heizkosten. Ist der Mieter vertraglich zur Zahlung der Heizkosten i. S. v. § 2 Nr. 4a BetrKV verpf...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 12 Die Kosten der Schornsteinreinigung (§ 2 Nr. 12 BetrKV)

Zu den Kosten der Schornsteinreinigung gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nr. 4a (s. Abschn. 4) berücksichtigt sind. Durch Rechtsverordnung der Länder (Kehr- und Überprüfungsordnungen) ist geregelt, welche Schornsteine, Feuerstätten, Lüftungsanlagen etc. in welchen Zeitabständen gereinigt und geprüft werden...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.3 Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip

Bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip verdunstet je nach Dauer und Intensität der Heizkörpererwärmung eine Messflüssigkeit, die in einem Röhrchen enthalten ist. In der Regel wird Methylbenzoat, Cyclohexanol oder Phenethol verwendet.[1] Bei starker Beheizung verdunstet viel Flüssigkeit, bei geringerer entsprechend weniger. Ergänzend zur Verdunstungsmenge si...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 6.1 Heizungsanlage

Auch aus dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. BGB) kann der Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage herleiten.[1] Dies gilt auch bei außergewöhnlich hohen Heizkosten. Eine Heizungsanlage, die zwar nic...mehr

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HeizKV: Ablesung und Abrech... / 5.2 Informationspflichten (§ 6a Abs. 3 HeizKV)

Die Informationspflichten nach § 6a Abs. 3 HeizKV gelten für alle Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (nicht nur für fernablesbare). Der Gebäudeeigentümer musste den Nutzern die neuen Informationen zusammen mit den Abrechnungen erstmals für Abrechnungszeiträume zugänglich machen, die ab dem Inkrafttreten der Verordnung, also ab 1.12.2021, begonnen haben. "Zugänglich machen"...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 4 Duldungspflicht des Nutzers

Der Nutzer hat gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten zu dulden. Die Duldungspflicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Anbringung der Erfassungsgeräte stehenden sachgerechten Maßnahmen von der ersten Besichtigung durch den beauftragten Handwerker über die Anbringung, die teilweise auch die Verlegung elektrischer Leitungen notwe...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 2 Heizpflicht des Vermieters/Mieters und Heiztemperaturen

Regelmäßig im Frühjahr und Herbst entbrennt ein Streit um die richtigen Wohnraumtemperaturen. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung darüber, wie warm es in einer Wohnung zu sein hat. Die Heizperiode dauert üblicherweise vom 1.10. bis 30.4.[1] Grundsätzlich muss der Gebäudeeigentümer die Heizanlage während der gesamten Heizperiode in ortsüblicher Weise in Betrieb halten.[2] ...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.1 Verteilerschlüssel

Für die Wahl des Verteilerschlüssels sieht § 3 Satz 2 HeizKV vor, dass diejenigen Regelungen anzuwenden sind, die gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen wurden. Anderer Verteilerschlüssel als in Heizkostenverordnung vorgegeben Denkbar ist, dass die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Wa...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.5 Kaltverdunstung

Die DIN EN 834 und die DIN EN 835 stellen an die Heizkostenverteiler bestimmte Anforderungen, insbesondere an deren Anzeigeverhalten. Das Anzeigeverhalten der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip unterscheidet sich sehr von dem elektronischer Heizkostenverteiler. Während die elektronischen Geräte bei der Wärmeabgabe ein proportionales Anzeigeverhalten aufweisen, ...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.9 Kosten der Berechnung und Aufteilung des Verbrauchs

Rz. 140 Schließlich sind auch die Kosten für die Berechnung und Aufteilung der Heizkosten umlagefähig. Dazu gehören die Kosten für das Ablesen und den Austausch der Verdunstungsröhrchen (AG Bad Vilbel, WuM 1987, 275 [LS]; AG Hamburg, WuM 1982, 310 [LS]; AG Miesbach, WuM 1980, 221; a. A. AG Bergheim, WuM 1983, 123 [LS]; AG Köln, WuM 1983, 239 [LS]), die Kosten für die Aufteil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.5 Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums

Rz. 132 Zu den umlagefähigen Heizungskosten gehören die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums einer koksbefeuerten Zentralheizungsanlage (a. A. KG, ZMR 1976, 207; AG Berlin-Neukölln, MM 1979, 20). Zu den Kosten der Reinigung des Heizungsraums gehören auch die Aufwendungen des Vermieters für das Reinigungsmaterial (Putzlappen, Besen, Schrubber, Reinigungsmitte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Rz. 76 Eine vom Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 vorzunehmende Abrechnung muss eine aus sich heraus verständliche geordnete Zusammenstellung der zu den umzulegenden Betriebskosten im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben enthalten (BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17, GE 2018, 577). Die Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich in der Regel an den im Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.3 Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlagen

Rz. 128 Für eine vollautomatische Ölheizungsanlage fallen grundsätzlich keine Bedienungskosten an, so dass Kosten insoweit nicht umlegbar sind (KG, GE 1976, 762; Peruzzo, Rn. 204; Blank/Börstinghaus, § 556 Rn. 25; a. A. Schmidt-Futterer/Lammel, § 7 HeizKostenV Rn. 31). Dasselbe gilt für die Beheizung mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln. Umlagefähig sind aber die Kosten fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Eine formularmäßige, vom Vermieter gestellte Betriebskostenumlageklausel, welche die Flächen von Großmietern nur bis zur Größe von 1.000 qm und bei zweigeschossigen Mietflächen mit 50 % der tatsächlichen Fläche berücksichtigt, verzerrt jedoch den flächenbezogenen Abrechnungsmaßstab zugunst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.8 Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Rz. 139 Die Kosten der Verwendung derartiger Verbrauchserfassungsgeräte umfassen insbesondere die Kosten des Austauschs der Flüssigkeitsampullen bei Verbrauchserfassungsgeräten nach dem Verdunstungsprinzip sowie die Kosten des Ersatzes von Batterien bei elektronischen Heizkostenverteilern. Auch die Wartungskosten für elektronische Heizkostenverteiler sind gem. § 7 Abs. 2 Hei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.7 Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Rz. 134 Als Ausstattung zur Verbrauchserfassung sind die Geräte i. S. d. § 5 Abs. 1 HeizkostenV anzusehen. Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV Wärmezähler und Heizkostenverteiler (vgl. dazu näher Kinne, a. a. O., Teil C 6.1), zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.3 Teilinklusivmiete

Rz. 12 Die Mietvertragsparteien können auch vereinbaren, dass neben der Miete nur ein Teil der Betriebskosten auf den Mieter umgelegt wird. Hinsichtlich dieses Teils der auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten werden entweder Vorauszahlungen oder eine Pauschale ausgewiesen und eine Erhöhung der Pauschalmiete bei Steigerung dieser Betriebskosten vereinbart. Dann handelt es s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.3 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme

Rz. 149 § 2 Nr. 4c BetrKV Die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a. Dabei handelt es sich um die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung, wozu neben der herkömmlichen Fernwärme auch ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.6 Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Rz. 133 Heizkosten sind auch die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen (AG Gießen, Urteil v. 26.6.2001, 45 MC 207/01, WuM 2003, 358) Immissionsschutzmessungen, selbst wenn sie vom Schornsteinfeger durchgeführt werden. Aus den vom Schornsteinfeger insgesamt in Rechnung gestellten Kosten brauchen die Immissionsmesskosten nicht mehr ausgegliedert zu werden, weil neben ihnen oh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13 Heizungskosten

Rz. 117 § 2 Nr. 4 BetrKV Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, (…) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, (…) oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, (…) oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, (…). Die Heizungs- und Warmwasserkosten bezeichnet man auch als "warme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.2 Kosten des Betriebsstroms

Rz. 127 Zu den Kosten des Betriebsstroms zählen die Kosten für den Betrieb der Regelungsanlage, für den Betrieb der elektrischen Umwälzpumpe (KG, HUW 1953, 92), der Ölpumpe, der Kompressoren, des Brenners (Blank/Börstinghaus, § 556 Rn. 24). Auch die im Zuge der Verwendung einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung bei raumlufttechnischen Anlagen i. S. d. § 15 Abs. 5 EnEV anfal...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.14.1 Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage

Rz. 155 § 2 Nr. 5a BetrKV Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a. Die für die Aufnahme der Fernwärme am Wärmetauscher erforderlichen Kaltwasserkosten des Hauskr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.26 Sonstige Betriebskosten

Rz. 213 § 2 Nr. 17 BetrKV Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Sonstige Betriebskosten sind nur umlegbar, wenn sich der Mieter – ausdrücklich oder konkludent – verpflichtet hatte, die Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 BetrKV neben der Miete zu tragen und darüber hinaus die sonstige Betriebskoste...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.4 Abzug der Vorauszahlungen

Rz. 79 Weiter gehört zur formellen Wirksamkeitsvoraussetzung die Angabe sämtlicher vom Mieter in der Abrechnungsperiode geleisteter Vorauszahlungen (BGH, Urteil v. 29.1.2020, VIII ZR 244/18, GE 2020, 463). Wird die getrennte Abrechnung der auf die kalten Betriebskosten einerseits und die Heiz- und Warmwasserkosten andererseits gezahlten Vorschüsse mietvertraglich vereinbart,...mehr