Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Erhaltungsaufwand / 3.2 Erweiterungen

Eine Erweiterung liegt in folgenden Fällen vor: Aufstockung oder Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche, Vermehrung der Substanz. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, die zu einer Vergrößerung der Nutz- oder Wohnfläche führen, rechnen stets zu den Herstellungskosten. Dies gilt selbst dann, wenn der Flächenzuwachs geringfügig ist.[1] Greifen solche Erweite...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3 Wesentliche Verbesserung

Herstellungskosten liegen auch vor, wenn es sich um eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung handelt.[1] Ob eine wesentliche Verbesserung vorliegt oder nicht, entscheidet sich weder nach der zeitlichen Nähe zur Anschaffung noch nach der Höhe des getätigten Aufwands, sondern ausschließlich nach den Kriterien des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Eine...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3.4 Zentrale Ausstattungsmerkmale

Ob eine Gebrauchswerterhöhung (ein Standardsprung) gegeben ist, bestimmt sich nach Umfang und Qualität folgender zentraler Ausstattungsmerkmale: Heizungsinstallation, Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Fenster. Nur wenn ein Bündel von Baumaßnahmen bei mindestens 3 der vorgenannten zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Erhöhung und Erweiterung des Gebrauchswerts führt, he...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3.3 Sehr anspruchsvoller Standard

Sehr anspruchsvoller Standard liegt vor, wenn bei dem Einbau der zentralen Ausstattungsmerkmale nicht nur das Zweckmäßige, sondern das Mögliche, vor allem durch den Einbau außergewöhnlich hochwertiger Materialien, verwendet wurde (Luxussanierung).mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.3 Beiträge für erstmalige Erschließungsmaßnahmen

Beiträge zu einer erstmals durchgeführten Erschließungsmaßnahme sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zuzurechnen.[1] Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass der erstmalige Anschluss an öffentliche Einrichtungen die Bebauung eines Grundstücks erst ermöglicht und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherig...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / Zusammenfassung

Begriff Gemeinden können im Rahmen des gesetzlichen Erschließungsbeitragsrechts Erschließungsbeiträge erheben, um ihren nicht anderweitig gedeckten Aufwand für Erschließungsanlagen zu finanzieren (§ 127 Abs. 1 BauGB). Zu den Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 1 BauGB zählen öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3.2 Mittlerer Standard

Mittlerer Standard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale durchschnittlich und selbst höheren Ansprüchen genügen.mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.1 Vollverschleiß

Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten können ausnahmsweise auch im Zusammenhang mit der (Neu-)Herstellung eines Gebäudes stehen. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Gebäude hergestellt wird. Ein Voll...mehr

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Erhaltungsaufwand / 7.4 Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand

Nach §§ 7h, 7i EStG werden Herstellungs- und Anschaffungskosten für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich sowie an Baudenkmalen steuerlich begünstigt, sofern das Gebäude bzw. das Baudenkmal der Erzielung von Einkünften dient...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.2 Abgrenzung zu den Hausanschlusskosten

Von den Erschließungs- oder Anliegerbeiträgen im vorgenannten Sinne zu unterscheiden sind die sog. Hausanschlusskosten, d. h. die Kosten des erstmaligen Anschlusses des Gebäudes an das Stromversorgungsnetz, an das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung, soweit es sich um ­Anlagen des Eigentümers oder um Kosten für die Hauszuleitung des Versorgungsträgers auf dem Grundst...mehr

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Erhaltungsaufwand / 2 Kriterien des Erhaltungs­aufwands bei Gebäuden

Erhaltungsaufwendungen liegen danach vor, wenn ein Gebäude lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten wird oder wenn dieser Zustand in zeitgemäßer Form wieder hergestellt wird. Erhaltungsaufwendungen sind danach Aufwendungen für Maßnahmen an einem bereits angeschafften oder fertiggestellten Gebäude, die in sachlicher und zeitlicher ...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3.1 Sehr einfacher Wohnungsstandard

Sehr einfacher Wohnungsstandard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale im Zeitpunkt der Anschaffung nur im nötigen Umfang oder in einem technisch überholten Zustand vorhanden sind. Praxis-Beispiel Sehr einfacher Wohnungsstandard Das Bad besitzt kein Handwaschbecken. Die Wände im Bad sind nicht überwiegend gefliest. Die Badewanne steht ohne Verblendung frei. Das Bad is...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.2 Grundsatzentscheidung des BFH

In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, wie die Übertragung von nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht begünstigtem Vermögen (im Urteilsfall: Mehrfamilienhaus) gegen Versorgungsleistungen in Form einer Leibrente ertragsteuerlich zu behandeln ist.[1] Betroffen von dieser Rechtsprechung sind jene Fälle, in denen – ohne Abwägung des Wertes von Leistun...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.2 Einzelfälle

Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Wird ein Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranlage befindet, an eine neu errichtete gemeindliche Ortskanalisation angeschlossen, is...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.6.2 Herstellung

Die Herstellungskosten eines wahlweise zu aktivierenden selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands sind nach § 255 Abs. 2 HGB zu bestimmen.[1] Hinsichtlich der Buchungstechnik ist zu beachten, dass selbstgeschaffene Vermögensgegenstände durch die Kombination verschiedener Produktionsfaktoren geschaffen werden und dafür unterschiedliche Aufwendungen auf diversen Kon...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.4.1 Voraussetzungen für die Ausübung des Aktivierungswahlrechts

Abweichend zur Steuerbilanz kann der Bilanzierende in der Handelsbilanz das Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch nehmen und selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren. Die Aktivierung ist nach § 255 Abs. 2a HGB auf die Herstellungskosten in der Entwicklungsphase (Entwicklungskosten) beschränkt. D.h. es sind alle Pflichtbestandteile des § 255 Abs. 2 H...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 6.3.2 Steuerbilanz

In der Steuerbilanzkönnen ebenfalls außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen werden: Infrage kommt eine Teilwertabschreibung. Voraussetzung ist, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist als der Restbuchwert. In diesem Fall kann nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG dieser niedrigere Teilwert ang...mehr

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Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage

Kommentar Zu den ertragsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage gab es in den vergangenen Monaten mehrfache Äußerungen aus der Finanzverwaltung – so auch durch das FinMin Schleswig-Holstein. Ein aktueller Erlass bringt nun in Teilen eine Abkehr von früheren Wertungen. Umfang einer Photovoltaikanlage Eine Photovoltaik...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 7 Zusammenfassende Darstellung: Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Handels- und Steuerbilanz

Die nachfolgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Punkte, die beim Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens übereinstimmen bzw. nicht übereinstimmen.mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.6.1 Anschaffung

Im Zugangszeitpunkt sind immaterielle Vermögensgegenstände gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einzubuchen. Der Anschaffungsvorgang beginnt mit der Kaufentscheidung. DRS 24.84 stellt konkretisierend auf den bindenden Beschluss des zuständigen Gremiums im Unternehmen für den Erwerb des immateriellen Vermögensgegenstands ab (z. B. Abteilungsleit...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.4.2 Aktivierungsverbot für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Gem. § 248 Abs. 2 HGB dürfen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden, wenn es sich um folgende Positionen handelt: Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie vergleichbare Rechte des Anlagevermögens (z. B. Geschmacks- und Gebrauchsmuster). Praxis-Beispiel Selbstgeschaffene Marke Wurden die A...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 4 Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände in der Steuerbilanz

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 2 EStG nicht ausgewiesen werden. Umgekehrt besteht für entgeltlich erworbene bzw. angeschaffte Vermögensgegenstände eine Aktivierungspflicht. Für eine korrekte Abbildung in der Steuerbilanz kommt es daher auf die genaue Abgrenzung zwischen entgeltlich erworbenen ...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 6.3.1 Handelsbilanz

Neben den planmäßigen Abschreibungen sind in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände grundsätzlich auch außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert eines (abnutzbaren oder nicht abnutzbaren) immateriellen Vermögensgegenstands seinen Buchwert dauerhaft unterschreitet.[1] Das Vorliegen einer Wertminderung ist zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen. Vo...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

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Benchmarking als marktorien... / 2.1 Planung des Benchmarkings

Der Benchmarking-Prozess beginnt mit einer sorgfältigen Planung, bei der die Objekte und Ziele des Benchmarkings festgelegt werden. Dies umfasst die Definition dessen, was gebenchmarkt werden soll, und die Klärung der strategischen Ziele des Benchmarkings.[1] Beispielsweise könnte ein Fertigungsunternehmen beschließen, die Effizienz seiner Produktionsprozesse zu benchmarken, ...mehr

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Benchmarking als marktorien... / 2.5 Umsetzung

Auf Grundlage der durchgeführten Analyse werden Verbesserungsmaßnahmen entwickelt und implementiert. In dieser Phase werden die gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen umgesetzt, um die Effizienz der Prozesse zu steigern.[1] Beispielsweise könnte das Unternehmen beschließen, in moderne Maschinen zu investieren, die Zykluszeiten verkürzen, und neue Arbeitsabläufe einzufü...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 210 Die Bilanzierung richtet sich nach den allgemeinen Kriterien des Frameworks. Eher im Sinne einer Klarstellung verlangt IAS 16.7, dass der Grund und Boden als Vermögenswert ausschließlich des sachlichen Anlagevermögens anzusehen ist, wenn mit Wahrscheinlichkeit künftiger ökonomischer Nutzen für das Unternehmen dem Grund und Boden zugeordnet werden kann und die Anschaffu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.4 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

Rz. 108 Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.[1] Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von § 154 A...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 83 Der Grund und Boden ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wobei eine spätere Wertaufholung bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit entsprechender Gewinnauswirkung zulässig ist. Abgesehen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommen dabei die Herstellungskosten ka...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.13 Fiktive Anschaffungskosten

Rz. 171 Wird ein unbebautes Grundstück aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt (Einlage), ist es für den Zeitpunkt der Zuführung mit dem Teilwert anzusetzen. Dieser Teilwert stellt die fiktiven Anschaffungskosten dieses Grundstücks für den betrieblichen Bereich dar. Eine derartige Einlage ist jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anz...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.5 Gebäudeabbruchkosten, die zu Anschaffungskosten beim Grund und Boden führen

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat zu den hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Abbruchkosten und des Restbuchwertes unter Angabe der BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auf die zu unterscheidenden Fälle, wann sofort abziehbare Betriebsausgaben, Herstellungskosten bei neu errichteten Gebäuden oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens vorliegen, vorgenommen (H 6.4 EStH...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.10 Aufwendungen zur Erlangung einer Grunddienstbarkeit

Rz. 154 Ein durch eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht wird Bestandteil des herrschenden Grundstücks und ist steuerlich dem Grund und Boden zuzurechnen. Aufwendungen zur Erlangung einer solchen Grunddienstbarkeit gehören daher zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.[1] Aufwendungen für eine als Grunddienstbarkeit eingetragene Duldung einer Grenzbebauung sind...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (investment properties)

Rz. 215 IAS 40 erfordert eine gedankliche Aufspaltung des Immobilienbestandes in eigenbetrieblich genutzte Immobilien, die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind und Anlageimmobilien oder Renditeliegenschaften (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richtet.[1] Rz. 216 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (investment...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.1 Aufwendungen für die Urbarmachung des Grund und Bodens

Rz. 201 Aufwendungen für die Urbarmachung von Grund und Boden sind Teil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Derartige Aufwendungen sind lt. RFH vom 2.11.1938[1] anzunehmen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Erwerb oder der Herstellung des Grund und Bodens gleichkommen. Es müssen Aufwendungen sein, die den Landwirt erst in di...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.1 Einführung

Rz. 2 Selbstständige Wirtschaftsgüter, obwohl zivilrechtlich nur eine Sache, sind der (nackte) Grund und Boden (unbewegliches nicht abnutzbares Wirtschaftsgut) und das darauf stehende Gebäude (unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut), gleichgültig ob Grund und Boden und Gebäude gleichzeitig oder nur der Grund und Boden erworben und darauf ein Gebäude errichtet wurde.[1] Rz....mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.2 Bodenverbesserungskosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 207 Aufwendungen für Grund und Boden stellen laufende Betriebsausgaben dar, wenn diese der Steigerung der Ertragsfähigkeit der Ackerkrume durch Bodenverbesserung dienen. Dienen die Aufwendungen hingegen der Urbarmachung bisher landwirtschaftlich nicht nutzbarer Flächen, handelt es sich nicht um Betriebsausgaben, sondern um Herstellungskosten des Grund und Bodens.[1] Als B...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.4 Zeitverlauf von Differenzen

Rz. 36 Ein wesentliches Merkmal temporärer Differenzen ist der zeitliche Ausgleich dieser Differenzen. Der Zeitpunkt des Differenzenausgleichs ist zeitlich bestimmbar und orientiert sich an den handels- und steuerrechtlichen Nutzungsdauern des jeweiligen Bilanzpostens. Abb. 3: Latenzverlauf Rz. 37 Im Zeitpunkt des Zugangs können aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschrifte...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.7 Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlichen Grund und Boden

Rz. 196 Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können, aber nicht übereinstimmen müssen. Rein spekulativ motivierte Angebote von Kaufpreisen liegen nach der Marktlage über dem allgemeinen Preisniveau und damit auch...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.2 Als Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu behandelnde Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 104 1. Beiträge für erstmalige Anschaffung, Ersetzung und Modernisierung von Gas-, Wasser- und Stromanlagen Sind Wasser-, Strom- und Gasanschlussbeiträge anlässlich der Errichtung eines Betriebsgebäudes nicht für die spezifische betriebliche Nutzung angefallen, dürften sie beim erstmaligen Anfall nicht den Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern dem Grund und Boden des B...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 6 Latente Steuern im Konzern

Rz. 74 Die maßgebliche Rechtsnorm zur Bilanzierung latenter Steuern im Konzern ist § 306 HGB. Durch den Verweis in § 306 Satz 5 HGB auf § 274 HGB gelten die Vorschriften des Jahresabschlusses auch für den Konzernabschluss. Rz. 75 Bedingt durch die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften des HGB für Konzernabschlüsse und der damit einhergehenden Vorgehensweise, können Differ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.3 Ebenen von Differenzen

Rz. 26 Anders als im Jahresabschluss können in Konzernabschlüssen Differenzen auf mehreren Ebenen entstehen. Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich 3 Ebenen zuordnen: Einzelabschluss, HB-II, Konzernebene. Rz. 27 Auf der Ebene des Einzelabschlusses werden Differenzen erfasst, die sich den Unternehmen des Konsolidierungskreises direkt zurechnen lassen. Dies sind üb...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.2 Zeitliche Anwendung des neuen § 2b UStG

§ 2b UStG tritt zwar grundsätzlich am 1.1.2016 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt den bisherigen § 2 Abs. 3 UStG.[1] Allerdings wurde mit § 27 Abs. 22 UStG folgende Übergangsregelung eingeführt: Für Umsätze bis 31.12.2016 ist § 2 Abs. 3 UStG weiterhin anzuwenden. Für Umsätze ab 1.1.2017 ist grundsätzlich der neue § 2b UStG anzuwenden. Die jPdöR kann im Laufe des Jahres 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.2 Bestandsveränderungen

In der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wird als 2. Posten die Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen.[1] Beim Gesamtkostenverfahren werden alle in dem Geschäftsjahr anfallenden Aufwendungen ungekürzt ausgewiesen, also auch die mit den Umsatzerlösen zusammenhängenden. Werden nicht alle im Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.3 Andere aktivierte Eigenleistungen

Posten Nr. 3 in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren sind die "anderen aktivierten Eigenleistungen".[1] Hierzu gehören im Anlagevermögen zu aktivierende Eigenleistungen wie z. B.: Großreparaturen, selbst errichtete Gebäude, selbst durchgeführte Um-, An- oder Ausbauten, selbst hergestellte Maschinen, Anlagen und Werkzeuge. Die zu diesen Positionen gehören...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 2.5 Stellenwert von CSR in der Deutschlandpolitik

Das Thema CSR hat erst im Frühjahr 2008 Bedeutung für die Politik in Deutschland gewonnen. Im gleichen Jahr formierte sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein nationales CSR-Forum mit dem Ziel der Entwicklung einer nationalen CSR-Strategie. Am 6.10.2010 wurde vom Bundeskabinett die nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung...mehr