Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 388 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Abschaffung des Bilanzierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sah der Gesetzgeber eine "Anhebung des Informationsniveaus" (BT-Drs. 16/10067, S. 50). Ein Mehr an Informationen, die – angeblich – insbesondere von am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden UN dazu verwendet werden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitlicher Umfang

Rn. 396 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bezüglich des zeitlichen Beginns der Aktivierung könnte aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 2a S. 1 die vollumfängliche Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Aufwendungen zur Herstellung eines immateriellen VG abgeleitet werden. Der Wortlaut legt nahe, dass die während der Entwicklung anfallenden Aufwendungen zu aktiviere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausweis, Berichterstattung und Dokumentation

Rn. 403 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die GuV stellt sich die Frage, ob der Ausweis der FuE-Aufwendungen in einer gesonderten Position vorgenommen werden sollte. Da der Gesetzgeber der Bereitstellung von Informationen im Bereich der immateriellen VG durch den Bilanzierenden eine gesonderte Bedeutung zukommen lässt, erscheint eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt (vgl. da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Ermittlungsmethode

Rn. 313 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine einfache Methode zur Ermittlung der anteiligen FK-Zinsen (Fiktion: Fremdfinanzierungsquote der Vorräte = Fremdfinanzierungsquote des Gesamt-UN), die in die HK eines VG einbezogen werden dürfen, kann in Anlehnung an Selchert (DB 1985, S. 2413 (2416ff.)) wie folgt abgeleitet werden: Rn. 314 Stand: EL 41 – ET: 12/2023mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Relativierung des Kostenbegriffs

Rn. 145 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber hält nach wie vor am Begriff der HK fest, obwohl er nicht von jenem Kostenbegriff ausgeht, wie er allg. üblich in der Betriebswirtschaftslehre definiert und verwendet wird. Während bei "Kosten auf den bewerteten sachziel-(leistungs-)bezogenen Güterverbrauch" (Küpper, in: LdB (2004), S. 393) abgehoben wird, stellt der Gesetzge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Vergleich zum Steuerrecht

Rn. 300 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die mit Verabschiedung des sog. Steuermodernisierungsgesetzes vom 18.07.2016 nunmehr hergestellte Rechtssituation hat dazu geführt, dass zwischen handels- und steuerrechtlichem HK-Begriff fortan keinerlei Unterschiede mehr auszumachen sind (vgl. auch Velte, StuB 2016, S. 407ff.; überdies Meyering/Gröne, DStR 2016, S. 1696ff., m. w. N.). Zwar...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Anlagengitter (§ 268 Abs. 2 (a. F.))

Rn. 72 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "In der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufzuführen. Die Abschreibungen ...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 3 Spalte 3: Abgänge

Beim Abgang eines Anlagegutes durch Verkauf, Entnahme oder Verschrottung werden die ursprünglich aktivierten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in voller Höhe unter den Abgängen erfasst (mengenmäßige Verminderung). Die auf die ausgeschiedenen Vermögensgegenstände entfallenden kumulierten Abschreibungen müssen deshalb im Jahr des Abgangs aus der entsprechenden ...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 6 Spalte 6 bis 10: Kumulierte Abschreibungen

Kumulierte Abschreibungen sind die aus vergangenen Jahren aufgelaufenen Abschreibungen (z. B. nach § 253 HGB) sämtlicher vorhandenen Anlagegüter. Wie bei den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten sind ausgeschiedene Anlagegüter herauszurechnen. Die kumulierten Abschreibungen lassen sich für jede einzelne Position des AV wie folgt berechnen:[1]mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), [...] für das einzelne Wirtschaftsgut 800 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Arten und Gegenstand des Herstellungsvorgangs

Rn. 130 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Gesetz führt in § 255 Abs. 2 Satz 1 erschöpfend drei Herstellungsvorgänge auf und zeigt damit gleichzeitig die Tatbestände auf, die eine Ermittlung der HK erforderlich machen können: Der Hauptanwendungsfall zur Bestimmung der HK dürfte in aller Regel die sog. Erstherstellung sein. D.h., ein bislang nicht existierender VG wird erstmalig ne...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 4 Spalte 4: Umbuchungen

Umbuchungen erfolgen nicht aufgrund von Mengen- oder Wertänderungen des Anlagevermögens, sondern beinhalten lediglich die Umgliederung bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagespiegels i. S. einer Ausweisänderung. So müssen z. B. im Bau befindliche Anlagen bei Fertigstellung/Inbetriebnahme von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die endgültige Bilan...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das UKV in der nach § 275 Abs. 3 vorgeschriebenen Form weist demgegenüber die Aufwendungen im betrieblichen Bereich nach den vier Funktionen "Herstellung", "Vertrieb", "Allg. Verwaltung" und "Sonstiges" getrennt aus. Im Übrigen bleibt es bei der Gliederung nach Kostenarten (z. B. Zinsen, Steuern), so, wie es sich aus der identischen Formulier...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgänge

Rn. 180 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Begriff des Abgangs ist als Pendant des Zugangs zu sehen. Insofern gelten die entsprechenden Ausführungen analog. Unter einem Abgang ist eine periodenbezogene Verminderung des mengenmäßigen Bestands an VG des AV zu verstehen. Wertmäßige Verminderungen schlagen sich regelmäßig in Abschreibungen nieder. Konkret können VG durch Verkauf, Tau...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Angabe über Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 56 Wenn Fremdkapitalzinsen gem. § 255 Abs. 3 HGB in die Herstellungskosten einbezogen werden, ist eine besondere Berichtspflicht gegeben. Angabepflichtig ist, ob alle oder nur Teile der aktivierungsfähigen Fremdkapitalzinsen einbezogen worden sind und, bei unterschiedlicher Inanspruchnahme des Wahlrechts, für welche VG das Wahlrecht ausgeübt wurde. Es ist ausreichend, we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.2 Anschaffungs- und Herstellungskosten und Restwert

Rz. 164 Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) (§ 255 Abs. 1 und 2 HGB) sind i. R. e. planmäßigen Abschreibung über die (voraussichtliche) Nutzungsdauer zu verteilen. Es handelt sich zugleich um die Bewertungsobergrenze, zu dem abnutzbare VG des AV bilanziell abgebildet werden dürfen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei der Bewert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.1 Planmäßigkeit

Rz. 161 Die planmäßige Abschreibung von zeitlich begrenzt nutzbarem AV erfordert für jeden einzelnen VG das Aufstellen eines Abschreibungsplans. Dazu muss bereits mit Beginn der Abschreibungen der jährliche Abschreibungsbetrag für die gesamte Nutzungsdauer festgelegt werden, indem zumindest die rechnerischen Grundlagen hierfür definiert werden. Ziel des Abschreibungsplans is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Aktivposten

Rz. 38 Die Erläuterung der Anschaffungskosten im Anlagevermögen ist grds. in keiner besonderen Weise notwendig, da diese eindeutig in § 255 Abs. 1 HGB definiert sind. In bestimmten Sonderfällen, z. B. Tausch, tauschähnliche Geschäfte, Verschmelzungen zum Buchwert, erhaltene Zuschüsse und Subventionen, kann jedoch eine Berichterstattung geboten sein.[1] Rz. 39 Die Angabe der H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 307 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 288). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Unter dem Begriff der Bewertungsmethode ist nach h. M. ein planmäßiges Verfahren zur Ermittlung des Wertansatzes zu verstehen, das den GoB entspricht. Die Bewertungsmethode umfasst sowohl den formalen Ablauf als auch die Ermittlung der Messgröße. Anzugeben sind daher die zugrunde gelegten Wertmaßstäbe und das gewählte Verfahren. Die Bewertungsmethode ist eine grundleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Angabe zu im Geschäftsjahr aktivierten Zinsen

Rz. 87 Ab dem Gj 2016 sind Angaben zum Umfang der im laufenden Gj in die Herstellungskosten von VG des Anlagevermögens einbezogenen Fremdkapitalzinsen gefordert. Bei der Einbeziehung handelt es sich um ein Wahlrecht (§ 255 Rz 204). Es sind nur die in den Gj angefallenen Beträge darzustellen, wobei die Positionen der Bilanzgliederung bzw. des Anlagespiegels zugrunde zu legen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 14 § 253 HGB konkretisiert die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB durch Bewertungsanweisungen für VG und Schulden. Diese Anweisungen verwenden unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, die tw. an anderen Stellen des Gesetzes erläutert sind. Rz. 15 Die zentralen Maßstäbe für die Zugangsbewertung, die Anschaffungs- und Herstellungskosten, sind in § 255 Abs. 1–3 HGB p...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 253 HGB enthält die Bewertungsvorschriften für Vermögensgegenstände (VG) und Schulden und bildet damit einen Eckpfeiler der bilanzrechtlichen Bewertungsvorschriften. Rz. 2 Nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB sind VG zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), also unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen sowie von Zuschreibunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.4 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 210 Gem. § 253 Abs. 3 HGB müssen auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) zeitlich begrenzt nutzbarer immaterieller VG des AV planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Ermittlung des Nutzungszeitraums ist in solchen Fällen weitgehend unproblematisch, bei denen eine gesetzliche oder vertragliche Begrenzung zu beachten ist. All...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck und Funktion

Rz. 5 Der Anhang ist ein integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und erfüllt somit die zentrale Informationsfunktion, die unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt erbringen soll. Der Anhang unterliegt grds. denselben Offenlegungsvorschriften wie die Bilanz und die GuV (§ 325 Rz 49 ff....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 118 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 293 Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) ist die Ermittlung des beizulegenden Werts beschaffungsmarktorientiert vorzunehmen. Der beizulegende Wert bestimmt sich i. d. R. nach den Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Den Ausgangspunkt zu ihrer Ermittlung bilden die am Abschlussstichtag zu beobachtenden Preise. Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diebstahl

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen müssen nicht willentlich getätigt werden, um als WK oder BA abziehbar zu sein. Auch Wertabgaben, die den Stpfl unfreiwillig treffen, können als WK abziehbar sein. Entscheidend für den die > Einkünfte mindernden Abzug ist, in welchem Veranlassungszusammenhang der Verlust eingetreten ist. Zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 41 ff; ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Gem. § 264 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der KleinstKapG (§ 264 Rz 45 ff.) einen Anhang als einen gleichwertigen Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses neben der Bilanz und der GuV erstellen. Durch das Zusammenspiel von Bilanz, GuV und Anhang soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der berichtenden KapG unter Beachtung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Leistungen

Rz. 302 Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Leistungen ist die Ermittlung eines etwaigen Abschreibungsbedarfs absatzmarktorientiert vorzunehmen. Abweichend hiervon hält die h. M. für Überbestände an unfertigen Erzeugnissen oder bei solchen unfertigen Erzeugnissen, die auch fremd bezogen werden können, (zusätzlich) eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung für mö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Grundsätzliche Ausgestaltung

Rz. 57 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Anhang auszuweisen. Mittelgroße und große KapG sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 2.1 Aktivierungswahlrecht bei Entwicklungskosten, Aktivierungsverbot bei Forschungskosten

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, wie gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, dürfen in der Handelsbilanz aktiviert werden (Aktivierungswahlrecht). Erforderlich ist, dass es sich um Vermögensgegenstände handelt. Das Aktivierungswahlrecht soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere innovativen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, ihre Eigenkapitalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 3 Bilanzierung in der Steuerbilanz

In der Steuerbilanz gilt, unabhängig von der handelsrechtlichen Wahlrechtsausübung, ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit ist insofern durch die steuerliche Sonderregelung durchbrochen. Eine handelsrechtlich zulässige, freiwillige Aktivierung von Entwicklungskosten führt in solchen Fä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 2.2 Grundsatz der Ansatzstetigkeit

Das Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten ist an ein Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gebunden. Gleiche Sachverhalte sind einheitlich zu beurteilen. Die Entscheidung zur Aktivierung von Entwicklungskosten ist auch für nachfolgende Aktivierungsentscheidungen bindend. Die Beurteilung nachträglicher Herstellungskosten und aktivierungsfähiger Weiterentwicklungskosten r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / Zusammenfassung

Begriff Forschung und Entwicklung beinhalten die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden in geplanter Form. Forschung betrifft den generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Entwicklung setzt sich mit der (erstmaligen oder weiterführenden) konkreten Anwendung sowie der praktischen Umsetzung auseinander. Forschung wird definiert als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 4 Sonderfälle der Bilanzierung bei Auftragsentwicklung und auftragsgebundener Forschung

Werden Dritte mit der Durchführung einer Entwicklung beauftragt und erwirbt der Steuerpflichtige die Ergebnisse entgeltlich, liegt grundsätzlich der Erwerb eines immateriellen Vermögensgegenstands bzw. Wirtschaftsguts vor. Dieser erworbene immaterielle Vermögensgegenstand unterliegt in der Handels- und Steuerbilanz gleichermaßen einer Aktivierungspflicht. Die Bewertung erfol...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 1 Berücksichtigung von Umbaumaßnahmen im Wege der bestehenden AfA

Für Gebäude oder Gebäudeteile, die zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, sind Abschreibungen vorzunehmen.[1] Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die lineare AfA bemisst sich dabei generell nach typisierten Abschreibungssätzen.[2] Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buch...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Größere bauliche Veränderungen an einem Wohngebäude führen regelmäßig zu nachträglichen Herstellungskosten. Nur ausnahmsweise stellen die Aufwendungen Herstellungskosten eines Neubaus dar. Bei Vorliegen nachträglicher Herstellungskosten bemessen sich die weiteren Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Her...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.5 Begünstigte Wohnung

Als begünstigte Wohnung zählt eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein), eine eigene Eigentumswohnung eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht [1], soweit Vereinbarungen nach § 39 WEG getroffen werden.[2] Die Wohnung muss in einem EU...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 1.2 Verlängerung des Abschreibungszeitraums

Praxis-Beispiel Dachgeschossausbau: Degressive AfA Sachverhalt wie im vorigen Beispiel Tz. 1.1, jedoch wird das Einfamilienhaus degressiv abgeschrieben.[1]mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.2 Entschuldung einer Wohnung

[1] Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch zur vollständigen oder teilweisen Ablösung eines für die Finanzierung der Anschaffungs-/Herstellungskosten der selbst genutzten Wohnung (oder für den Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft eingesetzten Darlehens) – Entschuldung – verwendet werden. Diese Entschuldung ist eine wohnungswirtschaf...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.7 Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung des Auflösungsbetrags, soweit der St...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 1.1 Bisherige Bemessungsgrundlage

Praxis-Beispiel Dachgeschossausbau: Lineare AfA Der Steuerpflichtige S hat im Januar 2003 mit einem Kostenaufwand von 200.000 EUR (ohne Anteil für den Grund und Boden) ein Einfamilienhaus fertiggestellt und zu Wohnzwecken fremdvermietet. Der Bauantrag wurde im Jahr 2001 gestellt. Für das Gebäude hat er die lineare AfA in Anspruch genommen.[1] Im Laufe des Jahres 2023 baut S d...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.1 Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung

[1] Für die Auslegung der in § 92a Abs. 1 EStG genannten Begriffe der Anschaffung oder Herstellung gelten die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze, die auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB beruhen.[2] Anschaffungskosten sind danach Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem...mehr