Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
L / 3 Lebensakte [Rdn 2775]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2776 Literaturhinweise: Burhoff, Dauerbrenner...mehr

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T / 5 Trunkenheitsfahrt, Messverfahren, Allgemeines [Rdn 3539]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3540 Literaturhinweise: Bode, Rechtliche Probleme der Atemalkohol-Nachweisve...mehr

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F / 11 Fahrverbot, Absehen, Zeitablauf [Rdn 1476]

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D / 5 Durchsuchung im OWi-Verfahren [Rdn 803]

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L / 5 Lkw-Maut, Ordnungswidrigkeiten [Rdn 2815]

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Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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G / 27 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Vorsatz/Fahrlässigkeit [Rdn 2327]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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T / 6 Trunkenheitsfahrt, Messverfahren, Dräger Alcotest 7110 Evidential u.a. [Rdn 3546]

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G / 14 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Nachfahren, rechtliches u.a. [Rdn 2026]

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E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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R / 47 Rotlichtverstoß, Urteil, qualifizierter Rotlichtverstoß [Rdn 3398]

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

gemeinsame Einflussnahme mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit auf eine gut vorbereitete Gefährdungsanalyse und -beurteilung sowie auf eine permanente Integration des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in die Aufbau- und Ablauforganisation der Kitas, Hinweise zu möglichen arbeitsbedingten Gesundheits- und insbesondere zu Infektionsgefahren (z. B. SARS-CoV-2-Erreger), Beratung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Ab 2004 kein Verstoß der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG a.F. gegen Unionsrecht

Die Beschränkung des Abzugs von Zinsen nach § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG a.F. war in den Jahren 2004-2007 unionsrechtskonform (Anschluss an Hess. FG v. 7.5.2014 – 11 K 346/17 [nicht veröffentlicht]). Bei der Berechnung des "Safe Haven" nach § 8a Abs. 2 S. 3 KStG a.F. waren nicht nur die aktiven Vermögensgegenstände, sondern auch die Schulden der Personengesellschaft anstelle ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.8 Ansprüche auf Mindestlohn

Rz. 66a In jedem Lohn steckt auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bzw. der ggf. einschlägige branchenspezifische Mindestlohn auf Grundlage von §§ 7, 7a, 11 AEntG bzw. § 3a AÜG.[1] Soweit der Arbeitnehmer in Auflösungsvereinbarungen – z. B. im Rahmen von Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln – auf Entgeltansprüche verzichtet, ist daher die den Schutz des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.8 Gebot fairen Verhandelns

Rz. 71a In extremen Ausnahmefällen, in denen der Arbeitnehmer in unfairer Weise zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wird, kommt ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns vor. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns ist der Aufhebungsvertrag nach der Rechtsprechung des BAG unwirksam. Der Arbeitnehmer ist dann im Wege der Naturalrestitution ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.4 Historische Entwicklung der Neuregelung

Rz. 93i Die schon seit langer Zeit bekannten RETT-Blocker-Strukturen waren für den Gesetzgeber wegen der damit verbundenen erheblichen Ausfälle an Grunderwerbsteuer stets ein Ärgernis, das er unterbinden wollte. Insbesondere die aufkommensberechtigten und daher von diesen Steuerausfällen betroffenen Länder hatten ein großes Interesse daran, dieses "Steuerschlupfloch" zu schl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 1 Pflichten des Beschäftigten

Ist der Beschäftigte wegen Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, muss er sich unverzüglich – spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Arbeitsbeginns – beim Arbeitgeber krank melden. Er muss dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, also angeben, wann er aufgrund eigener Einschätzung voraussichtlich wieder arbeiten kann (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.2 Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 101 Nur in Ausnahmefällen kann die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform für Kündigungen und Auflösungsvereinbarungen gegen Treu und Glauben verstoßen und der Formmangel nach § 242 BGB unbeachtlich sein. Denn die gesetzlichen Formvorschriften dürfen nicht über § 242 BGB ausgehöhlt werden.[1] Ein derartiger Ausnahmefall kann unter dem Gesichtspunkt des Verb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / b) Kernaussagen der Hauptentscheidung

Unter Bestätigung der Auffassung der Vorinstanz[11] erteilte der I. Senat des BFH der vom FA vertretenen Ansicht eine klare Absage und entschied, dass der D-KG für Zwecke der finanziellen Eingliederung i.S.d. § 14 KStG die Vorbesitzzeit der auf sie verschmolzenen A-GmbH gem. § 4 Abs. 2 S. 1 und 3 UmwStG zuzurechnen sei. Die Sache wurde jedoch an das FG zurückverwiesen, da da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GewSt bei Veräußerung einer aus einer GmbH durch Formwechsel entstandenen freiberuflich tätigen Personengesellschaft

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine ausschließlich freiberuflich tätige Personengesellschaft umgewandelt, unterliegt die spätere Veräußerung eines (Teil-) Mitunternehmeranteils an der Personengesellschaft auch dann der GewSt, wenn die Veräußerung an einen schon an der Kapitalgesellschaft beteiligt gewesenen Mitunternehmer erfolgt. Hess. FG v. 2.8.2023 – 8 K 1429/21, rkr.mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Inkrafttreten der Vorschrift und ihre praktische Bedeutung

Rz. 3 Für ab dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen sowie für ab diesem Tag abgeschlossene Aufhebungsverträge schreibt das Gesetz die Einhaltung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Die Vorschrift entfaltet keine Rückwirkung für vor dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen oder abgeschlossene Auflösungsvereinbarungen. Rz. 3a Die Formvorschrift des § 623 BGB ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.6 Wegfall der allgemeinen persönlichen Anwendungsvoraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 i. V. m. Abs. 8 UmwStG)

Rz. 189 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 UmwStG kommt es auch dann zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns, wenn entweder der Einbringende selbst oder im Fall einer Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG die Voraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt. Rz. 190 Da es sich bei der im Rahmen einer We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 148 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatztatbestand, sondern vielmehr um einen Ausnahmetatbestand [1] derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt. Rz. 149 Nach dem Wortlaut des §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.4 Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für den Arbeitnehmer

Nicht ausreichend ist es, den betroffenen Arbeitnehmern allein den Gesetzestext des § 613a BGB mitzuteilen.[1] Der Unterrichtungsverpflichtete muss dem Arbeitnehmer in seiner Mitteilung eine konkrete betriebsbezogene Darstellung in einer für Laien verständlichen Sprache über die rechtlichen Konsequenzen des bevorstehenden Betriebsübergangs geben. Das muss nicht für jeden bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 5.1 Abmahnung und Kündigung

Sind keine ausdrücklichen (tarif-)vertraglichen Regelungen zu Inhalt und Umfang der Fortbildungspflicht getroffen, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich auch einseitig die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Fortbildung anordnen, soweit die Maßnahme der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich ist.[1] Hat der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 10.1 Rechtmäßigkeit von Aussperrungen dem Grunde nach

Es ist bis heute nicht unumstritten, ob das Mittel der Aussperrung als besonderes Arbeitskampfmittel überhaupt von Rechts wegen zur Verfügung steht: Arbeitgeber müssten für streikbedingte Arbeitsausfälle ohnehin keinen Lohn zahlen, sodass sich Beschäftigte mit der Streikteilnahme schon selbst schädigten; da bedürfe es keines Aussperrungsrechts; ein ausgewogenes Verhandlungse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, Verzicht, Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das aus § 242 BGB folgende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung auf einen Umstand – im entschiedenen Fall ein fehlender Sicherheitsbescheid eines Sprachenüberprüfers und Dolmetschers bei der Bundeswehr – beruft, den er selbst erklärtermaßen bei Einstellung als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die von § 242 BGB erfassten Fälle lassen sich kaum kategorisch umschreiben. Die dazu ergangene Rechtsprechung ist von einer Kasuistik mit kaum verallgemeinerungsfähigen Besonderheiten geprägt. Dem entspricht, dass das BAG stets betont, es lasse sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden, welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben im Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4 Einzelheiten zur Kündigung mit Auswahlentscheidung

Rz. 35 Im Folgenden sollen diejenigen insbesondere vom BAG aufgestellten Grundsätze dargestellt werden, die im Fall der Kündigung im Kleinbetrieb bei der Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern materiellrechtlich sowie hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (zu den allgemeinen Grundsätzen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei § 242 BGB im Zusamme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.1 Buchwert bzw. Anschaffungskosten

Rz. 122 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder bei unterjähriger Einbringung ergäbe. Daher hat die übernehmende Gesellschaft den Buchwert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Hessen.

Rn 25 Als Rechtsgrundlage ist zu nennen Art 103 der Landesverfassung iVm der AnO v 5.11.12, StAnz 1262, iVm den Vertretungsanordnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche, so zB für den Bereich der Justiz v 20.3.12, StAnz 411, zuletzt geändert durch AnO v 19.4.18, StAnz 632.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unmöglichkeitseinwand.

Rn 14 Aus dem Erfordernis der ausschl Abhängigkeit vom Willen des Schuldners folgt ferner, dass diese im Zeitpunkt der Zwangsmittelfestsetzung (Celle MDR 98, 923, 924) noch durchführbar sein muss und nicht objektiv oder subjektiv unmöglich sein darf (BGH MDR 09, 468, Rz 13). Im Fall vorübergehender Unmöglichkeit ist die Zwangsvollstreckung für den entspr Zeitraum (einstw) un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Bearbeiterübersicht

Achatz Länderanhang Österreich Bader §§ 19, 22, 23, 23a, 24 Birgel §§ 1, 3g Djedović Länderanhang Kroatien Fábryová Länderanhang Slowakei Frotscher §§ 4 Nr. 12, 14, 16 bis 18, 21 bis 24 und 29, 17 Fuisting § 15a Geiger Länderanhang Schweiz Gottschlich Länderanhang Vereinigtes Königreich Grobbel §§ 13c, 27b Gurtner Länderanhang Österreich Hammler §§ 3c, 4 Nr. 4c, 18i bis 18k, 22f, 25e Heizmann § 15 He...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 42 Der Beschl auf Anordnung des Zwangsgeldes muss auf eine bestimmte Höhe lauten, die sich nach dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers bemisst (LAG Frankfurt DB 93, 1248; Karlsr NJW-RR 00, 1312; aA Hambg ZUM 05, 660, 661 sowie MüKoZPO/Gruber Rz 29: Fraglich sei allein, welcher Zwangsgeldbetrag den entgegenstehenden Willen des Schuldners überwinde, sich Letzterem ansch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 3 § 890 verlangt eine titulierte Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung des Schuldners. Der Titel kann auch eine Verpflichtung zur Handlung beinhalten, wenn der Schuldner der Pflicht zur Duldung oder Unterlassung nur genügen kann, indem er die hierfür erforderliche positive Handlung vornimmt (BGH MDR 20, 1276 [BGH 09.07.2020 - I ZB 79/19] – für die Duldung der Inaugensc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 48 Wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist Zwangshaft nur dann zulässig, wenn Zwangsgeld nicht ausreichend erscheint, den Willen des Schuldners zu beugen (hM; Zweibr JurBüro 03, 494). Die Ersatzzwangshaft muss verhältnismäßig sein (LAG Hessen 30.12.20 – 8 Ta 313/20, Rz 22). Zu Besonderheiten bei der ersatzweisen Anordnung von Zwangshaft gegen eine Erbengemeinschaft ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Bestimmtheit des Titels

Rz. 226 Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichtes einschließlich eines Versäumnisurteils[188] oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Rz. 227 Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Ist eine Forderung wirksam gepfändet, erstreckt sich die Pfändung auf die künftig fällig werdenden Leistungen, auch wenn sie im Pfändungsbeschluss nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Erbringung der Dienstleistung (BGHZ 167, 363 Rz 7), womit auch erst das Pfandrecht entsteht, bei mehrfachen Pfändungen allerdings mit unterschiedlichem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Dienstherrn (Abs 1 S 2).

Rn 3 § 833 schützt die Interessen des Gläubigers, solange der Drittschuldner wirtschaftlich identisch bleibt. Wechselt jedoch der Dienstherr oder Arbeitgeber, ist nach § 833 I 2 ein neuer Pfändungsbeschluss erforderlich. Die Pfändung endet daher, wenn der Schuldner vom Kommunal- in den Landes- oder Bundesdienst bzw in ein anderes Unternehmen selbst innerhalb eines Konzerns o...mehr