Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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zfs 02/2024, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung des Klägers ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die zulässige Berufung der Beklagten führt zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Klageabweisung. 1) Die Berufung des Klägers ist zwar zulässig, da sie form- und fristgerecht eingelegt und begründet wurde. Sie ist aber unbegründet. Der Kläger wendet sich im Wesentlichen gegen die Beweiswürdigung des La...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Regelung des § 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO Nimmt eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren an einem Termin teil, so kann sie bei einer entsprechenden Kostenentscheidung nach 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO vom Gegner Ersatz ihrer hierzu getätigten Aufwendungen verlangten. 2. Wahrnehmung eines Termins a) Gerichtlicher Termin Eindeutig ist die Lage, wenn die Partei an einem gerich...mehr

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zfs 02/2024, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung des Klägers ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. Die Feststellungsklage ist zulässig; das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz bereits eingetretener und künftiger Schäden zulässig...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 3. PflVG (§ 6 PflVG a.F.; §§ 30, 31 PflVG n.F.)

Ein weiterer Bereich der Strafbarkeit tut sich für manipulierte E-Scooter schließlich im Bereich der Versicherungspflicht auf. Die Strafbarkeit regelt § 6 PflVG, nach der Reform des PflVG werden dann §§ 30, 31 PflVG n.F. einschlägig sein. Der Norm nach macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für ...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / II. Grundlagen

Nach § 1 Abs. 1 eKFV werden Elektrokleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h als Kraftfahrzeuge eingestuft, wenn diese zusätzliche ergänzende Merkmale i.S.d. weiteren Normen der eKFV aufweisen (u. a. Lenk- oder Haltestange, Bremsvorrichtungen, Einrichtungen für Licht...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 9 Nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer

Entscheidet sich der Zuwendende erst nachträglich, die Schenkungsteuer für eine frühere Schenkung zu übernehmen, dann erhöht dies den ursprünglichen Zuwendungsbetrag nicht.[1] Hier handelt es sich um eine (zweite) separate Zuwendungsentscheidung, die nicht die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG auslöst, sondern hinsichtlich ihrer Steuerpflicht gesondert zu prüfen ist.[2] Dabe...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.2 Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage

Bei der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ermittelt sich die Bereicherung, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenleistungen des Beschenkten und die von ihm übernommenen Leistungs- Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem nach § 12 ErbStG ermittelten Wert abgezogen werden. Dabei sind aufschiebend ...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / Zusammenfassung

Überblick Nachhaltigkeit ist seit langem Bestandteil der Geschäftsstrategie der Landesbank Hessen-Thüringen. Um diese Nachhaltigkeitsziele zu steuern, wurden ESG Key Performance Indicators (KPIs) auf Basis der SDGs definiert. Die Umsetzung wird anhand von KPI 2 "Erhöhung des nachhaltigen Geschäftsvolumens auf 50 % bis 2025" erläutert. Dabei spielt das Sustainability Data Man...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsausgabenabzug beim Ankauf von Goldbarren?

Die Anschaffungskosten für Goldbarren, mit denen hauptsächlich ein Sicherungszweck verfolgt wird, sind im Jahr der Anschaffung nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Denn die regelmäßig gegen Anlagevermögen sprechende Veräußerungsabsicht kann durch einen für Anlagevermögen sprechenden Sicherungszweck (im Streitfall: Erwerb von Gold als Absicherung gegen eine Euro-/Bankencrash...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können u.a. nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht, der unentziehbar ist wie die Ansprüche von Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Hess. FG v. 10.3.2022 – 1 K...mehr

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Jansen, SGB VI § 105 Tötung... / 2.2 Vorsatz

Rz. 4 Die Rechtsfolgen des § 105 treten nur dann ein, wenn der Tod vorsätzlich (im strafrechtlichen Sinne) herbeigeführt worden ist. Die Feststellung der vorsätzlichen Tötung hat der Rentenversicherungsträger aufgrund eigener Ermittlungen (§ 20 SGB X) zu treffen. Die Entscheidung ist von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu überprüfen. In der Praxis werden jedoch regel...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 103 bestimmt, dass ein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder große Witwen-/Witwerrente für die Personen nicht bestehen soll, die die gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine der Voraussetzungen für diese Renten ist, absichtlich herbeigeführt haben. Die Versichertengemeinschaft soll nicht von die...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.1 Ausschluss

Rz. 2 Regelmäßig ist es für den Rentenanspruch ohne Bedeutung, auf welcher Ursache die gesundheitliche Beeinträchtigung beruht. Ein Rentenanspruch wird nämlich grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn die Gesundheitsstörung durch schuldhaftes Verhalten des Berechtigten eingetreten ist. Die Rente soll nur dann ausgeschlossen sein, wenn die sie begründenden Gesundheitsstörunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 3 Rechtsprechung

Rz. 16 Rentenbeginn bei Beitragsnachentrichtung: BSG, SozR 2200, Nr. 22 zu § 1290 RVO. Beitragsentrichtung nach dem WGSVG: BSG, Urteile v. 20.10.1987, 11a RA 52/86, und v. 16.2.1984, 1 RJ 34/83. Rentenbeginn einer Waisenrente bei Ausbildungsaufnahme nach dem Tod des Versicherten: BSG, Urteil v. 15.2.1979, 5 RJ 56/77. Rentenbeginn und Herstellungsanspruch: BSG, SozR 2200, Nr. 11 zu...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Jahre 2015 und 2016 galt die Vorschrift in der bisherigen Fassung zunächst unverändert weiter. In 2016 sollten aber die KVen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf Landesebene Vereinbarungen nach dem neuen § 106b Abs. 1 (Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen) treffen, die mit Wirkung zum 1.1.2017 (vgl. § 106b Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.1 Antrag

Rz. 2 Die Vorschriften in den §§ 99 bis 102 bestimmen den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit der aus dem Stammrecht resultierenden Einzelansprüche. Der tatsächliche Rentenbeginn ist jedoch unabhängig von Ruhensbestimmungen (§§ 90ff.) oder Verjährungsvorschriften (§ 45 SGB I) davon abhängig, dass ein Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag (Leistungsantrag ...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.1.1 Verkürzung der Berufsausbildung

Die zuständige Stelle ist gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 BBiG auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden hin verpflichtet, die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Ob eine entsprechende Prognose abgegeben werden kann, hängt zum einen maßgeblich von den Leistungen des Auszubildenden ab. Dieser m...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.7 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 2 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 3 Jahren bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstu...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 3 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 10.4.2024 bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifst...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 6 13. Monatseinkommen kaufmännische Angestellte, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum

Sachverhalt Eine kaufmännische Angestellte ist seit 10.4.2024 bei einer Firma beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört und einen Betriebsrat hat. Das 13. Monatseinkommen wird nach den Vorschriften des Tarifvertrags[1] im Baugewerbe gewährt, es beträgt 72 % des Tarifgehalts und ist zur Hälfte im November und zur Häl...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 5 13. Monatseinkommen kaufmännische Angestellte

Sachverhalt Ein kaufmännischer Angestellter ist seit 2 Jahren bei einer Firma beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört und einen Betriebsrat hat. Das 13. Monatseinkommen wird nach den Vorschriften des Tarifvertrags[1] im Baugewerbe gewährt, es beträgt 72 % des Tarifgehalts und ist zur Hälfte im November und zur Häl...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 4 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Elternzeit, Kürzungsmöglichkeit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 4 Jahren bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt. Es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstu...mehr

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Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 2 Vorteile von mehr Nachhaltigkeit in der Steuerkanzlei

"Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.", schrieb Hermann Hesse. Andererseits lautet eine andere Redewendung: "Aller Anfang ist schwer." Doch was bringt es, sich nachhaltiger aufzustellen? Unabhängig davon, ob es sich um einen mit einer Steuerkanzlei selbständigen Steuerberater oder einen Syndikus-Steuerberater gemäß § 58 Nr. 5a StBerG handelt, werden zunehmend steuerberatende ...mehr

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New Work – Digitale Nachhal... / 5.4 Gesundheitsbewusste und wertschätzende Arbeitsplätze

Zwar hängt die Lebensqualität und das persönliche Glück von vielen Faktoren ab, doch prägt die Arbeitszeit eines Menschen zu einem guten Teil auch seine persönliche Zufriedenheit. Entsprechend zielen immer mehr Steuerkanzleien darauf ab, das persönliche Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.5 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten vor dem 1.1.1973

Rz. 19 Nach Abs. 5 ist eine Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen, wenn Versicherte für Zeiten vor dem 1.1.1973 glaubhaft machen, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben, die vor dem Ausstellungstag der Versicherungskarte liegt oder nicht auf der Karte bescheinigt ist. Abs. 5 gilt somit nur für Zeiten vor der Einführ...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.2 Rücknahme bei fehlendem Vertrauen

Rz. 10 Abs. 2 betrifft rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, durch die der Empfänger begünstigt wird. Die Vorschrift schließt Ermessen aus. Hinsichtlich der Vergangenheit haben bei der Rücknahme der fehlerhaften Verwaltungsakte gebundene Entscheidungen zu ergehen. Rz. 11 Die Vorschrift tangiert nicht das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bei Rücknahmeentscheidung...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.1 Mietschulden/Mietrückstände

Rz. 390 Die materiellen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages müssen für die Übernahme von Mietschulden schon vorliegen (LSG Hessen, Beschluss v. 17.5.2013, L 9 AS 247/13 B ER). Rz. 390a Das LSG Sachsen sieht es als erforderlich an, dass die Möglichkeit fehlt, eine angemessene Ersatzwohnung anzumieten (LSG Sachsen, Beschluss v. 17.2.2016, L 4 AS 345/1...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.6 Bestandsschutzregelung

Rz. 38 Abs. 4 enthält eine generelle Bestandsschutzvorschrift, die es dem Arbeitslosen ermöglichen soll, nach Entstehung eines Anspruchs eine Beschäftigung aufzunehmen, die nicht in der Höhe des für den aktuellen Bezug des Alg maßgebenden Bemessungsentgeltes entlohnt wird, das dem Anspruch zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2006, B 7a AL 86/05 R). Der Arbeitslose...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.5 Pflegegeld nach dem SGB VIII

Rz. 43 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Pflegegeld kommt bei Vollzeitpflege wie auch Tagespflege in Betracht (§§ 29, 33 SGB VIII und § 23 SGB VIII). Relevant ist der Teil, der tatsächlich als Anerkennungsbetrag für den erzieherischen Einsatz gewährt wird. Heftig umstritten ist die teilwei...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr