Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.5 Finanzierungszusammenhang und Neuregelung JStG 2020

Mit Wegfall des Nachweises der Investitionsabsicht ab Rechtslage 2016 war auch die durch die Rechtsprechung zusätzlich geforderte Voraussetzung eines Finanzierungszusammenhangs[1] nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung lässt einen IAB nun auch nachträglich, nach einer erstmaligen, aber noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzung zu.[2] Die Gewährung eines Investit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.3.1 Verbleibensfrist

Die o. g. Verbleibensfrist bezieht sich auf den einzelnen Betrieb. Schädlich ist deshalb zwar die vorzeitige Veräußerung oder Entnahme des einzelnen Wirtschaftsguts, nicht dagegen der Erbfall, der Vermögensübergang im Sinnes des UmwStG oder die unentgeltliche Übertragung des ganzen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, vorausgesetzt, der begünstigte Betrieb, Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 4.2.1 Rückgängigmachung bei Ausbleiben von Investitionen

Wird eine begünstigte Anschaffung nicht bis zum Ende der 3-Jahresfrist durchgeführt, verlangt das Gesetz[1] eine Korrektur der früheren Steuerfestsetzung für das Jahr, in dem der Abzugsbetrag den Gewinn gemindert hatte. Etwaige Steuernachzahlungen sind zu verzinsen. Hinweis Vorübergehende Verlängerung des Investitionszeitraums auf 4, 5 bzw. 6 Jahre Im Rahmen des 2. Corona-Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen in Fällen der Weitervermietung

"Durchleitung" der Immobilien: Der Umstand, dass der Steuerpflichtige im Eigentum Dritter stehende Immobilien anmietet, um diese weiterzuvermieten und daher lediglich als Zwischenmieter auftritt, steht der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht entgegen und begründet keine verfassungsrechtlichen Zweifel im Hinblick auf eine steuerliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einlage i.S.d. § 15a EStG

Streitig ist, ob die gewinnerhöhende Hinzurechnung von in Vorjahren in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträgen im Jahr der Investition die Höhe des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EstG beeinflusst. Einlage i.S.d. § 15a EStG kann auch eine – über die Pflichteinlage hinaus bzw. neben der Pflichteinlage – geleistete, gesellschaftsvertraglich gestattete freiwillige Einlage eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Übertragung eines IAB nach Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7g EStG rückgängig zu machen ist. Das FG entschied: Veräußerungsähnlicher Vorgang: Bei der Betriebsveräußerung bzw. einem veräußerungs- oder tauschähnlichen Vorgang in Form einer Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG scheidet – anders als bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 4 Darlehen und Zinsen

Der Zins ist der Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld. Der Zinssatz ist zumeist umso höher, je länger die Laufzeit des Kredits oder der Geldanlage ist. In einer 2-stufigen Prüfung muss zunächst ermittelt werden, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören.[1] In einem weiteren Schritt muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Einführung des § 7 in 1972 und Reform in 2021

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung. Man muss die Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund der Tatsache verstehen, dass das dt. Ertragsteuerrecht Körperschaften als eigenständige Steuersubjekte behandelt, die die von ihnen erzielten Einkünfte selbst versteuern. Damit ist eine Abschirmwirkung zu Gunsten der an der Körperschaft beteiligten Pe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 8. Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung ist § 7 Abs. 1. In der Vorschrift wird der Begriff "Zwischeneinkünfte" nicht definiert. Die Definition ergibt sich vielmehr aus § 8; hier werden die "Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist", i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 definiert.[2] § 8 ergänzt damit § 7 Abs. 1 Satz 1, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Computer, Notebook, Tablet-PC / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kein Unternehmer oder Freiberufler kommt ohne Computer bzw. Notebook aus. Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.2 Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 5 GewStG

Nach § 8 Nr. 5 GewStG sind die nach § 8b Abs. 1 KStG außer Ansatz bleibenden Dividenden, soweit sie nicht die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a oder 7 GewStG erfüllen, nach Abzug der mit diesen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit sie nach § 3c EStG oder § 8b Abs. 5 KStG unberücksichtigt bleiben, dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Körperschaftst... / 2.2.4 Sonstige Hinzurechnungen oder Kürzungen

Auch bei anderen Hinzurechnungen oder Kürzungen ist innerhalb des Organkreises stets darauf zu achten, dass keine doppelte steuerliche Be- oder Entlastung eintritt. Praxis-Beispiel Keine Hinzurechnung innerhalb des Organkreises Die M-GmbH ist Organträger und hält 100 % der Anteile an der Organgesellschaft T-GmbH. Die M-GmbH hat der T-GmbH ein Darlehen gewährt, wofür die T-GmbH...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 2.1 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Nach dem Urteil des EuGH vom 20.10.2011[1] darf Deutschland Dividendenausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften an beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus dem EU-/EWR-Raum keiner höheren Besteuerung unterwerfen als solche, die an eine Gesellschaft mit Sitz im Inland gezahlt werden. Während insbesondere bei Streubesitzdividenden inländische Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.1 Kürzung gem. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG

Befindet sich die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in einem gewerblichen Betriebsvermögen, so sind die Dividendenerträge Betriebseinnahmen und erhöhen den Gewinn aus Gewerbebetrieb. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG sollen in diesen Fällen eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung vermeiden (Besteuerung des ausgeschütteten Gewinns bei der Kapitalgesellschaft und Besteuerung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.3 Übersichten

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Körperschaftst... / 2.2.3 Beteiligungserträge aus Streubesitz

Liegt hingegen keine Schachtelbeteiligung vor, sondern sog. Streubesitz, kommt es bei der Organgesellschaft zu keiner Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG, aber auch zu keiner Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG. Die Dividenden sind im körperschaftsteuerlichen Einkommen der Organgesellschaft enthalten; bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft erfolgt keine Korre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 3.1 Grundsatz der Steuerbefreiung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Die Befreiung für Veräußerungsgewinne findet auch auf die Veräußerung von Organbeteiligungen Anwendung. Die Steuerbefreiung gilt daneben auch für Liqui...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 2.3 Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen

Nach § 8b Abs. 5 KStG gelten bei Bezügen aus Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft, die von der Körperschaftsteuer befreit sind, 5 % der Einnahmen als Betriebsausgaben, die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Damit gelten 5 % der steuerfreien Bruttoeinnahmen als nicht abziehbare Ausgaben, die außerbilanziel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste: Körperschaftsteue... / 2.3 Berechnung des Verlustabzugs

Der Gewerbeverlust geht vom maßgebenden Gewerbeertrag aus.[1] Maßgebend für die Höhe der Gewerbeerträge ist der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn (Verlust) aus dem Gewerbebetrieb,[2] vermehrt um die Hinzurechnungen[3] und vermindert um die Kürzungen.[4] Dadurch kann sich ein Gewerbeverlust ergeben, obwohl einkommensteuerrechtlich möglicherweise e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 3.3 Praxis

Aus der getrennten Ermittlung der Gewerbeerträge resultiert auch, dass Hinzurechnungen und Kürzungen grundsätzlich ebenfalls selbstständig anzusetzen sind. Dies könnte zu einer doppelten Berücksichtigung im Organkreis führen, welche jedoch durch eine zusätzliche Korrektur zu eliminieren ist.[1] Dies wird in der Praxis immer wieder übersehen, z. B. bei Darlehenszinsen für ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / 3. Fazit

Wieder einmal mehr zeigt sich, dass die gewollte Vereinfachung einer Regelung und das Weglassen exakter Begriffsdefinitionen im Gesetz Potential für Streit bieten. Dass die Auslegung des Wortlautes nicht offensichtlich ist, zeigt die unterschiedliche Auffassung der FG. Erstaunlich ist indes eher, dass sich die Justiz erst ca. 27 Jahre nach Einführung des IAB bzw. einer Gewin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / b) Gewinnbegriff

In § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG fehlt es an einer eigenständigen Definition des Begriffs "Gewinn". Es ist nicht geregelt, ob der steuerliche Gewinn i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG für die Bestimmung der Gewinngrenze ausschlaggebend sein soll, d.h. ob der Gewinn um nicht abziehbare Betriebsausgaben zu erhöhen bzw. um steuerfreie Betriebsvermögensmehrungen zu mindern ist.[14]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / e) Körperschaften, die nur gewerbliche Einkünfte erzielen

Bei Körperschaften sei nach Auffassung der Finanzverwaltung der steuerliche Gewinn (Tz. 31 der R 7.1 Abs. 1 S. 2 KStR 2022) ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG [34] maßgebend.[35] Neben den unter c) aufgeführten Korrekturen wären daher nach Auffassung der Finanzverwaltung insbesondere noch verdeckte Gewinnausschüttungen (v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / c) Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Meinung der Finanzverwaltung ist der Gewinn i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Betrag, der ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen ist (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 4 bis 5 sowie 6 bis 7i EStG). (Andere) außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz sowie Hinzu- und Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / 1. Gesetzliche Grundlage

Steuerpflichtige können gem. § 7g Abs. 1 S. 1 EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr (WJ) der Anschaffung oder Herstellung folgenden WJs vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / d) Auffassung der Rechtsprechung

Im Widerspruch zum BMF v. 15.6.2022 sei nach Ansicht des FG Baden-Württembergs[18] unter "Gewinn" i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG hingegen der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben oder einkommensteuerfreie Einnahmen finde daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.4 Vereinbarung einer Entschädigung (Karenzentschädigung)

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist die Vereinbarung einer sog. Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.[1] Achtung Drohende Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots Wird die Vereinbarung des Wettbewerbsverbots nicht mit der Vereinbarung einer Karenzentschädigung i. H. v. mindestens 50 % der zuletzt bezog...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4.2 Hinzurechnung bei Aufwandsbuchungen

Rz. 197 Sind bspw. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in einem Steuerbilanzverlust enthalten, so werden sie außerbilanziell zu dem Bilanzergebnis hinzugerechnet, mit der Konsequenz, dass der Kapitalkontenstand in größerem Umfang absinkt, als es durch den steuerlichen Verlust angezeigt wird. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben dürfen nach zuzustimmender Ansicht der Finanzver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.4 Rechtsfolge/Gewinnzurechnung

Rz. 308 Im Fall sowohl der Minderung der Einlage als auch der Haftsumme ist dem Kommanditisten der Betrag der Einlage- bzw. Haftungsminderung als Gewinn zuzurechnen. Die Zurechnung dieses fiktiven Gewinns ist indes sachlich und zeitlich begrenzt. Die Begrenzung bezieht sich zunächst auf früher als ausgleichsfähig behandelte, nunmehr nur noch als verrechenbar anzusehende Verl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4.3 Posten ohne Bezug zu einer Ertrags- oder Aufwandsbuchung

Rz. 198 Ein außerbilanzieller Posten ohne Bezug zu einer Ertrags- oder Aufwandsbuchung ist z. B. der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Laut Finanzverwaltung findet sowohl die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG als auch die spätere Hinzurechnung des Betrags nach § 7g Abs. 2 EStG außerbilanziell statt.[1] Der Investitionsabzugsbetrag ist somit weder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.4 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Rz. 50 § 15a EStG hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die GewSt. § 7 GewStG legt vielmehr ausdrücklich fest, dass der Gewerbeertrag aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. EStG zu entwickeln ist, ergänzt durch Hinzu- und Abrechnungen. Da § 15a EStG aber keine Gewinnermittlungsvorschrift bildet, fehlt der Einfluss auf den Gewerbeertrag.[1] Ein bei der ESt nur verrechenb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.1 Umfang der festzustellenden Beträge

Rz. 319 Festzustellen ist gem. § 15a Abs. 4 EStG nur der verrechenbare, nicht etwa der ausgleichsfähige Verlust. Der verrechenbare Verlust setzt sich jeweils aus mehreren Positionen zusammen und bildet seinerseits wiederum ein Rechenergebnis. Er geht in die Feststellung des Folgejahres ein und sodann als Einzelposten unter. In Bestandskraft erwächst nur das letzte Ergebnis; ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte – keine Abkommensberechtigung von Personengesellschaften nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 – Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004

Leitsatz 1. Personengesellschaften sind nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter. 2. Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG –), ist auch dann vorzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 3 Hinzurechnungen zum Einkommen einer Körperschaft

Nachfolgend werden einige Sonderfälle der Hinzurechnungen dargestellt. Die grundlegenden Positionen, wie z. B. Hinzurechnung der Steuern vom Einkommen bzw. der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG, werden nicht behandelt. 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.9 Sonstige Hinzurechnungen

Weitere Beträge, die das Einkommen erhöhen, sind: Aufwendungen für die Erfüllung von Satzungszwecken i. S. d. § 10 Nr. 1 KStG. Das sind insbesondere die von Stiftungen an die daraus Bedachten zu zahlenden Beträge; die fiktive Verzinsung nicht übertragener § 6b-Rücklagen; ebenso die Verzinsung für wegen nicht erfolgter Investition aufzulösenden Investitionsabzugsbeträge nach § 7...mehr