Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Folgen des "Hornbach-Urteils" für die Beurteilung der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit von § 1 AStG 2003

Streitig ist die Hinzurechnung von Haftungsvergütungen nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom 16.5.2003 (BGBl. I 2003, 660; im Folgenden: AStG 2003). Im Hinblick auf das Urteil des EuGH v. 31.5.2018 – C-382/16 (Hornbach-Baumarkt-AG gegen Finanzamt Landau), GmbHR 2018, 746 = GmbH-StB 2018, 273 (Böing / Dokholian...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.[1] Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag[2], das ist grundsätzlich der nach den Vorschriften des EStG bzw. des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewS...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.1 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung der Versicherungsfreiheit kommt es nicht nur auf die aktuelle Beschäftigung an. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen (Anmeldungen sind jeweils mit dem Personengruppenschlüssel 110 erfolgt) sind zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Es ist jeweils bei Beginn e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sale-and-lease-back-Verfahren / 4 Gewerbesteuerliche Fragen

Gemäß § 8 Nr. 1d GewStG werden 20 % der Leasingraten für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzugerechnet.[1] Nach § 8 Nr. 1e GewStG gilt dies auch für 50 % der Leasingraten für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Entgegen der früheren Rechtslage kommt es nicht me...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15 Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Tz. 39 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Freibetrag für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen nach § 8 Nr. 1 GewStG wurde durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz mit Wirkung ab dem EZ 2020 (dauerhaft) von 100 000 EUR auf 200 000 EUR angehoben.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Hinzurechnungen (§ 11 Abs. 3 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da Zölle und EUSt unterschiedliche Besteuerungszwecke verfolgen, müssen bestimmte Hinzurechnungen vorgenommen werden, um die Belastungsgleichheit mit entsprechenden Inlandsumsätzen herzustellen. 2.2.1 Im Drittland erhobene Abgaben Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem eigentlichen Warenwert sind noch Einfuhrabgaben usw. aus Drittländern hinzuzur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Hinzurechnungen (Art. 71 UZK)

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Vorschrift legt diejenigen Wertelemente (Kosten) fest, die nicht im Kaufpreis enthalten, aber für den Käufer entstanden und dem Transaktionswert hinzuzurechnen sind, z. B. Provisionen und Maklerlöhne (ohne Einkaufsprovisionen), Verpackungskosten, Lizenzgebühren sowie Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Zollwert von Datenträgern (Art. 34 ZK)

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Art. 34 ZK hatte es der Kommission freigestellt zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der Wert von Software auf Datenträgern Bestandteil des Zollwerts sein soll. Seit Vollendung des Binnenmarktes war bei solchen Datenträgern gem. Art. 167 ZK-DVO nur der Wert des Datenträgers an sich als Zollwert anzusetzen. Mit Wirkung ab 19.03.2002 wurde di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 3. Fünftelungsregelung

Rz. 45 Nach der sog. Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 S. 2 EStG wird die Steuer so berechnet, als sei die Abfindung verteilt auf fünf Jahre zugeflossen.[61] Zunächst wird nach den Steuertabellen die Einkommensteuer für das ohne die Abfindung zu berechnende Einkommen ermittelt. Anschließend wird die Einkommensteuer auf das Einkommen unter Hinzurechnung eines Fünftels der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.13 Verlängerung von Reinvestitionsfristen

Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Reinvestitionsfristen des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG), der Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) und der Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) wurden wie folgt verlängert: Ein Investitionsabzugsbetrag, dessen Hinzurechnung bis zum Ende des Jahres 2020 oder 2021 hätte erfolgen müssen, braucht nun erst bis Ende 2023 hinzugerech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Arbeitnehmer.

Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduzieren (Saarbr FuR 08...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Vermittlungskosten

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinzugerechnet werden auch die Vermittlungskosten, die mit der Lieferung und/oder der Beförderung bis zum ersten Bestimmungsort im Zollgebiet der Union entstanden sind bzw. in Zusammenhang stehen. Erhöhend auf die Bemessungsgrundlage wirken sich auch die Beförderungs- und Vermittlungskosten bis zu einem weiteren Bestimmungsort im Zollgebiet d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Im Drittland erhobene Abgaben

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem eigentlichen Warenwert sind noch Einfuhrabgaben usw. aus Drittländern hinzuzurechnen (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 UStG). Praxis-Beispiel Der deutsche Großhändler G bezieht Bananen aus Tonga. Die Wirtschaftsgüter werden per Schiff von Tonga nach Rotterdam transportiert. Bei der Ausfuhr aus Tonga wird ein Ausfuhrzoll erhoben. Der Ausfuhrzoll ist von G...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Transaktionswert (Art. 70 UZK)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Normalfall ist der sog. Transaktionswert zugrunde zu legen. Dieser wird bestimmt durch den tatsächlich gezahlten oder den zu zahlenden Kaufpreis und schließt zur Vermeidung von Umgehungen alle Zahlungen inkl. Hergabe von Kreditbriefen und Wertpapieren ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft vom Käufer oder einem Dritten vorzunehmen sin...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Verbrauchsteuern, Zölle und sonstige Einfuhrabgaben

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls hinzugerechnet werden die anlässlich der Einfuhr unbedingt entstehenden Verbrauchsteuern (außer der Einfuhrumsatzsteuer), Zölle und sonstige Abschöpfungen usw. (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG). Praxis-Beispiel Der deutsche Großhändler G bezieht 10.000 Flaschen Rum aus Jamaika. Bei Einfuhr hat G hierfür 6000 EUR Alkoholsteuer (Verbrauchsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Maßgebliches Größenmerkmal (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1b u c EStG)

Rn. 302 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirtschaftswert am Schluss des Wj, in dem der IAB geltend gemacht wird, nicht mehr als 125 000 EUR betragen. Der Wirtschaftswert ist auf der Grundlage des BewG zu berechnen u umfasst nur die im Eigentum des LuF stehenden Flächen, gleichviel ob se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 5.2 Günstigerprüfung

Die nach der Fünftelregelung ermittelte Lohnsteuer kann höher sein als die Lohnsteuer, die sich ohne Anwendung der Fünftelregelung ergeben würde. In diesem Fall darf die Fünftelregelung nicht angewendet werden. Der Arbeitgeber muss daher eine Vergleichsrechnung durchführen (Günstigerprüfung) und darf die Fünftelregelung nur anwenden, wenn sie zu einer niedrigeren Lohnsteuer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 5.3 Negatives zu versteuerndes Einkommen

Das Gesetz sieht eine modifizierte Anwendung der Fünftelregelung für den Fall vor, dass das zu versteuernde Einkommen negativ ist und erst durch Hinzurechnung der außerordentlichen Einkünfte positiv wird. Der angefügte Halbsatz in § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG n. F. stellt sicher, dass § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG sinngemäß auch bei der Lohnsteuerberechnung angewendet wird. Dazu wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10 Verbrauchsteuer u. Hinzurechnung bei Auslagerung

2.2.10.1 Verbrauchsteuern (§ 10 Abs. 1 S. 3 UStG) Rz. 336 Realisiert ein Unternehmer einen steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb [1], der auch keiner Steuerbefreiung nach § 4b UStG unterliegt, sind die Verbrauchsteuern, die nicht bereits im Entgelt enthalten sind und die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, zusätzlich zum Entgelt in die Bemessungsgrundlage einz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen auf Überentnahmen - Verfassungsmäßigkeit des typisierten Zinssatzes

Leitsatz Der typisierte Zinssatz von 6 %, mit dem die auf Überentnahmen entfallenden nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG zu ermitteln sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe des Zinssatzes gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG. In dem Einspruchs- und Klageverfahren wandte sich die Klägerin mit ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 5 Einzelpositionen

In der nachfolgenden, nicht abschließenden Übersicht ist die Behandlung von Einzelpositionen bei der Ermittlung eines Übergangsgewinns bzw. -verlusts dargestellt: Behandlung beim Übergang zu einer anderen Gewinnermittlungmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 4.2 Gestrichene Maßnahmen: Gewerbesteuer

Folgende Maßnahmen wurden im Vermittlungsverfahren gestrichen[1] und im finalen Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt: Abschaffung der Reichweitenalternative Hybrid-Pkw bei der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, § 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG Erweiterter Verlustvortrag, § 10a GewStGmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.2 Auslagerung aus USt-Lager (§ 10 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 336a Durch das StÄndG 2003[1] ist das sog. Umsatzsteuerlager eingeführt worden. Als Folgeregelung zu § 4 Nr. 4a UStG ist in § 10 Abs. 1 UStG ein neuer S. 4[2] eingefügt worden. Dieser stellt klar, dass bei einer Auslagerung aus dem USt-Lager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG und dem damit verbundenen Entfallen der Steuerfreiheit die Bemessungsgrundlage sowohl die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.1 Verbrauchsteuern (§ 10 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 336 Realisiert ein Unternehmer einen steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb [1], der auch keiner Steuerbefreiung nach § 4b UStG unterliegt, sind die Verbrauchsteuern, die nicht bereits im Entgelt enthalten sind und die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, zusätzlich zum Entgelt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, § 10 Abs. 1 S. 3 UStG [2]. Grundlage hi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen

Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personengesellschaften anders als Kapitalge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.8 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Einnahmen-Überschussrechnung (§ 202 Abs. 2 BewG)

Rz. 372 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses vom Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben auszugehen.[1] Damit die Ermittlung des Jahresertrags nach denselben Grundsätzen wie bei bilanzierenden Stpfl. erfolgt, müssen steuerfreie E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.5 Wechsel von der Buchführung zur Einnahmen-Überschussrechnung

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.4 Gründe für Korrekturen des Ausgangswerts

Rz. 351 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 BewG ist der nach Satz 1 ermittelte Ausgangswert um die in § 202 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1–3 BewG vorgesehenen Hinzurechnungen und Abzüge zu korrigieren. Der Zweck dieser Korrekturen besteht in erster Linie darin, den Ausgangswert der einzelnen Betriebsergebnisse um solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zu bereinigen, die entweder einmali...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.2 Optimale Verteilung des Frei- und Hinzurechnungsbetrags

Obgleich der Wortlaut der Freibetragsregelung eine Übertragung bis zu den o. g. Beträgen zulässt, sollte der Arbeitnehmer keinen höheren Betrag beantragen, als dies zur Vermeidung des Lohnsteuerabzugs im zweiten oder weiteren Dienstverhältnis erforderlich ist. Insbesondere mit Blick auf das für das erste Dienstverhältnis zu bildende elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Rz. 12 § 17 Abs. 1 gewährt der Arbeitnehmerin Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Dabei muss die Schwangerschaft objektiv bestehen. Die irrtümliche Annahme, schwanger zu sein, begründet keinen Kündigungsschutz, andererseits lässt die Unkenntnis der Frau von der Schwangerschaft den Kündigungsschutz nicht entfallen.[1] Der Begriff Schwangerschaft beschreibt aus mediz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche

Rz. 22 § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verbietet auch die Kündigung gegenüber einer Frau bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche. Nach der überwiegenden Auffassung zur Vorgängerregelung des § 9 MuSchG a. F.[1] stellte eine Fehlgeburt keine Entbindung dar. Das BAG[2] wendete zur Abgrenzung der Tot- von der Fehlgeburt § 31 der Verordnung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.4.2 Maßgeblicher Gewinn

Bei der Berechnung der 200.000-EUR-Grenze bleiben Hinzurechnungen oder Abzüge von Investitionsabzugsbeträgen immer außen vor. Der maßgebliche Gewinn berechnet sich danach wie folgt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.1.2 Steuerliche Auswirkung bei der Auflösung

Der gebildete Investitionsabzugsbetrag muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts, für den er gebildet worden ist, wieder aufgelöst werden. Hierzu bestehen 2 Möglichkeiten: Möglichkeit 1 Der Unternehmer rechnet außerbilanziell den Investitionsabzugsbetrag in voller Höhe gewinnerhöhend wieder dem Gewinn zu (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG). Das Wirtschaftsgut ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.2 Maßgebliche Gewinngröße

Rz. 24 Hinsichtlich der Frage nach dem maßgeblichen Gewinn ergibt sich aus § 232 Abs. 1 HGB lediglich, dass der Gewinn am Schluss eines jeden Geschäftsjahrs zu berechnen und der auf den stillen Gesellschafter entfallende Gewinn ihm auszubezahlen ist. Daraus lässt sich ableiten, dass der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters im Wege der Aufstellung einer Bilanz bzw. einer ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 5 Kurzfristige Geldeinlagen als Gestaltungsmissbrauch

Kurzfristige Geldeinzahlungen vor Jahresende stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, helfen also nicht weiter. Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten[2] darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Sch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.3 Hinzurechnung zum Erholungsurlaub

Rz. 15 Der Zusatzurlaub wird getrennt vom Erholungsurlaub berechnet. Lediglich das Ergebnis wird dem Erholungsurlaub hinzugerechnet. D. h., der Zusatzurlaub verlängert die Dauer des Urlaubs, der dem Arbeitnehmer ohne Schwerbehinderung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zusteht (Gesamturlaub). Der Zusatzurlaub stockt nicht lediglich die Dauer des gesetzlichen Mindesturl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 14 § 4h EStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik des § 4h EStG, der Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnet. Rz. 14a Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betrifft in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr