Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen

Fiktives Anlagevermögen: Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Beträgen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentum stünden. Die Frage, ob das fiktiv im Eigentum des Stpfl. stehende Wirtschaftsgut zu dessen Anlagevermögen gehören würde, orientiert sich...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / h) Zahlungsantrag

Rz. 96 Ist die Auskunft vorprozessual erteilt und besteht auch keine Veranlassung, eine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, kann unmittelbar Zahlungsantrag gestellt werden, über den wiederum im Verbund mit der Ehesache zu entscheiden ist. Der Antrag wird in aller Regel nur auf Zahlung des errechneten Zugewinnausgleichsbetrages zu richten ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 108 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[95] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Spa...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 62 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[129] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Spa...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 20 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung und über den Betrag der Heiratserstattung beschaffen.[32] Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[33] getroffen werden (ggf. Richtpreiskarte des zuständigen Katasteramtes). F muss ermitteln, ob und inwieweit ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen höher sind als der Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Die Überentnahme eines Jahres ist zu erhöhen um Überentnahmen früherer Wirtschaftsjahre sowie...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Bauzeitzinsen

Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG von Bauzeitzinsen, die in Herstellungskosten für unterjährig ausgeschiedene Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens eingegangen sind, kommt nicht in Betracht. FG Köln v. 25.11.2021 – 13 K 703/17, rkr.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe

Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen grundsätzlich nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 f GewStG. FG Nds. v. 9.12.2021 – 10 K 10124/18, rkr.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Europarechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnung der – von einer in Hongkong ansässigen Zwischengesellschaft – erzielten Einkünfte beschränkt zwar auch die auf sog. Drittstaatenfälle anwendbare Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUG, ist aber gerechtfertigt und verstößt nicht gegen Unionsrecht. FG Münster v. 11.2.2022 – 2 V 1478/21 F, Beschwerde eingelegt, Az. des BFH: I B 11/22 Beraterhinweis Das FG hat...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.3 Freistellung beim Gesellschafter

Der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters gewährt die Freistellung der Dividende, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, nicht aber eine Personengesellschaft, ist und in qualifizierter Weise an der ausschüttenden Gesellschaft unmittelbar beteiligt ist.[1] Ist Gesellschafter eine Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, und ist sie im Inland a...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

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Dividenden – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Besteuerung der an eine im EU-Ausland ansässige Körperschaft ausgeschütteten Dividende aus einer Portfoliobeteiligung an einer inl. Körperschaft stellte bis zum 28.2.2013 eine Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV dar. Zwar wird die KapESt auch im Inlandsfall erhoben, jedoch wurde sie bei einer inl. Körperschaft unabh...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4.1 Anfangsvermögen

Rz. 13 Die erste relevante Größe zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs ist das jeweilige Anfangsvermögen der beiden Ehegatten. Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten beim Eintritt des Güterstands nach Abzug der Verbindlichkeiten gehört.[1] Bestand und Wert des Anfangsvermögens einschließlich der Verbindlichkeiten bestimmen sich nach den Verhältnissen in diesem...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 110 Im Abkommenswege haben Deutschland und Frankreich den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft vereinbart.[1] Das Abkommen ist am 1.5.2013 in Kraft getreten. Im BGB wurde hierzu § 1519 BGB neu eingefügt. Es handelt sich um den "vierten" Güterstand (neben Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft). Rz. 111 Die Vorschriften des Abkommens sind gem. § 1519 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Besonderheiten bei der Rechtsanwendung

Rz. 51 Bis 31.12.2008 waren bei der Anwendung der Formel (Rz. 49) in die Rechnungsgröße "Verkehrswert des Nachlasses" auch Zuwendungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, insbesondere also Hinterbliebenenbezüge an den überlebenden Ehegatten, einzubeziehen, obwohl diese nicht in den Nachlass fallen (Rz. 33 ff.), sondern vom begünstigten Ehegatten am Nachlass vorbei erworben werden....mehr

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Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus

Leitsatz 1. Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 € betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchen...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte Spielfilme

Leitsatz Räumt der Produzent eines Spielfilmes (Lizenzgeber) dem Filmverleiher (Lizenznehmer) auch das Recht ein, den lizensierten Film in einer anderen Sprache zu synchronisieren oder zu untertiteln und diese Filmversion zu verwerten, handelt es sich nicht im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG um eine Lizenz, die ausschließlich dazu berechtigt, daraus abg...mehr

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Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapital­gesellschaften

Leitsatz Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Normenkette § 9 Nr. 2a und 7, § 2 Abs. 2, § 8 Nr. 5 GewStG, § 8b Abs. 1 und 5 KStG, § 107 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutsc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 288 Der Hinzurechnung unterliegen alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die Überlassung des Rechts anzusehen sind. Dies gilt auch für Leistungen, die an sich dem Überlassenden obliegen, die aber der aus dem überlassenen Recht Berechtigte im Hinblick auf die Überlassung des Rechts übernommen hat.[1] Rz. 289 Die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung vo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.6 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 171 Gewinnanteile des stillen Gesellschafters werden hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns tatsächlich abgesetzt worden sind. Eine derartige Absetzung liegt auch dann vor, wenn für Gewinnanteile, die nach Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zu zahlen sind, eine entsprechende Rückstellung gebildet wird.[1] Die Hinzurechnung erfolgt grundsätzlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 79 Die Entgelte für Schulden und die den Entgelten für Schulden gleichgestellten Beträge unterliegen grundsätzlich in voller Höhe der Hinzurechnung und gehen damit in voller Höhe in die Summe der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG ein. Diese Summe der Hinzurechnungen wird dann jedoch nach § 8 Nr. 1 GewStG um den alle Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewS...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 353 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG ist der Höhe nach begrenzt. Zum einen sind die von § 8 Nr. 5 GewStG erfassten Beteiligungserträge um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, die nach §§ 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 5, 10 KStG bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden dürfen, zu mindern. Zum anderen wird der entsprechende Bet...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.2 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 138 Hinzuzurechnen sind die Renten bzw. dauernden Lasten nur insoweit, als sie bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Hätten sie nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG nicht abgezogen werden dürfen, ist die gewerbesteuerliche Gewinnermittlung zu korrigieren. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG scheidet aus. Rz. 139 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 15.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 409 Nach § 8 Nr. 10 GewStG sind die ausschüttungs- und abführungsbedingten Gewinnminderungen hinzuzurechnen. Der Umfang der Hinzurechnung bestimmt sich nach der Höhe der Gewinnminderung i. S. d. § 8 Nr. 10 GewStG.[1] Nicht maßgebend ist der tatsächliche Verlust. Rz. 410 § 8 Nr. 10 GewStG setzt die tatsächliche Anwendung von § 9 Nr. 2a, 7 oder 8 GewStG voraus. Lagen die Vo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 327 Die Hinzurechnung der Gewinnanteile nach § 8 Nr. 4 GewStG erfolgt in dem Ez und in dem Umfang, in dem sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens der KGaA abgezogen wurden.[1] Unerheblich ist, zu welchem Zeitpunkt der Gewinnanteil auf der Ebene des persönlich haftenden Gesellschafters steuerlich berücksichtigt wird. Die mit der Beteiligung des pe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 16.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 419 Im Rahmen von § 8 Nr. 12 GewStG sind ausl. Steuern nur insoweit hinzuzurechnen, als sie auf Gewinne bzw. Gewinnanteile entfallen, die nicht Teil des Gewerbeertrags sind, weil sie entweder bei dessen Ermittlung außer Ansatz bleiben oder nach § 9 GewStG abzuziehen sind. Außer Ansatz gelassen werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags insbesondere die durch eine ausl....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3 Hinzurechnung von Dividenden

12.3.1 Gewinnanteile Rz. 333 Nach § 8 Nr. 5 GewStG unterliegen der Hinzurechnung nur Gewinnanteile (Dividenden) und die ihnen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. KStG, die aufgrund der teilweisen oder völligen Steuerfreistellung nach §§ 3 Nr. 40 EStG, 8b Abs. 1 KStG bei der Gewi...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.9 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 218 Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören alle Leistungen, die der Mieter oder Pächter aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags gegenüber dem Vermieter oder Verpächter zu erbringen hat. Sie müssen wirtschaftlich als Gegenleistung für die Nutzung des Wirtschaftsguts anzusehen sein. Es muss sich um Leistungen handeln, die ohne die vertragliche Verpflichtung nicht vom Mieter od...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.3 Ausschluss der Hinzurechnung bei Schachtelbeteiligungen

Rz. 348 Die Hinzurechnung von Beteiligungserträgen ist nach § 8 Nr. 5 GewStG ausgeschlossen, soweit sie die Voraussetzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 GewStG für Schachtelbeteiligungen erfüllen. Schachteldividenden sind danach in voller Höhe von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG ausgenommen, sodass für diese Beteiligungserträge eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung vermieden...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 244 Unter Miet- und Pachtzinsen sind nicht nur Barleistungen, sondern alle Entgelte zu verstehen, die der Mieter oder Pächter für den Gebrauch oder die Nutzung des Gegenstands an den Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.[1] Dies gilt auch für am Umsatz des Pächters bemessene Pachtzinsen.[2] Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 388 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 9 GewStG alle bei der Ermittlung des Gewinns nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG abgezogenen Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Werden hinzugerechnete Zuwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG in einem späteren Wj. zurückgezahlt, ist der Gewerbeertrag zur Vermeidung einer Doppelerfassung um die Rückzahlung zu kürzen, soweit ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3 Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten (§ 8 Nr. 1 GewStG)

3.1 Rechtsentwicklung Rz. 13 § 8 Nr. 1 GewStG regelt die Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten. Der Gesetzgeber hat § 8 Nr. 1 GewStG durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Durch Gesetz v. 14.8.2007[2] wurde § 8 Nr. 1 GewStG mit Wirkung vom Ez 2008 weitgehend neu gestaltet. Seither sind nicht nur Dauerschuldzinsen, sondern sämtliche Entgelte für Schulden dem ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 378 Nach § 8 Nr. 8 S. 1 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Anteile am Verlust der Mitunternehmerschaft wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Der Umfang des Verlustanteils entspricht demjenigen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Maßgebend ist der jeweilige Anteil am Verlust der Mituntern...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6 Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (§ 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG)

6.1 Rechtsentwicklung Rz. 151 § 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG regelt die Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. 6.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 152 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG werden dem Gewinn aus...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 15 Hinzurechnung ausschüttungs- und abführungsbedingter Gewinnminderungen (§ 8 Nr. 10 GewStG)

15.1 Rechtsentwicklung Rz. 390 § 8 Nr. 10 GewStG regelt die Hinzurechnung ausschüttungs- und abführungsbedingter Gewinnminderungen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 25.7.1988[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen. 15.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 391 Nach § 8 Nr. 10 GewStG werden dem Gewin...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 16 Hinzurechnung ausländischer Steuern (§ 8 Nr. 12 GewStG)

16.1 Rechtsentwicklung Rz. 413 § 8 Nr. 12 GewStG regelt die Hinzurechnung ausl. Steuern. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen. 16.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 414 Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG werden ausl. Steuern hinzug...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4 Hinzurechnung von Entgelten für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

4.1 Rechtsentwicklung Rz. 24 § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG regelt die Hinzurechnung von Entgelten für Schulden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG gilt erstmals für den Ez 2008. 4.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 25 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG sind de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8 Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG)

8.1 Rechtsentwicklung Rz. 229 § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG regelt die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Gelten sollte die Vorschrift erstmals ab dem Ez 2008. Es ergaben sich bisher folgende Änderungen: Noch vor Inkrafttreten wurde § 8 Nr. 1 Buchst....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11 Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei einer KGaA (§ 8 Nr. 4 GewStG)

11.1 Rechtsentwicklung Rz. 306 § 8 Nr. 4 GewStG regelt die Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei einer KGaA. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen. 11.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 307 Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5 Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten (§ 8 Nr. 1 Buchst. b GewStG)

5.1 Rechtsentwicklung Rz. 120 § 8 Nr. 1 Buchst. b GewStG regelt die Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. 5.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 121 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG ist dem Gewinn aus Gewerbebetri...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7 Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)

7.1 Rechtsentwicklung Rz. 174 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG regelt die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. Geändert wurde § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG durch Gesetz v. 12.12.2019.[2] Eingefügt wurde S. 2 in § 8...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9 Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG)

9.1 Rechtsentwicklung Rz. 250 § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG regelt die Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Rechten. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. 9.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 251 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG sind dem Gewin...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12 Hinzurechnung von Dividenden aus Anteilen im Streubesitz (§ 8 Nr. 5 GewStG)

12.1 Rechtsentwicklung Rz. 329 § 8 Nr. 5 GewStG regelt die Hinzurechnung von nach dem EStG bzw. KStG begünstigten Gewinnanteilen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 20.12.2001[1] in das GewStG eingefügt. Anzuwenden war die Neuregelung erstmals für den Ez 2001 und damit teilweise rückwirkend. Das BVerfG hat die Rückwirkung als mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes unverei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13 Hinzurechnung von Verlusten aus Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 8 Nr. 8 GewStG)

13.1 Rechtsentwicklung Rz. 360 § 8 Nr. 8 GewStG regelt die Hinzurechnung von Verlusten aus Beteiligungen an inl. und ausl. Personengesellschaften. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgte eine Änderung durch Gesetz v. 21.12.2020[3]. Eingefügt in § 8 Nr. 8 GewStG wurde S. 2....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14 Hinzurechnung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen (§ 8 Nr. 9 GewStG)

14.1 Rechtsentwicklung Rz. 383 § 8 Nr. 9 GewStG regelt die Hinzurechnung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 27.12.1950[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen. 14.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 384 Nach § 8 Nr. 9 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.2 Höhe der Hinzurechnung

Rz. 92 Kreditinstitute refinanzieren ihre Ausleihungen regelmäßig mit Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund besteht aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass sich Kreditinstitute zur Sicherung ihrer Liquidität langfristig refinanzieren. Um dies zu fördern, begrenzt § 19 Abs. 1 GewStDV die Höhe der zu berücksichtigenden Schulden. Dies ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 7 S. 1 GewStG setzt sich der Gewerbeertrag zum einen aus dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb und zum anderen aus der Summe der Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. § 8 GewStG bestimmt die dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnenden Beträge. Die Regelung ist abschließend. Daher sind nur die gesetzlich vorg...mehr