Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gremium der Trustees

Tz. 43 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Das Gremium der Treuhänder (Trustees) umfasste zunächst 19, seit der im Jahr 2005 erfolgten Satzungsüberarbeitung 22 Personen mit unterschiedlicher geografischer und beruflicher Herkunft (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 4). Ihm kommt in erster Linie eine Aufsichts- und Finanzierungsfunktion zu. Es wird jedoch nicht mit inhaltlic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Working Groups und Transition Resource Groups (TRGs)

Tz. 72 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Der Board setzt zur inhaltlichen Unterstützung seiner Arbeit, insbesondere bei Großprojekten, sog. Working Groups (früher: Steering Committees) oder sonstige spezielle Beratergruppen (other types of specialist advisory groups) ein (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 36(g)). An dieser Praxis wird auch nach den Satzungsüberarbeitunge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Entwicklungsprozess im Überblick

Tz. 80 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Sollen die International Financial Reporting Standards (IFRS) international bei Anwendern und Adressaten akzeptiert werden, muss die Normenentwicklung auf eine breite Basis der Mitsprache- und Einwirkungsmöglichkeiten sämtlicher, an Rechnungslegungsfragen interessierter Personen und Organisationen gestellt werden (vgl. Achleitner, 1995, S. 58...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Anerkennung der IFRS in den USA

Tz. 131 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Haltung der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC und dem amerikanischen Standard Setting Body FASB gegenüber IFRS unterlag in den letzten Jahren starken Wandlungen. Die kritische Haltung des FASB gegenüber den damaligen IAS wurde deutlich, als der FASB in der 1996 erstmals veröffentlichten und später aktualisierten S...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Entwicklungsprozess von Interpretationen

Tz. 93 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Zuständig für die Entwicklung von Interpretationen ist das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC, ehemals: International Financial Reporting Interpretations Committee), das bei praktischen Anwendungsproblemen von einzelnen Standards weltweit von jeder Einzelperson oder Organisation angerufen werden kann (vgl. IFRS Foundation, Due Process Ha...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Deutscher Einfluss auf die Gestaltung von IFRS

Tz. 143 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Von deutscher Seite wird auf die Diskussion und Gestaltung der IFRS mittelbar und unmittelbar Einfluss genommen. Tz. 144 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Unmittelbaren Einfluss üben die Delegierten und deren Fachberater durch aktive Mitwirkung im Board des IASB aus. Die deutsche Interessenvertretung wurde bzw. wird im Board des IASC bzw. IASB durch f...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Verbindungen zu internationalen Organisationen und nationalen Standardsetters

Tz. 110 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Aufgrund der fehlenden direkten Durchsetzungsmöglichkeiten der IFRS in den einzelnen Ländern sind Kooperationen zwischen dem IASB, mit den internationalen Organisationen und den nationalen Standard Setting Bodies notwendig. Strategische Allianzen mit internationalen Organisationen, wie zB der IOSCO und der Europäischen Kommission, waren und ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)/Accounting Standards Committee of Germany (ASCG)

Tz. 135 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 In Verbindung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde 1998 eine für die damalige deutsche Rechnungslegung wesentliche Neuerung verabschiedet: § 342 Abs. 1 HGB sah bereits die Möglichkeit zur Schaffung eines privaten Rechnungslegungsgremiums vor. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DR...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Durchsetzung der IFRS (Enforcement)

Tz. 147 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Forderung nach Überwachung der Anwendung von IFRS besteht schon fast seit Gründung des früheren IASC (vgl. Benson, Accountancy 1976, S. 39). Dennoch haben IFRS aufgrund ihrer fehlenden weltweiten Rechtsverbindlichkeit den Charakter von Empfehlungen. Der IASB verfügt auch in seiner neuen Struktur nicht über die Macht zur weltweiten verbin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Projektvorbereitung

Tz. 85 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Das "Preface to International Financial Reporting Standards" des Jahres 2018 sieht insgesamt elf Teilschritte für den internationalen Normenentwicklungsprozess vor, die jedoch nicht notwendigerweise alle einzuhalten sind. Im Rahmen der Projektvorbereitung sind grundsätzlich die folgenden beiden Schritte zu beachten (vgl. IFRS Foundation, Pref...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erarbeitung des Diskussionspapiers

Tz. 87 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nachdem sich der Board mit der Unterstützung des Mitarbeiterstabs einen ersten Überblick über die Problembereiche und deren Lösungsmöglichkeiten verschafft hat, berät er anschließend mit dem IFRS Advisory Council (vgl. Tz. 69ff.) darüber, ob eine Aufnahme in sein Forschungs- und später in sein Arbeitsprogramm erfolgen soll (vgl. IFRS Foundati...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anwendung der IFRS in Deutschland

Tz. 132 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Bereits für das Geschäftsjahr 1994 hatten einige an deutschen Börsen notierte Aktiengesellschaften den für die Zulassung an internationalen Börsen relevanten Konzernabschluss erstmalig nach den damaligen IAS aufgestellt. Ihnen folgten 1995 weitere multinationale Unternehmen. Dabei wurden verschiedene Wege beschritten. Sie reichten von der mi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Sonstige Vorgaben im Rahmen der Standardentwicklung

Tz. 98 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Zur Erreichung und Sicherung größtmöglicher Akzeptanz der Rechnungslegungsregelungen bei den Anwendern und Adressaten bestehen weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Normenentwicklung. Interessierte Personen bzw. Organisationen haben verschiedene Möglichkeiten sich am Entwicklungsprozess von künftigen IFRS zu beteiligen (vgl. IASC, 19...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verbindliche Anwendung der IFRS-Vorschriften ab dem Jahr 2005

Tz. 128 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Entscheidung der EU-Kommission, IFRS ab 2005 als verbindliches Regelwerk zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse für kapitalmarktorientierte Gesellschaften in der EU einzuführen (vgl. Tz. 120), entspricht im Grundsatz der Aufforderung des EU-Sondergipfels im März 2000 in Lissabon, bis 2005 einen vollständig integrierten Binnenmarkt für ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Entwicklung des Exposure Draft

Tz. 90 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Unter Zugrundelegung des Diskussionspapiers und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit erarbeitet der Board einen Exposure Draft (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(f)), dessen Veröffentlichung in Verbindung mit der Erarbeitung neuer Standards zwingend ist, um im Weiteren die Öffentlichkeit zu Kommentierun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ziel, Begriff und Ausprägungen der Harmonisierung

Tz. 11 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Das Ziel der Harmonisierung besteht darin, Unterschiede zwischen den nationalen Rechnungslegungsnormen zu überwinden, um so eine uneingeschränkte oder zumindest verbesserte internationale Vergleichbarkeit zwischen den Abschlüssen zu erreichen (vgl. Rost, 1991, S. 20). Während das Ziel der Harmonisierung eindeutig umschrieben ist, wird der Beg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anerkennung durch die IOSCO

Tz. 114 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Es ist das Ziel des IASB, dass die nach seinen Verlautbarungen aufgestellten Abschlüsse weltweit für eine Börsenzulassung anerkannt werden. Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) wurde bereits im Jahre 1974 als internationaler Zusammenschluss der einzelstaatlichen Börsenaufsichten gegründet. Zwischen der IOSCO und d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 120 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Haltung der EU-Kommission zu den Verlautbarungen des IASB und seiner Vorgängerorganisation unterlag über die Zeit betrachtet einem interessanten Wandel. Während die Kommission der Vereinbarkeit der – damals so bezeichneten – IAS und EG-Bilanzierungsrichtlinien lange Zeit kritisch, später dann nur noch beobachtend gegenüberstand, entschied...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung von Standards und Interpretationen (Due Process)

1. Entwicklungsprozess im Überblick Tz. 80 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Sollen die International Financial Reporting Standards (IFRS) international bei Anwendern und Adressaten akzeptiert werden, muss die Normenentwicklung auf eine breite Basis der Mitsprache- und Einwirkungsmöglichkeiten sämtlicher, an Rechnungslegungsfragen interessierter Personen und Organisationen gestellt w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Einzelschritte bei der Entwicklung von Standards

a. Projektvorbereitung Tz. 85 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Das "Preface to International Financial Reporting Standards" des Jahres 2018 sieht insgesamt elf Teilschritte für den internationalen Normenentwicklungsprozess vor, die jedoch nicht notwendigerweise alle einzuhalten sind. Im Rahmen der Projektvorbereitung sind grundsätzlich die folgenden beiden Schritte zu beachten (vgl....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anerkennung der IFRS-Vorschriften (Endorsement)

1. Anerkennung durch die IOSCO Tz. 114 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Es ist das Ziel des IASB, dass die nach seinen Verlautbarungen aufgestellten Abschlüsse weltweit für eine Börsenzulassung anerkannt werden. Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) wurde bereits im Jahre 1974 als internationaler Zusammenschluss der einzelstaatlichen Börsenaufsichten gegrü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Anerkennung durch die EU – Historie und Status

a. Überblick Tz. 120 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Haltung der EU-Kommission zu den Verlautbarungen des IASB und seiner Vorgängerorganisation unterlag über die Zeit betrachtet einem interessanten Wandel. Während die Kommission der Vereinbarkeit der – damals so bezeichneten – IAS und EG-Bilanzierungsrichtlinien lange Zeit kritisch, später dann nur noch beobachtend gegenüberstan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verabschiedung und Veröffentlichung des IFRS einschließlich Post-implementation Review

Tz. 91 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach einer weiteren eingehenden Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Exposure Draft sowie ggf. nach dem Abhalten von öffentlichen Anhörungen und der Durchführung von Anwendungstests (field tests) veröffentlicht der Board einen endgültigen IFRS, sofern diesem wiederum neun Board-Mitglieder (bzw. acht Board-Mitglieder, falls das Gremium...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Passive Haltung der EU hinsichtlich der Harmonisierung

Tz. 121 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Um den nach der Verabschiedung und nationalen Umsetzung der 4., 7. und 8. EG-Richtlinie erreichten Stand der Harmonisierung nicht zu gefährden, hatte die Europäische Kommission lange Zeit von einer Weiterentwicklung der Richtlinien oder der Erarbeitung eigener Standards zur Abdeckung von Zweifelsfragen und Regelungslücken Abstand genommen. D...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Änderung der EU-Rechnungslegungsstrategie

Tz. 125 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Im November 1995 entschloss sich die Europäische Kommission zu einer bemerkenswerten Änderung ihrer bisherigen Strategie. Fortan sollte das seinerzeitige IASC durch forcierte Mitarbeit der EU-Kommission in den Gremien aktiv unterstützt werden. Die Mitarbeit erfolgte auf Basis der unveränderten Bilanzrichtlinien. Ausgehend von der grundsätzli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013. Änderungen der Zyklen 2010–2012, 2011–2013 und ED/2013, PiR 2014, S. 99–107; Ballwieser/Küting/Schildbach, ­Fair value – erstrebenswerter Wertansatz im Rahmen einer Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung?, BFuP 2004, S. 529–549; Bäthe-Guski/Debus/Eberhardt/Kuhn, Besonderheiten bei der Fair-Value-Er...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 205 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der IASB führte den Post-Implementation Review zu IFRS 13 zwischen 2016 und 2018 durch (vgl. Tz. 3). Hierbei kam der IASB letztendlich zu dem Schluss, dass IFRS 13 im Wesentlich zu den intendierten Bilanzierungsresultaten führt (vgl. Tz. 4). Der IASB entschied sich nach Auswertung der Erkenntnisse des Post-Implementation Review dazu, keine we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung und Weiterentwicklung von IFRS 13

Tz. 1 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13 definiert den Begriff des beizulegenden Zeitwertes und regelt dessen Ermittlung sowie die diesbezüglich geforderten Angabe- und Erläuterungspflichten (IFRS 13.1). Die vor IFRS 13 geltenden Vorschriften zum beizulegenden Zeitwert waren aufgrund der fragmentarischen, wenig systematischen und va. zeitversetzten Standardentwicklung über ein...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Auf Nettobasis gesteuerte Portfolios

Tz. 144 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein Unternehmen, das ein Portfolio aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden hält, ist sowohl Marktrisiken (dh. Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken, die Schwankungen der künftigen Cashflows des betrachteten Instrumentes bzw. dessen beizulegenden Zeitwertes verursachen (definiert in IFRS 7)) als auch Kreditrisiken der j...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben für alle Bewertungsobjekte mit Level-2- oder Level-3-Bewertungen

Tz. 164 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Gemäß IFRS 13.93 (d) sind für alle Fair-Value-Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene die Bewertungsmethoden und die entsprechenden Parameter zu beschreiben. Darüber hinaus ist anzugeben und zu begründen, wenn die Bewertungsmethode gewechselt wurde. Tz. 165 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Des Weiteren müssen Unternehmen gemäß IFRS 13.93 (d) für si...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Level-1-Inputparameter

Tz. 72 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Level-1-Inputparameter sind quotierte, dh. beobachtbare und nicht modifizierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden (IFRS 13.76). Derartige Preise werden vom IASB als verlässlichste Indikation des beizulegenden Zeitwertes erachtet (IFRS 13.77; IFRS 13.BC168; vgl. hierzu insgesamt kritisch Homfeldt, PiR 2014, S....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Bewertung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Tz. 111 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende nichtfinanzielle Vermögenswerte, wie zB Renditeimmobilien oder Sachanlagen, sind nach dem Konzept des highest and best use mit ihrem höchsten und besten Nutzen aus Marktsicht zu bewerten (IFRS 13.27). Bei der Wertermittlung ist zu berücksichtigen, was physisch möglich (bspw. in Bezug auf den Standort od...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Grundsätze

Tz. 122 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Basierend auf der Marktwertkonzeption und des damit verbundenen Verkaufspreises stellt IFRS 13 bei der Fair-Value-Ermittlung von Schulden auf den Transaktionsansatz ( transfer approach ) ab. Als Anwendungsfälle sind hierbei bspw. Fair-Value-Bewertungen für finanzielle Verbindlichkeiten nach IFRS 9 und Bewertungen im Zuge eines Unternehmenszusam...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Income Approach

Tz. 54 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert kann auch mit Hilfe des Income Approach bestimmt werden. Hierbei werden Barwerte anhand aktueller Markterwartungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung, bspw. der Cashflows oder der Einnahmen und Ausgaben, ermittelt (IFRS 13.B10). Als ein regelmäßiger Anwendungsfall des Income Approach ist bspw. die Forderungsbewert...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Sofern ein Standard in den IFRS eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verlangt oder erlaubt, ist IFRS 13 einschlägig (IFRS 13.5; IFRS 13.BC25; kritisch zur Verankerung der Anwendung einer Fair-Value-Bewertung in den Einzelstandards vgl. Gutsche, IRZ 2015, S. 108). IFRS 13 ist ebenso bei Wertmaßstäben anzuwenden, die auf dem beizulegenden Ze...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beizulegender Zeitwert

Tz. 14 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert ist definiert als derjenige Preis, der bei der Veräußerung eines Vermögenswertes bzw. bei der Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag gezahlt würde (IFRS 13.9). Es wird demnach bewusst auf einen beobachtbaren Preis am Markt und nicht zwangsläufi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Geld-Brief-Spannen

Tz. 69 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Geld-Brief-Spannen sind aus Sicht des IASB nur für Finanzinstrumente und auf Märkten relevant, auf denen ein Intermediär (bspw. ein Broker) Käufer und Verkäufer zusammenführt (IFRS 13.BC165). Der Briefkurs repräsentiert hierbei den Verkaufspreis, den ein Marktteilnehmer auf dem relevanten Markt akzeptieren würde (Zugangspreis aus Unternehmenss...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Paketzu- bzw. -abschläge

Tz. 98 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Wird eine Gesamtheit einzelner Vermögenswerte bzw. einzelner Schulden veräußert, kann sich dies auf den Preis im relevanten Markt auswirken. Vor allem beim Verkauf von Finanzinstrumenten – wie zB einem größeren Aktienpaket – kann der Kurs auf einem engen Markt derart beeinflusst werden, dass der Verkäufer nur einen im Vergleich zur separaten V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Risiko der Nicht-Erfüllung einer Schuld

Tz. 138 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13.42 bestimmt, dass der beizulegende Zeitwert einer Schuld das Risiko der Nicht-Erfüllung ( non-performance risk ) berücksichtigen muss. Damit wird die Gefahr bezeichnet, dass der Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommt. Im Rahmen der Fair-Value-Bewertung wird dabei unterstellt, dass sich das Risi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Allgemeine Konzeption

Tz. 152 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Neben der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert gibt IFRS 13 auch spezielle Anhangangaben für die Fair-Value-Bewertung vor. Die Umsetzung dieser Regelungen führt im Vergleich zu den Vorschriften vor IFRS 13 zu einem deutlich gesteigerten Umfang an rechnungslegungsbezogenen Anhangangaben (vgl. Zwirner/Boecker, I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Hinweise zur Wahl der Bewertungsmethode

Tz. 62 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Wenn ein originärer Marktwert für das Bewertungsobjekt vorliegt, reicht idR die Anwendung einer Bewertungsmethode. Häufig ist indes nicht sofort ersichtlich, welche Bewertungsmethode die geeignetste ist. Sofern kein direkt beobachtbarer Marktpreis vorliegt und mehrere Bewertungsmethoden für eine Fair-Value-Ermittlung in Betracht kommen, die zu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Level-2-Inputparameter

Tz. 81 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Level-2-Inputparameter sind am Markt direkt oder indirekt beobachtbare Parameter, die nicht der ersten Ebene zugeordnet werden (IFRS 13.81) und somit nicht gänzlich ohne Anpassung in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes des Bewertungsobjektes einbezogen werden können. Inputfaktoren der zweiten Stufe sind erst dann zur Ermittlung des bei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Voraussetzungen für eine reduzierte Marktaktivität

Tz. 100 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld kann durch den Umstand beeinflusst werden, dass das Handelsvolumen oder die Handelsaktivität im Vergleich zum üblichen Marktgeschehen in deutlichem Umfang reduziert ist. Zur Identifikation eines reduzierten Handelsvolumens oder einer geringeren Handelsaktivität muss das bilanzi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung mittels eines aktivischen Surrogats

Tz. 127 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein beobachtbarer Preis für die Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld bzw. eines unternehmenseigenen Eigenkapitalinstrumentes als Passivum steht regelmäßig nicht zur Verfügung (zB wenn keine aktuellen Preise für die Emission eines Schuldscheines vorliegen). Falls genau diese Position jedoch von Dritten als Vermögenswert gehalten...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick und allgemeine Grundsätze

Tz. 44 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Zur Fair-Value-Bewertung kommen als Bewertungsansätze der Market Approach (marktpreisorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 53f.), der Income Approach (kapitalwertorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 54–59a) und der Cost Approach (kostenorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 60f.) in Frage (IFRS 13.62; IFRS 13.B5–B30). Welcher Bewertungsansatz letztendlich gewählt ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Hierarchisierung der Inputparameter der Bewertungsmethoden

Tz. 65 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13 legt einen besonderen Wert auf die Herkunft der Inputparameter für die zuvor skizzierten Bewertungsmethoden, weshalb die Möglichkeiten zur Ermittlung der Inputparameter ausführlich dargestellt und kategorisiert werden (vgl. Tz. 67–93a). Der Standardsetter unterscheidet im Wesentlichen zwischen relevanten beobachtbaren und nicht beobach...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Transaktion

Tz. 22 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Eine wesentliche Prämisse bei der Fair-Value-Bewertung ist die gewöhnliche Transaktion zwischen Marktteilnehmern, im Rahmen derer der Vermögenswert am Bewertungsstichtag (fiktiv) veräußert bzw. die Schuld übertragen wird. Im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion muss das Unternehmen die Möglichkeit haben, auf dem Markt für einen bestimmten Zei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Cost Approach

Tz. 60 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Beim Cost Approach wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe der aktuellen Wiederbeschaffungskosten ermittelt (IFRS 13.B8). Diese berücksichtigen aus Marktsicht, welcher Betrag bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Substituts mit gleicher Funktion, angepasst um den bis dato angefallenen Wertverlust, aufzuwenden wäre (IFRS 13.B9). Unter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Marktteilnehmer

Tz. 31 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Marktteilnehmer sind Käufer und Verkäufer auf dem Hauptmarkt bzw. vorteilhaftesten Markt. Der IASB verweist in seiner Definition des Marktteilnehmers auf den Sachverstand und die Vertragswilligkeit bzw. -fähigkeit der Kontrahenten sowie auf deren gegenseitige Unabhängigkeit (IFRS 13, Appendix A). Demnach müssen Tauschpartner über die Nutzenpot...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Beizulegender Zeitwert als Veräußerungspreis

Tz. 33 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der im Rahmen einer Veräußerung eines Vermögenswertes bzw. bei der Übertragung einer Schuld in einer gewöhnlichen Transaktion auf dem Hauptmarkt bzw. auf dem vorteilhaftesten Markt am Stichtag festgelegt würde. Hierbei ist der geforderte Stichtagsbezug stets streng auszulegen, sodass auch außergewöhnlic...mehr