Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Paketzu- bzw. -abschläge

Tz. 98 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Wird eine Gesamtheit einzelner Vermögenswerte bzw. einzelner Schulden veräußert, kann sich dies auf den Preis im relevanten Markt auswirken. Vor allem beim Verkauf von Finanzinstrumenten – wie zB einem größeren Aktienpaket – kann der Kurs auf einem engen Markt derart beeinflusst werden, dass der Verkäufer nur einen im Vergleich zur separaten V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Risiko der Nicht-Erfüllung einer Schuld

Tz. 138 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13.42 bestimmt, dass der beizulegende Zeitwert einer Schuld das Risiko der Nicht-Erfüllung ( non-performance risk ) berücksichtigen muss. Damit wird die Gefahr bezeichnet, dass der Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommt. Im Rahmen der Fair-Value-Bewertung wird dabei unterstellt, dass sich das Risi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Allgemeine Konzeption

Tz. 152 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Neben der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert gibt IFRS 13 auch spezielle Anhangangaben für die Fair-Value-Bewertung vor. Die Umsetzung dieser Regelungen führt im Vergleich zu den Vorschriften vor IFRS 13 zu einem deutlich gesteigerten Umfang an rechnungslegungsbezogenen Anhangangaben (vgl. Zwirner/Boecker, I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Hinweise zur Wahl der Bewertungsmethode

Tz. 62 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Wenn ein originärer Marktwert für das Bewertungsobjekt vorliegt, reicht idR die Anwendung einer Bewertungsmethode. Häufig ist indes nicht sofort ersichtlich, welche Bewertungsmethode die geeignetste ist. Sofern kein direkt beobachtbarer Marktpreis vorliegt und mehrere Bewertungsmethoden für eine Fair-Value-Ermittlung in Betracht kommen, die zu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Level-2-Inputparameter

Tz. 81 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Level-2-Inputparameter sind am Markt direkt oder indirekt beobachtbare Parameter, die nicht der ersten Ebene zugeordnet werden (IFRS 13.81) und somit nicht gänzlich ohne Anpassung in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes des Bewertungsobjektes einbezogen werden können. Inputfaktoren der zweiten Stufe sind erst dann zur Ermittlung des bei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Voraussetzungen für eine reduzierte Marktaktivität

Tz. 100 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld kann durch den Umstand beeinflusst werden, dass das Handelsvolumen oder die Handelsaktivität im Vergleich zum üblichen Marktgeschehen in deutlichem Umfang reduziert ist. Zur Identifikation eines reduzierten Handelsvolumens oder einer geringeren Handelsaktivität muss das bilanzi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung mittels eines aktivischen Surrogats

Tz. 127 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein beobachtbarer Preis für die Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld bzw. eines unternehmenseigenen Eigenkapitalinstrumentes als Passivum steht regelmäßig nicht zur Verfügung (zB wenn keine aktuellen Preise für die Emission eines Schuldscheines vorliegen). Falls genau diese Position jedoch von Dritten als Vermögenswert gehalten...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick und allgemeine Grundsätze

Tz. 44 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Zur Fair-Value-Bewertung kommen als Bewertungsansätze der Market Approach (marktpreisorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 53f.), der Income Approach (kapitalwertorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 54–59a) und der Cost Approach (kostenorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 60f.) in Frage (IFRS 13.62; IFRS 13.B5–B30). Welcher Bewertungsansatz letztendlich gewählt ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Hierarchisierung der Inputparameter der Bewertungsmethoden

Tz. 65 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13 legt einen besonderen Wert auf die Herkunft der Inputparameter für die zuvor skizzierten Bewertungsmethoden, weshalb die Möglichkeiten zur Ermittlung der Inputparameter ausführlich dargestellt und kategorisiert werden (vgl. Tz. 67–93a). Der Standardsetter unterscheidet im Wesentlichen zwischen relevanten beobachtbaren und nicht beobach...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Transaktion

Tz. 22 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Eine wesentliche Prämisse bei der Fair-Value-Bewertung ist die gewöhnliche Transaktion zwischen Marktteilnehmern, im Rahmen derer der Vermögenswert am Bewertungsstichtag (fiktiv) veräußert bzw. die Schuld übertragen wird. Im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion muss das Unternehmen die Möglichkeit haben, auf dem Markt für einen bestimmten Zei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Cost Approach

Tz. 60 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Beim Cost Approach wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe der aktuellen Wiederbeschaffungskosten ermittelt (IFRS 13.B8). Diese berücksichtigen aus Marktsicht, welcher Betrag bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Substituts mit gleicher Funktion, angepasst um den bis dato angefallenen Wertverlust, aufzuwenden wäre (IFRS 13.B9). Unter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Marktteilnehmer

Tz. 31 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Marktteilnehmer sind Käufer und Verkäufer auf dem Hauptmarkt bzw. vorteilhaftesten Markt. Der IASB verweist in seiner Definition des Marktteilnehmers auf den Sachverstand und die Vertragswilligkeit bzw. -fähigkeit der Kontrahenten sowie auf deren gegenseitige Unabhängigkeit (IFRS 13, Appendix A). Demnach müssen Tauschpartner über die Nutzenpot...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Beizulegender Zeitwert als Veräußerungspreis

Tz. 33 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der im Rahmen einer Veräußerung eines Vermögenswertes bzw. bei der Übertragung einer Schuld in einer gewöhnlichen Transaktion auf dem Hauptmarkt bzw. auf dem vorteilhaftesten Markt am Stichtag festgelegt würde. Hierbei ist der geforderte Stichtagsbezug stets streng auszulegen, sodass auch außergewöhnlic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Weiterführende Angaben

Tz. 182 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Durch die geänderten Angabepflichten va. bei Level-3-Bewertungen im Zuge der Implementierung von IFRS 13 ergeben sich insgesamt für viele zum beizulegenden Zeitwert bewertete Bilanzpositionen deutlich umfangreichere Anhangangaben (vgl. Jungius/Rüthers, KoR 2010, S. 102). Nichtsdestotrotz ist zu berücksichtigen, dass der IASB mit den dargestel...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zu- bzw. Abschläge aufgrund positionsspezifischer Charakteristika

Tz. 94 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das bilanzierende Unternehmen muss die Inputparameter grundsätzlich so bestimmen, dass diese im Einklang mit den spezifischen Charakteristika des jeweiligen Vermögenswertes bzw. der Schuld stehen, die Marktteilnehmer in die Preisfindung einfließen lassen würden (vgl. Tz. 18–21). Gemäß IFRS 13.69 sind hierfür teilweise Anpassungen in Form von Z...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Aufbau des Standards

Tz. 7 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13 ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden das Ziel und der Anwendungsbereich von IFRS 13 festgelegt (hierzu vgl. Tz. 1–6c). Anschließend wird der beizulegende Zeitwert als derjenige Preis definiert, der beim Verkauf eines Vermögenswertes bzw. bei der Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Herkunft beobachtbarer Inputparameter

Tz. 67 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Nach Meinung des IASB können beobachtbare Daten für Vermögenswerte und Schulden (auf der ersten und zweiten Ebene) an exchange markets, dealer markets, brokered markets oder principal-to-principal markets ermittelt werden (IFRS 13.68). Ein exchange market (Börse) ist ein Markt, an dem Schlusskurse verfügbar sind, die grundsätzlich den beizuleg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Level-3-Inputparameter

Tz. 87 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Level-3-Inputparameter sind solche Parameter, die nicht am Markt beobachtet und somit nicht in die erste oder zweite Stufe der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können. Diese Form von Inputparametern ist nachrangig anzuwenden, erlaubt jedoch – sofern die Marktaktivität zum Bewertungszeitpunkt niedrig oder gar nicht vorhanden ist – eine ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Identifikation einer nicht gewöhnlichen Transaktion

Tz. 102 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Identifikation einer in diesem Sinne nicht gewöhnlichen Transaktion ist va. dann schwierig, wenn ein reduziertes Handelsvolumen oder eine eingeschränkte Handelsaktivität für die zu bewertende Position vorliegt. Unter diesen Bedingungen ist es jedoch nicht angebracht, alle Transaktionen als nicht gewöhnlich zu charakterisieren, wie dies be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bewertung ohne Surrogat

Tz. 134 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Im Unterschied zu den oben beschriebenen Schulden bzw. unternehmenseigenen Eigenkapitalinstrumenten treten auch Fälle auf, in denen ein beobachtbarer Preis für die Übertragung der identischen oder ähnlichen Position nicht verfügbar ist und in denen diese Position auch nicht als korrespondierender Vermögenswert von Dritten gehalten wird. Aus de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Charakteristika von Vermögenswerten und Schulden

Tz. 18 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes sind sämtliche spezifischen Charakteristika eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld zu berücksichtigen, falls diese von beliebigen Marktteilnehmern in die Preisfindung am Bewertungsstichtag einbezogen werden (IFRS 13.11). Dies ist indes nicht so zu verstehen, dass auch unternehmensspezifische Bes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Das "Better Communication"-Projekt des IASB

1. Zielsetzung und Umfang des Projektes Tz. 18a Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ausgangspunkt dieses vom IASB initiierten Projektes war die Beobachtung, dass der Umfang der IFRS-Geschäftsberichte im Zeitablauf immer weiter gestiegen ist. Innerhalb einer Agenda Consultation des IASB in 2015 wurde hinsichtlich der Qualität der Geschäftsberichte nicht nur von Analystenseite kritisiert,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Regelwerk und Normenhierarchie

Tz. 1 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die IFRS-Rechnungslegung umfasst konzeptionell fünf Elemente: das Vorwort (Preface); das Rahmenkonzept (Conceptual Framework); die einzelnen Standards (IFRS/IAS); die Interpretationen (IFRIC/SIC); sowie die sog. Anwendungshilfen. Tz. 2 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das Vorwort (Preface) ist ein allgemeiner Einführungstext, der auf die Ziele und Aufgaben d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Achleitner, Accounting Standard Setting im weltweiten Aufbruch, Schw. Treuh. 1996, S. 265–276; Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., Freiburg 2003; Achleitner/Pejic, Des Abschlusses neue Kleider, DB 1996, S. 2037–2043; Achleitner/Behr/Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., München 2...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zielsetzung und Umfang des Projektes

Tz. 18a Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ausgangspunkt dieses vom IASB initiierten Projektes war die Beobachtung, dass der Umfang der IFRS-Geschäftsberichte im Zeitablauf immer weiter gestiegen ist. Innerhalb einer Agenda Consultation des IASB in 2015 wurde hinsichtlich der Qualität der Geschäftsberichte nicht nur von Analystenseite kritisiert, dass Struktur und Darstellung der Info...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Disclosure Initiative

Tz. 18b Stand: EL 38 – ET: 6/2019 In Bezug auf die Anhangangaben, wurde in der Vergangenheit häufig bemängelt, dass der Anhang zunehmend irrelevante Informationen enthält und überladen ist mit Detailangaben (disclosure overload). Als Treiber dieser Entwicklung werden stetig komplexere IFRS-Rechnungslegungsvorschriften und der zunehmende Umfang der dazugehörenden Offenlegungsv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ziel und Adressaten der Rechnungslegung nach IFRS

Tz. 30 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Zielsetzung der Rechnungslegung nach IFRS besteht in der Vermittlung von Informationen über die Bericht erstattende Einheit, die für gegenwärtige und potentielle Kapitalgeber bei Ressourcenallokationsentscheidungen nützlich sind (sog. Informationsfunktion). Unter den Ressourcenallokationsentscheidungen versteht das Conceptual Framework Ent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 147 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der Ansatz von Vermögenswerten (assets) und Schulden (liabilities) in der Bilanz erfordert die Auswahl eines Bewertungsmaßstabes. Der IASB sieht die Verwendung eines einzigen Bewertungsmaßstabes (single measurement approach) nicht als geeignet an, um in jedem Einzelfall die relevantesten Informationen bereitzustellen (CF.BC6.5–6.11). In den E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Relevanz

Tz. 42 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein IFRS-Abschluss hat nach dem Grundsatz der Relevanz nur entscheidungsrelevante Informationen zu enthalten. Informationen müssen relevant sein, um nützlich zu sein. Gemäß CF.2.7 gelten Informationen dann als relevant, wenn sie Vorhersagekraft und/oder Bestätigungskraft haben. Vorhersagekraft ist nach CF.2.8 immer dann gegeben, wenn sich eine...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Auswahl eines Bewertungsmaßstabes

Tz. 174 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Bei der Auswahl eines Bewertungsmaßstabes ist zu berücksichtigen, zu welchen Informationen die Bewertungsbasis in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung führt (CF.6.23). Der Bewertungsmaßstab ist nach CF.6.45 so zu wählen, dass die resultierenden Informationen für die Abschlussadressaten entscheidungsnützlich sind. Um dieses Ziel zu erreic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Fazit, Empfehlungen für wünschenswerte IFRS-Weiterentwicklungen und Ausblick

Tz. 121 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Vom heutigen Standpunkt aus lässt sich aus der Sicht des Finanzanalysten konstatieren, dass die IFRS im Vergleich zu lokalen Rechnungslegungssystemen – hierzu gehört auch unter Berücksichtigung der Qualitätsverbesserungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bspw. das deutsche HGB – einen wünschenswerten Zugewinn an Transparen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Primary Financial Statements

Tz. 18h Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das Teilprojekt "Primary Financial Statements" zielt darauf ab, Verbesserungen an Darstellungen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), des Other Comprehensive Income (OCI) und der Kapitalflussrechnung herbeizuführen. Da in den IFRS zB nur wenige Zwischensummen in der GuV vorgeschrieben werden, stellen die Abschlussersteller den Investoren ver...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Ansatzkriterien

Tz. 96 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities), welche die Definitionskriterien erfüllen, sind nur dann in der Bilanz zu erfassen, wenn ihr Ansatz den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen liefert, dh. (CF.5.7): relevante Informationen über die Vermögenswerte und Schulden und die korrespondierenden Aufwendungen und Erträg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vermögenswert

Tz. 70 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein Vermögenswert (asset) ist definiert als eine gegenwärtige ökonomische Ressource, die von dem bilanzierenden Unternehmen kontrolliert wird und aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert (CF.4.3). Eine ökonomische Ressource ist ein Recht, welches das Potential besitzt, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren (CF.4.4). Tz. 71 Stand: EL 38 – ET...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Bestandteile des IFRS-Abschlusses

Tz. 19 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Gem. IAS 1.10 besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss aus den folgenden Bestandteilen: Bilanz zum Abschlussstichtag; Gesamtergebnisrechnung für die Periode; Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode; Kapitalflussrechnung für die Periode; Anhang, der eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Allgemeine Anforderungen an die effektive Kommunikation von Informationen im IFRS-Abschluss

Tz. 178 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Im Conceptual Framework (2018) ist erstmals ein eigenes Kapitel zum Ausweis enthalten. Hierin erläutert der IASB grundsätzliche Leitlinien der effektiven Kommunikation von Informationen. Das Kapitel dient aufgrund seines allgemeinen Charakters noch stärker als die übrigen Regelungen des Conceptual Framework in erster Linie dem Standardsetzer ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Ackermann/Jäckle, Ratingverfahren aus Emittentensicht, BB 2006, S. 878–885; AICPA, Improving Business Reporting, A customer focus: Comprehensive Report of the Special Committee of Financial Reporting, New York 1994; Adolph/Schmidt/Schmidt, ED/2013/6 – Überarbeiteter Entwurf zur künftigen Abbildung von Leasingverhältnissen – Potenzielle Auswirkungen auf Kennzahlen der Financial...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / G. Kapitalerhaltungskonzepte

Tz. 195 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das Kapitel zu den Kapitalerhaltungskonzepten wurde unverändert aus dem Conceptual Framework (2010) übernommen. Eine Überarbeitung des Kapitels in der Zukunft ist jedoch nicht ausgeschlossen (vgl. CF.BC8.4). Der IASB unterscheidet im Conceptual Framework (2018) (CF.8.1–8.10) weiterhin zwischen dem finanzwirtschaftlichen Kapitalkonzept (financ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Pflichtangaben nach IFRS

Tz. 78 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Im Zusammenhang mit Anteilen an assoziierten Unternehmen oder an Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) sind nach IFRS 12.B12 grundsätzlich ua. die aggregierten Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erlöse, Gewinn und Verlust, sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis anzugeben. Diese Informationen können zur Beurteilung des wirtschaftlichen Ko...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Vollständigkeit

Tz. 50 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein Abschluss, der glaubwürdig über die Lage der Gesellschaft berichten soll, muss vollständig sein. Der Abschluss muss dazu alle Informationen sowie Beschreibungen und Erklärungen umfassen, die für den Adressaten notwendig sind, um den dargestellten Sachverhalt zu verstehen (CF.2.14). Unter Beachtung der Nebenbedingung der Kostenbegrenzung un...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Allgemeine Zwecke von Rechnungslegung

Tz. 25 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Rechnungslegung ist international durch viele theoretische Entwicklungen und nationale Besonderheiten geprägt und stetig weiterentwickelt worden (Küting/Hayn, in: HdR, 5. Aufl., Kap. 1, Tz. 101). Besonders die Zwecke der Rechnungslegung sind seit den Geburtsjahren der bilanztheoretischen Diskussion einem heftigen Philosophienstreit ausgese...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ertrag

Tz. 86 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Erträge (income) sind definiert als Erhöhung von Vermögenswerten (assets) oder Verminderung von Schulden (liabilities), die nicht aus Einzahlungen der Gesellschafter resultieren (CF.4.68). Wenngleich Erträge als Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden definiert sind, stuft der IASB Informationen über Erträge nicht als weniger wichtig ei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Behandlung von Regelungslücken

Tz. 13 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Obwohl die IFRS grundsätzlich eine hohe Regelungsdichte aufweisen, gibt es spezielle Sachverhalte, deren bilanzielle Abbildung nicht oder nicht vollständig geregelt ist (vgl. Baetge/Zülch, in: HdJ, Abt. I/2, Tz. 186–189). In solch einem Fall liegt eine Regelungslücke vor. Sofern diese noch nicht durch eine Interpretation des IFRS IC (bzw. SIC)...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Aufwand

Tz. 91 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Aufwendungen (expenses) sind definiert als Verminderung von Vermögenswerten (assets) oder Erhöhung von Schulden (liabilities), die nicht aus Auszahlungen an die Gesellschafter resultieren (CF.4.69). Wenngleich Aufwendungen als Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden definiert sind, stuft der IASB Informationen über Aufwendungen nicht al...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verständlichkeit

Tz. 63 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der IFRS-Abschluss ist so aufzubereiten, dass die vermittelten Informationen für fachlich versierte Adressaten verständlich sind. Dazu sind klare und präzise Systematisierungen sowie Darstellungen erforderlich (CF.2.34–2.36). Dabei wird unterstellt, dass die Adressaten des IFRS-Abschlusses über angemessene Wirtschafts- und Rechnungslegungskenn...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Pflichtangaben nach IFRS

Tz. 96 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Mit der Veröffentlichung eines überarbeiteten IAS 19 im Juni 2011 hat der IASB als wesentliche Neuerung insbesondere das Methodenwahlrecht zur Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten abgeschafft. Seitdem ist nur noch eine sofortige erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital erlaubt (IAS 19.120 (c) und 127 (a)). Der sog....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 125 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Bewertungsregeln, die nach dem deutschen Bilanzverständnis als allgemeine Bewertungsgrundsätze zu bezeichnen sind, werden in dem Normensystem des IASB nicht geschlossen abgehandelt. Sie werden teils im Conceptual Framework und teils in IAS 1 dargestellt (Grundsatz der Periodenabgrenzung; Grundsatz der Unternehmensfortführung; Grundsatz de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Nebenbedingung

Tz. 65 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Nach CF.2.39 ist bei jedem IFRS-Abschluss die Nebenbedingung der Kostenbegrenzung zu beachten, dh. der Informationsnutzen für die Adressaten und die Informationskosten müssen gegeneinander abgewogen werden. Das bilanzierende Unternehmen hat bei der Erstellung eines IFRS-Abschlusses zu prüfen, ob der durch die Bereitstellung der Informationen e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Neutralität

Tz. 55 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Zur glaubwürdigen Berichterstattung muss der Abschluss neutral, dh. frei von verzerrenden Einflüssen sein (CF.2.15). Neutral ist ein Abschluss nicht, wenn der Abschlussersteller Informationen so darstellt, dass der Beurteiler gezielt zu einem bestimmten Ergebnis kommen muss. Mithin darf der Abschlussersteller dem IFRS-Abschluss keine einseitig...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Eigenkapital

Tz. 82 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das Eigenkapital (equity) ist im Conceptual Framework nur sehr allgemein definiert. Es ergibt sich nach CF.4.63 als Residualgröße, die nach der Verrechnung von Vermögenswerten (assets) und Schulden (liabilities) eines Unternehmens verbleibt. Eigenkapitalansprüche sind somit Ansprüche gegen das Unternehmen, die nicht die Definition einer Schuld...mehr