Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung von Standards und Interpretationen (Due Process)

1. Entwicklungsprozess im Überblick Tz. 80 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Sollen die International Financial Reporting Standards (IFRS) international bei Anwendern und Adressaten akzeptiert werden, muss die Normenentwicklung auf eine breite Basis der Mitsprache- und Einwirkungsmöglichkeiten sämtlicher, an Rechnungslegungsfragen interessierter Personen und Organisationen gestellt w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Einzelschritte bei der Entwicklung von Standards

a. Projektvorbereitung Tz. 85 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Das "Preface to International Financial Reporting Standards" des Jahres 2018 sieht insgesamt elf Teilschritte für den internationalen Normenentwicklungsprozess vor, die jedoch nicht notwendigerweise alle einzuhalten sind. Im Rahmen der Projektvorbereitung sind grundsätzlich die folgenden beiden Schritte zu beachten (vgl....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 120 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Haltung der EU-Kommission zu den Verlautbarungen des IASB und seiner Vorgängerorganisation unterlag über die Zeit betrachtet einem interessanten Wandel. Während die Kommission der Vereinbarkeit der – damals so bezeichneten – IAS und EG-Bilanzierungsrichtlinien lange Zeit kritisch, später dann nur noch beobachtend gegenüberstand, entschied...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anerkennung der IFRS-Vorschriften (Endorsement)

1. Anerkennung durch die IOSCO Tz. 114 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Es ist das Ziel des IASB, dass die nach seinen Verlautbarungen aufgestellten Abschlüsse weltweit für eine Börsenzulassung anerkannt werden. Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) wurde bereits im Jahre 1974 als internationaler Zusammenschluss der einzelstaatlichen Börsenaufsichten gegrü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Anerkennung durch die EU – Historie und Status

a. Überblick Tz. 120 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Haltung der EU-Kommission zu den Verlautbarungen des IASB und seiner Vorgängerorganisation unterlag über die Zeit betrachtet einem interessanten Wandel. Während die Kommission der Vereinbarkeit der – damals so bezeichneten – IAS und EG-Bilanzierungsrichtlinien lange Zeit kritisch, später dann nur noch beobachtend gegenüberstan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verabschiedung und Veröffentlichung des IFRS einschließlich Post-implementation Review

Tz. 91 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach einer weiteren eingehenden Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Exposure Draft sowie ggf. nach dem Abhalten von öffentlichen Anhörungen und der Durchführung von Anwendungstests (field tests) veröffentlicht der Board einen endgültigen IFRS, sofern diesem wiederum neun Board-Mitglieder (bzw. acht Board-Mitglieder, falls das Gremium...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Passive Haltung der EU hinsichtlich der Harmonisierung

Tz. 121 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Um den nach der Verabschiedung und nationalen Umsetzung der 4., 7. und 8. EG-Richtlinie erreichten Stand der Harmonisierung nicht zu gefährden, hatte die Europäische Kommission lange Zeit von einer Weiterentwicklung der Richtlinien oder der Erarbeitung eigener Standards zur Abdeckung von Zweifelsfragen und Regelungslücken Abstand genommen. D...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Änderung der EU-Rechnungslegungsstrategie

Tz. 125 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Im November 1995 entschloss sich die Europäische Kommission zu einer bemerkenswerten Änderung ihrer bisherigen Strategie. Fortan sollte das seinerzeitige IASC durch forcierte Mitarbeit der EU-Kommission in den Gremien aktiv unterstützt werden. Die Mitarbeit erfolgte auf Basis der unveränderten Bilanzrichtlinien. Ausgehend von der grundsätzli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013. Änderungen der Zyklen 2010–2012, 2011–2013 und ED/2013, PiR 2014, S. 99–107; Ballwieser/Küting/Schildbach, ­Fair value – erstrebenswerter Wertansatz im Rahmen einer Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung?, BFuP 2004, S. 529–549; Bäthe-Guski/Debus/Eberhardt/Kuhn, Besonderheiten bei der Fair-Value-Er...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 205 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der IASB führte den Post-Implementation Review zu IFRS 13 zwischen 2016 und 2018 durch (vgl. Tz. 3). Hierbei kam der IASB letztendlich zu dem Schluss, dass IFRS 13 im Wesentlich zu den intendierten Bilanzierungsresultaten führt (vgl. Tz. 4). Der IASB entschied sich nach Auswertung der Erkenntnisse des Post-Implementation Review dazu, keine we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung und Weiterentwicklung von IFRS 13

Tz. 1 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13 definiert den Begriff des beizulegenden Zeitwertes und regelt dessen Ermittlung sowie die diesbezüglich geforderten Angabe- und Erläuterungspflichten (IFRS 13.1). Die vor IFRS 13 geltenden Vorschriften zum beizulegenden Zeitwert waren aufgrund der fragmentarischen, wenig systematischen und va. zeitversetzten Standardentwicklung über ein...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Grundsätze

Tz. 122 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Basierend auf der Marktwertkonzeption und des damit verbundenen Verkaufspreises stellt IFRS 13 bei der Fair-Value-Ermittlung von Schulden auf den Transaktionsansatz ( transfer approach ) ab. Als Anwendungsfälle sind hierbei bspw. Fair-Value-Bewertungen für finanzielle Verbindlichkeiten nach IFRS 9 und Bewertungen im Zuge eines Unternehmenszusam...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Level-1-Inputparameter

Tz. 72 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Level-1-Inputparameter sind quotierte, dh. beobachtbare und nicht modifizierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden (IFRS 13.76). Derartige Preise werden vom IASB als verlässlichste Indikation des beizulegenden Zeitwertes erachtet (IFRS 13.77; IFRS 13.BC168; vgl. hierzu insgesamt kritisch Homfeldt, PiR 2014, S....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Bewertung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Tz. 111 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende nichtfinanzielle Vermögenswerte, wie zB Renditeimmobilien oder Sachanlagen, sind nach dem Konzept des highest and best use mit ihrem höchsten und besten Nutzen aus Marktsicht zu bewerten (IFRS 13.27). Bei der Wertermittlung ist zu berücksichtigen, was physisch möglich (bspw. in Bezug auf den Standort od...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Auf Nettobasis gesteuerte Portfolios

Tz. 144 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein Unternehmen, das ein Portfolio aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden hält, ist sowohl Marktrisiken (dh. Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken, die Schwankungen der künftigen Cashflows des betrachteten Instrumentes bzw. dessen beizulegenden Zeitwertes verursachen (definiert in IFRS 7)) als auch Kreditrisiken der j...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben für alle Bewertungsobjekte mit Level-2- oder Level-3-Bewertungen

Tz. 164 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Gemäß IFRS 13.93 (d) sind für alle Fair-Value-Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene die Bewertungsmethoden und die entsprechenden Parameter zu beschreiben. Darüber hinaus ist anzugeben und zu begründen, wenn die Bewertungsmethode gewechselt wurde. Tz. 165 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Des Weiteren müssen Unternehmen gemäß IFRS 13.93 (d) für si...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Income Approach

Tz. 54 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert kann auch mit Hilfe des Income Approach bestimmt werden. Hierbei werden Barwerte anhand aktueller Markterwartungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung, bspw. der Cashflows oder der Einnahmen und Ausgaben, ermittelt (IFRS 13.B10). Als ein regelmäßiger Anwendungsfall des Income Approach ist bspw. die Forderungsbewert...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beizulegender Zeitwert

Tz. 14 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert ist definiert als derjenige Preis, der bei der Veräußerung eines Vermögenswertes bzw. bei der Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag gezahlt würde (IFRS 13.9). Es wird demnach bewusst auf einen beobachtbaren Preis am Markt und nicht zwangsläufi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Sofern ein Standard in den IFRS eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verlangt oder erlaubt, ist IFRS 13 einschlägig (IFRS 13.5; IFRS 13.BC25; kritisch zur Verankerung der Anwendung einer Fair-Value-Bewertung in den Einzelstandards vgl. Gutsche, IRZ 2015, S. 108). IFRS 13 ist ebenso bei Wertmaßstäben anzuwenden, die auf dem beizulegenden Ze...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Geld-Brief-Spannen

Tz. 69 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Geld-Brief-Spannen sind aus Sicht des IASB nur für Finanzinstrumente und auf Märkten relevant, auf denen ein Intermediär (bspw. ein Broker) Käufer und Verkäufer zusammenführt (IFRS 13.BC165). Der Briefkurs repräsentiert hierbei den Verkaufspreis, den ein Marktteilnehmer auf dem relevanten Markt akzeptieren würde (Zugangspreis aus Unternehmenss...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Paketzu- bzw. -abschläge

Tz. 98 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Wird eine Gesamtheit einzelner Vermögenswerte bzw. einzelner Schulden veräußert, kann sich dies auf den Preis im relevanten Markt auswirken. Vor allem beim Verkauf von Finanzinstrumenten – wie zB einem größeren Aktienpaket – kann der Kurs auf einem engen Markt derart beeinflusst werden, dass der Verkäufer nur einen im Vergleich zur separaten V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Risiko der Nicht-Erfüllung einer Schuld

Tz. 138 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13.42 bestimmt, dass der beizulegende Zeitwert einer Schuld das Risiko der Nicht-Erfüllung ( non-performance risk ) berücksichtigen muss. Damit wird die Gefahr bezeichnet, dass der Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommt. Im Rahmen der Fair-Value-Bewertung wird dabei unterstellt, dass sich das Risi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Allgemeine Konzeption

Tz. 152 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Neben der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert gibt IFRS 13 auch spezielle Anhangangaben für die Fair-Value-Bewertung vor. Die Umsetzung dieser Regelungen führt im Vergleich zu den Vorschriften vor IFRS 13 zu einem deutlich gesteigerten Umfang an rechnungslegungsbezogenen Anhangangaben (vgl. Zwirner/Boecker, I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Hinweise zur Wahl der Bewertungsmethode

Tz. 62 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Wenn ein originärer Marktwert für das Bewertungsobjekt vorliegt, reicht idR die Anwendung einer Bewertungsmethode. Häufig ist indes nicht sofort ersichtlich, welche Bewertungsmethode die geeignetste ist. Sofern kein direkt beobachtbarer Marktpreis vorliegt und mehrere Bewertungsmethoden für eine Fair-Value-Ermittlung in Betracht kommen, die zu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Level-2-Inputparameter

Tz. 81 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Level-2-Inputparameter sind am Markt direkt oder indirekt beobachtbare Parameter, die nicht der ersten Ebene zugeordnet werden (IFRS 13.81) und somit nicht gänzlich ohne Anpassung in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes des Bewertungsobjektes einbezogen werden können. Inputfaktoren der zweiten Stufe sind erst dann zur Ermittlung des bei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Voraussetzungen für eine reduzierte Marktaktivität

Tz. 100 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld kann durch den Umstand beeinflusst werden, dass das Handelsvolumen oder die Handelsaktivität im Vergleich zum üblichen Marktgeschehen in deutlichem Umfang reduziert ist. Zur Identifikation eines reduzierten Handelsvolumens oder einer geringeren Handelsaktivität muss das bilanzi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung mittels eines aktivischen Surrogats

Tz. 127 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein beobachtbarer Preis für die Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld bzw. eines unternehmenseigenen Eigenkapitalinstrumentes als Passivum steht regelmäßig nicht zur Verfügung (zB wenn keine aktuellen Preise für die Emission eines Schuldscheines vorliegen). Falls genau diese Position jedoch von Dritten als Vermögenswert gehalten...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick und allgemeine Grundsätze

Tz. 44 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Zur Fair-Value-Bewertung kommen als Bewertungsansätze der Market Approach (marktpreisorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 53f.), der Income Approach (kapitalwertorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 54–59a) und der Cost Approach (kostenorientierte Ansätze) (vgl. Tz. 60f.) in Frage (IFRS 13.62; IFRS 13.B5–B30). Welcher Bewertungsansatz letztendlich gewählt ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Hierarchisierung der Inputparameter der Bewertungsmethoden

Tz. 65 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13 legt einen besonderen Wert auf die Herkunft der Inputparameter für die zuvor skizzierten Bewertungsmethoden, weshalb die Möglichkeiten zur Ermittlung der Inputparameter ausführlich dargestellt und kategorisiert werden (vgl. Tz. 67–93a). Der Standardsetter unterscheidet im Wesentlichen zwischen relevanten beobachtbaren und nicht beobach...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Transaktion

Tz. 22 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Eine wesentliche Prämisse bei der Fair-Value-Bewertung ist die gewöhnliche Transaktion zwischen Marktteilnehmern, im Rahmen derer der Vermögenswert am Bewertungsstichtag (fiktiv) veräußert bzw. die Schuld übertragen wird. Im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion muss das Unternehmen die Möglichkeit haben, auf dem Markt für einen bestimmten Zei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Cost Approach

Tz. 60 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Beim Cost Approach wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe der aktuellen Wiederbeschaffungskosten ermittelt (IFRS 13.B8). Diese berücksichtigen aus Marktsicht, welcher Betrag bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Substituts mit gleicher Funktion, angepasst um den bis dato angefallenen Wertverlust, aufzuwenden wäre (IFRS 13.B9). Unter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Marktteilnehmer

Tz. 31 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Marktteilnehmer sind Käufer und Verkäufer auf dem Hauptmarkt bzw. vorteilhaftesten Markt. Der IASB verweist in seiner Definition des Marktteilnehmers auf den Sachverstand und die Vertragswilligkeit bzw. -fähigkeit der Kontrahenten sowie auf deren gegenseitige Unabhängigkeit (IFRS 13, Appendix A). Demnach müssen Tauschpartner über die Nutzenpot...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Beizulegender Zeitwert als Veräußerungspreis

Tz. 33 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der im Rahmen einer Veräußerung eines Vermögenswertes bzw. bei der Übertragung einer Schuld in einer gewöhnlichen Transaktion auf dem Hauptmarkt bzw. auf dem vorteilhaftesten Markt am Stichtag festgelegt würde. Hierbei ist der geforderte Stichtagsbezug stets streng auszulegen, sodass auch außergewöhnlic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Weiterführende Angaben

Tz. 182 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Durch die geänderten Angabepflichten va. bei Level-3-Bewertungen im Zuge der Implementierung von IFRS 13 ergeben sich insgesamt für viele zum beizulegenden Zeitwert bewertete Bilanzpositionen deutlich umfangreichere Anhangangaben (vgl. Jungius/Rüthers, KoR 2010, S. 102). Nichtsdestotrotz ist zu berücksichtigen, dass der IASB mit den dargestel...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zu- bzw. Abschläge aufgrund positionsspezifischer Charakteristika

Tz. 94 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das bilanzierende Unternehmen muss die Inputparameter grundsätzlich so bestimmen, dass diese im Einklang mit den spezifischen Charakteristika des jeweiligen Vermögenswertes bzw. der Schuld stehen, die Marktteilnehmer in die Preisfindung einfließen lassen würden (vgl. Tz. 18–21). Gemäß IFRS 13.69 sind hierfür teilweise Anpassungen in Form von Z...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Aufbau des Standards

Tz. 7 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IFRS 13 ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden das Ziel und der Anwendungsbereich von IFRS 13 festgelegt (hierzu vgl. Tz. 1–6c). Anschließend wird der beizulegende Zeitwert als derjenige Preis definiert, der beim Verkauf eines Vermögenswertes bzw. bei der Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Herkunft beobachtbarer Inputparameter

Tz. 67 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Nach Meinung des IASB können beobachtbare Daten für Vermögenswerte und Schulden (auf der ersten und zweiten Ebene) an exchange markets, dealer markets, brokered markets oder principal-to-principal markets ermittelt werden (IFRS 13.68). Ein exchange market (Börse) ist ein Markt, an dem Schlusskurse verfügbar sind, die grundsätzlich den beizuleg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Level-3-Inputparameter

Tz. 87 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Level-3-Inputparameter sind solche Parameter, die nicht am Markt beobachtet und somit nicht in die erste oder zweite Stufe der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können. Diese Form von Inputparametern ist nachrangig anzuwenden, erlaubt jedoch – sofern die Marktaktivität zum Bewertungszeitpunkt niedrig oder gar nicht vorhanden ist – eine ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Identifikation einer nicht gewöhnlichen Transaktion

Tz. 102 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Identifikation einer in diesem Sinne nicht gewöhnlichen Transaktion ist va. dann schwierig, wenn ein reduziertes Handelsvolumen oder eine eingeschränkte Handelsaktivität für die zu bewertende Position vorliegt. Unter diesen Bedingungen ist es jedoch nicht angebracht, alle Transaktionen als nicht gewöhnlich zu charakterisieren, wie dies be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bewertung ohne Surrogat

Tz. 134 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Im Unterschied zu den oben beschriebenen Schulden bzw. unternehmenseigenen Eigenkapitalinstrumenten treten auch Fälle auf, in denen ein beobachtbarer Preis für die Übertragung der identischen oder ähnlichen Position nicht verfügbar ist und in denen diese Position auch nicht als korrespondierender Vermögenswert von Dritten gehalten wird. Aus de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Charakteristika von Vermögenswerten und Schulden

Tz. 18 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes sind sämtliche spezifischen Charakteristika eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld zu berücksichtigen, falls diese von beliebigen Marktteilnehmern in die Preisfindung am Bewertungsstichtag einbezogen werden (IFRS 13.11). Dies ist indes nicht so zu verstehen, dass auch unternehmensspezifische Bes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Das "Better Communication"-Projekt des IASB

1. Zielsetzung und Umfang des Projektes Tz. 18a Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ausgangspunkt dieses vom IASB initiierten Projektes war die Beobachtung, dass der Umfang der IFRS-Geschäftsberichte im Zeitablauf immer weiter gestiegen ist. Innerhalb einer Agenda Consultation des IASB in 2015 wurde hinsichtlich der Qualität der Geschäftsberichte nicht nur von Analystenseite kritisiert,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Regelwerk und Normenhierarchie

Tz. 1 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die IFRS-Rechnungslegung umfasst konzeptionell fünf Elemente: das Vorwort (Preface); das Rahmenkonzept (Conceptual Framework); die einzelnen Standards (IFRS/IAS); die Interpretationen (IFRIC/SIC); sowie die sog. Anwendungshilfen. Tz. 2 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das Vorwort (Preface) ist ein allgemeiner Einführungstext, der auf die Ziele und Aufgaben d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Achleitner, Accounting Standard Setting im weltweiten Aufbruch, Schw. Treuh. 1996, S. 265–276; Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., Freiburg 2003; Achleitner/Pejic, Des Abschlusses neue Kleider, DB 1996, S. 2037–2043; Achleitner/Behr/Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., München 2...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zielsetzung und Umfang des Projektes

Tz. 18a Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ausgangspunkt dieses vom IASB initiierten Projektes war die Beobachtung, dass der Umfang der IFRS-Geschäftsberichte im Zeitablauf immer weiter gestiegen ist. Innerhalb einer Agenda Consultation des IASB in 2015 wurde hinsichtlich der Qualität der Geschäftsberichte nicht nur von Analystenseite kritisiert, dass Struktur und Darstellung der Info...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Disclosure Initiative

Tz. 18b Stand: EL 38 – ET: 6/2019 In Bezug auf die Anhangangaben, wurde in der Vergangenheit häufig bemängelt, dass der Anhang zunehmend irrelevante Informationen enthält und überladen ist mit Detailangaben (disclosure overload). Als Treiber dieser Entwicklung werden stetig komplexere IFRS-Rechnungslegungsvorschriften und der zunehmende Umfang der dazugehörenden Offenlegungsv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ziel und Adressaten der Rechnungslegung nach IFRS

Tz. 30 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Zielsetzung der Rechnungslegung nach IFRS besteht in der Vermittlung von Informationen über die Bericht erstattende Einheit, die für gegenwärtige und potentielle Kapitalgeber bei Ressourcenallokationsentscheidungen nützlich sind (sog. Informationsfunktion). Unter den Ressourcenallokationsentscheidungen versteht das Conceptual Framework Ent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 147 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der Ansatz von Vermögenswerten (assets) und Schulden (liabilities) in der Bilanz erfordert die Auswahl eines Bewertungsmaßstabes. Der IASB sieht die Verwendung eines einzigen Bewertungsmaßstabes (single measurement approach) nicht als geeignet an, um in jedem Einzelfall die relevantesten Informationen bereitzustellen (CF.BC6.5–6.11). In den E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Relevanz

Tz. 42 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Ein IFRS-Abschluss hat nach dem Grundsatz der Relevanz nur entscheidungsrelevante Informationen zu enthalten. Informationen müssen relevant sein, um nützlich zu sein. Gemäß CF.2.7 gelten Informationen dann als relevant, wenn sie Vorhersagekraft und/oder Bestätigungskraft haben. Vorhersagekraft ist nach CF.2.8 immer dann gegeben, wenn sich eine...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Auswahl eines Bewertungsmaßstabes

Tz. 174 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Bei der Auswahl eines Bewertungsmaßstabes ist zu berücksichtigen, zu welchen Informationen die Bewertungsbasis in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung führt (CF.6.23). Der Bewertungsmaßstab ist nach CF.6.45 so zu wählen, dass die resultierenden Informationen für die Abschlussadressaten entscheidungsnützlich sind. Um dieses Ziel zu erreic...mehr