Fachbeiträge & Kommentare zu Informationsaustausch

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.3 Berichtswesen

Für diverse Berichterstattungen ist das Einreichen von Verbrauchsdaten (meist Energieverbrauchsdaten, Wassermengen sowie Müllmengen) erforderlich. Im Rahmen eines jährlichen "Carbon Accountings", der Messung der operativen und jährlichen CO2- Emissionen des Immobilienbestands, werden vermieterseitige, aber auch mieterseitige Verbrauchsdaten erhoben und in CO2-Emissionen umge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 19.1 Gewerbemietvertrag

Im Folgenden wird ein grüner Mietvertrag mit verpflichtenden Bestandteilen sowie Bemühungsklauseln für Gewerbemietverträge präsentiert. Diese orientieren sich an den in Kap. 2 bis 17 präsentierten Vorschlägen zur Umsetzung einer Green-Lease-Strategie. Die hier aufgeführten Formulierungsbeispiele müssen vor Anwendung individuell hinsichtlich der Vermieter- und Mieterbedürfnis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 8.2 Geographisch begrenzter Anwendungsbereich

Der Substanztest ist ausschließlich für EU-/EWR-Gesellschaften möglich.[1], Ergänzend gilt die Einschränkung des § 8 Abs. 4 AStG, wonach der Motivtest auch im Hinblick auf ausländische Gesellschaften deren Sitz- oder Geschäftsleitungsstaat im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine besteuerungsrelevanten Auskünfte erteilt. Aufgrund der EU-Amtshilferichtlin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Richtlinienvorschlag zur Änderung der Zusammenarbeitsrichtlinie

Die Kommission hatte am 8.12.2022 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vorgelegt (EU-UStB 2023, 167). Das größte Problem, das mit der Initiative behoben werden soll, besteht darin, dass den Steuerbehörden keine Informationen zur Überwachung von mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit

Rz. 42 Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Kosten des gerichtlichen Vorgehens Hierzu erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung. Zur groben Orientie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & 1. Wegen des besonderen Aufwands (siehe Anliegerbeiträge I – Erläuterungen Nr. 3, Rdn 39>) wird es zumindest bei Streitwerten von nicht mehr als 9.000 EUR und bei Vertretung von nur einem einzelnen Anlieger für eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dies sollte gleich zu Beginn mit den Mandanten geklärt werden. Ferner soll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / b) Steuerabzug auf Kapitalerträge von beschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Organisationen (§ 32 Abs. 6 KStG-E)

Mit dem neu geschaffenen § 32 Abs. 6 KStG-E soll die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für ausländische, in EU- und EWR-Staaten ansässige, gemeinnützige Organisationen auch im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung nachvollzogen werden. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit soll auch gemeinnützigen Drittstaaten-Organisationen ein Erstattungsanspruch gewährt werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Usbekistan

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Usbekistan (Hauptstadt: Taschkent; Amtssprache: Usbekisch, regional auch Karakalpakisch, eng verwandt mit Kasachisch) ist ein zentralasiatischer Binnenstaat. Usbekistan grenzt im Westen, Norden und Nordwesten an > Kasachstan, im Osten an > Kirgisistan und > Tadschikistan, im Süden an > Afghanistan und im Südwesten an > Turkmenist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ungarn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien. Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zypern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Zypern (Hauptstadt: Nikosia, Amtssprachen: Griechisch und Türkisch) ist ein Insel-Staat im östlichen Mittelmeer. 1974 wurde der nordöstliche Teil Zypern von der > Türkei besetzt, um einen Anschluss Zyperns an > Griechenland zu verhindern. 1983 wurde dort die Türkische Republik Zypern als selbständiger Staat ausgerufen, was durch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Uruguay

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Östlich des Uruguay (Hauptstadt: Montevideo; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Südamerika. Uruguay grenzt im Westen an > Argentinien, im Norden und Nordosten an > Brasilien, im Osten und Süden an den Atlantik bzw den Mündungstrichter des Rio de la Plata. Seit dem VZ 2012 gilt das DBA vom 09.03.2010 mit Zustimmungsgesetz vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Öffentliche Zustellung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer öffentlichen Zustellung wird im Bundesanzeiger oder einer anderen Stelle, die von der Behörde dafür bestimmt worden ist, eine Benachrichtigung veröffentlicht, die den Empfänger darüber informiert, dass ein bestimmtes Dokument zugestellt wird, das den Lauf von Fristen in Gang setzen kann und wo er dieses Dokument einsehen kann. Das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Empfangsarbeitsplätze plane... / 6.3 Für Informationsaustausch sorgen

Viele kleinere und größere Probleme, die den Betrieb in einem Empfangsbereich erheblich belasten, können ohne große Intervention und aufwändige Maßnahmen durch intensiveren Austausch der Beschäftigten untereinander positiv beeinflusst werden. Dienstbesprechungen unter kompetenter Leitung können dazu beitragen, dass Erfahrungen aufgegriffen und bei Entscheidungen berücksichti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in einem anderen Mitgliedstaat (Abs. 2)

Rz. 3 In § 19a Abs. 2 EUAHiG ist der umgekehrte Fall von Abs. 1 im Falle einer Datenschutzverletzung in einem anderen Mitgliedstaat geregelt. Erlangt das BZSt durch die Europäische Kommission Kenntnis von der Datenschutzverletzung in einem anderen Mitgliedstaat, so entscheidet es nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es diesen vom Informationsaustausch ausschließen will. Die Folg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6a EUAHiG wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] und dient der Umsetzung des Art. 5a Abs. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie. Damit die Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Inland (Abs. 1)

Rz. 2 Mit § 19a Abs. 1 EUAHiG wird das BZSt als zentrales Verbindungsbüro im Falle einer Datenschutzverletzung verpflichtet, die Europäische Kommission darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese setzt wiederum die anderen Mitgliedstaaten davon in Kenntnis, die ihrerseits den Informationsaustausch aussetzen können, bis die Datenschutzverletzung behoben ist.[1] Auf ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Voraussichtliche Erheblichkeit (Abs. 1)

Rz. 2 § 6a Abs. 1 EUAHiG definiert den Begriff der voraussichtlichen Erheblichkeit für eingehende Amtshilfeersuchen von anderen Mitgliedstaaten nach § 4 EUAHiG bzw. für ausgehende Ersuchen an andere Mitgliedstaaten nach § 6 EUAHiG. Demnach muss die ersuchende Behörde im Zeitpunkt des Ersuchens der Auffassung sein, dass unter Berücksichtigung des jeweiligen nationalen Rechts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Feststellung eines mobbingspezifischen Systemzusammenhangs

Rz. 1216 Die Begründung des Mobbingvorwurfs d.h. der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch fortgesetztes Verhalten, erfordert nach der Rspr. des BAG (v. 15.1.1997, NZA 1997, 781) das Bestehen eines systematischen Zusammenhanges zwischen den einzelnen Verhaltenselementen. Der systematische Zusammenhang erfordert zur Abgrenzung ggü. vereinzelt gebliebenen und lediglich isolier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 5.3 Was kann getan werden?

Angst und Neid sind normale menschliche Emotionen sind, die nicht immer vermieden werden können. Es muss ein konstruktiver Umgang mit ihnen gefunden werden, der gesundheitsfördernd und motivationssteigernd ist. Durch konkrete Maßnahmen und eine positive Unternehmenskultur kann ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, in dem Mitarbeiter frei von übertriebener Angst und Neid arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Anwendungsregeln für automatischen Informationsaustausch (Abs. 2 bis 5)

Rz. 3 § 21 Abs. 2 und 3 EUAHiG regeln den Beginn des automatischen Informationsaustauschs betreffend Finanzkonten nach dem FKAustG und grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung. Während beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen am 31.12.2015 bestehenden und ab dem 1.1.2016 neu eröffneten Konten u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Frist für den Informationsaustausch (Abs. 2)

Rz. 3a Der automatische Austausch von Informationen über nach dem 31.12.2016 erteilte grenzüberschreitende Vorbescheide und nach dem 31.12.2016 erteilte, getroffene, geänderte oder erneuerte Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung i. S. von § 7 Abs. 3 EUAHiG hat nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 EUAHiG unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch bis zum 31. März des Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Übermittlungspflicht (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EUAHiG sind sowohl statistische Daten als auch materielle Bewertungen der Wirksamkeit an die Europäische Kommission zu übermitteln. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EUAHiG setzt Art. 23 Abs. 2 bis 4 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Übermittelt werden neben statistischen Daten Bewertungen über die Wirksamkeit des automatischen Informationsaustausc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung über Rückmeldungen in § 16 Abs. 1 u. 2 EUAHiG wird Art. 14 der Amtshilferichtlinie umgesetzt. Die Rückmeldungen über die Verwendung der übermittelten Daten ist für die Entwicklung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, insbesondere der Finanzbehörden in den Mitgliedstaaten, förderlich. Sie helfen bei der Verbesserung des künftigen Informationsaust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden in § 20 EUAHiG Vorgaben zur jährlichen Übermittlung von statistischen Daten an die Kommission zum Umfang des automatischen Informationsaustauschs nach den Art. 8 und 8a der Amtshilferichtlinie getroffen. Neu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Anwendungsregel für Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Abs. 6)

Rz. 5 § 21 Abs. 6 EUAHiG bestimmt, dass der automatische Informationsaustausch der in § 12 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes genannten Informationen ab dem 1.1.2023 erfolgt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Frist zur Erteilung der Information

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass das zentrale Verbindungsbüro[1] die durch das Ersuchen des anderen Mitgliedstaates erbetenen Informationen "unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate, nachdem es das Ersuchen erhalten hat", übermittelt. Die Festlegung einer Maximalfrist für die Übermittlung der Antwort auf das Ersuchen ist einer der Kernpunkte der neuen Amtshilferegelung. Grundsätz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.1 Verwendung gem. § 19 Abs. 2 S. 1 (Abs. 2)

Rz. 3 § 15 Abs. 2 EUAHiG befasst sich mit der Weitergabe von Informationen und Dokumenten, die das zentrale Verbindungsbüro[1] von anderen Mitgliedstaaten erhalten hat, an einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten. Es handelt sich also im Verhältnis zu § 15 Abs. 1 EUAHiG um die umgekehrte Situation. In § 15 Abs. 2 EUAHiG geht es dabei lediglich um die Weitergabe solcher Info...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 der Amtshilferichtlinie die spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten. Diese Art der Übermittlung wird spontan genannt, weil sie ohne Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates geschieht, aber auch nicht Gegenstand einer automatischen Übermittlung von Informationen[1] ist. Auch das EGAmtshG sah be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Information an Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 4 § 18 Abs. 2 EUAHiG nennt die Voraussetzungen, unter denen "die im Einklang mit diesem Gesetz" erlangten Informationen an einen Drittstaat weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich also um Informationen aus dem Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem EUAHiG sind alle Informationen erhalten, die vor allem aufgrund von Amtshilfeersuchen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Fristanordnungen, aber auch mit hiermit zusammenhängenden Regelungen für das Verfahren des zentralen Verbindungsbüros in allen möglichen Situationen einen schnelleren und effizienteren Ablauf des Amtshilfeverfahrens herbeiführen. Dieser beschleunigte und effiziente Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten der EU soll zu einer schnellere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine Vereinheitlichung von Standardformblättern und Kommunikationsmitteln für den Informationsaustausch ist gerade wegen der vielen unterschiedlichen Sprachen in der Europäischen Union ein wichtiges Mittel, die Amtshilfe praktisch anwendbar zu machen. § 17 EUAHiG setzt dazu Art. 1 bis 3 der Amtshilferichtlinie um. Durch die Verwendung der vorgeschriebenen Standardformb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Ermittlung der zu übermittelnden Daten (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 20 Abs. 2 EUAHiG legt das BMF bzw. die zuständige Behörde i. S. d. § 3 Abs. 1 EUAHiG im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Einzelheiten zu den Meldungen an die Europäische Kommission und an die anderen betroffenen Mitgliedstaaten in einem Schreiben fest. Diese Regelung ist erforderlich, weil zwar das BMF gegenüber den in Abs. 1 genannten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Unterrichtung der Europäischen Kommission (Abs. 1a)

Rz. 2b Der ebenfalls durch das Gesetz v. 20.12.2022 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] erstmals eingeführte Abs. 1a verpflichtet das BZSt als zentrales Verbindungsbüro, die Europ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.5 Information an dritte Mitgliedstaaten (Nr. 5)

Rz. 10 Wird im Zusammenhang mit der Ermittlung und Übermittlung von Informationen an einen Mitgliedstaat ein Sachverhalt bekannt, der für die Steuerfestsetzung auch eines anderen Mitgliedstaates voraussichtlich erheblich sein könnte, so ist dieser Sachverhalt auch dem anderen Mitgliedstaat spontan mitzuteilen. Statt eines anderen Mitgliedstaates können dies auch mehrere ande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Möglichkeit der spontanen Übermittlung (Abs. 1)

Rz. 2 Nach pflichtgemäßem Ermessen kann die Finanzbehörde spontan, also ohne Ersuchen, Informationen an das zentrale Verbindungsbüro zur Weiterleitung an einen anderen Mitgliedstaat übermitteln. Auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, die gem. § 3 Abs. 5 EUAHiG als Finanzbehörden fingiert werden, können nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen eine spontane Übermittlung beschließ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Ersuchen um weitergehende Informationen (Abs. 2)

Rz. 3a Mit der Regelung in § 6 Abs. 2 EUAHiG macht der Gesetzgeber von der Möglichkeit weitergehender Informationsersuchen nach Art. 8a Abs. 10 der Amtshilferichtlinie Gebrauch.[1] Danach kann die mit der konkreten steuerlichen Prüfung betraute Finanzbehörde unbeschadet von aufgrund des automatischen Informationsaustauschs nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG erhaltenen Informatione...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Voraussichtliche Erheblichkeit

Rz. 3 Im Rahmen von S. 1 der Programmvorschrift bildet die Bezugnahme "von voraussichtlich erheblichen Informationen in Steuersachen" eine wichtige Umschreibung des beabsichtigten Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Formulierung stammt aus Art. 5a der durch das EUAHiG umgesetzten Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU [1] und wird in § 6a EUAHiG legal definiert.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Mitteilung von Mängeln (Abs. 5)

Rz. 5 Weist das Ersuchen eines Mitgliedstaates Mängel irgendeiner Art auf, ohne deren Beseitigung eine Beantwortung nicht möglich ist, soll zur Gewährleistung eines raschen und effizienten Auskunftsverkehrs eine möglichst schnelle Beseitigung der Mängel dienen. Hierzu sieht § 5 Abs. 5 EUAHiG zunächst vor, dass das zentrale Verbindungsbüro den anderen Mitgliedstaat rasch, näm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit der Weitergabe von Informationen, die Deutschland von einem Drittstaat erhalten hat, an andere Mitgliedstaaten.[1] Zum anderen regelt sie die Weitergabe von Informationen, die das deutsche zentrale Verbindungsbüro von einem anderen Mitgliedstaat erhalten hat, an einen Drittstaat.[2] Diese Regelungen gehen über den eigentlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.1 Entwicklung

Rz. 76 Mit Einführung des § 138a AO wurden die sich aus dem Abschlussbericht der G20/OECD zu BEPS-Maßnahmen Nr. 13 mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" ("Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting") umgesetzt. Aus diesem Abschlussbericht ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Steuerverwaltungen und ein z...mehr