Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzanfechtung

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Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rückforderungen des Insolvenzverwalters, wenn der Mandant in die Krise geraten ist. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater sieht auf der Grundlage...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.5 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5 Ertragsteuerliche Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf den Kommanditisten

Rz. 726 Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Rückschlagsperre

Rz. 163 Aufgrund der durch § 88 InsO bestehenden sog. Rückschlagsperre werden Sicherungen, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam (z.B. Pfändungsmaßnahmen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 377 BGB – Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts.

Gesetzestext (1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen. (2) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann während des Insolvenzverfahrens das Recht zur Rücknahme auch nicht von dem Schuldner ausgeübt werden. Rn 1 Das Rücknahmerecht ist als Gestaltungsrecht (§ 376 Rn 1) unpfändbar und damit nicht abtretbar (§§ 400, 413). Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insolvenz des Mieters.

Rn 34 Bei Insolvenz des Mieters (Schmitt ZIP 22, 617) hat der Vermieter ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Erlös des Pfandobjekts nach § 50 I 1 InsO. § 562a und § 562b gelten für den Vermieter ggü dem Insolvenzverwalter nicht (Staud/Emmerich § 562d Rz 4). Aufgrund der Einschränkung des § 50 II InsO kann das Vermieterpfandrecht für die Miete für eine frühere Zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz.

Rn 39 Die Insolvenzverschleppung durch vertretungsberechtigte Organe von Gesellschaften oder Vereinen ist spezialgesetzlich geregelt, zB in §§ 42 II BGB, 15a InsO, ggf iVm § 823 II (§ 823 Rn 241). Daneben spielt § 826 praktisch kaum eine Rolle (s nur BGHZ 75, 96, 114; 96, 231, 235 ff; Rostock NJOZ 06, 2767, 2777 f; Gehrlein WM 21, 1, 6; Ausn: BGHZ 108, 134, 141 ff, krit dazu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Angefochten wird die fehlerhafte Willenserklärung, zulässig auch bei einem nichtigen Rechtsgeschäft (zuletzt zur Lehre von den Doppelwirkungen Schreiber AcP 11, 35, 41). Auch bei einem Vertragsschluss wird nicht der Vertrag, sondern die auf seinen Abschluss gerichtete Erklärung angefochten (Bork AT Rz 915). Gestaltungsrechte, wie der Widerspruch nach § 613a IV (BAG ZIP ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geltendmachung der verpfändeten Forderung (S 2).

Rn 6 Gläubiger u Pfandgläubiger können die verpfändete Forderung jeweils allein (BGHZ 5, 251, 253) geltend machen, aber Leistung nur an beide gemeinsam (Hs 1; BGHZ 176, 67 Rz 19) oder Hinterlegung für beide (§§ 373 ff) bzw bei nicht hinterlegungsfähigen Sachen Ablieferung an einen vom Gericht bestellten Verwahrer fordern. Der Insolvenzverwalter hat kein Einziehungsrecht nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 292 setzt eine Herausgabeverpflichtung des Schuldners voraus, die sich auf einen – nicht lediglich gattungsmäßig – bestimmten Gegenstand beziehen muss. Als Gegenstand idS gilt all das, was Objekt von Rechten sein kann (Grüneberg/Grüneberg § 292 Rz 2), also neben Sachen und Sachgesamtheiten (BGH LM § 987 Nr 3 [Apotheke]; Staud/Löwisch/Feldmann [2009] § 292 Rz 4, 12) zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm bezweckt den Schutz der Gläubiger. Durch sie wird dem Außenstehenden der sonst oft nur schwer zu führende Nachweis des Eigentums gerade eines der Ehegatten erleichtert. Sie gilt im Außenverhältnis, auch im Fall der Gläubiger- oder Insolvenzanfechtung zu Gunsten des Anfechtungsgläubigers (Celle FamRZ 13, 1760), nicht auch zwischen den Ehegatten selbst; hier gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1227 BGB – Schutz des Pfandrechts.

Gesetzestext Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Pfandgläubiger Schutz gg Beeinträchtigungen seines dinglichen Rechts. Rn 2 Der Pfandgläubiger kann entspr §§ 985, 986 von jedem unberechtigten Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 285 begründet einen Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe des sog stellvertretenden commodum. Die Vorschrift enthält eine eigene Anspruchsgrundlage. Sie beruht darauf, dass die Möglichkeit des Schuldners, eine Verurteilung zur Naturalerfüllung unter Berufung auf § 275 I, II oder III abzuwehren, ihn von seiner Verpflichtung nicht insgesamt frei werden lässt (s § 275 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm ist nicht nur für die Abgabe einer Willenserklärung (zur Zeitbürgschaft BGH NJW 96, 1052, 1053 [BGH 23.01.1996 - XI ZR 105/95]; zur Ablehnung des Angebots auf Vertragsverlängerung BGH NJW 75, 40) oder die Bewirkung einer Leistung, sondern auch für die fälligkeits- oder verzugsauslösenden Fristen (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24 ff) relevant. Damit hat sie keine Bede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art. 13 ROM II 1; Art. 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 280 59; 15 AGG 7; 8 ProdHaftG 1 im internationalen Deliktsrecht Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldrechtlicher Anspruch.

Rn 6 Es muss sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Privatrechts handeln (RGZ 60, 425; vgl aber HP/Eckert Rz 13f). Der schuldrechtliche Anspruch kann auf Vertrag, einseitigem Rechtsgeschäft oder G beruhen (BGHZ 134, 184; Soergel/Stürner Rz 13; Grüneberg/Herrler Rz 6). Dingliche Ansprüche (zB §§ 894, 1169) alleine können nur durch Widerspruch geschützt werden (MüKo/Lett...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich BeckOGK/Har...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsanspruch (Abs 1 S 1).

Rn 5 Gem I 1 hat der Unternehmer einen eigenständigen, einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung. Über ihn kann durch Teilurteil auch dann entschieden werden, wenn der Rechtsstreit zugleich den Vergütungsanspruch betrifft (BGHZ 230, 120 = NJW 21, 2438). Der Anspruch entsteht mit Abschluss des Bauvertrages, muss allerdings gem I 1 nur auf Verlangen des Unternehmers erfüll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzung von Rechten aus Bürgschaftsverträgen im Prozess.

Rn 39 Ein Anspruch aus einer Bürgschaft ist in aller Regel – ebenso wie ein Regressanspruch aus § 774 (vgl § 774 Rn 19) – vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (ggf inkl Prozesszinsen, § 291, Staud/Feldmann § 291 Rz 9). Maßgebend für den Rechtsweg ist die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs aus der Bürgschaft, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klag...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 4. Insolvenz

Rz. 86 Aufgrund der von der Rspr. entwickelten, zeitlich erweiterten Pfändungsmöglichkeit (siehe Rdn 85) gehört die Pflichtteilsforderung von Anfang an zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 Abs. 1 InsO).[194] Allerdings tritt auch hier die Verwertungsmöglichkeit erst mit der Anerkennung oder Rechtshängigkeit des Anspruchs ein. Daher kann der Insolvenzverwalter die Forderung erst dan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen

Ob ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkender Sachverhalt oder nicht begünstigte laufende Einkünfte vorliegen, ist unabhängig von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Sinn und Zweck des § 16 EStG zu beurteilen. Das FG Baden-Württemberg hat hierzu entschieden, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung vor Betriebsaufgabe vorgenommener Rechtsgeschäfte (im Stre...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Geschädigte Person

Rz. 577 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte; aber auch Drittleistungsträger, siehe § 171b SGB V) insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), der das zur Masse gehörende Vermögen (dazu gehören auch Schadenersatzforderungen) sofort in Besitz nimmt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.5 Insolvenzanfechtung

Rz. 66 Die Anfechtung von Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in §§ 129ff. InsO geregelt,[1] wobei die Regelungen in 2017 in Teilbereichen neu gefasst wurden.[2] Die Bestimmungen zur Insolvenzanfechtung gelten hierbei grundsätzlich auch gegenüber der Finanzbehörde. Die Anfechtung übt der Insolvenzverwalter aus, indem er Klage vor den o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.5 Insolvenzrecht über die Grenze

Rz. 183 Durch die §§ 335ff. InsO wurden Regelungen in das Gesetz eingefügt, die grenzüberschreitende Vorgänge betreffen.[1] Dies sind solche Verfahren, bei denen ein inländischer Schuldner ausländisches Vermögen besitzt oder wenn ein ausländischer Schuldner inländisches Vermögen hat.[2] Das Insolvenzverfahren wird dabei nach dem Recht des Staates durchgeführt, in dem das Ins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.2 Vorsteuerabzug in der Insolvenz

Rz. 120 Für den Vorsteuerabzug ergeben sich in der Insolvenz zunächst keine Besonderheiten.[1] Da der Schuldner Unternehmer bleibt, bleibt er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind. Soweit es sich bei der geltend gemachten Vorsteuer um solche handelt, die auf Leistungen entfällt, die vor der Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.8 Vorsteuerberichtigung aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, die dieser in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Absicht vorgenommen hat, Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Vertragspartner diese Absicht kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn Vertragspartner positiv wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.5 Keine Entstehung von Säumniszuschlägen zwischen anfechtbarer Zahlung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Finanzamt kann keine Säumniszuschläge auf infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung wieder aufgelebte Steuerforderungen festsetzen. Das hat der BFH mit Urteil vom 22.11.2017 entschieden.[1] Nach Auffassung des BFH ist Voraussetzung für die Entstehung der Säumniszuschläge allein die Säumnis. Diese entfalle jedoch mit Entrichtung der Hauptforderung. Die Rückgewähr infolge ...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 30 Sanierungsberatung

Die Vergütung für die Sanierungsberatung ist weder durch Gesetz noch durch Verordnung geregelt. Die von einem Berufsangehörigen auf diesem Gebiet erbrachten Tätigkeiten sind als Dienstleistung zu qualifizieren. Mithin richtet sich die Vergütung nach § 612 BGB. Der Mandant schuldet die übliche Vergütung. Diese ermittelt sich nach dem Zeitaufwand, wobei sich die Höhe des Stund...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 15. Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)

Rn 54 Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt. Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kulturein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 11. Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 42 Die Bundesregierung hatte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften"[54] eingebracht. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen s...mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 3.4 Anfechtungsversicherung

Diese hat sich in der Praxis verbreitet, nachdem der BGH "insolvenzverwalterfreundlich" Anfechtungen im Anschluss an Ratenzahlungsvereinbarungen zugelassen hat. Der Gesetzgeber hat allerdings die Situation wieder etwas entschärft. Worum ging es: Nehmen wir an, ein Kunde schuldet einem Unternehmer (Lieferanten) aus Warenlieferungen 100.000 EUR und kann diesen Betrag nicht auf ...mehr

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Darlehen / 2 Darlehen des Gesellschafters an die GmbH (Gesellschafterdarlehen)

Neben Krediten von Banken, Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Drit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insolvenzanfechtung.

Rn 79 Der materiell-rechtliche op ist auch nicht verletzt, wenn der Schiedsspruch den Schuldner/Drittschuldner zur Zahlung einer Forderung verurteilt, die möglicherweise der Insolvenzanfechtung unterliegt (BGH NJW-RR 08, 558 Rz 13). Denn Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung werden von der Schiedsvereinbarung nicht erfasst (BGH NJW-RR 08, 558 [BGH 17.01.2008 - III ZB 11/07...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzanfechtung und Gläubigeranfechtung.

Rn 36 Der sich aus §§ 129 ff InsO ergebende Rückgewähranspruch ist zwar schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch; der anfechtbar weggegebene Vermögensgegenstand gehört jedoch haftungsrechtlich zur Insolvenzmasse. Ist somit ein nach § 143 InsO zurück zu gewährender Gegenstand noch bestimmbar in der Insolvenzmasse des Anfechtungsgegners vorhanden, besteht ein Aussonderungsrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Gegenansprüche innerhalb einer Schiedsvereinbarung.

Rn 24a Der Antragsteller muss im Verfahren nach § 1060 die Rüge der Schiedsvereinbarung aus § 1032 erheben, wenn der Antragsgegner Gegenansprüche geltend macht, die von einer Schiedsvereinbarung erfasst werden. Das gilt auch, wenn nach der Parteivereinbarung über den Gegenanspruch ein neu zu bildendes Schiedsgericht zu entscheiden hat (BGH 6.5.21 – I ZB 71/20, juris Rz 15). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 27 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten. Wird eine künftige Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, hindert § 91 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insolvenzrecht, Gläubigeranfechtung.

Rn 8 Neben den Ansprüchen wegen Insolvenzstraftaten, die bereits von § 823 II BGB erfasst werden (Musielak/Voit/Heinrich Rz 8; vgl auch Hamm BB 00, 431 [OLG Hamm 25.11.1999 - 27 U 46/99] zu § 283 StGB; LG München BB 00, 428 zu §§ 64, 84 GmbHG aF) und den Ansprüchen aus Existenzvernichtungshaftung, die ihre Grundlage in § 826 BGB haben (vgl BGHZ 173, 246 f – TRIHOTEL), fallen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Konkurse und Vergleiche.

Rn 15 Für Insolvenzverfahren gilt die Insolvenz-VO 2015/848 . Die Ausnahme gem lit b schließt hieran begrifflich nahtlos an und ist im systematischen Einklang hiermit europäisch-autonom auszulegen. Sie erfasst Verfahren, die auf der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beruhen und ein Eingreifen des Gerichts zum Zwecke von Liquidation oder Fortführung vorsehen bzw unm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 19a gilt nur für Passivprozesse gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (Rn 3), die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (Rn 4). Aktivprozesse des Insolvenzverwalters sind vom Anwendungsbereich ausgenommen; es verbleibt insoweit bei den allg Regeln (BGH NJW 03, 2916 = ZIP 03, 1419; ZIP 12, 1467; Bremen ZInsO 02, 189; Schlesw MDR 01, 1375 f; Frankf ZIP 13, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 35 Die Pfändung des verschleierten Arbeitseinkommens verliert mit der Insolvenzeröffnung entspr § 114 III 1 InsO die Wirkung (LAG Baden-Württemberg BeckRS 11, 74934). Auf den verschleierten Teil des Arbeitseinkommens hat der Schuldner keinen Anspruch, weswegen es nach dem Wortlaut von § 35 I InsO an sich nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Insolvenzverwalter kann aber ge...mehr