Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, v...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.2 Vorgehensweise

Das Mahnverfahren kann der Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe selbst betreiben, wenn er will. Praxis-Tipp Vor der Beantragung des Mahnbescheids empfiehlt sich unbedingt folgende Prüfung: Wurde dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt? Eine fehlerhafte Rechnung berechtigt den Schuldner nämlich, die Zahlung zurückzuhalten und der Gläubiger ri...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Rechtsstellung des Gläubigers nach Überweisung

Rz. 166 Der gepfändete Anspruch kann nach Wahl des Gläubigers zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert überwiesen werden (§ 835 Abs. 1 ZPO). Ein auf einen Arrest gestützter Überweisungsbeschluss ist allerdings nichtig, der Arrest dient nur der Sicherung und nicht der Verwertung.[270] Ein Überweisungsbeschluss zur Einziehung führt nicht zu einer Prozessstandschaft d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Besonderheit: Insolvenz

Rz. 290 Von dem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO ausgenommen ist auch die Zwangsvollstreckung durch einen Gläubiger aufgrund eines Deliktsanspruchs in den Teil der Bezüge, der nach den § 850d ZPO für diese (privilegierten) Gläubiger erweitert pfändbar ist und nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 89 Abs. 2 S. 2 InsO), sog. Vorrechtsbereich. Rz. 291 Mit einer Deliktsfor...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

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Neues vom BGH zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Zusammenfassung Der BGH befasst sich in einem Urteil v. 27.10.2022 (IX ZR 213/21) mit den Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und äußert sich damit zu einer Frage, die in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist. Sachverhalt Der spätere Schuldner war Betreiber eines Busunternehmens und wurde von der Beklagten mit der Schülerbeförd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 41 Der Nachlassverwalter hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, §§ 1985 Abs. 1 Hs. 2, 1986 Abs. 1 BGB. Dabei muss er aber beachten, dass der Nachlass dafür ausreicht. Ignoriert er dies, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, §§ 1979, 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 S. 2 BGB. Daher muss er grundsätzlich neben der Inventarisierung ein Aufgebotsverfahren durchführen,...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 46 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VI. Insolvenzverfahren

Rz. 24 Für Insolvenzverfahren wird auf die Anwendung der ZPO verwiesen, sodass hier sowohl § 130a ZPO als auch § 130d ZPO zum Tragen kommen. Zitat § 4 InsO 1Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. 2 § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen so...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.1 Zulässiger Insolvenzantrag

Rn 6 Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist grundsätzlich das Vorliegen eines zulässigen Insolvenzantrags (vgl. §§ 11 bis 16).[5] Dies folgt bereits aus dem systematischen Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Satz 1. Darüber hinaus ist die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters eine Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Sinne der EuInsV...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 51 Dahl, Der Eigenantrag des Schuldners nach dem ESUG, NJW-Spezial 2012, 661 ff.; Delhaes, Die Stellung, Rücknahme und Erledigung von das Insolvenzverfahren einleitender Anträge nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 98; Fenski, Rücknahme des Konkursantrags durch ein anderes Organmitglied?, BB 1988, 2265 ff.; Frind, Gefährdun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Berechtigung zur Antragsrücknahme

Rn 35 Die Befugnis zur Rücknahme des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt grundsätzlich bei demjenigen, der den Eröffnungsantrag gestellt hat. Grundsätzlich handelt es sich damit um einen actus contrarius.[64] Rn 36 Im Falle der Antragstellung durch einen Gläubiger ist dieser zur Antragsrücknahme befugt. Handelt es sich beim Gläubiger um eine juristische Person,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift statuiert als generelle, förmliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen entsprechenden schriftlichen Antrag. Das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens nach §§ 26, 27 ein kontradiktatorisches Verfahren, heißt, das Eröffnungsverfahren wird im Gegensatz zu dem eröffneten Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Anordnungen zu Aus- und Absonderungsrechten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rn 76 Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 kann das Insolvenzgericht anzuordnen, dass Gegenstände, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.[211] Sie dürfen darüber hinaus zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antragsrecht der Gläubiger

Rn 9 Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Gläubiger des Schuldners, ohne dass es darauf ankommen soll, ob und ggf. in welcher Weise der Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren an diesem teilnehmen würde.[18] Eine Einschränkung dieser umfassenden Antragsbefugnis findet im Rahmen der Prüfung des Antrags gemäß § 14 Abs. 1 statt, da der Gläubiger ein rechtliches Int...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 2 regelt die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für das Insolvenzverfahren. Unberührt von dieser Zuständigkeitsregelung bleiben die Zuständigkeiten der Sondergerichtsbarkeiten wie Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Finanzgerichte.[1] Rn 2 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist ausschließlich (§ 22 GVG) [2] und unterliegt nicht der Disposition der Verf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bisherige Praxis

Rn 114 Entgegen den bei Inkrafttreten der InsO aufgestellten Prognosen hat sich in der Insolvenzpraxis ein Standard dahingehend eingestellt, dass von der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots nach Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht wird. Dies beruht auf den oben bereits angesprochenen[310] und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Rechtliches Gehör

Rn 104 Eine vorherige Anhörung des Schuldners vor Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht erforderlich.[279] Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 21 Abs. 3 Satz 1, der für die Haftanordnung die vorherige Anhörung des Betroffenen ausdrücklich vorschreibt (s.o. Rdn. 99). Weiterhin setzt die vorläufige Postsperre nach §§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 99 Abs. 1 Satz 2 gr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Wirksamkeit

Rn 106 Wirksam werden Beschlüsse über Sicherungsmaßnahmen unabhängig von der Veröffentlichung oder Zustellung bereits mit ihrem Erlass,[283] d.h. in dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss aufhört, eine bloße innere Angelegenheit zu sein. Dieser Zeitpunkt tritt regelmäßig ein, wenn der Richter den unterschriebenen Beschluss in den Geschäftsgang, d.h. meist an die Geschäftsstelle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Zeitliche Grenzen und Auswirkungen

Rn 30 Das Insolvenzverfahren wird durch einen entsprechenden Beschluss des Insolvenzgerichts eröffnet, der in dem Augenblick wirksam wird, in dem er nach Unterzeichnung durch den Richter aufgehört hat, bloße innere Angelegenheit des Gerichts zu sein.[51] Dies ist wiederum der Fall, wenn der Eröffnungsbeschluss in den normalen Geschäftsgang abgegeben wurde[52] oder aber einem...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.6 Rechnungslegung (§ 66)

Rn 41 Schließlich wird durch die Verweisung klargestellt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter nach Beendigung seines Amtes gemäß § 66 Rechnung zu legen hat. Dies kann aber entgegen der uneingeschränkten Verweisung auf § 66 Abs. 1 nicht immer gegenüber einer Gläubigerversammlung geschehen, vor allem, wenn das Verfahren gar nicht eröffnet wurde. In eröffneten Verfahren soll...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Vergütung (§§ 63 bis 65)

Rn 37 Über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Vorschriften der §§ 63 bis 65 anwendbar. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013[116] ist nunmehr in § 63 Abs. 3 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Beschwerdebefugnis bei Eigenantrag

Rn 34 Fraglich ist, ob der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss auch dann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hat, wenn der Beschluss aufgrund eines Eigenantrags des Schuldners ergangen ist. Da mit dem Eröffnungsbeschluss dem Antrag des Schuldners entsprochen worden ist, fehlt es grundsätzlich an der Beschwer des Schuldners, sodass in diesen Fällen die Zulässigkeit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtliche Hinweispflicht bei erkannter Unzulässigkeit des Antrags, Abs. 3

Rn 41 Abs. 3 wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren vom 05.06.2017.[77] Das Gesetz ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Eine Abänderung des § 13 war schon im entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.01.2017 vorgesehen.[78] Danach sollte § 13 Abs. 3 wie folgt neu gefasst werden: "Ist der Erö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.2 Regelbeispiele

Rz. 31 § 91 Abs. 2 Nr. 1 AO enthält zwei selten zur Anwendung kommende Alternativen, die den Finanzbehörden die Möglichkeit einräumen, in besonders eilbedürftigen Fällen von einer Anhörung abzusehen. Nach Alt. 1 ist das Anhörungsrecht eingeschränkt, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint. Dies ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung

Rz. 14 Eine rechtmäßig erteilte Freistellungsbescheinigung (sonstiger Verwaltungsakt) kann unter engen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 130 AO) oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (§ 131 AO) werden. Der Leistende hat den Leistungsempfänger hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird eine zeitlich befristete, jedoch nicht auf e...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 5 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 13 Insolvenzanfechtung

Sofern der Insolvenzverwalter dies geltend macht, können Zahlungen des Hausgeldschuldners der Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO unterliegen und sind von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei Erfüllung der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vor allem der §§ 130 bis 134 InsO nach § 143 Abs. 1 InsO zurückzugewähren.[1] Die Voraussetzungen sind im Einzelnen kompl...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / 1. Muster: Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens

Rz. 10 Muster 10.4: Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens Muster 10.4: Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ In der Nachlassverwaltung nach _________________________ Geschäftszeichen _________________________ VI _________________________ beantrage ich, das Aufgebotsverfahren gemäß § 1970 BGB i.V.m. §§ 433...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / IV. Steuererlass und Steuerstundung

Ist bereits ein Insolvenzantrag gestellt, bleibt wenig Raum für die vorstehend beschriebenen gestalterischen Lösungen. In diesem Fall sollte versucht werden, eine Billigkeitsentscheidung mit der Finanzverwaltung herbeizuführen. Nach § 163 AO bzw. § 227 AO kann aus Billigkeitsgründen eine abweichende Steuerfestsetzung oder Steuererhebung erfolgen. Die Festsetzung ist aus sach...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / Sachverhalt

Die Schuldnerin war die Holding eines weltweit agierenden Photovoltaik-Konzerns. Dieser Konzern finanzierte sich maßgeblich mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die teilweise von der Schuldnerin selbst, zum anderen Teil auch von den Tochtergesellschaften der Schuldnerin ausgegeben wurden. Dabei übernahm die Schuldnerin für diese Wandelschuldverschreibungen gegenü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung Vermögen unklarer Herkunft bei Dritten

Rz. 390 [Autor/Stand] Auch bei Dritten kann neben dem Erlangten und dem Wertersatz auch Vermögen unklarer Herkunft unter gewissen Voraussetzungen eingezogen werden. Beispiel Der an der bandenmäßigen Hinterziehung von Verbrauchsteuern beteiligte X überträgt sämtiche Vermögenswerte (Haus, Auto) auf seine Freundin. Diese behauptet im Rahmen der Durchsuchung, dass auch das aufgef...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Weitere Fallkonstellationen

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Neben den Fallgruppen, die in § 48b Abs 1 S 2 EStG ausdrücklich aufgeführt worden sind, kann es weitere Fallkonstellationen geben, bei denen eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche in Betracht kommt ("insbesondere"; vgl BFH I B 147/02, BStBl II 2003, 716; FG Bln v 21.12.2001, 8 B 8408/01, EFG 2002, 330; FG D'dorf v 04.03.2002, 10 V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.1 Beispielsfälle

Rz. 558 Die Auslegung des § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG nach dem Wortlaut führt zu zum Teil grotesken Ergebnissen. Das sei an einigen Beispielsfällen demonstriert. Beispiel 1 X und Y sind zu je 50 % an der XY-GmbH beteiligt. X leistet im Januar 2012 eine verdeckte Bareinlage i. H. v. 500.000 EUR. Y übereignet gegenleistungslos der GmbH Anfang Februar 2012 ein Wirtschaftsgut mit eine...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 7. Direktanspruch

Direktanspruch in der Umsatzsteuer, Veröffentlichung der BFH-Urt. v. 30.6.2015 – VII R 30/14, und BFH-Urt. v. 22.8.2019 – V R 50/16: In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch "Reemtsma-Rechtsprechung") entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Ers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. 2. Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i.S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit...mehr

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AGS 08/2022, Verzicht des M... / I. Sachverhalt

Die Schuldnerin war die Holding eines weltweit agierenden Photovoltaik-Konzerns. Dieser Konzern finanzierte sich maßgeblich mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die teilweise von der Schuldnerin selbst, zum anderen Teil auch von den Tochtergesellschaften der Schuldnerin ausgegeben wurden. Dabei übernahm die Schuldnerin für diese Wandelschuldverschreibungen gegenü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / II. Anspruchsgespräch, Abs. 1 Satz 1

Rn 7 Damit das Gericht prüfen kann, ob ein Anspruch des Schuldners auf ein Vorgespräch nach Abs. 1 Satz 1 besteht, muss gegenüber dem Gericht dargelegt werden, um welches Unternehmen es sich handelt, dass das Gericht örtlich zuständig ist und dass das Unternehmen jedenfalls zwei der drei Merkmale des § 22a Abs. 1 erfüllt.[9] Durch die Angabe dieser Informationen und Paramete...mehr

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Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet hierfür die Geschäftsführung. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer keine Kenntnis von der Insolvenzreife hatte oder die Zahlungen aufgrund Weisung der Gesellschafter erfolgte. Hintergrund Dem Urteil des OLG Düsseldorf liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte war v...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 1. Insolvenzantrag durch die Gemeinschaft?

Rz. 62 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers[98] erfolgt aufgrund eines Eigenantrags oder auf Antrag eines Dritten. Ob die Gemeinschaft bei Beitragsrückständen einen Insolvenzantrag stellen kann, ist wegen der Bevorrechtigung der Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung fraglich. Nach der Rechtsprechung des BGH[99] ist ein Ins...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 2. Die Verbraucherinsolvenz

Rz. 63 Das Verbraucherinsolvenzverfahrens steht nur natürlichen Personen (Gegensatz: juristische Personen, also GmbH, AG usw.) offen, die keine oder nur eine geringfügige selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Ziel ist die Entlastung der Justiz, indem dem eigentlichen Insolvenzverfahren zwei Stufen vorgeschaltet werden: Zunächst muss der Schuldner auf der Grundlag...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Grundlagen

Rz. 1 Als Hausgeldinkasso wird hier die Gesamtheit der Maßnahmen zur (zwangsweisen) Durchsetzung von Hausgeld- bzw. Beitragsforderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Miteigentümer bezeichnet.[1] Das "Inkassoverfahren" beginnt mit der Anmahnung der Forderung durch den Verwalter und führt über die gerichtliche Titulierung zur Zwangsvollstreckung oder zum Einsatz von "Druckmi...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter

Rz. 66 Der Ablauf des "normalen" Insolvenzverfahrens (Unternehmensinsolvenz) kann hier nicht im Detail dargestellt werden. Nur dessen Beginn ist kurz zu erörtern, weil er die Gemeinschaft mitunter vor brisante Fragen stellt. Rz. 67 Beispiel Das Objekt ist nicht fertig gestellt und es sind umfangreiche Restmängel vorhanden. Die Bauträger-GmbH ist noch Eigentümerin zahlreicher ...mehr

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AGS 07/2022, Zustellauslage... / II. Neuregelung zum 1.1.2021

Mit Wirkung zum 1.1.2021 ist § 4 Abs. 2 InsVV durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG v. 22.12.2020, BGBl I, 3256) dahingehend angepasst worden, dass hinsichtlich der Höhe der Zustellauslagen eine Bezugnahme auf Nr. 9002 GKG KV etabliert wurde. Auf das Verfahren des LG Götting...mehr