Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 2. Ausgeschlossene Arbeitsentgeltansprüche

a) Ansprüche auf Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für eine Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 309 Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren, dass beim Ausscheiden des Arbeitnehmers das Arbeitsentgelt erhöht wird. Dies hätte dann auch eine Erhöhung des Anspruchs auf Insolvenzgeld ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Der Arbeitgeber

Rz. 191 Arbeitgeber ist derjenige, mit dem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis begründet hat. Die Beantwortung der Frage, wer Arbeitgeber ist, ist im Allgemeinen nicht problematisch. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts Arbeitgeber sein. Rz. 192 Hinweis Das BAG hat unter bestimmten Voraussetzungen auch ein...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / d) Das Insolvenzereignis "Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse" (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III)

Rz. 203 Wird das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken, weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckender Masse ab (§ 26 InsO). Auch dieses Insolvenzereignis kann den Anspruch auf Insolvenzgeld auslösen. Rz. 204 Hinweis Wird der Insolvenzantrag wegen sonstiger Umstände...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 3. Voraussetzung: Das Insolvenzereignis des Arbeitgebers

a) Allgemeines Rz. 182 Ein Arbeitgeber ist insolvent, wenn er zahlungsunfähig ist. Da der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit in einer Vielzahl von Fällen aber nur schwer zu bestimmen ist, hat der Gesetzgeber in § 165 SGB III als Insolvenzereignis nicht den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bezeichnet, sondern gleichberechtigt drei Fallgruppen alternativ nebeneinander aufgeführ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Arbeitsentgeltansprüche, die durch eine nach der Insolvenzordnung angefochtene oder anfechtbare Rechtshandlung erworben worden sind

Rz. 315 Nach § 129 InsO kann der Insolvenzverwalter nach den Vorschriften der §§ 130 bis 146 InsO Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anfechten.[230] In Fällen, in denen eine Vergütungserhöhung rückwirkend vereinbart worden ist bzw. höhere Sonderzahlungen ohne entsprechende Gegenle...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer

Rz. 123 Nur Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Hierzu zählen nach § 7 Abs. 2 SGB IV auch Auszubildende. Der Streit über die Frage, ob in diesem Zusammenhang vom arbeitsrechtlichen oder arbeitsförderungsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers auszugehen ist, dürfte mit dem Inkrafttreten des SGB III an Bedeutung verloren haben. Es ist zu empfehlen, der Rechtsprechung...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 5. Voraussetzung: Ansprüche auf Arbeitsentgelt

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 233 Ansprüche auf Arbeitsentgelt begründen nur dann einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie einem Insolvenzgeldzeitraum zeitlich zugeordnet werden können (siehe Rdn 240) und noch durchsetzbar sind. Als Insolvenzgeld soll der Arbeitnehmer nur das erhalten, was ihm durch die Insolvenz verloren gegangen ist. Deshalb muss es sich um einen durchsetz...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Laufende Vergütungsansprüche

Rz. 6 Die Privilegierung rückständiger Vergütungsansprüche wie im früheren Konkursrecht (§§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1 KO) ist entfallen. Sie sind heute gem. §§ 38, 108 Abs. 2 InsO einfache Insolvenzforderungen.[4] Das gilt auch für vor der Insolvenzeröffnung geleistete "Sanierungsstunden" der Arbeitnehmer, die – wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses – nach Insolvenzeröffnung f...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Das Insolvenzereignis "Eröffnung des Insolvenzverfahrens" (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)

Rz. 199 Nur der Beschluss des Insolvenzgerichts, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, stellt ein Insolvenzereignis nach Nr. 1 dar, nicht dagegen der Eröffnungsantrag der Gläubiger oder der Schuldner nach § 13 InsO oder die Anordnung des Insolvenzgerichts von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO. Rz. 200 Das Insolvenzereignis muss nicht in Deutschland stattfinden, auch ein...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / e) Das Insolvenzereignis "vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit" (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III)

Rz. 208 Das Insolvenzereignis des Abs. 1 S. 2 Nr. 3 entfaltet nur dann seine Sperrwirkung gegenüber den in Nr. 1 und Nr. 2 enthaltenen Insolvenzereignissen, wenn neben der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Klagen des Insolvenzverwalters

Rz. 58 Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Personengesellschaft gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Sozialplanansprüche (siehe § 2 Rdn 203 ff.) und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung (siehe § 5 Rdn 1...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / V. Rang der vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründeten Vergütungsansprüche

Rz. 57 Lange streitig und nicht abschließend geklärt war, ob die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer, die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis (sog. starker vorläufigen Insolvenzverwalter) nach § 22 Abs. 1 InsO weiterbeschäftigt worden sind, Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO sind,[26] oder Insolvenzforderungen nach § 108 Abs. 2 InsO, so dass...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / II. Arbeitslosengeld II

Rz. 434 In manchen Fällen kann der Arbeitslose kein Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach §§ 137 ff. SGB III erhalten,mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Anspruchsausschluss wegen Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 320 Leistungsverweigerungsrechte sind zahlreich. Zu nennen ist zunächst das Leistungsverweigerungsrecht des Insolvenzverwalters bei Verjährung des Anfechtungsanspruchs nach § 146 Abs. 2 InsO, wonach er die Erfüllung einer Leistungspflicht verweigern kann, wenn diese auf einer anfechtbaren Handlung beruht, obwohl der Anfechtungsanspruch verjährt ist. Rz. 321 Einwendungen, ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Der geschäftsführende GmbH-Gesellschafter

Rz. 127 Bei der Beurteilung der Abhängigkeit oder Selbstständigkeit eines mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH stellt das Ausmaß der Teilhabe am Stammkapitel (wenn dies dem Stimmrechtsanteil entspricht) ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung seiner Einflussmöglichkeiten auf die Geschicke der Gesellschafter dar. Daher steht der Alleingesellschafter einer GmbH, aber a...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / f) Das ausländische Insolvenzereignis

Rz. 226 Nach § 165 Abs. 1 S. 3 SGB III wird klargestellt, dass auch ein ausländisches Insolvenzereignis einen Insolvenzgeldanspruch begründen kann, wenn die Arbeitnehmer im Inland beschäftigt sind. Dies entspricht Art. 16 EG-VO 1346/2000, wonach die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein zuständiges Gericht eines Mitgliedsstaates in allen übrigen Mitgliedsstaaten aner...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 670 Dem Arbeitnehmer steht insbesondere dann ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu, wenn das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt durch den Insolvenzverwalter, zumindest nach erfolgloser Mahnung, nicht bezahlt wird. Rz. 671 Hinweis Insoweit kann der Arbeitnehmer ggf. auch ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung geltend machen.[645] Rz. 672 Praxistipp Re...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Scheinselbstständige

Rz. 163 Scheinselbstständige sind Arbeitnehmer, die nur "zum Schein" wie Selbstständige auftreten oder als solche bezeichnet werden, nach den tatsächlichen Verhältnissen aber abhängig beschäftigt sind. Das Problem der Scheinselbstständigkeit hat sich in der Bundesrepublik infolge einer verschärften Wettbewerbs- und Arbeitsmarktsituation verschärft. Rz. 164 Scheinselbstständig...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Familienangehörige

Rz. 147 Familienangehörige (Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte). Familienangehörige können in den verschiedensten Formen zur Erzielung von Einkünften zusammenarbeiten; z.B. Rz. 148 Ob ein Beschäftigungsverhältnis oder andere Formen der Tätigkeit vorliegt, ri...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 3. Masseverbindlichkeiten/Insolvenzmasse/pfändbares Einkommen

Rz. 327 Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter für unwirksam erklärt, wirkt nur für die Zukunft (ex nunc) und nicht auf den Zeitpunkt der Freigabe zurück (ex tunc).[231] Handelt es sich bei einer – noch nicht durch Vorschusszahlungen erfüllten – vertragszahnärztlichen Honorarforderung um Neuerwerb...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / III. Rang der Ansprüche aus dem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

Rz. 93 Ansprüche auf Altersteilzeitvergütung in der Freistellungsphase nach Insolvenzeröffnung stellen nach Auffassung der 4. und der 12. Kammer des LAG Düsseldorf Neumasseverbindlichkeit dar.[62] Der Arbeitnehmer erwerbe durch seine Tätigkeit in der Arbeitsphase keinen Entgeltanspruch, sondern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung in der Freistellungsphase. Dieser entste...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / XI. Pflichten des Insolvenzverwalters/Arbeitgebers/Arbeitnehmers und Dritter

1. Pflichten des Insolvenzverwalters Rz. 398 Nach § 320 Abs. 2 SGB III hat der Insolvenzverwalter auf Verlangen der Arbeitsagentur das Insolvenzgeld zu errechnen und auszuzahlen, wenn ihm dafür geeignete Arbeitnehmer des Betriebs zur Verfügung stehen und die Arbeitsagentur die Mittel für die Auszahlung des Insolvenzgeldes bereitstellt. Es steht somit im Ermessen der Arbeitsag...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 2. Pflichten des Arbeitgebers/Arbeitnehmers und Dritter

Rz. 412 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gem. § 316 Abs. 2 SGB III, dem Insolvenzverwalter auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die dieser für die Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 SGB III benötigt. Diese Verpflichtung trifft auch alle Arbeitnehmer und sonstigen Personen, die Einblick in die Arbeitsentgeltunterlagen haben oder hatten. Rz. 413 Der Arbeitgeber und die...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / A. Stellung der Arbeitnehmer in der Insolvenz

Rz. 1 Die Arbeitnehmer genießen eine Sonderstellung in der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Diese Sonderstellung besteht sowohl darin, dass ihre Arbeitsverhältnisse grundsätzlich fortgesetzt werden, als auch darin, dass die daraus resultierenden Ansprüche in bestimmter Weise gegenüber anderen Gläubigern bevorrechtigt sind und zum Teil sogar neue Ansprüche, z.B. gegenüber der Bu...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XIII. Rechtsfolgen der unwirksamen Kündigung

Rz. 603 Ist die Kündigung unwirksam und erklärt der Arbeitnehmer, dass er zur weiteren Arbeitsleistung bereit ist, gerät der Insolvenzverwalter in Annahmeverzug mit den Rechtsfolgen des § 615 BGB. Ggf. kann der Arbeitnehmer auch im Hinblick auf seine rückständigen Vergütungsansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung geltend machen.[611]mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 439 Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wartet auf den Arbeitnehmer häufig Arbeitslosigkeit. Rz. 440 Um diesen Zustand sozial abzufedern, erhält der Arbeitnehmer im Allgemeinen: Rz. 441 Sozialr...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / III. GmbH-Geschäftsführer

Rz. 130 Schwierigkeiten ergeben sich ebenfalls bei der Qualifizierung des Geschäftsführers einer GmbH.[108] Rz. 131 Ob im Falle einer Entgeltlichkeit der Anstellungsvertrag materiell-rechtlich auch ein Arbeitsvertrag, der Geschäftsführer also Arbeitnehmer sein kann, ist umstritten. Der BGH verneinte dies bisher in ständiger Rechtsprechung mit der Begründung, der Geschäftsführ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. "Schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter mit Arbeitgeberbefugnis

Rz. 21 Im Rahmen der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens können einem "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" im gerichtlichen Bestellungsbeschluss auch nur einzelne Befugnisse, wie etwa die Arbeitgeberbefugnisse und insbesondere die Kündigungsbefugnis, eingeräumt werden.[8] Dann stellt sich im Falle des Ausspruchs einer Kündigung die Frage nach dessen verfahren...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / II. Insolvenzsicherung

Rz. 70 Abwicklungsprobleme können sich dann ergeben, wenn Altersteilzeit im Blockmodell erfolgt und bei einer vorzeitigen Beendigung oder sonstigen Störung des Vertragsverhältnisses (sog. Störfall) – etwa durch Insolvenz – Vorleistungen einer Vertragspartei ausgeglichen werden müssen. Gerade beim Blockmodell entstehen Wertguthaben, deren Schutz früher in § 7d SGB IV geregelt...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Einseitige Freistellung oder Freistellungsvereinbarung

Rz. 252 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im bestehenden – auch ggf. bereits gekündigten – Arbeitsverhältnis wird aus den §§ 611, 613 i.V.m. § 242 BGB hergeleitet. Er beruht auf der arbeitsvertraglichen Förderungspflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der ­verfassungsrechtlichen Wertentscheidun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Insolvenzgeld

Rz. 109 Tückisch und erfahrungsgemäß haftungsträchtig ist das Kapitel "Insolvenzgeld", das in den §§ 165 ff. SGB III geregelt wird, für das aber in den Gemeinsamen Vorschriften für Leistungen in § 324 Abs. 3 SGB III eine Ausschlussfrist statuiert ist, nach der innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis das Insolvenzgeld zu beantragen ist.[90] Fast noch häufiger al...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfügungen über das Insolvenzgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 189 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt von § 189 a. F. ist nun in § 171 enthalten, ohne dass sich inhaltl...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 2.1 Wirksamkeit des Pfandrechts/der Übertragung

Rz. 2 Vor Insolvenzgeldbeantragung kann über den Insolvenzgeldanspruch nur zusammen mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt verfügt werden (Kühl, in: Brand, SGB III, § 171 Rz. 3 m. w. N.). Übertragungen des Insolvenzgeldanspruchs vor dessen Beantragung sind daher grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam, weil nach § 170 SGB III der Anspruch auf Insolvenzgeld vor Antragstellung dem...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift verdrängt als Spezialvorschrift die §§ 53 bis 55 SGB I und regelt selbständig die Übertragbarkeit, Pfändbarkeit und Verpfändbarkeit des Anspruchs auf Insolvenzgeld.mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 2.2 Vorübergehende Unwirksamkeit der Pfändung

Rz. 4 Wird der Anspruch auf Insolvenzgeld schon vor Stellen des Antrags gepfändet, wird die Pfändung erst mit dem Antrag wirksam (aufschiebende Bedingung). Sofern der Anspruch auf Insolvenzgeld nicht bereits durch Verfügungen über das Arbeitsentgelt gemäß § 170 belastet ist, ist die frühzeitige Pfändung für den Pfandgläubiger wegen des Prioritätsprinzips des § 804 Abs. 3 ZPO...mehr

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Sauer, SGB III § 167 Höhe / 2.1 Höhe des Insolvenzgeldes (Abs. 1)

Rz. 3 Die Höhe des Insolvenzgeldes wird nach Abs. 1 grundsätzlich in Höhe des entgangenen Nettoarbeitsentgelts bestimmt. Maßgebend für die Höhe des Insolvenzgeldes ist nur das Nettoeinkommen, das der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. am Insolvenztag noch beanspruchen kann. Soweit vorinsolvenzlich das Arbeitsentgelt zur Vermeidung der Gefährdung des wirtschaft...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn er im Inland beschäftigt war und im Zeitpunkt des Insolvenzereignisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses hat. Ein Wohnsitz im Inland ist nicht Voraussetzung für die Insolvenzgeldgewährung. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz hat der Gesetzgeber auf die Entw...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wirksamkeit des Pfandrechts/der Übertragung Rz. 2 Vor Insolvenzgeldbeantragung kann über den Insolvenzgeldanspruch nur zusammen mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt verfügt werden (Kühl, in: Brand, SGB III, § 171 Rz. 3 m. w. N.). Übertragungen des Insolvenzgeldanspruchs vor dessen Beantragung sind daher grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam, weil nach § 170 SGB III der An...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.1 Forderungsübergang

Rz. 2 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt geht bereits im Zeitpunkt der Beantragung von Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über, soweit er einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründet. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Lage gesetzt, alles Erforderliche für die Realisierung des Anspruchs zu unternehmen. Fü...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.2 Arbeitsentgelt (Abs. 2)

Rz. 23 Der Begriff des Arbeitsentgelts ist umfassend zu verstehen und umfasst alle Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, die als Gegenwert für die geleistete Arbeit oder für das zur Verfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers angesehen werden können. Bei dem ausstehenden Entgelt kann es sich um das volle Entgelt oder – bei teilweiser Erfüllung bzw. A...mehr

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Sauer, SGB III § 170 Verfüg... / 2.2 Pfandrechte am Arbeitsentgeltanspruch (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Sind Ansprüche auf Arbeitsentgelt für den Insolvenzgeldzeitraum verpfändet oder gepfändet worden, bevor der Arbeitnehmer den Antrag auf Insolvenzgeld gestellt hat, besteht das Pfandrecht auch an dem Anspruch auf Insolvenzgeld, Abs. 2. Kraft Verweisung (vgl. § 1274 Abs. 2 BGB) gelten auch bei vertraglichen Pfandrechten die Pfändungsbeschränkungen der §§ 850 bis 850i ZPO...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 189 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt von § 189 a. F. ist nun in § 171 enthalten, ohne dass sich inhaltliche Veränderungen ...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 2.1 Voraussetzungen der Vorschussgewährung (Satz 1)

Rz. 2 Die Agentur für Arbeit kann einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erbringen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt ist, das Arbeitsverhältnis beendet ist, also auch der 3-Monats-Zeitraum i. S. d. 165 Abs. 1 feststeht, und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt we...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.4 Vererbbarkeit des Insolvenzgeldanspruchs (Abs. 4)

Rz. 35 Nach Abs. 4 hat auch der Erbe des Arbeitnehmers Anspruch auf Insolvenzgeld. Entsprechend der bedarfsunabhängigen Lohnersatzfunktion des Insolvenzgeldes kann dieses auch von den Erben beansprucht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer vor dem Insolvenzereignis verstorben ist. Der Erbe hat für die Antragstellung die Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 zu beachten. Anspr...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.2 Umfang

Rz. 6 Letztlich gehen nur diejenigen Entgeltansprüche auf die Bundesagentur für Arbeit über, welche nach Abschluss des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt zuerkannt wurden. Der Umfang des Anspruchsübergangs richtet sich hinsichtlich des Zeitraums und der Höhe nach dem ausstehenden Arbeitsentgelt, für das Insolvenzgeld gemäß §§...mehr

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Sauer, SGB III § 170 Verfüg... / 2.1 Übertragene Entgeltansprüche (Abs. 1)

Rz. 2 Soweit Ansprüche auf Arbeitsentgelt für den Insolvenzgeldzeitraum auf einen Dritten übertragen worden sind, bevor der Arbeitnehmer das Insolvenzgeld beantragt hat, steht auch der Anspruch auf Insolvenzgeld dem Dritten zu. Absatz 1 sichert insoweit die Akzessorität von Arbeitsentgelt und Insolvenzgeld. Kraft Verweisung (vgl. § 400 BGB) gelten die Pfändungsbeschränkungen...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 165 regelt die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld abschließend. Das Insolvenzgeld dient dem Schutz des Arbeitsentgeltanspruchs der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen der §§ 165 ff. bestehen nicht (BSG, Urteil v. 29.5.2008, B 11a AL 61/06 R).mehr