Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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FoVo 01/2019, Auswirkungen ... / 1 I. Der Fall

Außergerichtliches Forderungsverlangen Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Beklagte seit dem 1.10.2008 bis zur Stellung des Insolvenzantrags war. Der Kläger forderte von der Beklagten unter Hinweis auf Zahlungen aus der Barkasse und von versch...mehr

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AGS 01/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 42 Abs. 1, 3 FamGKG. Richtig ist, dass sich der Wert für einen auskunftsfordernden Beteiligten nach einem Bruchteil des erwarteten Leistungsanspruchs bestimmt (vgl. nur Zöller/Feskorn, ZPO [32. Aufl., 2018], Anh. FamFG Stichwort "Auskunft (§ 1379 BGB)". Insoweit hat die Antragsgegnerin u.a. darauf verwiesen, der Antr...mehr

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AGS 01/2019, Abrechnungspfl... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit 2004 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wurde am 16.3.2011 von einer Mandantin "in Sachen Schuldangelegenheiten" beauftragt. Am selben Tag unterzeichnete die Mandantin zum Zwecke der Schuldenbereinigung einen Dienstleistungsvertrag mit einem "H.-Institut", nach welchem sie monatliche Zahlungen von 70,00 EUR zu leisten hatte; 50,...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG

Leitsatz Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Normenkette § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 15b Abs. 1, Abs. 4 EStG, § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 240 ZPO, § 2 Nr. 1, §...mehr

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Risiko der strengen Ausfallhaftung beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Kommt ein Gesellschafter einer GmbH seiner Einlageverpflichtung nicht nach, regelt das GmbH-Gesetz detailliert, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapitalaufbringung von der Gesellschaft zu treffen sind. Das letzte der Gesellschaft im Rahmen des sog. Kaduzierungsverfahrens zur Verfügung stehende Mittel stellt dabei die Ausfallhaftung der "übrigen Gesells...mehr

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Hausgeld: Fiskus und Erbfall

Leitsatz Fällt ein Wohnungseigentum in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss begründeten Hausgeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nut...mehr

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Übertragung eines Dauernutzungsrechts: Wann muss zugestimmt werden?

Leitsatz Bei einem Dauerwohn- und dem Dauernutzungsrecht kann der Zustimmungsvorbehalt nach § 42 Abs. 1, § 35 Satz 1 WEG nur für die Übertragung des Rechts, nicht dagegen für die Belastung mit beschränkten dinglichen Rechten vereinbart werden. Ein Zustimmungsvorbehalt für die Bestellung dinglicher Rechte am Dauernutzungsrecht, die zum Gebrauch und zur Nutzung des zu belastend...mehr

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Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes Blockheizkraftwerk in einem betrügerischen Schneeballsystem

Leitsatz 1. Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn zum Zeitpunkt seiner Zahlung die Lieferung sicher erschien, weil alle maßgeblichen Elemente der zukünftigen Lieferung als ihm bekannt angesehen werden konnten, und anhand objektiver Umstände nicht erwiesen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt wuss...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Absehen von der Aussetzung und Aufhebung einer Aussetzung (§ 233 Satz 2)

Rn 13 Eine Grenze für den gerichtlichen Schutz zugunsten eines zukünftigen Plans muss dann bestehen, wenn dem Interesse des Planvorlegenden gleichfalls schutzwürdige Interessen anderer Beteiligter entgegenstehen. Bis zum Erörterungs- und Abstimmungstermin, der Klarheit über die Annahme des Plans bringt, wird häufig erhebliche Zeit verstreichen. Hätte die Vorlage eines Plans ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erweiterte Haftung des Schuldners

Rn 4 Andererseits können die Gläubiger – da ihr Verzicht nicht dem Schuldner zugute kommen, sondern i. d. R. vielmehr eine Sanierung des Unternehmens bezwecken soll – auch eine weitergehende Haftung des Schuldners festschreiben. Allerdings müssen sie dabei bedenken, dass der Schuldner durch einen Widerspruch nach § 247 Abs. 2 Nr. 1 erreichen kann, dass das Gericht dem Plan d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Neben der Änderung der Rechtsstellung der Gläubiger (§§ 223-225) kann der gestaltende Teil auch den Schuldner einer vom Gesetz abweichenden Regelung unterwerfen. Da der Schuldner keine Forderungsrechte besitzt und daher nicht erwarten kann, dass ihm durch den Insolvenzplan wirtschaftliche Werte zugewiesen[1] oder entzogen werden, ist für ihn vor allem seine Haftung inte...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Haftung des Schuldners ohne abweichende Regelung im Plan (§ 227 Abs. 1)

Rn 2 Dazu sieht § 227 Abs. 1 vor, dass der Insolvenzschuldner – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Plan – von seinen Verbindlichkeiten (ohne Wohlverhaltensphase) in vollem Umfang frei wird, wenn er die im Insolvenzplan vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten erfasst auch etwaige Gläubigerforderungen aufgrund vors...mehr

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Keine Gewinnrealisierung durch Vergütungsvorschuss für bilanzierenden Insolvenzverwalter; keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung

Leitsatz 1. Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. 2. Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unte...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn er im Inland beschäftigt war und im Zeitpunkt des Insolvenzereignisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses hat. Ein Wohnsitz im Inland ist nicht Voraussetzung für die Insolvenzgeldgewährung. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz hat der Gesetzgeber auf die Entw...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.1 Forderungsübergang

Rz. 2 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt geht bereits im Zeitpunkt der Beantragung von Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über, soweit er einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründet. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Lage gesetzt, alles Erforderliche für die Realisierung des Anspruchs zu unternehmen. Fü...mehr

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Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2.3 Anfechtbare oder angefochtene Rechtshandlungen

Rz. 5 Ausgeschlossen sind auch die Ansprüche des Arbeitnehmers, die dieser aufgrund einer nach der Insolvenzordnung angefochtenen Rechtshandlung erworben hat, Abs. 1 Nr. 2. Da sich die Anfechtung des Insolvenzverwalters (vgl. §§ 129, 132, 133 InsO) hier nur auf Arbeitsentgeltansprüche beziehen kann, kommen nur Rechtshandlungen in Betracht, mit denen der Arbeitgeber zusätzlic...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ermöglicht abweichend von § 42 SGB I, der das Feststehen des Anspruchs dem Grunde nach voraussetzt, die Gewährung von Vorschüssen noch vor der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber damit auf die Verzögerungen bei der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens reag...mehr

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Sauer, SGB III § 172 Datena... / 2.1 Datenaustausch (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift beseitigt datenschutzrechtliche Probleme bei internationalem Datentransfer zwischen Trägern von Leistungen bei Insolvenz des international tätigen Arbeitgebers und der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit darf dem Träger für Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eines anderen Mitgliedstaates das Insolvenzereignis und di...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.3 Entgeltumwandlung

Rz. 9 Der Satz 2 ist eine Folgeänderung zur Einfügung des § 165 Abs. 1 Satz 5 (vgl. Komm. zu § 165). Dort sind die Voraussetzungen der gesetzlichen Fiktion dargestellt, nach der die Entgeltumwandlung für die Berechnung des Insolvenzgeldes als nicht vereinbart gilt. Liegen diese Voraussetzungen vor, gilt die Entgeltumwandlung hinsichtlich des Anspruchsübergangs ebenfalls als ...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 2.1 Voraussetzungen der Vorschussgewährung (Satz 1)

Rz. 2 Die Agentur für Arbeit kann einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erbringen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt ist, das Arbeitsverhältnis beendet ist, also auch der 3-Monats-Zeitraum i. S. d. 165 Abs. 1 feststeht, und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt we...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.5 Informationspflicht des Arbeitgebers (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder mangels Betriebsrats seinen Arbeitnehmern unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Hiermit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monats-Zeitraum, für den Insolvenzgeld gewährt werden kann, möglichst nicht oder...mehr

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Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2.4 Leistungsverweigerungsrechte

Rz. 7 Der Arbeitnehmer hat letztlich auch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund von Arbeitsentgeltansprüchen, die der Insolvenzverwalter wegen eines insolvenzrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nicht erfüllt, Abs. 1 Nr. 3. Der Insolvenzverwalter kann die Leistung verweigern, wenn die zugrunde liegende Rechtshandlung anfechtbar ist. § 146 Abs. 2 InsO ermöglicht es d...mehr

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Sauer, SGB III § 170 Verfüg... / 2.3 Beschränkungen bei Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 regelt eine besondere Fallgestaltung der Abtretung von Arbeitsentgeltansprüchen. Vom Regelungsgehalt des Abs. 4 wird nur die fremdbestimmte Vorfinanzierung von Arbeitsentgeltansprüchen erfasst, die vorrangig im Interesse des Finanzierenden liegt (z. B. zuletzt SG Speyer, Urteil v. 25.4.2018, S 1 AL 181/16 m. w. N.). Nicht erfasst werden von Abs. 4 bereits erarbe...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

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Insolvenzplanverfahren und Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst. Normenkette § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 1, § 248 Abs. 1, § 258 Abs. 1, § 259 InsO, § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2 AO Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens war ein Abrechnungsbescheid. Über das Vermögen des Klägers war das Inso...mehr

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Sommer, SGB V § 153 Schließung / 2.1.1 Schließung des Betriebes (Nr. 1)

Rz. 5 BKKen werden von einem Arbeitgeber jeweils für seine Betriebe errichtet (vgl. Komm. zu § 147). Mit dem Wegfall des Betriebes hat die BKK ihren Zweck als Krankenversicherungsträger für die in dem Betrieb Beschäftigten verloren, so dass die Schließung des Betriebes zugleich auch den Schließungsgrund für die BKK bildet. Erforderlich ist die Schließung des einzigen und/ode...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Maßnahmen im Insolvenzverfahren (§ 231 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Insolvenzverfahren führen folgende Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung: Anmeldung im Insolvenzverfahren (§§ 174ff. InsO), Eintritt des Vollstreckungsverbots nach § 294 Abs. 1 InsO und die Aufnahme in einen Insolvenzplan (§§ 217ff. InsO) oder einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (§§ 305ff. InsO). Zum Insolvenzverfahren ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XV. Insolvenzverfahren (§ 171 Abs. 13 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 13 AO enthält eine besondere Ablaufhemmung für Steuern, die vor Ablauf der Festsetzungsfrist im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geltend gemacht werden. Während des Insolvenzverfahrens dürfen keine Steuerbescheide erlassen (BFH v. 13.05.2009, XI R 63/07, BStBl II 2010, 11) oder geändert werden (BFH v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Besteuerung im Insolvenzverfahren

I. Allgemeines Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die InsO ist seit dem 01.01.1999 in Kraft. In Ergänzung des alten Grundsatzes "Konkursrecht vor Steuerrecht" gilt nunmehr auch der Satz "Insolvenzrecht vor Steuerrecht" (BFH v. 17.12.1998, VII R 47/98, BStBl II 1999, 423; BFH v. 12.12.2003, VII B 265, 01, BFH/NV 2004, 464; BFH v. 24.02.2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einzelzwangsvollstreckung vorliegen und ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht wird. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – in diesem Fall ist aber nur der Schuldner antra...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Unterbrechung und Aussetzung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 239ff. ZPO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Aussetzung bzw. dem Ruhen des Verfahrens, die beide durch Beschluss des Gerichts angeordnet werden müssen, ist die kraft Gesetzes eintretende Unterbrechung des Verfahrens zu unterscheiden. Gem. § 155 Satz 1 FGO gelten für die Unterbrechung des Verfahrens die §§ 239 bis 245 ZPO. Daneben enthalten die §§ 246 und 247 FGO Regelungen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Erfüllbarkeit der Hauptforderung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, braucht noch nicht fällig zu sein, sie muss jedoch erfüllbar sein (§ 271 Abs. 2 BGB). Erfüllbar ist die Hauptforderung, wenn sie entstanden ist (§ 38 AO); ihre Festsetzung ist nicht erforderlich (BFH v. 13.01.2000, VII R 91/98, BStBl II 2000, 246; BFH v. 08.03.2017, VII R 13/15, – juris). Nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Folgen der Eröffnung für die Geltendmachung von Steueransprüchen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Vollstreckungsmaßnahmen eines einzelnen Gläubigers gegen den Schuldner nicht mehr zulässig. Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig ( § 89 InsO). Tz. 13 Stand: 22. Au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB Fach 2, 8...mehr

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AGS 10/2018, Restschuldbefr... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 FamFG und § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt, aber nicht begründet. Das AG hat dem Beschwerdeführer zu Recht gem. § 120a Abs. 1 S. 1 ZPO nachträglich Raten auf die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auferlegt, weil sich – was von der Beschwerde nicht angegriffen wird – seine wi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hagen, Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden im Insolvenzverfahren, NWB F. 2, 9063; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Lindwurm, Gewinnverteilung und Gewinnfeststellung bei der Kumulation von stillen Gesellschaften, DStR 2000, 53; von Wedelstädt, Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, BuW 2000, 575 und 627; Bartone, Ausw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die InsO ist seit dem 01.01.1999 in Kraft. In Ergänzung des alten Grundsatzes "Konkursrecht vor Steuerrecht" gilt nunmehr auch der Satz "Insolvenzrecht vor Steuerrecht" (BFH v. 17.12.1998, VII R 47/98, BStBl II 1999, 423; BFH v. 12.12.2003, VII B 265, 01, BFH/NV 2004, 464; BFH v. 24.02.2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993). Zweck der In...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Martens, Aufrechnung und Verrechnungsvertrag im Steuerrecht, StuW 1989, 69; von Feldmann, Die Aufrechnung im BGB und im Steuerrecht, DStR 1991, 222; Bultmann, Die Aufrechnung im Steuerrecht durch Umbuchungsmitteilungen der Finanzverwaltung, DStZ 1994, 174; App, Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, SteuerStud 2001, 68; Bartone, Die Aufrech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 22; Bartone, Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2009, 150 (Teil 1), 180 (Teil 2); Balmes/Geuß, Prozesskostenhilfe [PKH] – Kommentierter Musterantrag für das finanzgerichtliche Ve...mehr

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AGS 10/2018, Restschuldbefr... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die nachträgliche Auferlegung von Raten im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe. In einem von der früheren Ehefrau eingeleiteten Scheidungsverfahren hatte der Beschwerdeführer am 26.5.2014 durch seinen Verfahrensbevollmächtigten die Zustimmung zum Scheidungsantrag erklären lassen und die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zeitliche Beschränkung (§ 231 Abs. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Dauer der Unterbrechung unterscheidet der Katalog in § 231 Abs. 2 Satz 1 AO zwischen Unterbrechungshandlungen, die ihrer Natur nach Dauerwirkung haben oder mit einer solchen durch das Gesetz ausgestattet werden, und solchen, die sich ohne Dauerwirkung in einer Unterbrechungshandlung erschöpfen. Maßnahmen ohne Dauerwirkung, die m...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Fortführung bei Insolvenz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts führen, wenn der Insolvenzverwalter oder Liquidator die für das Unternehmen maßgeblichen Entscheidungen von einem Ort aus trifft, der nicht im Bezirk der bisher zuständigen Finanzbehörde liegt. Um zu verhindern, dass insbes. sog. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nullbescheid...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Duldung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die kraft Gesetzes zur Duldung der Vollstreckung Verpflichteten können, soweit überhaupt ein Duldungsbescheid notwendig ist (s. § 77 AO Rz. 3), aufgrund eines Duldungsbescheids in Anspruch genommen werden. Anwendungsfälle finden sich z. B. in den §§ 263 bis 265 AO und in § 323 AO. Bereits zur Geltendmachung der Gläubigerrechte nach dem A...mehr