Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.3 Berufsorientierungspraktikum

Um den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung für junge Menschen zu erleichtern, wurde das Berufsorientierungspraktikum durch die Einführung des § 48a SGB III etabliert. Dieses Praktikum wird von der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit Unternehmen speziell gefördert.[1] Qualifiziert für ein solches Praktikum sind junge Menschen, die: die allgemeine Schulpflicht e...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr

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Kindergeld / 7.3 Nachweise

Der Nachweis, dass das Kind bei einer inländischen Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet ist, muss durch eine Bescheinigung der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters geführt werden.[1] Dieser Bescheinigung kommt jedoch keine (echte) Tatbestandswirkung zu. Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Kind tatsächlich bei der Arbeitsvermittlu...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

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Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2.1 Gemeinsamkeiten

Rz. 3 § 15 gibt vor, welche Personen durch die Agenturen für Arbeit zu vermitteln sind. Unter Vermittlung ist das Zusammenführen von Arbeitgebern mit Ausbildung bzw. Arbeit suchenden Menschen zur Begründung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen zu verstehen. Arbeit- und Ausbildungsuchende müssen nicht arbeitslos i. S. v. § 16 sein. Rz. 4 Die Definitionen sind schlicht ge...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 5 enthält keine Regelung, nach der eine Förderung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgeschlossen wäre, wenn ein Anspruch auf eine Leistung zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht besteht. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können nach Maßgabe der jeweils definierten Anspruchsvoraussetzungen erbracht werden. Nach Maßgabe des § 3 sind...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.2 Integrationsstrategie

Rz. 11 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind zwingend auch entsprechend den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen. Daraus wird deutlich, dass mit den Leistungen eine Strategie unterstützt werden soll, mit der ein Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden wird. Zu Beginn der Sozialrechtsbeziehung zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitslosem steht...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.5 Ausrichtung der Arbeitsförderung auf die Ziele der Politik (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 44 Abs. 1 Satz 5 ordnet das SGB III in die Ziele der Beschäftigungspolitik aus sozialer, wirtschaftlicher und finanzieller Perspektive ein. Seit jeher ist dieses "Magische Viereck" mit den Zielen Preisniveaustabilität, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum und ausgeglichene Zahlungsbilanz neben der Vollbeschäftigung nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität un...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammenarbeit der für einen Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III zuständigen Dienststellen. Zuständige Stelle nach dem SGB III ist stets die Agentur für Arbeit, die für einen Arbeitslosen die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (Alg) nach den §§ 118 ff. erbringt. Zuständige Stelle nach dem SGB II sind die Jobcenter der zugelas...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.1 Erziehung, Betreuung und Beruf

Rz. 8 Bei der Regelung des Abs. 1 handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. Damit wird den Agenturen für Arbeit als Leistungsträgern für die Arbeitsförderung ein gebundenes Ermessen eingeräumt. Das bedeutet: Im Regelfall, dem typischen Fall, ist dem Verlangen des Abs. 1 zu entsprechen, im Ausnahmefall, dem atypischen Fall, ist eine Vereinbarkeit der Leistungen der aktiven Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.2 Vorrang nach Abs. 1

Rz. 6 Der Grundsatz des Abs. 1 unterscheidet nur nach der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und die Zahlung von Versicherungsleistungen, namentlich das Alg. Eine weitere Differenzierung nimmt erst Abs. 2 vor. Die Agenturen für Arbeit führen die Vermittlungstätigkeit selbst durch. Sie können sich – aus unterschiedlichsten Gründen – auch der Hilfe durch Dritte, insbes. Trä...mehr

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Kindergeld / 13.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 2.2 Kriterien für die Auswahl der Leistung

Rz. 9 Satz 2 zählt die Kriterien auf, nach denen die Ermessensentscheidung zu treffen ist. Die Kriterien sind grundsätzlich in allen Einzelfällen heranzuziehen, um eine Ungleichbehandlung von Arbeitslosen mit arbeitsmarktpolitischem Handlungsbedarf zu vermeiden. Satz 2 Nr. 1 betrifft die Fähigkeiten der zu fördernden Person. Damit ist Eignung im umfassenden Sinn gemeint. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wann Personen arbeitslos i. S. des Rechts der Arbeitsförderung sind. Der Begriff "Arbeitslose" ist unauflöslich mit den Begriffen "Arbeitslosigkeit" und "arbeitslos" verbunden. Arbeitslose i. S. d. Definition des § 16 sind arbeitslos. Daher besteht ein unmittelbarer, innerer Zusammenhang zu den verwandten Begriffen der Langzeitarbeitslosigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dem 2. Abschnitt des 1. Kapitels werden verschiedene, in den Fachkapiteln des SGB III wiederkehrende Begriffe definiert. Damit wird der Zweck verfolgt, dem Anwender des Gesetzes einerseits im Anfangskapitel Transparenz über wichtige, gesetzestypische Begriffe zu verschaffen, andererseits wiederholte Definitionen und Verweisungen innerhalb des Gesetzes zu vermeiden ...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.3 Beendigung der Beschäftigung

Rz. 9 Nr. 2 setzt voraus, dass alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung gerechnet werden muss. Beschäftigung bezieht sich dabei auf die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Nr. 1. Die Vorschrift fixiert keinen konkreten Zeitpunkt oder Zeitrahmen für die Beendigung. Die Beendigung der Beschäftigung muss nicht feststehen. Ob mit einer Beendigung der Beschäftigung obj...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.4 Eintritt von Arbeitslosigkeit

Rz. 14 Nr. 3 verlangt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos wird. Damit grenzt der Gesetzgeber das Versicherungsrisiko ab. Evtl. Förderleistungen sollen nicht für Personen in Betracht kommen, bei denen mit dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung gerechnet werden muss, die aber in diesem Fall gar nicht arbeitslos werde...mehr

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Kindergeld / 7.2 Geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung i. S. v. § 8 SGB IV steht der Berücksichtigung als arbeitsuchendes Kind nicht entgegen.[1] Geringfügige Beschäftigungen sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig 538 EUR monatlich nicht übersteigt. Hierfür ist das monatliche Durchschni...mehr

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Kindergeld / 7.4 Nicht als arbeitsuchend gemeldet

Ein Kind, das zwar Arbeitslosengeld II bezieht, jedoch nicht als arbeitsuchend gemeldet ist, weil ihm aufgrund seiner familiären Situation die Ausübung einer Tätigkeit nicht ohne Weiteres zumutbar war, erfüllt nicht die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG. Demzufolge besteht kein Kindergeldanspruch.[1] Eine Berücksichtigung als Arbeitsuchender ist jedoch auch da...mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Vorgehen der Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit bei der Auswahl einer Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Schon daraus ergibt sich der ermessenslenkende Charakter der Regelung. Lediglich das Arbeitslosengeld (Alg) bei Arbeitslosigkeit (nicht jedoch das Alg bei beruflicher Weiterbildung, vgl. § 3 Abs. 2), das Teil-Alg u...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.2 Erschwernis für die Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 6 Eine wesentliche Minderung der Aussichten, wegen der Art und Schwere der Behinderung am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, liegt nicht allein aufgrund einer Behinderung und der damit einhergehenden allgemeinen Beeinträchtigung vor. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt liegt eine wesentliche Minderung abe...mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entstammt dem Haushaltsrecht und ist als Bundesrecht stets zu beachten (vgl. § 7 BHO). Er ist jedoch bei der Auswahl der Leistung im Einzelfall damit in Einklang zu bringen, dass die am besten geeignete Leistung bzw. Leistungskombination auszuwählen ist. Maßgebende Gesichtspunkte sind die Fähigkeiten des Betroffenen ...mehr

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Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt für die Aktivitäten der Agenturen für Arbeit zur Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse fest, wer als Ausbildung- oder Arbeitsuchender anzusehen ist und deshalb in die Vermittlungsbemühungen einbezogen wird. Mit der Regelung werden die Begriffe Ausbildungsuchende und Arbeitsuchende für das SGB III ohne eine Altersbeschränkung defi...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.2 Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten. Sie stehen der Arbeitsvermittlung im Ergebnis nicht zur Verfügung und können demnach nicht arbeitslos i. S. d. Abs. 1 sein. Es kommt nicht darauf an, ob eine Maßnahme jederzeit abgebrochen werden kann oder von kürzerer Dauer als 6 Wochen ist. Rz. 10 Die Teilnahme a...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.2 Rolle der Arbeitgeber

Rz. 9 Die Arbeitgeber werden vor allem dafür in die Verantwortung genommen, betriebliche Kosten nicht auf den Staat und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler abzuschieben und die Gewinnmaximierung nicht zulasten von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer zu übertreiben. Die Vorschrift richtet sich an die einzelnen Arbeitgeber. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 gehört zu den Vorschriften des 1. Kapitels mit Programmcharakter. Sie entspricht einem gesellschaftlichen Umdenken. Aus diesem Grund war der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zum 31.12.2008 eine eigenständige Vorschrift (§ 8a) gewidmet. Nach dem Willen des Gesetzgebers war dadurch einer möglichen Verfestigung des tradierten Rollenverständnisses von Familienar...mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 neu gefasst. Satz 1 wurde zum 1.1.2004 durch das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell hinsichtlich der Bezeichnung Agentur für Arbeit geändert.mehr

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Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2.4 Erwerbstätige Ausbildung- und Arbeitsuchende

Rz. 13 Satz 3 weitet den Personenkreis, für den die Agenturen für Arbeit Vermittlungsbemühungen ergreifen müssen, deutlich aus. Als Ausbildungsuchende gelten auch Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, aber eine Ausbildung i. S. v. Satz 1 suchen, jedenfalls sofern sie nicht unter das Weiterbildungsrecht fallen, und unter denselben Bedingungen auch die selbständig E...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.1 Behinderungen

Rz. 3 Eine Behinderung i. S. d. § 19 betrifft eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung. § 2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung als eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauernde Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit und seelischen Gesundheit, die eine Teilhabe des Menschen ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.4 Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 4 fordert einen Beitrag der Arbeitsförderung zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu einer ständigen Verbesserung der Beschäftigtenstruktur. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, der Bundesagentur für Arbeit allein die Verantwortung für Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt aufzuerlegen. Vollbeschäftigung ist unabhängig von d...mehr

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Kindergeld / 23 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds an Angehörige des öffentlichen Dienstes

Aufgrund der Familienkassenreform werden die Aufgaben auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes stets von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.[2]mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.3 Rolle der Arbeitnehmer

Rz. 13 Abs. 4 und 5 verdeutlichen die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer dafür, von Beschäftigungslosigkeit verschont zu bleiben bzw. nach eingetretener Arbeitslosigkeit schnell wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Abs. 4 fordert die Arbeitnehmer auf, bei allen Entscheidungen stets zu bedenken, welche Auswirkungen sich daraus für die individuellen Möglichkeiten im Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 3 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Die Rentenversicherungsträger stimmen sich darüber ab, welche Arbeitgeber sie prüfen, um Mehrfachprüfungen auszuschließen.[1] Die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach der jedem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummer bestimmt. Maßgebend ist die jeweilige Endziffer der Betriebsnummer (BBNR).mehr

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Kindergeld / 8.5 Geförderte Weiterbildung

Eine durch Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahme der beruflichen Weiterbildung ist i. d. R. als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn die Maßnahme 6 Monate oder länger dauert. Bei kürzeren Maßnahmen bedarf es einer eingehenden Prüfung, ob eine Berufsausbildung vorliegt.[1] Bei der weiten Auslegung des Begriffs Beru...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.4 Rückkehrwunsch

Rz. 23 § 20 Nr. 2 setzt zunächst voraus, dass der Wunsch nach Rückkehr ins Erwerbsleben dokumentiert wird. Das geschieht am einfachsten durch eine persönliche Arbeitslosmeldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese verlangt nicht den materiellen Charakter des § 141. Es genügt auch eine Arbeitsuchendmeldung. Der Wunsch kann aber auch auf andere Weise gegenüber der Age...mehr

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Kindergeld / 12 Verlängerungszeitraum über das 21. bzw. 25. Lebensjahr hinaus

Mit der DA-KG 2023 ist A 21 entfallen. Bisher war dort die Berücksichtigung volljähriger Kinder, die einen Verlängerungstatbestand (z. B. gesetzlicher Grundwehrdienst oder Zivildienst) erfüllt haben, geregelt. Seit Aussetzung der Dienstpflichten haben entsprechende Fälle mittlerweile keine Relevanz mehr. Daher werden nachfolgend nur informativ die Grundsätze dargestellt. Der ...mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn trotz ernsthafter...mehr

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Kindergeld / 8.6 Berufsvorbereitende Maßnahme

Ein Kind wird regelmäßig auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt. Hierzu gehören die im Zusammenhang mit Sofortprogrammen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit durchgeführten Bildungsmaßnahmen (z. B. von Bund, Ländern und Gemeinden). Eine inhaltliche Prüfung dieser Maßnahmen erfolgt nicht.[1] Nimmt das Kind an ein...mehr

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Kindergeld / 8.10 Kinder mit Behinderung

Ein Kind mit Behinderung wird auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es durch gezielte Maßnahmen auf eine, wenn auch einfache Erwerbstätigkeit vorbereitet wird, die keine besonderen Fähigkeiten oder Fertigkeiten erfordert. Daher ist bei einem behinderten Kind auch das Arbeitstraining in einer Anlernwerkstatt oder die Förderung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt fü...mehr

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Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2.5 Suche nach Ausbildung oder Arbeit

Rz. 17 Die Zuordnung zu den Personenkreisen der Vorschrift setzt voraus, dass eine Ausbildung oder Beschäftigung tatsächlich gesucht wird, hierfür ist der wirkliche Wille der Person ausschlaggebend. Rz. 18 Ausbildung- bzw. Arbeitsuche setzt weder eine entsprechende Meldung bei der Agentur für Arbeit ("Vermittlungswunsch") noch arbeitsförderungsrechtliche Verfügbarkeit voraus ...mehr

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Kindergeld / 17.2 Kinderzuschlag

Nach § 6a Bundeskindergeldgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen (geringfügig verdienende Eltern bzw. Elternteile) für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils monatlich ein "Kinderzuschlag" zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Der Antrag auf Kinderzuschlag ist gesondert neben dem Kindergeldantrag bei der Familienkasse zu stellen.[1] Der Zuschlag...mehr

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Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt einleitend für den 2. Abschnitt die Verbindlichkeit der in diesem Abschnitt folgenden Begriffsbestimmungen. Sie regelt allgemein, dass die Definitionen nur für den Bereich des SGB III, also der Arbeitsförderung, maßgebend sind. Im Umkehrschluss ist zu folgern, dass die Definitionen insbesondere nicht rechtsverbindlich für die Grundsicherung für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 13 Heimarb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass auch Heimarbeiter Arbeitnehmer i. S. d. Vorschriften über die Arbeitsförderung sind. Damit bezweckt der Gesetzgeber, aufgrund der faktischen Einbeziehung von Heimarbeit in die Prozesse am Arbeitsmarkt und der tatsächlichen wirtschaftlichen Stellung der Heimarbeiter diese auch in die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik der Bundesregi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.5 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

§ 3 a Abs. 2 ArbStättV verlangt von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, und zwar bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehör...mehr

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Kindergeld / 13.2 Behinderung als Voraussetzung

Ausmaß und Formen der Behinderung Eine Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG liegt vor, wenn die in § 2 Abs. 1 Satz 1 (= Legaldefinition) und 2 SGB IX genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn das Kind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die es in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrier...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.5 Drohende Behinderung

Rz. 12 Abs. 2 stellt den Menschen mit Behinderungen diejenigen Menschen gleich, denen eine Behinderung droht, die wegen Art oder Schwere wie bei Menschen mit Behinderungen die Aussichten zur Teilhabe oder weiteren Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur vorübergehend wesentlich mindert. Die Regelung hat präventiven Charakter. Die Agenturen für Arbeit sollen nicht zuwarten, bis di...mehr

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Kindergeld / 18.1 Schriftlich, per E-Mail, online – vor allem aber rechtzeitig

Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich schriftlich (mit Unterschrift) zu stellen.[1] Die Verwendung eines Vordrucks ist nicht erforderlich, wenn der Antrag alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben enthält..[2] Der Zugang zum Kindergeld muss möglichst einfach sein. Von dem Kindergeldberechtigten ist nicht mehr zu fordern, als für die Einleitung und die ordnungsmäßige ...mehr