Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / IV. Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 27 bis 31)

1. Grundsätze In den Zeilen 27 bis 31 (s. Abb. unten) sind die Kapitalerträge gesondert anzugeben, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Sparer-Pauschbetrag: Zu beachten bleibt, dass in Fällen der Zwischenschaltung vermögensverwaltender Gesellschaften der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um den Sparer-Pauschbetrag vermindert werden darf, auch wenn es sich um (fik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / II. Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 6 bis 13)

1. Grundsätze Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 13 (s. Abb. oben) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 6 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Dies ist grundsätzlich der Betrag, der in die Festsetzung der Einkommensteuer einfließt. Auszug aus der Anlage KAP...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / III. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 14 bis 26)

1. Eintragungsmodalitäten In Zeilen 14 bis 26 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 14 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne solche aus der Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / I. Anlage KAP-BET 2021 – Einführung

In der Anlage KAP-BET sind die Angaben zu privaten Kapitaleinkünften zu machen, die sich aus Beteiligungen an (vermögensverwaltenden) Gesellschaften ergeben. Die Angaben zu den Kapitalerträgen ergeben sich regelmäßig aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsverfahren gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO). In der Anlage KAP-BET ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Unternehmerische Beteiligung

Soll in den Fällen einer unternehmerischen Beteiligung die Besteuerung der Kapitalerträge mit der tariflichen Einkommensteuer gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erfolgen, ist ein entspr. Antrag mithilfe der Anlage KAP (Zeilen 31, 32) zu stellen. Sollten die Kapitalerträge in den gesondert festgestellten Kapitalerträgen enthalten sein, sind die Beträge insoweit personell zu korrigi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Grundsätze

Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 13 (s. Abb. oben) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 6 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Dies ist grundsätzlich der Betrag, der in die Festsetzung der Einkommensteuer einfließt. Auszug aus der Anlage KAP-BETmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Wirkungsweise des Feststellungsverfahrens

Im Rahmen der Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus Kapitalvermögen, werden die Einkünfte i.d.R. gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. §§ 179 ff. AO). Häufig handelt es sich bei diesen Gemeinschaften um Erbengemeinschaften oder andere Bruchteilsgemeinschaften. Die Feststellung der Einkünfte einschl. der Aufteilung der Einkünfte auf die einzelnen Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungsmodalitäten

In Zeilen 14 bis 26 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 14 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne solche aus der Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Grundsätze

In den Zeilen 27 bis 31 (s. Abb. unten) sind die Kapitalerträge gesondert anzugeben, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Sparer-Pauschbetrag: Zu beachten bleibt, dass in Fällen der Zwischenschaltung vermögensverwaltender Gesellschaften der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um den Sparer-Pauschbetrag vermindert werden darf, auch wenn es sich um (fiktive) Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Sparer-Pauschbetrag

Die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag sind in der Anlage KAP (Zeile 17) zu machen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Ausländische Quellensteuern

Ausländische Quellensteuern sind in den Zeilen 35 bis 37 zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Erfassung von Investmenterträgen

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Sparer-Pauschbetrag

Um den Sparer-Pauschbetrag für die Erträge lt. Anlage KAP-BET in Anspruch nehmen zu können, sind gesonderte Angaben notwendig. Diese Angaben können ausschließlich auf der Anlage KAP in Zeile 17 gemacht werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Uneinbringlichkeit von Forderungen und wertlose oder verfallene Wirtschaftsgüter (Zeile 21)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 8. verwiesen. Diese Verluste werden losgelöst von den Verlusten, die in den Zeilen 14, 18, 19 oder 20 enthalten sind, berücksichtigt. Sie dürfen in den anderen Zeilen nicht enthalten sein.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Investmenterträge

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 20)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 7. verwiesen. Diese Verluste sind nicht in den Angaben zu den Zeilen 14, 18 oder 19 enthalten. Sie dürfen in den anderen Zeilen nicht enthalten sein.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 7)

Die Angaben zur Zeile 7 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 7 ausgewiesenen Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in den Erträgen zur Zeile 6 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Zeile 7 dient dazu, die Höhe der ausgleichsfähigen oder verrechenbaren Verluste gem. § 20 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Uneinbringliche und wertlose WG i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG (Zeile 13)

Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeile 13 sind die Verluste anzugeben, die in den Anwendungsbereich des neuen Verlustverrechnungskreises für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft (Zeilen 22 bis 26)

Gesondert einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft. Dabei ist in Zeile 22 die Summe der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter einzutragen. Das gilt auch für Verluste aus uneinbringlichen Forderungen oder wertl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art und aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen einschl. Verlusten aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG (Zeilen 28, 29)

In den Zeilen 28 und 29 sind Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art sowie aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen zu erfassen. Zeile 28 erfasst die laufenden Einkünfte, Zeile 29 die Veräußerungsgewinne und -verluste. Seit 2020 wird über Zeile 29 auch die Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen als Verlust erfasst. 20.000 EUR-Grenze greift nicht: D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 9)

Die Angaben zur Zeile 9 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 11)

Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 11 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 6 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Demnach dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 8) – Neu

Die Angaben zur Zeile 8 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 8 ausgewiesenen positiven Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG (Stillhalterprämien) und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte) in den Erträgen zur Zeile 6 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Zeil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 12) – Neu

Verluste aus Termingeschäften werden in Zeile 12 gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 6 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des ab 2021 neu eingeführten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Verluste aus Termingeschäften, insb. aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, dürfen ab VZ 2021 n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 10)

Nicht ausgeglichene Verluste (ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) lt. Zeile 10 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 6 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG. Beraterhinweis Die Vorlage einer Verlustbescheinigung i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG ist i.R.d. Einkommensteuererklärun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.5.1 Bonuspunkte

Zu den Versorgungspunkten, die in einem Jahr aufgrund des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und des Alters des Versicherten erworben werden, kann es noch zusätzliche Punkte (sog. Bonuspunkte) geben. Wenn die Zusatzversorgungseinrichtung durch ihre Geldanlage höhere Zinsen erwirtschaften kann, als mit dem Punktemodell zugesagt sind (3,25 %/5,25 %), entstehen Überschüsse. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.4 Garantierte Rentenleistung

Für jede/n Versicherte/n wird ein Beitragskonto geführt, so dass jederzeit der "angesparte" Betrag erfragt werden kann. Damit ist es auch möglich, den Verlauf der Rentenentwicklung über die einzelnen Jahre hinweg zu verfolgen und sich Auskünfte darüber zu holen, wie hoch möglicherweise die Betriebsrente am Ende sein wird. Die Zusatzversorgungseinrichtung wird zudem ihren Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2021... / 6.5 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Kapitalerträge, die lediglich teilweise dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben

Nicht abschließend geklärt ist bisher die Frage, ob auch solche Kapitalerträge nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG deklariert werden müssen, die lediglich teilweise einem zu niedrigen abgeltenden Steuerabzug unterlegen haben (s. z.B. Kühner in H/H/R, EStG/KStG, Stand: 5/2017, § 32d EStG Rz. 67). Ausweislich der Begründung zum JStG 2010 v. 21.6.2010 trifft die Veranlagungspflicht i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / h) Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Die Anlage KAP dient des Weiteren der Festsetzung von KiSt auf Kapitalerträge. Die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ist in Zeile 6 der Anlage KAP zu kennzeichnen. Grundsätzlich wird KiSt auf Kapitalerträge durch die Steuerabzugsverpflichteten zugleich mit der KapESt und dem SolZ einbehalten und abgeführt. In Fällen, in denen ein Kirchensteuerpflichtiger ggü. dem BZSt einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ausländische Kapitalerträge (Zeile 19)

Zur Zeile 19 sind die Kapitalerträge einzutragen, die aus ausländischen Quellen stammen. Das können neben Zinsen aus Kapitalforderungen jeder Art z.B. auch Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Beteiligungen oder Termingeschäfte sein. Sämtliche in § 20 Abs. 1 bis 3 EStG genannten Kapitalerträge können hier anzugeben sein. Maßgeblich ist, dass die Kapitalerträge nicht dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 27 bis 34)

Über die Eintragungen in den Zeilen 27 bis 34 (s. Abb. oben) werden Kapitalerträge erfasst, die der tariflichen Einkommensteuer – und nicht dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG – unterliegen. Hierunter fallen insb. Fallgestaltungen des § 32d Abs. 2 EStG und bestimmte Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Auszug aus der Anlage KAPmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Inländische Kapitalerträge (Zeile 18)

In Zeile 18 der Anlage KAP sind Angaben zu inländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Hierzu gehören z.B. Zinsen aus Privatdarlehen, Zinsen aus Gesellschafterdarlehen, die nicht tariflich nach § 32a EStG zu besteuern sind (lt. Zeile 21), Prozesszinsen. Die Eintragungen in Zeile 18 können negativ werden. Beraterhinweis Prozessz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7 bis 15)

a) Systematik zu den Zeilen 7 bis 9 (s. Abb. unten) In Zeile 7 sind die gesamten Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die Angaben in dieser Zeile werden der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Die für die Zeile 7 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus den von der Kreditwirtschaft ausgestellten Steuerbescheinigungen. Das Kredi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 18 bis 26)

a) Systematik der Eintragungen (s. Abb. unten) In den Zeilen 18 bis 26 sind Angaben zu inländischen oder ausländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Allerdings sind hier grundsätzlich nicht die Erträge aus inländischen oder ausländischen Investmentfonds ab 2018 zu erfassen. Die Angaben zu Investmentfonds, deren Erträge nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG lt. Zeile 4

Bei der Günstigerprüfung kann der Stpfl. beantragen, dass anstelle der Anwendung von § 32d Abs. 1, 3 und 4 EStG (Versteuerung der Kapitalerträge mit dem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG), die nach § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapitalvermögen den Einkünften i.S.v. § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden. Dies ist nach § 32d Abs. 6 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik der Eintragungen (s. Abb. unten)

In den Zeilen 18 bis 26 sind Angaben zu inländischen oder ausländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Allerdings sind hier grundsätzlich nicht die Erträge aus inländischen oder ausländischen Investmentfonds ab 2018 zu erfassen. Die Angaben zu Investmentfonds, deren Erträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen hab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Eintragungsmodalitäten

Die Eintragungen zu den privaten Kapitaleinkünften erfolgen alternativ in den Formularen "Anlage KAP", "Anlage KAP-BET" oder "Anlage KAP-INV". Zu beachten bleibt, dass jeder Kapitalertrag grundsätzlich nur einmal in eines der o.g. Formulare eingetragen wird. Das heißt, die mehrfache Eintragung von Kapitalerträgen ist grundsätzlich nicht notwendig. Daher muss stets vor der Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Angaben zum Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16, 17)

In den Zeilen 16 und 17 sind Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu machen. Fehlen die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag, geht das FA im Zweifel davon aus, dass in der Anlage KAP nicht erklärte Kapitalerträge vom Steuerabzug freigestellt wurden und berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag in der Veranlagung nicht. In der Zwischenüberschrift zur Zeile 17 wird auf die anlagenübergreife...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP

Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf zwei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 11. Ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Zeilen 35, 36)

Die Angaben zur Zeile 35 umfassen Kapitalerträge, auf die die ermäßigte Besteuerung nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG Anwendung findet und in denen grundsätzlich die Besteuerung mit dem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) erfolgt. Nicht von Bedeutung ist, ob die Kapitalerträge dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Erst i.R.d....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik zu den Zeilen 7 bis 9 (s. Abb. unten)

In Zeile 7 sind die gesamten Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die Angaben in dieser Zeile werden der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Die für die Zeile 7 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus den von der Kreditwirtschaft ausgestellten Steuerbescheinigungen. Das Kreditinstitut hat die Höhe der Kapitalerträge nach Verl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen

Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anzurechnen. Bei ausländischen Investmenterträgen ist für die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages der nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nach § 20 InvStG verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag maßgebend (vgl. BMF v. 3.6.2021, BStBl. I 2021, 723 Rz. 14...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Unerheblichkeit der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Hintergrund für die Änderung ist d...mehr