Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 2.2 Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Gesellschaften

Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen- und Kapitalgesellschaften können die ihnen von ihren Gesellschaftern für deren im Leistungsaustausch erbrachte Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen. Sie werden somit durch die Steuerbarkeit dieser Leistungen wirtschaftlich nicht belastet. Voll zum Vor...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 4.2.2 Zurechnungssubjekt

Rz. 45 Da der Steuergegenstand der Grundsteuer i. S. d. § 10 GrStG (wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes gem. § 2 GrStG) einer grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe zuzurechnen ist, muss im Rahmen der Zurechnungsfeststellung neben der materiell-rechtlichen Zurechnung (Rz. 41 ff.) auch über die Frage, wer überhaupt Zurechnungssubjekt sein kann,...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 3. GwG-Übersichtstabelle

Rz. 47 Zur raschen Durchdringung der Materie und zum Auffinden des erforderlichen Textbausteins dient nachfolgende GwG-Übersichtstabelle, die der Sachbearbeiter am Arbeitsplatz haben kann:[16]mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XI. Beispiele für Unternehmer

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§ 24 D&O-Versicherung / K. Risikoinformationen

Rz. 181 Darüber hinaus – dies hat sich gegenüber dem GDV-Modell von 2005 bereits im Modell 2007 geändert – bleibt es dem Versicherer unbenommen, weitere Risikoinformationen zu verlangen. Bei der vertraglichen Ausgestaltung haben die Versicherer – wegen der Existenz des § 210 VVG (Großschäden) – weitgehende Gestaltungsfreiheiten. In der Praxis werden "Geschäftsberichte", bei ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Beispiele für Unternehmer

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Begriff

Rz. 1 Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften bekanntlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadensersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind insbesondere gesellscha...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Bemessung und Funktion der Versicherungssumme

Rz. 87 Die Versicherungssumme ist Prämienbemessungsgrundlage und gleichzeitig Entschädigungsgrenze. Im Sinne des Vollwertprinzips ist sie Maßstab für die Intensität des Versicherungsschutzes (§ 75 VVG). Mit der Ermittlung des Versicherungswertes ist es zur Feststellung der Versicherungssumme notwendig, dass den zukünftigen Entwicklungen des Betriebs Rechnung getragen wird. R...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz

Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versicherungspflicht nur unvollständig abgebildet. W...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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ZErb 11/2024, Begünstigungs... / 1 Gründe

I. Die Eltern des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) starben im Dezember 2015 kurz nacheinander. Der Kläger und sein Bruder beerbten sowohl die Mutter als auch den Vater (Erblasser) je zur Hälfte. Zum Nachlass der Mutter gehörten unter anderem Grundstücke, zum Nachlass des Erblassers gehörten Grundstücke, eine 20 %ige Kommanditbeteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.4 Maßgebliches Einkommen bei Überschusseinkünften (§ 8a Abs. 1 S. 4 KStG)

Rz. 113 Nach § 8a Abs. 1 S. 1 KStG ist § 4h EStG und damit die Zinsschranke auch auf Kapitalgesellschaften und andere Körperschaftsteuersubjekte anzuwenden, die ihre Einkünfte durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ermitteln.[1] Betroffen waren bis Vz 2023 nur Körperschaften, die als Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sind. Da K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.6 Besonderheiten bei nachgeordneten Personengesellschaften

Rz. 222 Für nachgeordnete Personengesellschaften gilt nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG die Regelung des § 8a Abs. 2 KStG entsprechend. Das bedeutet, dass die Zinsschranke bei einer nachgeordneten Personengesellschaft mangels Zugehörigkeit zu einem Konzern nur dann nicht anwendbar ist, wenn bei ihr keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt. Die Frage ist dann von B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.2 Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn

Rz. 82 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Anwendung der Zinsschranke nicht unmittelbar auf inl. Betriebe (Betriebsstätten) beschränkt. Eine solche Beschränkung ergibt sich aber mittelbar aus § 4h Abs. 3 S. 1, 2 EStG, jedenfalls für die Fälle des Bestehens eines DBA mit Freistellungsmethode. Danach fallen nur solche Zinsaufwendungen unter die Vorschrift, die den "maßgeblichen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.2 Übersicht über den Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 231 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b a. F. EStG.[1] Diese Einschränkung ist selbstverständlich, da nur dann die Ermittlung einer durchsch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Das "maßgebliche Einkommen" ist ein eigenständiger Begriff, der nur im Rahmen des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausschließlichkeitsgebot bei schädlicher Tätigkeit im Ausland

Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Immobilienunternehmen gem. § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG setzt voraus, dass das gesamte Unternehmen ausschließlich grundbesitzverwaltend tätig ist. Denn der Wortlaut des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG verlangt, dass das "Unternehmen" die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung erfüllen muss, um diese in Anspruch nehmen zu können. Eine Beschränku...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

Mitglieder von Organen von Kapitalgesellschaften, die zur Geschäftsführung und Vertretung der juristischen Person berufen sind, sind lohnsteuerlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Ihre Vergütung ist in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig. Vorsicht bei beherrschenden Gesellschaftern Probleme können sich ergeben, wenn es sich bei diesen Personen auch um Gesellschafter der Kapitalge...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es typisch, dass Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer tätig sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich danach, ob es sich bei der Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt.[1] 3.1.1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohns...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Besonderheit bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Während der steuerliche Arbeitnehmerbegriff eigenständigen Abgrenzungskriterien folgt und weder mit der im Arbeitsrecht noch im Sozialversicherungsrecht geltenden Definition übereinstimmt, sind Entscheidungen der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Frage zu beachten, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat. E...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Mitglieder von Organen einer Limited

Eine Limited (Ltd.) ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts, die gewisse Ähnlichkeiten zu einer GmbH aufweist.[1] Aus diesem Grund sind deren geschäftsführende Organe, die Direktoren (directors), als abhängig Beschäftigte anzusehen, deren Vergütung dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn die Direktoren zugleich Gesellschaft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.5 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Für Personenhandelsgesellschaften (und Partnerschaftsgesellschaften) ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 zu beachten. Mit § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesellschaftern ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist steuerlich außerdem unbedingt das Rückwirkungsverbot zu beachten. Zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer können in keinem Fall Verträge (z. B. Dienstverträge) mit Rückwirkung abgeschlossen werden, denn diese werden steuerrechtlich nicht anerkannt und führen bezüglich der Leistungen bei der GmbH z...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.2 Eingliederung in das Unternehmen

Für ein abhängiges Dienstverhältnis ist weiterhin kennzeichnend, dass der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert[1] und vom Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit freigestellt ist.[2] Diese Entscheidung ist nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu treffen. Dabei ist...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2.1 Überblick

Rz. 38 Konzeptionell fokussiert die Zinsschranke die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen von prinzipiell konzerngebundenen Unternehmen. Jener Adressatenkreis wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] insofern erweitert, als nunmehr Steuerpflichtige erfasst werden, die einer Person i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehen – hier sind Beteilig...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Ausländische Gesellschaftsformen

3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE) Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich natio...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.1 Einordnung

Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mittel zuzuführen (be...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.5 Gesellschafter einer Vor-GmbH

Die Grundsätze zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von GmbH-Gesellschaftern[1] gelten auch für Gesellschafter einer bereits errichteten, aber noch nicht ins Handelsregister eingetragenen GmbH (Vor-GmbH).[2] Zwar fehlt der GmbH die Rechtsfähigkeit, doch entspricht es dem Willen der Gesellschafter, bereits die Vor-GmbH unter das Recht der GmbH zu stellen.mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.1 Vorstandsmitglieder einer AG haben Anspruch auf Beitragszuschüsse

Vorstandsmitglieder von AGs sind grundsätzlich abhängig Beschäftigte. Sie haben daher auch Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrem freiwilligen oder privaten Krankenversicherungsbeitrag.[1] Der an sie gezahlte Beitragszuschuss ist damit auch kein geldwerter Vorteil aus dem Beschäftigungsverhältnis und bleibt, soweit er im Rahmen des § 257 SGB V gezahlt wird, steuer- und...mehr