Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Rücktrittsrecht

Rz. 433 Die Ausübung des Rücktrittsrechts erfordert eine entsprechende Erklärung des Versicherers; es handelt sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Gem. § 21 Abs. 1 S. 3 VVG muss der Rücktritt begründet werden. Rz. 434 Die Erklärung des Versicherers muss unzweideutig als Rücktritt zu verstehen sein (zur Möglichkeit der Umdeutung einer Anfechtungserkläru...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 200 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 471 Das Anfechtungsrecht des Versicherers kann vor allem bei einem Verzicht des Versicherers entfallen. Ein solcher braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. An die Feststellung eines konkludent geäußerten Verzichts sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Tritt der Versicherer in Kenntnis des Anfechtungsgrundes zurück, weil er davon ausgeht, durch den Rücktritt le...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Versorgungsausgleich bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 650 Ansprüche aus Rentenversicherungen, die ein Ehegatte an einen Dritten abgetreten hat, fallen grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich.[1150] Etwas Anderes gilt dann, wenn es sich um eine Sicherungsabtretung handelt. Zur Sicherheit abgetretene Ansprüche unterfallen dem Versorgungsausgleich.[1151] Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch aus der Rentenversicherung...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Wiederherstellungsklausel

Rz. 157 Für die Wohngebäudeversicherung gilt nach A § 13 Nr. 7 VGB 2010, A 17.6 VGB 2022 (§ 15 Abs. 4 VGB 88) ebenso wie die Feuerversicherung in § 11 Nr. 5 AFB eine sog. Wiederherstellungsklausel. Danach erwirbt der Versicherungsnehmer den Neuwertanteil an der Entschädigung, soweit er den Zeitwertschaden übersteigt, nur dann, wenn er innerhalb von drei Jahren nach dem Eintr...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 253 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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B / 34 Beweisantrag, Antragsberechtigung [Rdn 1107]

Rdn 1108 Literaturhinweise: Bock, Das Beweisantragsrecht des Nebenklägers, HRRS 2011, 119 Kempf, Rechtsmißbrauch im Strafprozeß, StV 1996, 507 Kudlich, (Nichts) Neues zum Missbrauch des Beweisantragsrechts, HRRS 2005, 10 Niemöller, Rechtsmißbrauch im Strafprozeß, StV 1996, 501 s.a. die Hinw. bei → Beweisantragsrecht, Allgemeines, Teil B Rdn 1224, und bei → Verteidiger, Verteidig...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Hausrat (A 8.1 VHB 2010)

Rz. 20 Definition Hausrat sind alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat (unter besonderen Voraussetzungen und mit bestimmten Entschädigungsgrenzen). Privater Haushalt ist der private Lebensbereich.[34] Die Begriffsbestimmung ist umfassend. Es kommt nach der...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vergütungsanspruch des behandelnden Arztes

Rz. 217 Der Behandlungsvertrag ist inzwischen in § 630a BGB geregelt. Danach sagt der Behandelnde dem Patienten die medizinische Behandlung zu und ist zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach Abs. 2 nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf d...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / A. Berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 1 Bestimmte Situationen erfordern eine sichere vertragliche Gestaltung, sodass sich zur sicheren Kaufvertragsabwicklung eine Kaufpreisverwahrung aufdrängt. Der Notar darf Geld zur Verwahrung auf ein Notaranderkonto im Grundsatz aber nur entgegennehmen, wenn für die Beteiligten ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt (§ 57 Abs. 2 Nr. 1 BeurkG). Im Einzelfall liegt di...mehr

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E / 2 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1646]

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R / 17 Revision, Einlegung, Frist [Rdn 2901]

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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A / 9 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 87]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 58 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [233] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Lebensstellung bei Selbstständigen

Rz. 215 Einem ehemals Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar, auch wenn die Selbstständigkeit für das soziale Ansehen ein erhebliches Kriterium sein kann.[553] Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Zuschnitt der vormaligen selbstständigen Tätigkeit ab. Ein Selbstständiger kann nach den U...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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B / 38 Beweisantrag, Formulierung: Augenscheinseinnahme [Rdn 1136]

Rdn 1137 Literaturhinweise: Geppert, Der Augenscheinsbeweis, Jura 1996, 307 s.a. die Hinw. bei → Augenscheinseinnahme, Teil A Rdn 445, und bei → Beweisantrag, Allgemeines, Teil B Rdn 1092. Rdn 1138 1. Hinsichtlich des Inhalts eines Beweisantrags auf Einnahme des Augenscheins gelten die allgemeinen Ausführungen bei → Beweisantrag, Inhalt, Teil B Rdn 1198 ff. (allgemein zum Auge...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / V. Beurkundung der Auflassung im Ausland

Rz. 73 Grundsätzlich ist der deutsche Notar zuständig, die Beurkundung der Auflassung über eine in Deutschland gelegene Immobilie vorzunehmen. Der Notar achtet darauf, dass das schuldrechtliche Rechtsgeschäft, der Kaufvertrag, zuvor wirksam nach den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes , vorliegt, damit einerseits der Schutzweck des notariellen Beurkundungsverfahrens nicht u...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Verschlossene Behältnisse

Rz. 124 Gemäß § 4 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 6 Nr. 3 AERB 2008, 2010) werden besonders wertvolle Sachen wie Bargeld, Urkunden, Münzen, Edelmetalle usw. nur dann unter Versicherungsschutz gestellt, wenn sie in verschlossenen Behältnissen verwahrt werden. Die wörtliche Auslegung des Begriffes "Behältnis" schließt aus, dass hiervon auch ein Zimmer, ein sonstiger Raum bzw. ein Gebäudete...mehr

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AGS 11/2024, Einwand der fe... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BFH liegt auf der Linie anderer Senate des BFH und auch der Rspr. des BGH. 1. Zulässige Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz So entscheidet der BGH in st. Rspr., dass mit der Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz nur Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz selbst erhoben werden können, also gegen die Verletzung des Kostenrechts wie die Höhe ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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A / 42 Ausschluss der Öffentlichkeit, Verlegung der HV an einen anderen Ort [Rdn 553]

Rdn 554 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines, Teil A Rdn 520. Rdn 555 1.a) Wird die HV von dem Ort, an dem sie (zunächst) stattgefunden hat oder an dem sie stattfinden sollte, an einen anderen Ort, ggf. sogar an einen außerhalb des Gerichtsgebäudes, verlegt, muss darauf in geeigneter Weise hingewiesen werden. Das geschieht regelmäßi...mehr

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R / 22 Rücknahme eines Strafantrags [Rdn 2946]

Rdn 2947 1. Nach § 77d StGB kann ein Strafantrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, also auch noch in der HV, zurückgenommen werden. ☆ Der Mandant, der erwägt, einen Strafantrag zurückzunehmen, muss auf die sich aus der Rücknahme gem. § 470 ergebende Kostenfolge hingewiesen werden. Danach hat der Antragsteller die dem Angeklagten und einem Nebenbeteiligten erw...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / aa) Gebäudebegriff

Rz. 57 Das Tatbestandsmerkmal "innerhalb versicherter Gebäude" umfasst den räumlichen Bereich, der von der Bedachung, den Umfassungswänden und der Bodenplatte bzw. dem Keller- oder Parterrefußboden begrenzt wird.[45] Hierzu zählen auch Sachen, die in das Mauerwerk eingelassen sind, nicht jedoch außen am Gebäude angebrachte Gegenstände. Enthalten die Versicherungsbedingungen ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Vorsatz

Rz. 302 Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.[362] Da der Versicherer grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen für Verwirkungsgründe beweisen muss, trägt er auch die Beweislast für den Vorsatz des Versicherungsnehmers. Die Anwendung eines Anscheinsbeweises wird abgelehnt.[363] In Frage kommt allenfalls der Indizienbeweis, der aber gerade im Ber...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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Z / 9 Zeuge, sachverständiger Zeuge [Rdn 4243]

Rdn 4244 1.a) Bei der Vernehmung sachkundiger Personen ist wegen der Art und Weise der Belehrung und der Möglichkeit der → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 15, wegen Befangenheit, die es bei einem Zeugen nicht gibt, zu unterscheiden zwischen SV und sachverständigen Zeugen, die wie Zeugen zu behandeln sind (§ 85). Rdn 4245 b) Für die Abgrenzung gilt (a. BGHSt 20, 2...mehr

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B / 20 Berufung, Verwerfung durch das Amtsgericht wegen Verspätung [Rdn 880]

Rdn 881 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 882 1.a) Nach § 319 Abs. 1 muss das Gericht des ersten Rechtszuges, also das AG, die Berufung, wenn sie verspätet eingelegt worden ist, als unzulässig verwerfen. Die Vorschrift, die dem für die Revision geltenden § 346 entspricht, will Rechtmittel, deren Unzulässigkeit leicht festgestellt...mehr

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V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Aktuelle Rechtsprechung

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V / 49 Verteidiger, Vertretung des Verteidigers in der Hauptverhandlung [Rdn 3914]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Arglist

Rz. 207 Das Kausalitätserfordernis entfällt, wenn der Versicherungsnehmer "die Obliegenheit arglistig verletzt hat" (§ 28 Abs. 3 S. 2 VVG). Vorsatz bedeutet im Versicherungsrecht dolus directus und dolus eventualis. Arglist liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer mit direktem Vorsatz handelt. Nicht jede vorsätzlich falsche Angabe bedeutet eine Arglist des Versicherun...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenminderung

Rz. 142 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[193] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 299 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadensersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Grobes Organisationsverschulden

Rz. 216 Die Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls betreffen überwiegend Tatbestände, die aus der Rechtsprechung zum groben Organisationsverschulden bekannt sind und über Ziff. 27 ADSp zur unbegrenzten Haftung des Spediteurs oder über § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR zur unbegrenzten Haftung des Frachtführers führen. Beispiele hierfür sind die Ziff. 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3...mehr

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Z / 18 Zeuge, Zeuge vom Hörensagen [Rdn 4342]

Rdn 4343 Literaturhinweise: Backes, Abschied vom Zeugen vom Hörensagen, in: Festschrift für Ulrich Klug, Band II, S. 447 Detter, Der Zeuge vom Hörensagen – eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1 Eisenberg, Anmerkung zur Entscheidung des LG München I vom 11.9.2019 – 23 Ns 453 Js 125721/18 – Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Zeugen vom Hörensagen, StraFo 2020, 328 Geppe...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / d) Kasuistik

Rz. 91 Der Nachweis des äußeren Bildes für eine Entwendung wird u.a. bejaht, wenn wenigstens die Möglichkeit besteht, dass die ins Schloss gezogene Tür dadurch geöffnet wurde, dass der Täter den im Schloss befindlichen Wechselstift mittels einer Spezialzange umdrehte, nachdem er das Sicherheitsblech des Schlosses abgeschraubt hatte.[167] Rz. 92 Demgegenüber wurde der Nachweis...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip

Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Das Deckungsverhält...mehr

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AGS 11/2024, Beratungshilfe... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Bedürftigkeit und "Klarheit" über Beratungshilfe-Mandat Das AG Brühl beschäftigt sich gleich mit mehreren relevanten Fragen, die wohl intensiver im Beschluss des Rechtspflegers, als dann final in der richterlichen Entscheidung thematisiert werden. Interessant ist dabei vor allem auch die Frage: Wann muss eine Bedürftigkeit vorliegen? Das AG Brühl entschied korrekt, dass au...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 166 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / dd) Irreguläre Eigenbewegung

Rz. 27 Unstrittiger Ausgangspunkt ist zunächst, dass ein Ereignis auch dann von außen auf den Körper wirkt, wenn die VP durch eigene Bewegung eine Kollision ihres Körpers mit der Außenwelt verursacht hat, z.B. gegen ein Hindernis läuft. Rz. 28 Eine Einwirkung von außen liegt nach allgemeiner Ansicht bei Eigenbewegungen mit regulärem Ablauf nicht vor. Wenn die Eigenbewegung vo...mehr

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§ 18 Transportversicherung / k) Gesetze anderer Staaten (Ziff. 3.11 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 181 Ziff. 3.11 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Auffangtatbestand. Kommt es zu Verkehrsverträgen außerhalb des EWR-Raums, will der Versicherer nur bis zur Höhe von 8,33 SZR je kg Deckung gewähren, selbst wenn das nationale Recht dieser Staaten eine höhere Haftung vorsieht.mehr

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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V / 9 Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3453]

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V / 21 Verlesung von Protokollen, Geständnisprotokolle [Rdn 3592]

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A / 19 Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 207]

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T / 3 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Beweisverwertungsverbote [Rdn 3133]

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