Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Personenkreis

Rz. 597 [Autor/Stand] Unstreitig können danach Vertreter sein die gesetzlichen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO [2]; die gewillkürten Vertreter, z.B. der Steuerberater[3] und Bevollmächtigte i.S.d. §§ 80, 81 AO [4]. Rz. 598 [Autor/Stand] Nach dem soeben skizzierten Sphärengedanken (s. Rz. 596) zählen hierzu aber auch Personen ohne Vertretungsmacht, die in den betrieblichen Machtbere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 209 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 3 EStG verbietet den Abzug von Steuern von Einkommen (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1) und sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2), von USt für Umsätze, die Entnahmen sind (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 3) und von Vorsteuerbeträgen auf Aufwendungen, für die die Abzugsverbote gemäß § 12 Nr 1 EStG oder § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–5, 7 o Abs ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde der Beteiligten hat auch in der Sache Erfolg. Der Antrag der Beteiligten auf Erteilung eines Alleinerbscheins nach gesetzlicher Erbfolge ist entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts begründet. Der angefochtene Beschluss ist daher aufzuheben. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Beteiligten erforderlich sind, werden für festgestellt...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / III. Nichtfamiliensachen

Wegen des besonderen Verfahrensregimes für Familiensachen gemäß §§ 111 ff. FamFG können Nichtfamiliensachen nicht zusammen mit einer Familiensache im Wege objektiver Klagehäufung oder im Wege eines Widerantrags geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um dieselbe Prozessart i.S.v. § 260 ZPO. Zu den Nichtfamiliensachen zählen gemäß § 266 Abs. 1 FamFG z.B. Verfahren e...mehr

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FoVo 10/2021, Erneutes Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO

Pflicht zur Drittschuldnerauskunft Als Folge der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829, 835 ZPO hat der Drittschuldner dem Gläubiger binnen zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 840 Abs. 1 ZPO eine Drittschuldnerauskunft zu erteilen, die sich insbesondere darüber verhalten muss, ob der Drittschuldner in der behaupteten Geschäftsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Berichtigung gem. § 153 AO

Schrifttum: Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Cordes/Stürzl-Friedlein, Die zeitlichen Anforderungen an die Anzeige- und die Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO und strafrechtliche Risiken bei verspäteter oder unterlassener Berichtigung (§ 153 AO), wistra 2020, 498; Höll/Hinghaus, Beric...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 3. Das von Notaren gern betonte "weite Ermessen" besteht nicht

Gerne argumentieren die Notare mit einem "weiten Ermessen", das ihnen "bei Ausgestaltung, Umfang und Reichweite der Ermittlungen" im Zusammenhang mit dem notariellen Nachlassverzeichnis zustehe.[14] Zuzugeben ist, dass auch der Gesetzgeber von einem (allerdings nicht weiten) Ermessen des Notars bei der Verfahrensausgestaltung ausgegangen ist, dies, weil gesetzliche Verfahrens...mehr

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zfs 10/2021, Feststellungsk... / 2 Aus den Gründen:

1. Entgegen der Auffassung der Bekl. ist der Feststellungsantrag zulässig, insbesondere besteht ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO. Dieses kann nicht verneint werden, wenn dem konkreten, vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsanspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines erkrankten Kindes nach § 32 EStG

Leitsatz Die Berücksichtigung eines Kindes gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, das eine Ausbildung krankheitsbedingt nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, setzt voraus, dass das Kind seine Ausbildungswilligkeit noch während der Erkrankung für die Zukunft erklärt. Sachverhalt Auf Anforderung der Familienkasse teilte die Klägerin der Familienkasse mit, dass ihre Tocht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.2.2 Verfahrenshandlungsfähigkeit bei Bestellung eines Pflegers (§ 79 Abs. 3 AO)

Rz. 30 Die Grundsätze zur Betreuung gelten ebenfalls für die sog. Pflegschaft. Die Pflegschaft bezeichnet eine Unterform der Vormundschaft. Während sich die Vormundschaft jedoch auf sämtliche Angelegenheiten einer fürsorgebedürftigen Person erstreckt, übernimmt der i. d. R. vom Vormundschaftsgericht eingesetzte Pfleger nur einzelne Teilbereiche eigenverantwortlich für seinen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff der Krankheitsverhütung (vgl. u. a. § 187 Nr. 4, § 364 RVO). Erstmals mit dem GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) wurde zusätzlich der Begriff "Gesundheitsgefährdung" erwähnt, der bis heute beibehalten wurde. Zunächst wurde durch das GRG die Leistung "Gesundheitsförderung" ab 1.1.1989 in den Leistungskatalog der gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Abs. 1 Satz 1 bis 5)

Rz. 7 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sog. OTC-Arzneimittel) werden durch das GMG ab 1.1.2004 nach Abs. 1 Satz 1 für Versicherte, die das 12. bzw. bei Entwicklungsstörungen das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen. Diese werden nach Auffassung des Gesetzgebers (BT-Drs. 15/1525 S. 86) bereits bisher in den Apotheken zum überwiegenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.1 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr dazu, in ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vorzusehen. Gleichzeitig beinhaltet die Norm eine Legaldefinition dieser Begri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vorsorge generell und Verhütung im Besonderen verfolgen das Ziel, bereits vor Eintritt einer Krankheit als dem konkreten Versicherungsfall einem gesundheitlichen Defizit entgegenzuwirken, das der Gesetzgeber gerade bei pflegebedürftigen und behinderten Menschen erkannt hat. Grundsätzlich umfasst bereits der Anspruch eines Versicherten auf zahnärztliche Behandlung nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c)

Rz. 5 Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) auch die Erbringung von Heilmitteln im Wege der Videobehandlung umfasst, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. § 34 Abs. 4 ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der Heilmittel (§ 32) und Hilfsmittel (§ 33) von der Kostenpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die als Folgeregelung zu § 182f RVO in das SGB aufgenommene Vorschrift wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des SGB V v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert. Die folgenden Änderungen durch das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurden noch vor dem Inkrafttreten durch das 5. SGB V-ÄndG v. 19.12.1995 (BGBl. I S. 1986) wieder aufgehoben. Rz. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übersicht über die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit seit 01.01.2021

Tz. 21 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Es gelten die folgenden Regelsätze pro Bundesland. Zum Aufbau der Regelsätze s. § 28 SGB XII i. V. m. der Anlage zu § 28 SGB XII.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.2 Regelsätze gültig seit 01.01.2021

Tz. 25b Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als Regelbedarfe nach § 20 Abs. 2 bis 4 sowie § 23 Nr. 1 SGB II werden für die Zeit ab 01.01.2021 anerkannt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Geringes Vermögen (Schonvermögen)

Tz. 34 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als geringfügig sieht die Verwaltung ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) i. H. v. 15 500 EUR an (s. R 33a. 1 Abs. 2 EStR und s. AEAO zu § 53 AO TZ 9, Anhang 2). Es wird z. B. einer Person nicht zugemutet, ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wegen der Bestreitung von Kosten für den Lebensunterhalt zu veräuß...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.3 Zusatzleistungen

Tz. 25c Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich: Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung), Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät), Leistungen für einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit

Tz. 19 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt auch dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit entsprechend fest und orientiert sich an den gesetzlichen Vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Persönliche Hilfsbedürftigkeit (körperliche, geistige oder seelische Bedürftigkeit)

Tz. 11 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bedürftig sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 2); auf ihre wirtschaftliche Lage kommt es insoweit nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Hilfsbedürftigkeit wegen des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 2.2 "Elternzeit" bis zu 5 Jahren

Die Dauer der Elternzeit ist maßgebend für die bei Wiederaufnahme der Arbeit maßgebliche Entgeltstufe. Elternzeit bis zu jeweils 5 Jahren ist unschädlich für die Stufenlaufzeit (§ 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Die vor Antritt der Elternzeit erworbene Stufe und die innerhalb der Stufe abgeleistete Stufenlaufzeit bleiben erhalten. Nach Ansicht der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 5.2 (Rest-)Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit

Hat der Beschäftigte im Jahr des Antritts der Elternzeit den zustehenden (Rest-)Urlaub nicht vollständig erhalten, wird der Urlaub auf die Zeit nach Rückkehr aus der Elternzeit übertragen. Der Arbeitgeber hat den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Schließt sich an die erste Elternzeit eine weitere Elternzei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.3 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Die Elternzeit hat Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung: Die Jahressonderzahlung vermindert sich grundsätzlich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss haben. Eine Verminderung unterbleibt für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und für Elternzeit nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 3 Besitzstandszulage "kinderbezogene Entgeltbestandteile" prüfen

Die Besitzstandszulage "kinderbezogene Entgeltbestandteile" wird gezahlt an Beschäftigte, die am 1.10.2005 vom früheren Tarifrecht (BAT, BMTG) auf den TVöD übergeleitet wurden und bei denen das Kind im September 2005 beim kinderbezogenen Ortszuschlag/Familienzuschlag zu berücksichtigen war. Bestand vor Antritt der Elternzeit bzw. vor Antritt des Mutterschutzes Anspruch auf d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.4 Wiederaufnahme der Tätigkeit ab dem 2.9.

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit frühestens am 2.9. wieder auf, besteht im regulären Bemessungszeitraum Juli, August, September für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt. Hinweis Elternzeit in den Monaten Juli, August, September Befindet sich der Beschäftigte im Bemessungszeitraum in Elternzeit, wird der Berechnung der Jahressonderzahlung der letzte Kalendermona...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 2.3 "Elternzeit" von mehr als 5 Jahren

Bei "Elternzeit" von mehr als 5 Jahren wird der Beschäftigte grundsätzlich zurückgestuft. Der Beschäftigte ist bei Wiederaufnahme der Arbeit der nächstniedrigeren als der vor Antritt der Elternzeit erreichten Stufe zuzuordnen. Es ist jedoch eine Vergleichsberechnung vorzunehmen: das Entgelt bemisst sich mindestens nach der Stufe, die dem Beschäftigen bei (fiktiver) Neueinste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.2 Teilzeitarbeit während des Bemessungszeitraums Juli, August, September

Übt der Beschäftigte während der Elternzeit in den Monaten Juli, August, September eine Teilzeitarbeit aus, so verbleibt es hinsichtlich der Berechnung der Jahressonderzahlung beim regulären Bemessungszeitraum. Maßgebend ist das in den Monaten Juli, August, September erzielte (Teilzeit-)Entgelt. Besonderheiten bestehen nur bei Elternzeit im Jahr der Geburt des Kindes (näher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.1 Wiederaufnahme der Tätigkeit vor dem 1.7. des Jahres

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit nach einer Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) vor dem 1.7. wieder auf, so wird die Jahressonderzahlung um die vollen Kalendermonate der Elternzeit gekürzt. Hinsichtlich der Berechnungsbasis für die Jahressonderzahlung – durchschnittliches Entgelt der Monate Juli, August, September – ergeben sich keine Besonderheiten. Praxis-Beispiel Wiederau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.9 Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen

Rz. 533 [Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 40 und 44, eZeilen 41–43] Der Steuerpflichtige kann grds. die Aufwendungen, die er als Versicherungsnehmer schuldet und geleistet hat, als Sonderausgabe abziehen. Beiträge für die eigene Person und die des Ehegatten sind in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 11–27) einzutragen. Hat der Steuerpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.2 Pauschale Betriebsausgaben

Rz. 1089 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 23] Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 1 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 504 In die Anlage Vorsorgeaufwand 2021 sind nicht alle Daten zwingend einzutragen (→ Tz 75). In die eZeilen 4, 7–9, 11, 13–16, 18–19, 21, 23–26, 37–39, 41–43 und 45 sind Daten nur einzutragen, wenn der Steuerpflichtige von den elektronisch an das Finanzamt gemeldeten Daten abweichen will. Rz. 505 Sonderausgaben werden grds. unterteilt in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 506 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1094 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 974 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 354 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 42] Für bestimmte Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Vermögenswirksame Leistungen sind eine tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 831 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 360 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 361 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Rz. 564 [Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 43–48] Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2021 ein Kinderfreibetrag von jährlich 2.730 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG). Dies gilt für nicht verheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Einzelveranlagung wählen. Der Freibetrag wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 547 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.3 Versicherungsbeiträge für Kinder

Rz. 569 [Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder → eZeilen 31–33, Zeilen 34–42] Grundsätzliche Voraussetzung für den Abzug von Versicherungsbeiträgen für ein Kind bei den Eltern ist, dass die Versicherung die gezahlten Beiträge der Finanzverwaltung elektronisch übermitteln durfte bzw. dass der Datenübertragung nicht widersprochen wurde. Kranken- und Pflegepflichtve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.7 Übertragung eines Pauschbetrags für Kinder mit Behinderung

Rz. 588 [Übertragung auf Eltern → Zeilen 68–72] Steht einem berücksichtigungsfähigen Kind ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag zu, kann dieser, wenn das Kind ihn nicht bei seiner Steuerveranlagung in Anspruch nimmt, auf die Eltern übertragen werden (§ 33b Abs. 5 EStG). Unabhängig von der Übertragung des Pauschbetrags können die Eltern eigene Pflegekosten für das ...mehr