Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 3.1 Systematische Argumente und primäre Ziele

" A ‘Child Friendly City’ is a city, town, community or any system of local governance committed to fulfilling child rights as articulated in the Convention on the Rights of the Child. It is a city or community where the voices, needs, priorities and rights of children are an integral part of public policies, programmes and decisions."[1] 1. Kinderrechte verwirklichen Der erst...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 6 Literaturhinweise

Bär/Roth/Csaki (Hrsg.), 2021, Kinderrechte kommunal verwirklichen. Ein Handbuch, Frankfurt/M, Wochenschau Verlag. Betz/Bischoff, 2018, Kindheit unter sozialinvestiven Vorzeichen, in: Lange u. a. (Hrsg.), 2018, Handbuch Kindheits- und Jugendsoziologie, Wiesbaden, Springer VS, 49–65. Björklid, 2010, Child-Friendly Cities – Sustainable Cities? A Child-Centred Perspective and the ...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 3.2 Pragmatische Nutzenerwartungen und sekundäre Effekte

8. Ökologische Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima Ausgelöst durch die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (1989) sind zahlreiche und durchaus unterschiedliche Initiativen für "kinderfreundliche Städte" entstanden, wie bereits der gemeinsame Start der CFCI bei HABITAT II 1996 in Istanbul gezeigt hat. Bei der Umsetzung kinderfreundlicher Kommunen gab es von Anbeginn vor all...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 1.1 Aktuelle Herausforderung: Corona-Pandemie

Millionen von Kindern sind weltweit von der aktuellen Corona-Pandemie und der mit ihr einhergehenden "neuen Normalität" auf vielfältige Weise gefährdet.[1] Nach ersten Erfahrungen sind in Deutschland junge Menschen gesundheitlich zwar weniger gefährdet als Ältere. Dennoch gehen von der Pandemie zahlreiche Gefährdungen für die Rechte von Kindern aus: von der zentralen gesundh...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 1.3 Politische Beteiligung und Kinderrechte defizitär

Politische Beteiligung ist in der nachwachsenden Generation aktuell weniger ein Nachfrage-, sondern vielmehr ein Angebotsproblem. Junge Menschen fordern in wachsender Zahl ein Ende ihres gezielten Ausschlusses aus der Politik: "Verbreitete Überzeugung unter den Befragten ist, dass die Jugend nicht gehört wird und Jugendliche von den Politiker_innen bzw. von der etablierten P...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 1 Globale Herausforderungen für Kommunen

Mit der Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" durch die Vereinten Nationen am 10.12.1948 wurde eine wichtige Konsequenz aus den Katastrophen des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts gezogen. Dieses "Nie wieder!" gab den Impuls zu weiteren regionalen und thematischen menschenrechtlichen Pakten und Abkommen, die sich inzwischen zu einem UN-Menschenrech...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 4 Anleitung zur Umsetzung in Kommunen: Das Handbuch "Kinderrechte kommunal verwirklichen"

Die zahlreichen Erfahrungen aus den kinderfreundlichen Kommunen sind nun im Handbuch "Kinderechte kommunal verwirklichen" zusammengetragen[1] Dieses Handbuch will einen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland leisten. Es konzentriert sich dabei auf die kommunale Ebene. Die kommunale Selbstverwaltung bietet eine Fülle von konkreten kinderfreundlichen Gestaltungs...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 5 Eine Zwischenbilanz als Fazit

Zwei Erfahrungen aus der Netzwerkpraxis verdienen besondere Aufmerksamkeit: 1. Auf die kommunale Praxis kommt es an. Die zentrale Erwartung des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen" kann als bestätigt gelten. Kommunen kommt, wenn sie sich dafür einsetzen und den Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention ernst nehmen, eine zentrale Bedeutung in der Umsetzung der Kinderrechte zu. Di...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 1.2 Aktuelle Herausforderung: Klimakrise

Wie sehr die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen und Verwirklichung von Kinderrechten zu einer alltäglichen Herausforderung geworden ist, macht auch die Klimakrise deutlich. Hatten Kinder und Jugendliche im Lockdown kaum Chancen auf ihre Situation aufmerksam zu machen und eigene Ideen zur Gestaltung der "neuen Normalität" beizutragen, so haben sie dies in spektakuläre...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherheit / 1 Daten zum Risiko Straßenverkehr

Folgende Daten zum Unfallrisiko im Straßenverkehr lassen sich aus der "Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2019" der DGUV und den Angaben des Statistischen Bundesamtes entnehmen: ca. 60 % der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle (zusammen ca. 750) sind Verkehrsunfälle; ca. 13 % der angezeigten Arbeits- und Wegeunfälle (zusammen etwa 120.000) sind Verkehrsunfälle. Zum Vergleich: Insg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.3 Waisenrente

Rz. 51 Im Fall des Todes des Rentenberechtigten wird nach § 48 SGB VI auch den Kindern des Versicherten eine Rente gewährt. Eine Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils gezahlt, wenn das Kind noch einen Elternteil hat, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.6 Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 85 Die Frage, wer Empfänger der Versorgungsleistungen sein kann, ist streng von der Frage zu trennen, wer Empfänger des Vermögens sein kann. Empfänger der Versorgungsleistungen können i. d. R. nur der Übergeber, sein Ehegatte und die gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge sein[1], also Personen, die zum sog. Generationsnachfolgeverbund gehören. Dies ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Säuglingspflege (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 35 Der Hauptzweck der Aufnahme eines Säuglings unter einem Jahr in ein Heim ist nicht die Erziehung des Säuglings, sondern die Sorge um dessen körperliches Wohlergehen durch Ernähren und Behüten. I. d. R. wird unterschieden zwischen Säuglingen bis zu einem Jahr und Kleinstkindern über einem Jahr. Eine Annahme, dass Säuglinge unter einem Jahr im Wesentlichen zum Zweck der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i sowie Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber erst mit der Fassung der Vorschrift ab 1.1.2020 von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu mach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Erziehung

Rz. 30 Das Tatbestandsmerkmal "für Erziehungszwecke bei sich aufnehmen" i. S. d. § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 muss nicht eng ausgelegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die bereits berufstätig sind, "für Erziehungszwecke" aufgenommen werden. Das wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn es sich bei den aufgenommenen Personen zum größte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Betreuung (Rechtslage ab 1.1.2020)

Rz. 31c Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. b UStG sind eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen durch die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen[1] steuerfrei. Hierunter fallen nach der Gesetzesbegründung[2] insbesondere die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen, z. B. bei den Schularbeiten, sowie die Freizeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Erziehungs- und Pflegepersonal

Rz. 48 Hierunter fallen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 (im Gegensatz zu den Jugendlichen) alle Personen ohne Altersbeschränkung, die bei der Pflege, Erziehung, Ausbildung und Fortbildung der Jugendlichen mitwirken. Dies sind insbesondere Erzieher, Kindergärtnerinnen, Säuglingsschwestern, Heimleiter, Lehrkräfte, Schulungskräfte bei Kursen und Lehrgängen, Persona...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verpflegung und Beherbergung

Rz. 31d Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. c UStG sind zum einen Verpflegungsdienstleistungen durch die in der Vorschrift (i.d.F bis 31.12.2020) genannten Einrichtungen[1] gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen i. S. d. Hochschulgesetze der Länder, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie, an öffentlichen Schulen und an Ersatzschulen, die gemäß Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Aufnahme von Jugendlichen

Rz. 24 Steuerbegünstigt ist nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur die Aufnahme von Jugendlichen (oder Säuglingen). Jugendliche sind per definitionem (§ 4 Nr. 23 S. 2 UStG i. d. F. bis 31.12.2019, § 4 Nr. 23 S. 3 UStG i. d. F. ab 1.1.2020) alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ab 1.1.2020 ist Gegenstand der Begünstigung nicht mehr die "Aufnahme" von Jug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugute kommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Aus- und Fortbildung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 32 Der Begriff der Ausbildung ist vorwiegend dem beruflichen Bereich, d. h. der Berufsausbildung zuzuordnen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 32 EStG ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen.[2] In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Zwecke

Rz. 29 Die Aufnahme von Jugendlichen (bzw. Säuglingen) i. S. d. § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 muss Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken bzw. Zwecken der Säuglingspflege dienen. Die genannten Erziehungs- und Fortbildungszwecke sind nicht scharf voneinander zu trennen, sondern berühren und ergänzen sich gegenseitig. Der Begriff Fortbildungszwecke ist so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Gewährung von Beköstigung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 39 Unter Beköstigung ist die Versorgung der aufgenommenen Jugendlichen mit der im Zusammenhang der Aufnahme stehenden erforderlichen Verpflegung (Abgabe von Speisen und Getränken) zu verstehen. Wohl nicht begünstigt ist die Abgabe alkoholischer Getränke und von Tabakwaren, weil diese Umsätze nicht notwendigerweise mit der Aufnahme der Jugendlichen in Verbindung stehen.[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf 220 DM erhöht. Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 2 Höhe des Kindergelds (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Für die Höhe des Kindergelds sind die Anzahl der Kinder und die Ordnungszahl des jeweiligen Kindes entscheidend (gestaffeltes Kindergeld). Die Ordnungszahl richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Damit wird für die hinzukommenden (jüngeren) Kinder, obwohl sie geringere Kosten verursachen, das höhere Kindergeld gezahlt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 4 Zahlungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 66 Abs. 2 EStG wird das Kindergeld vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Ein Anspruch auf Kindergeld in Höhe des vollen Monatsbetrags besteht deshalb für jeden Monat, in dem – wenn auch nur kurzzeitig, z. B. nur für einen Tag – die Anspruchsvora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 6 Korrekturvorschriften der AO

Rz. 22 Neben § 70 Abs. 3 EStG finden nach § 155 Abs. 5 AO die Korrekturvorschriften der AO Anwendung. Nicht anwendbar sind die sozialrechtlichen Verfahrensvorschriften gem. SGB X, da das Kindergeld nach der Systemumstellung (§ 31 EStG Rz. 3ff., 40ff.) als Steuervergütung gezahlt wird (§ 31 S. 3 EStG).[1] Sind die formellen Voraussetzungen für eine Änderung des Bescheids gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 3 Änderung der Verhältnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften für Steuerfestsetzungen nach §§ 172ff. AO sind auf Dauerverwaltungsakte wie die Kindergeldfestsetzung nicht zugeschnitten. § 70 Abs. 2 EStG lässt deshalb als sonstige gesetzliche Korrekturvorschrift i. S. d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2d AO die Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 3 Kinderbonus (Abs. 1 S. 2 – 4) 2020

Rz. 11 Das Kindergeld wird im Vz 2020 einmalig um 300 EUR erhöht (Kinderbonus 2020).[1] Der Berechtigte hat Anspruch auf den Kinderbonus 2020 für jedes Kind, für das im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt aus Gründen des einfacheren Verwaltungsvollzugs in zwei Teilen von 200 EUR im September und von 100 EUR im Oktober 2020. Die Bundereg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.1 Kindergeldbescheid

Rz. 3 Nach der gesetzlichen Nomenklatur stellt das Kindergeld eine Steuervergütung dar (§ 31 S. 3 EStG). Für diese Ansprüche gelten die Familienkassen als Finanzbehörden (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 S. 2 FVG). Nach § 155 Abs. 5 AO finden für die Steuervergütung die Vorschriften für die Steuerfestsetzung sinngemäß Anwendung. Nach §§ 119 Abs. 2 S. 1, 155 Abs. 1 S. 1 AO ist dementspreche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht §§ 9 und 10 BKKG a. F.[1] Sie regelt die Höhe des Kindergelds und den Zahlungszeitraum. Da es auf das Einkommen des Berechtigten nicht mehr ankommt, sind die Regelungen zur Einkommensgrenze entfallen (§ 10 Abs. 2, 3 BKKG a. F.). Das Kindergeld hat regelmäßig Doppelfunktion. Zum einen vergütet es die Steuern, die bei der (an sich ungerechtfertigte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 5 Rückwirkende Zahlung (Abs. 3 a. F.) bei  Anträgen vom 1.1.2018 – 17.7.2019

Rz. 18 Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs. 3 EStG). Geht der Antrag bei einer unzuständigen Behörde ein und wird weitergeleitet, gilt der Eingang bei der zuständigen Behörde.[1] Die Gesetzesänderung soll Missbräuche beim Bezug von Kindergeld bekämpfen. § 66 Abs...mehr

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FF 01/2021, Neue Wege der B... / I. Bedarf des minderjährigen Kindes

Der BGH beschränkt sich aber nicht auf die Entscheidung des streitigen Auskunftsantrages, sondern gibt zusätzlich wertvolle Hinweise für die unterhaltsrechtliche Behandlung dieser Fälle. Es geht bei den einschlägigen Fällen um unterhaltspflichtige Eltern, deren Einkünfte oberhalb der Einkommensgrenze des Düsseldorfer Tabelle von 5.500 EUR (im Jahr 2020) liegen. Den Lösungsans...mehr

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FF 01/2021, Neue Wege der B... / II. Weitere Behandlung des ungedeckten Teilbedarfs des Kindes

Bemerkenswert sind die Ausführungen des BGH zum Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder, für den er nach seiner neueren Rechtsprechung auf die Lebensstellung beider Eltern abstellt, jedoch die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf den Betrag beschränkt, den dieser Elternteil aufgrund des von ihm erzielten Einkommens zahlen muss. Berechnungsbeispiel (W...mehr

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FF 01/2021, Neue Wege der B... / A. Auskunftsanspruch des Kindes

In erster Linie befasst sich der Beschluss mit dem Auskunftsanspruch des Kindes und erteilt auch hier beim Minderjährigenunterhalt der früher üblichen Abwehrstrategie des Besserverdieners eine Absage, unter Verweis auf seine "unbegrenzte Leistungsfähigkeit" die geforderte Auskunft zu verweigern.[4] Diese Auskunftsverweigerung erfolgte nicht selten mit dem Hintergedanken, dam...mehr

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FF 01/2021, Fortschreibung ... / Aus den Gründen

Gründe:I. [1] Die Antragstellerin ist die im Juni 2011 geborene Tochter des Antragsgegners. Sie begehrt vom Antragsgegner im Wege des Stufenantrags Auskunft zu seinem Einkommen und Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Ant...mehr

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FoVo 07+08/2021, Berechnung... / II. Die Lösung

Der Ausgangspunkt Wie in der FoVo bereits berichtet, wurde § 850c ZPO zum 8.5.2021 mit inhaltlichen Änderungen neu gefasst. Insbesondere erfolgt die dynamische Anpassung der Pfändungsfreigrenzen nicht mehr nur zweijährlich, sondern nunmehr jährlich. Hinweis Die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen beruht auf dem Nettoeinkommen des Schuldners. Dieses ist nach § 850e ZPO zu besti...mehr

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FF 01/2021, Düsseldorfer Ta... / Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR.mehr

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FF 01/2021, Fortschreibung ... / 2 Anmerkung

Die Hauptfrage, die der BGH in dem für die Amtliche Sammlung bestimmten Beschluss entscheidet, betrifft den Auskunftsanspruch des minderjährigen Kindes nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB. Dabei geht er auf die Vorfrage ein, ob die Höchstbeträge der Düsseldorfer Tabelle für den Minderjährigenunterhalt fortgeschrieben und damit die Anwendungsbereiche für eine pauschale Unterhaltsbeme...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / VI. Arzthaftung

Festgelegt hat er sich aber bei der Arzthaftung und er hat mit deren Kodifizierung durch das Patientenrechtegesetz dem Jubilar ein bleibendes Denkmal gesetzt. Bei den vielen Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren, an denen ich zur Vorbereitung des Gesetzes teilgenommen habe, wurde mir immer wieder bewusst, was Herr Steffen für das Arzthaftungsrecht geleistet hat und dass diese...mehr