Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / 2.3 Vaterschaftsanfechtung

Die Vaterschaft kann durch den rechtlichen Vater, den möglichen biologischen Vater, die Mutter des Kindes und das Kind selbst angefochten werden[1], wenn ein Anfangsverdacht der fehlenden Vaterschaft besteht. Ernstliche Zweifel an der Vaterschaft können beispielsweise wegen Geschlechtsverkehrs der Mutter mit einem anderen Mann während der Empfängniszeit oder ungewöhnlich lan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erziehungsbeistand / 3 Ziele/Inhalte

Der Erziehungsbeistand soll neben den Eltern des Kindes eine außenstehende, erwachsene, kontinuierliche Bezugsperson sein. Er unterstützt das Kind oder den Jugendlichen individuell in seiner Entwicklung, indem er dem Kind oder Jugendlichen hilft, schulische und familiäre Probleme zu bewältigen. Dies kann durch die Integration in Schule und Beruf oder durch den Aufbau von soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtsvormundschaft / 4 Aufgaben des Vormunds

Der Vormund hat neben der Personen- und Vermögenssorge die Pflicht zum persönlichen Kontakt mit dem Mündel und soll das Kind in der Regel einmal im Monat in seiner gewöhnlichen Umgebung aufsuchen.[1] Zudem muss der Vormund die Pflege und Erziehung des Kindes fördern und gewährleisten.[2] Das Jugendamt kann diese Aufgaben nicht den Pflegeeltern übertragen, bei denen sich das K...mehr

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Beistandschaft / 4 Beendigung

Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt, das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet, die Aufgaben der Beistandschaft erledigt sind und die Antragsberechtigung für eine Beistandschaft nicht mehr vorliegt, z. B. bei Verlust der Sorgeberechtigung des Antragstellers oder bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes.mehr

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Erziehungsbeistand / Zusammenfassung

Begriff Der Erziehungsbeistand unterstützt ein Kind oder Jugendlichen bei der Bewältigung von Einwicklungsproblemen. Dabei bezieht er das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen mit ein, versucht den Lebensbezug zur Familie des Kindes zu erhalten und gleichzeitig die Verselbstständigung des Kindes zu fördern. Bei dem Erziehungsbeistand handelt es sich um die älteste ambu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufsichtspflicht / Zusammenfassung

Begriff Eine Person ist aufsichtspflichtig, wenn ihm Minderjährige oder Volljährige, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands beaufsichtigt werden müssen, zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsbedürftigen vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass andere Menschen durch ihn einen Schaden erleiden. Die Aufsichtspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 3 Beendigung der Pflegschaft

Die Pflegschaft eines Minderjährigen endet mit der Beendigung der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft, im Falle der Pflegschaft zur Besorgung einer einzelnen Angelegenheit mit deren Erledigung.[1] Die Pflegschaft für ein ungeborenes Kind endet mit der Geburt. Die Pflegschaft zur Besorgung einer Angelegenheit endet mit deren Erledigung. Die Pflegschaft ist aufzuheben, wen...mehr

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Beistandschaft / 3 Aufgaben

Aufgaben des Beistands sind die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie ggf. Befriedigung des Dritten aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten, bei dem das Kind entgeltlich in Pflege ist.[1] Er ist dabei nicht an Weisungen des sorgeberechtigten Elternteils gebunden. 3.1 Vaterschaftsfeststellung Die Feststellung der Vaterscha...mehr

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Abstammung / 2.2 Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

Das Gericht kann die Vaterschaft nach § 1600d BGB feststellen, wenn die Vaterschaft nicht durch Ehe vermutet wird und keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Der Antrag muss beim zuständigen Familiengericht durch das Kind, die Mutter oder den Vater erfolgen. Die Vaterschaft wird in der Regel mithilfe eines Abstammungsgutachtens (Vaterschaftstest) festgestellt.mehr

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Beistandschaft / 6 Anzeigepflicht und Beratung durch das Jugendamt

Das Jugendamt berät und unterstützt eine Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet ist, unverzüglich nach der Geburt bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Dabei klärt es die Mutter über die Möglichkeiten der Beistandschaft und deren Rechtsfolge auf.mehr

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Beistandschaft / 2 Berechtigung zur Antragsstellung

Folgende Personen können einen Antrag auf Beistandschaft stellen: der für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft alleinsorgeberechtigte Elternteil, bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ein von den Eltern berufener Vormund, werdende Mütter, die in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und die gesetzlichen Vertreter einer geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1.1 Ergänzungspflegschaft

Die Ergänzungspflegschaft für Minderjährige wird gem. § 1809 Abs. 1 BGB angeordnet, wenn die Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund) tatsächlich (z. B. Krankheit, Abwesenheit wegen Haft) oder aus rechtlichen Gründen (z. B. teilweiser Entzug des Sorgerechts oder Kind klagt gegen den gesetzlichen Vertreter), an der Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind. Achtung Pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 2 Amtsvormundschaft/Adoption

Speziell geregelt ist die Akteneinsicht in der Amtsvormundschaft in § 68 Abs. 1 und 3 SGB VIII.[1] Danach hat das ehemalige Mündel (nach Vollendung der Volljährigkeit) einen Anspruch darauf, seine "Biografie" in den Akten zu verfolgen, auch hier aber begrenzt durch berechtigte Interessen Dritter (z. B. seiner leiblichen Mutter). Schon vor Erreichen der Volljährigkeit hat das...mehr

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Abstammung / 2 Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 FamFG gerichtlich festgestellt ist.[1] 2.1 Vaterschaftsanerkennung Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes zulässig.[1] Sie bedarf der Zustimmung der Kindsmutte...mehr

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Beistandschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Beistandschaft erhält das Jugendamt neben einem Elternteil oder den Eltern die gesetzliche Vertretung des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und die Unterhaltssicherung. Die Beistandschaft erfolgt durch Antrag. Der Beistand wird neben dem antragstellenden Elternteil bzw. den Eltern gesetzlicher Vertreter des Kindes. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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Abstammung / 1 Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.[1]mehr

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Beistandschaft / 5 Wirkung

Das Jugendamt wird Beistand und überträgt die Aufgaben der Beistandschaft an einen Beamten oder Mitarbeiter des Jugendamts. Dieser wird gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.mehr

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Abstammung / 3 Adoption

Durch die Annahme eines Kindes wird das Adoptivkind mit allen Rechten und Pflichten Abkömmling der Adoptiveltern. Es stammt rechtlich nicht mehr von seinen leiblichen Eltern ab.mehr

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Amtspflegschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtspflegschaft nimmt das Jugendamt bestimmte personen- oder sachbezogenen Angelegenheiten des Kindes wahr. Der Amtspfleger übernimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes für den zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Amtspflegschaft wird vom Gericht angeordnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 55 SGB VIII wird das Jugendamt in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / Zusammenfassung

Begriff Die Abstammung bestimmt, wer vor dem Gesetz als Mutter oder Vater eines Kindes gilt. Dabei stimmt die rechtliche Zuordnung nicht zwingend mit der biologischen Herkunft des Menschen überein, z. B. bei Adoption. Die Abstammung begründet unterhalts-, sozial- und erbrechtliche Ansprüche. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Abstammungsrecht ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erziehungsbeistand / 2 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form eines Erziehungsbeistands, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und ein Erziehungsbeistand im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist. Bei jungen Volljährigen (ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 4 Aufgaben des Jugendamts

Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben der Amtspflegschaft an einen seiner Beamten oder Angestellten. Dieser nimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes wahr. Amtspfleger bleibt das Jugendamt. Die Amtspflegschaft ist gegenüber der Pflegschaft durch eine geeignete Einzelperson subsidiär.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beistandschaft / 3.2 Geltend machen von Unterhaltsansprüchen

Der Beistand ist berechtigt, sämtliche Unterhaltsansprüche des Kindes nach §§ 1601 ff. BGB gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1 Arten der Pflegschaft

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft. In der Praxis waren die Ergänzungs- und Ersatzpflegschaft für Minderjährige und die Leibesfruchtpflegschaft für einen gezeugten aber noch ungeborenen Menschen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe am relevantesten. Die bisher in § 1909 Abs. 3 BGB a. F. vorgesehene Möglichkeit der Ersatzpflegschaft entfällt durch die Neuregelun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / 2.1 Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes zulässig.[1] Sie bedarf der Zustimmung der Kindsmutter und kann nicht wirksam erklärt werden, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, z. B. weil die Kindsmutter verheiratet ist. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden. Es handelt sich dabei um ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.3 Auswirkungen auf andere Regelungen des EStG

Rz. 47 Durch die Begrenzung des Verlustausgleichs entsteht regelmäßig ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Auswirkung muss nicht immer von Nachteil sein. Sie eröffnet einmal die Möglichkeit, andere Verluste oder Verlustvorträge zu berücksichtigen. Weiterhin können auch sonstige Vergünstigungen des EStG, die systematisch der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Kinder ohne Beschäftigung/Meldung als Arbeitssuchende (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 57 Das Kind, das über 18 Jahre alt und ohne Beschäftigung ist, muss sich grundsätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 138 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)., die die Arbeitslosmeldung bescheinigt. Eigenbemühungen und Verfügbarkeit ggü. der Agentur für Arbeit sowie Arbeitssuche sind nicht erforderlich.[1] Die Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit dient ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Kinder über 21 bzw. 25 Jahre (Abs. 5)

Rz. 99 § 32 Abs. 5 EStG ist nur noch anzuwenden, wenn das Kind den Dienst oder die Tätigkeit vor dem 1.7.2011 angetreten hat (§ 52 Abs. 32 S. 2 EStG). Dem liegt die Aussetzung des Wehr- oder Zivildienstes zum 1.7.2011 zugrunde. Kinder werden während des Grundwehrdiensts, Zivildiensts usw. grds. nicht berücksichtigt, abgesehen von Ausnahmen wie einem berufsbegleitenden Studium...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1 Eheliche und nichteheliche Kinder

Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 S. 3 BGB). Im 1. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Kinder bis zum 18. Lebensjahr (Abs. 3)

Rz. 51 Durch das StÄndG 1991 v. 24.6.1991[1] wurde die allgemeine Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern wieder von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Das JStG 1996 v. 11.10.1995[2] brachte die Umstellung auf das kindergeldrechtliche Monatsprinzip. Dem Gesetzgeber steht bei der Altersgrenze ein Gestaltungsspielraum zu.[3] Rz. 52 Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.8 Identifikation des Kindes (Abs. 6 S. 12–14)

Rz. 139 Beide Freibeträge können nur gewährt werden, wenn eine Identifikation des Kindes durch seine persönliche ID-Nr. gem. § 139b AO gewährleistet ist (§ 32 Abs. 6 S. 12 EStG). Wurde diese mangels Steuerpflicht nicht zugeteilt, ist das Kind in anderer Weise zu identifizieren (§ 32 Abs. 6 S. 13 EStG). Die spätere Identifikation kann auf frühere Zeiträume zurückwirken (§ 32 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Behinderte Kinder (Abs. 4 S. 1 Nr. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 74 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbegrenzung, d. h. nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zeitlich unbegrenzt, d. h. auch über das 25. Lebensjahr hinaus, berücksichtigt, solange noch ein möglicher Kindergeldberechtigter vorhanden ist. Bei Vollwaisen wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.6 Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Rz. 36 Das negative Tatbestandsmerkmal, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern und andere Pflegeeltern) nicht mehr besteht, bezweckt, die doppelte Zurechnung sowohl bei den Eltern als auch bei den Pflegeeltern nach Möglichkeit zu vermeiden.[1] Rz. 37 Nach dem Grundsatzurteil des BFH[2] erfordert die Annahme eines Pflegekindverhält...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.1 Rechtslage vor dem 1.7.1998

Rz. 13 Für die Zeit vor der Reform des Kindschaftsrechts zum 1.7.1998 galt Folgendes: Kinder kraft Verwandtschaft 1. Grades sind eheliche, nichteheliche und für ehelich erklärte Kinder. Ob ein Kind ehelich und welcher Ehe der Mutter es zuzurechnen ist, wenn die Mutter nacheinander mehrfach verheiratet war, wurde durch §§ 1591, 1600 BGB a. F. bestimmt. Bei Kindern, die nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.2 Übergangszeit (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 68 Ausbildungsabschnitte sind nicht nur die Teile eines auf einen bestimmten Beruf ausgerichteten Ausbildungsgangs, wie z. B. bei einer Stufenausbildung, sondern auch in sich geschlossene Ausbildungsgänge mit unterschiedlichem Berufsziel. Es liegen daher auch dann 2 Ausbildungsabschnitte vor, wenn sich das Kind nach Abbruch oder Abschluss einer Ausbildung für eine andere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Kinder bis zum 25. Lebensjahr (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a) Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Nicht (mehr) zu berücksichtigende Kindschaftsverhältnisse

Rz. 40 Bis 1985 waren auch Stiefkinder ausdrücklich als zu berücksichtigende Kinder genannt.[1] Stiefkinder sind Kinder kraft Verwandtschaft (Rz. 11ff.) eines Ehegatten, die nicht Kinder des anderen Ehegatten sind.[2] Zu anderen Personen als dem Ehegatten kann kein Stiefkindverhältnis bestehen.[3] Ab Vz 1986 wurde die Erwähnung der Stiefkinder im Gesetz gestrichen. Sie könne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.2 Rechtslage ab dem 1.7.1998

Rz. 15 Ab dem 1.7.1998 gilt das neue Kindschaftsrecht.[1] Danach sind eheliche und nichteheliche Kinder weitgehend gleichgestellt. Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB); dies gilt auch im Fall einer Leihmutterschaft. Vater ist, wer z. Zt. der Geburt mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder

1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.2 Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Abs. 6 S. 8)

Rz. 132 Liegen bei Eltern die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht vor, kann auch der einem Elternteil zustehende Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. Sammelfreibetrag) auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und nur in der Wohnung des die Übertragung begehrenden Elternt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.2 Adoptivkinder

Rz. 16 Die Adoption (§§ 1741ff. BGB) erfolgt durch staatlichen Akt[1] und nicht mehr, wie bis zum 31.12.1976, durch Vertrag. Sie verschafft dem Kind die Stellung eines ehelichen Kindes und damit auch die Verwandtschaft (§ 1754 BGB). Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Ehegatten des Annehmenden wird durch die Adoption nur begründet, wenn dieser auch selbst Annehmender ist, also...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2 Kinder kraft Verwandtschaft (Abs. 1 Nr. 1)

2.2.1 Eheliche und nichteheliche Kinder Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittel...mehr