Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Juristische Personen sind Gebilde, die die Rechtsordnung mit der Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, ausgestattet hat (Rechtsfähigkeit). Hierzu gehören insbes. die AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, Versicherungsverein aG, die rechtsfähige Stiftung (Vermögensmasse) sowie Körperschaften, Anstalten un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fischer, Gegenwärtige und selbstlose Förderung der Allgemeinheit am Beispiel der Investitionsrücklage eines Familiensegelclubs in Gründung, FR 2004, 147; Schießl, Die Ausgliederung von Abteilungen aus Idealvereinen auf Kapitalgesellschaften – Umwandlungssteuerrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen, DStZ 2007, 494; Leisner-Egensperger, Die Selbstlosigkeit im Gemeinnü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verträge mit anderen Staaten i. S. des Art. 59 Abs. 2 GG

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verträge mit anderen Staaten i. S. des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG sind völkerrechtliche Verträge, in denen die politischen Beziehungen des Bundes geregelt werden oder die sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung (in Abgrenzung zur Bundesverwaltung) beziehen. Sie bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgeset...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Vereinfachung bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 6 AO ermöglicht es, dass bei bestimmten, namentlich aufgeführten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben auf Antrag (s. AEAO zu § 64, Nr. 32) pauschal ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden kann. Ist der tatsächliche Gewinn niedriger, kann dieser angesetzt werden. Zu einer Besteuerung kommt es nur dann, wenn die ...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2: Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 12.08.2005, BGBl I 2005, 2354, zuletzt geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 1 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 Abs. 1 AO lässt die Außenprüfung zu bei Stpfl. i. S. des § 33 AO, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, jedoch nicht bei Stpfl., die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG erzielen, oder die unter § 147a AO fallen. Das betrifft zum...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anzeigepflichtige Personen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Anzeige von Auslandsengagements trifft nach § 138 Abs. 2 Satz 1 AO lediglich natürliche Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, und Körperschaften mit Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) im Inland, folglich unbeschränkt stpfl. Personen. Bei Personengesellschaften w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kontingentierungsverfahren

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 149 Abs. 6 Satz 1 AO n. F. eröffnet den obersten Landesfinanzbehörden erstmals gesetzlich abgesichert (vgl. aber Rz. 10 a. E.) die Möglichkeit, nach ihrem Ermessen (§ 149 Abs. 6 Satz 3 AO n. F.) ein Verfahren anzuwenden, bei dem Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden und Körperschaften i. S. der §§ 3 und 4 StBerG ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Gesamtrechtsnachfolger muss die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegenüber dem Stpfl. gegen sich gelten lassen. Dies folgt daraus, dass mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hineinwächst. Gesamtrechtsnachfolge liegt vor bei Erbfall, Verschmelzung und Umwa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 153 Vollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 153 FGO entfällt sowohl bei der Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand (§ 150 FGO) als auch zugunsten des Klägers gegen diese wegen Geldforderungen (§ 152 Abs. 2 bis Abs. 3 FGO) das Erfordernis einer Vollstreckungsklausel i. S. von § 725 ZPO. Es genügt für die Vollstreckung deshalb die vollstreckbare Ausfertigung des Urteil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anzeigepflichtige

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzeigepflichtig sind Stpfl., die nicht natürliche Personen sind. Damit werden im Grundsatz Körperschaften, Vereine, Vermögensmassen und Personengesellschaften erfasst. Streitig ist aber, ob aus der Bezugnahme auf § 20 AO eine Einschränkung in dem Sinne folgt, dass die Anzeigepflicht gegenüber dem FA nur für solche Steuerschuldner gilt, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Örtliche Zuständigkeit (§ 2 VO)

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2 Abs. 1 VO richtet sich die örtliche Zuständigkeit in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO, wobei die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen als gewerblicher Betrieb i. S. dieser Vorschrift gelten. § 2 Abs. 2 VO knüpft für die Zuständigkeit in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO an die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Autonome Satzungen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Satzungen sind Gesetze im materiellen Sinn, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Regelung ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten erlassen werden (vgl. z. B. BFH, v. 17.12.2015, V R 45/14, BStBl II 2017, 658). Im Steuerrecht sind v.a. die kommunalen Satzungen zur Erhebung der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern von Bedeu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zurverfügungstellung von Arbeitskräften, § 58 Nr. 4 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine steuerlich unschädliche Betätigung liegt auch dann vor, wenn nicht nur Arbeitskräfte, sondern zugleich Arbeitsmittel (z. B. Krankenwagen) zur Verfügung gestellt werden (s. AEAO zu § 58, Nr. 4). Die Überlassung der Arbeitskräfte darf nur unentgeltlich oder teilentgeltlich geschehen. Die bloße Überlassung von Arbeitskräften gegen Beza...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, elektronische Zustellung (§ 5 VwZG)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Empfangsbekenntnis kann zugestellt werden, indem die Behörde den zuzustellenden Verwaltungsakt dem Empfänger aushändigt (§ 5 Abs. 1 bis 3 VwZG), durch Übermittlung auf andere Weise an Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Angehörige bestimmter Berufe (§ 5 Abs. 4 VwZG), durch elektronische...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Steuerfestsetzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der erstmaligen Steuerfestsetzung ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zinsen grundsätzlich der sog. Unterschiedsbetrag. Ausgangspunkt ist die festgesetzte Jahressteuer (BFH v. 14.06.2005, V B 111/04, BFH/NV 2005, 1963). Dabei ist unerheblich, ob die Steuer endgültig, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbs auf eigene Rechnung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 4 AO befasst sich mit dem Erwerb von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen. Dabei verbietet § 46 Abs. 4 Satz 1 AO deren geschäftsmäßigen Erwerb zur Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung. Geschäftsmäßig handelt, wer – ob entgeltlich oder unentgeltlich – in Wiederholungsabsicht und selbstständig tätig ist (BFH...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 135 Kostenpflichtige

Schrifttum von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 135 FGO regelt die grundsätzliche Kostentragungspflicht bei Verfahrensbeendigung; die Vorschrift wird ergänzt durch die §§ 136 bis 138 FGO. Der Begriff der Kosten umfasst gem. § 139 Abs. 1 FGO sowohl die Gerichtskosten als auch die außergeric...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zweckbetrieb infolge Einnahmegrenze

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kraft § 67 a Abs. 1 Satz 1 AO werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins grundsätzlich als Zweckbetrieb behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (s. AEAO zu § 67a, Nr. 17 ff.) im Jahr insgesamt 45 000 Euro nicht übersteigen (bis 2012 35 000 Euro). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begünstigung bezieht si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die an das Steuergeheimnis gebundenen Personen (§ 30 Abs. 1 und 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der an das Steuergeheimnis gebundene Personenkreis wird in § 30 Abs. 1 und 3 AO bezeichnet. Nach § 30 Abs. 1 AO sind alle Amtsträger zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. § 30 Abs. 3 AO stellt den Amtsträgern weitere Personen gleich. Das sind nach Nr. 1 Personen, die für den...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Die Auskunftspflichtigen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auskunftspflichtig sind die Beteiligten und andere Personen. Die Auskunftspflicht trifft also natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht natürliche Personen kommen ihrer Auskunftspflicht durch ihre ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt des Auskunftsverweigerungsrechts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Inhalt des Verweigerungsrechts orientiert sich grundsätzlich an dem spezifischen Charakter der entsprechenden beruflichen Tätigkeit. In jedem Fall können die Berufsträger bzw. Parlamentsangehörigen die Auskunft über das verweigern, was ihnen in ihrer beruflichen oder parlamentarischen Eigenschaft anvertraut oder zwangsläufig bekannt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Das AStG erging als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. 8.9.1972.[2] Das förmliche Gesetzgebungsverfahren begann am 17.12.1970 mit einem Beschluss der Bundesregierung über sog. Gesetzesleitsätze. Bereits in diesen Gesetzesleitsätzen war die Möglichkeit einer Anrechnung von Steuern vorgesehen, die di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 FGO regelt die Vollstreckung zugunsten eines abgabenberechtigten Beklagten (während die Vollstreckung zugunsten des Klägers nach §§ 151 bis 154 FGO erfolgt). Da die Vollstreckung aus Verwaltungsakten der Finanzbehörden, die auf Geldleistung (insbes. Steuerbescheide) oder auf andere Leistungen gerichtet sind, ohnehin nach dem Vollst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners bzw. des Gläubigers einer Steuervergütung und des Entrichtungsschuldners. Sie hat nur deklaratorische Bedeutung. Die Aufnahme des Erstattungsberechtigten war entbehrlich, weil die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verpflichtung zur Urkundsvorlage

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Abs. 1 haben die Beteiligten ebenso wie dritte Personen auf Verlangen der Finanzbehörde Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Zu den hiernach Verpflichteten gehören auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körpersc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 64 Form der Klageerhebung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 FGO regelt die (äußere) Form der Klageerhebung. Sie stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung dar, deren Fehlen die Klage unzulässig macht, sodass sie durch Prozessurteil abzuweisen ist (s. Vor FGO Rz. 33). Die Vorschrift ist nicht abschließend, da eine elektronische Klageerhebung nach Maßgabe des § 52a FGO möglich ist (s. § 52a FG...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei anderen als in § 193 Abs. 1 AO genannten Stpfl. ist die Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Ob eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig, vielmehr eine Außenprüfung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217a Errich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Bestimmung zur Bildung des Spitzenverbandes Bund durch die Krankenkassen. Ebenfalls wird die Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt. Näheres dazu bestimmen jeweils die §§ 217b bis 217g.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217a Errich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bis zur Bildung des Spitzenverbandes Bund waren die Spitzenorganisationen der Krankenkassen nach Kassenarten gegliedert (Bundesverbände der Orts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, See-Krankenkasse, Ersatzkassenverbände). Ihre gesetzlich geregelte Aufgabenstellung sah zwar vor, dass eine Einigung bei gemeinsam und ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2

Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen, ist der volle Kapitalertrag (Rz. 40ff.). Dass diese Bezüge bei einer natürl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 70 Werden Anteile an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Kapitalforderungen, Zinsscheine oder beteiligungsähnliche Genussrechte veräußert, so ist der daraus entstehende Gewinn dem Steuerabzug zu unterwerfen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und 10 EStG). Dasselbe gilt für Gewinne aus Termingeschäften und der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger der Kapitalert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.7 Übernahme der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen

Rz. 27 Übernimmt der Schuldner die KapESt auf steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff.), dann darf der übernommene Betrag das Einkommen der Körperschaft nicht mindern[1]. Lässt sich z. B. eine GmbH den Betrag an KapESt, für den sie wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 44 Abs. 5 EStG als Haftungsschuldnerin in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.1 Grundlagen

Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelungen zur Übertragung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kapitalerträge (Verl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.2 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b, 7c

Rz. 10 In den Fällen des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b EStG wird die KapESt zum ermäßigten Steuersatz von 15 % erhoben, weil die betroffenen Leistungsempfänger als juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. als steuerbefreite Körperschaften ohnehin einen Anspruch auf Erstattung von 2/5 der einbehaltenen und abgeführten KapESt hätten (§ 44a A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.12.2008 bei Stückzinsen sowie bei Kapitalerträgen aus Veräußerungen, Abtretungen und Einlös...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der Kapitalertragsteuer bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 09/2018 Wird ein Verein oder eine andere steuerbegünstigungsfähige Körperschaft des privaten Rechts neu gegründet, (s. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG, Anhang 3), ist diese verpflichtet, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem lokal zuständigen Finanzamt einzureichen. Der Fragebogen unterscheidet sich von demjenigen, den regelbesteuerte Körpersch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

Leitsatz Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden. Normenkette § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG Sachverhalt Die Klägerin firmiert unter "B-Krankenfahrten". Sie ist Halterin eines Meh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen

Leitsatz § 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbe­scheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der begünstigte Personenkreis im Allg

Rn. 17 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b EStG gilt nur für ArbN (§ 3b Abs 2 S 1 EStG). Nach § 1 Abs 1 S 1 LStDV sind ArbN Personen, die in öff o privatem Dienst angestellt bzw beschäftigt sind o waren u die aus diesem Dienstverhältnis o einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. ArbN sind auch (§ 1 Abs 1 S 2 LStDV) die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 4.4 Gesamtschuldnerische Haftung

Obwohl der neue Betriebsinhaber ohnehin alle zur Zeit des Betriebsübergangs bestehende Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis übernimmt, ordnet § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB die zusätzliche Haftung des alten Betriebsinhabers für solche Verpflichtungen an, die vor Betriebsübergang entstanden und bereits fällig sind. Soweit eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz vorliegt, z. B. ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 7.1.1 Übernahme in einen Zweckverband

Aus den geschilderten Gründen wird bei der Vorbereitung von Auslagerungen regelmäßig diskutiert, es müsse ein Zweckverband (z. B. §§ 2ff. GKZ Baden-Württemberg) gegründet werden. In einem Zweckverband, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, können Beamtenverhältnisse begründet werden (§§ 3, 17 Abs. 1 GKZ). Zweckverbände können jedoch nur zur Erfüllung originärer kommunal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 4.2 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Die Wirkungen des § 613a BGB treten kraft Gesetzes ein. Dementsprechend ist auch keine Zustimmung des Arbeitnehmers zum Übergang des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Der Arbeitnehmer kann der bevorstehenden oder bereits eingetretenen Rechtsfolge nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] und der gesetzlichen Regelung in § 613a Abs. 6 BGB jedoch widersprechen. Dieser Widerspru...mehr