Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 3.1 Betriebsübergang nach § 613a BGB, Anwendungsbereich

Geht durch Rechtsgeschäft ein selbstständiger Betrieb oder ein abgrenzbarer Betriebsteil auf einen Erwerber über, so liegt ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vor. § 613a BGB bestimmt, dass der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs mit dem Veräußerer bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. § 613a BGB gilt als bürgerlich-rechtliche Vorsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 7.2.1 Betriebsübergang nach § 613a BGB

Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Trägers öffentlicher Verwaltung gehen nach § 613a BGB auf den Erwerber über. § 613a BGB gilt als bürgerlich-rechtliche Vorschrift[1] auch für den Staat[2], sonstige Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts[3] sowie für Tendenzunternehmen[4], wenn Betriebe/Einrichtungen veräußert oder übertragen werden. Auch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.3 Vermeidung der Gegenwertzahlung – Neubegründung eines Beteiligungsverhältnisses durch die ausgegründete Einheit

Unterstellt man die Wirksamkeit von § 23 Abs. 2 VBLS oder die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung und übersteigt die Anzahl der durch die Ausgründung/Privatisierung übertragenen Arbeitnehmer 10 % der Pflichtversicherten, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Gegenwertzahlung. Die Zahlung hoher Ausgleichsbeträge ("Gegenwerte") kann allerdings dadurch vermieden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 9.1 Übergangsmandat des Personalrats?

Personalvertretungen können nur in Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet werden. Mit der Überführung einer Dienststelle in eine privatrechtliche Trägerschaft endet die Geltung des Personalvertretungsrechts, der Personalrat verliert sein Amt.[1] In einer privatrechtlichen Rechtsform, z. B. GmbH oder AG, ist ein Betriebsrat zu bilden. Wie unter "Weite...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Government

Tz. 7 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 "Government refers to government, government agencies and similar bodies whe­ther local, national or international". Da die Wirtschaftsförderung als staatliche Aufgabe teils von den Ministerien selbst wahrgenommen, teils an nachrangige Behörden oder andere Institutionen delegiert wird, bezieht sich die Definition auch auf Regierungsbehörden und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.10 Neutralitätsausschuss

Rz. 21 Die Schaffung eines Neutralitätsausschusses wird der Bedeutung seiner Entscheidung für den Arbeitskampf dadurch gerecht, dass Sachverstand und Erfahrungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aus der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit in die Entscheidung des Neutralitätsausschusses eingehen und zugleich gewährleistet wird, dass der maßgebliche Sachverhalt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Anschaffung eines Investitionsguts, das zunächst nur für hoheitliche Tätigkeiten der Gemeinde genutzt wird

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Umfang des Vorsteuerabzugs einer Gemeinde in Bezug auf die Anschaffung eines Investitionsguts, das zunächst nur für hoheitliche Tätigkeiten der Gemeinde genutzt wird und erst später aufgrund einer Nutzungsänderung auch für unternehmerische Zwecke verwendet wird. In diesem Zusammenhang wollte das Vorlage...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher Mindestbeteiligungsquote von 10 %

Leitsatz 1. Das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot des § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verstößt gegen die unionsrechtliche Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs nach Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) und bleibt deswegen auch bei Drittstaatenbeteiligungen unanwendbar. 2. § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verlangt – i.V.m. Art. 23 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO. Diese wurden durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) umfangreich geändert. Das BMF nahm dies zum Anlass die bestehenden Pflichten und die maßgebenden Vordrucke zusammengefasst neu darzustellen bzw. zu ergänzen. Das aktualisierte BMF-Schreiben er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2018, Von der nichtr... / a) Fortbestand der unselbstständigen Stiftung

Es besteht zunächst die Möglichkeit, dass der Träger der unselbstständigen Stiftung bei deren gleichzeitigem Fortbestand ihr Vermögen auf eine rechtsfähige Stiftung überträgt. Diese kann bereits existieren oder im Zug des Übertragungsvorgangs neu errichtet werden. Ein solches Vorgehen wird in der Literatur teilweise als "Umwandlung" bezeichnet, findet seine Grundlage aber ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeit eines Colleges in Großbritannien

Leitsatz Ein ausländisches College kann mit einer Stiftung deutschen Rechts vergleichbar und damit gemeinnützig sein. Sachverhalt Die Klägerin ist ein College im Vereinigten Königreich. Es wurde mit einer königlichen Urkunde im Jahr 1555 durch Ritter, Bürger und Ratsherrn der Stadt C. gegründet. Als immerwährendes Kollegium des Studiums der Wissenschaften, der heiligen Theolo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining

Leitsatz Fahrsicherheitstrainings sind Kurse belehrender Art, die den Teilnehmern im Gemeinwohlinteresse Fertigkeiten mit dem Ziel des sicheren und defensiven Fahrens vermitteln. Die Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings sind daher umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a UStG. Sachverhalt Der klagende gemeinnützige Verein führt diverse Sicherheitstrainings für PKW und Motorräder ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 3.2 Arbeitgeber

Arbeitgeber im Sinne des ArbSchG sind natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, e.G., e. V., Gemeinden, Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) und rechtsfähige Personengesellschaften (z. B. OHG, KG oder BGB-Gesellschaft), die Personen im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG [1] beschäftigen. Achtung Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich des Ar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen

Leitsatz 1. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird. 2. Eine Abstempelung von Kennzeichen war – bei Zulassung im Juli 2008 – für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5, § 7 Nr. 1 KraftStG, § 3 Abs. 1 FZV, § 3 AO Sachverhal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital‐)Gesellschaft und Gesellschafter zu nicht fremdüblichen – d.h. durch das Gesellschaftsverhältnis bestimmten – Bedingungen die hierdurch veranlassten Einkünfteminderungen und verhinderten Einkünfteerhöhunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift regelt eine Anzeigepflicht über Umstände, die für die steuerliche Erfassung bestimmter Stpfl. von Bedeutung sind. Die Pflichten werden nach Abs. 1 Stpfl. auferlegt, die nicht natürliche Personen sind. Zu diesen gehören außer den in der Überschrift der Vorschrift genannten körperschaftsteuerpflichtigen Gebilden der Körperschaften, Vereinigung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anzeigen an das Finanzamt

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift nennt einheitlich für die Anzeigen an das zuständige FA wie an die Gemeinden als Verpflichtete die Stpfl., "die nicht natürliche Personen sind". Dies steht im Widerspruch zur Überschrift der Vorschrift, die von der steuerlichen Erfassung nur von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen spricht. Personengesellschaften sind keine natü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Gegenstand und Inhalt der Mitteilung (§ 138b Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 AO)

Rz. 6 Nach§ 138b Abs. 1 S. 2 AO werden abschließend zwei Konstellation aufgezählt, die eine Mitteilungspflicht auslösen: Eine Mitteilungspflicht besteht dann, wenn der mitteilungspflichtigen Stelle bekannt ist, dass der inländische Stpfl. aufgrund der von ihm hergestellten oder vermittelten Beziehung allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt eine Anzeigepflicht über Umstände, die für die steuerliche Erfassung bestimmter Stpfl. von Bedeutung sind. Die Pflichten werden nach Abs. 1 Stpfl. auferlegt, die nicht natürliche Personen sind. Zu diesen gehören außer den in der Überschrift der Vorschrift genannten körperschaftsteuerpflichtigen Gebilden der Körperschaften, Vereinigungen und Vermög...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuerliche Behandlung des ideellen Tätigkeitsbereiches und der steuerneutralen Posten

Tz. 20 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Beide Bereiche sind umsatzsteuerlich der außerunternehmerischen Sphäre einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft zuzuordnen. Mangels Leistungsaustausch liegen keine steuerbaren Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) vor. Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Vorsteuerbeträge, die diese beiden Bereiche betreffen, können ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einnahmen (Zuflüsse)

Tz. 4 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Zu den Einnahmen, die dem ideellen Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft zuzuordnen sind, gehören in erster Linie die echten Mitgliedsbeiträge, die nach § 8 Abs. 5 KStG (Anhang 3) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben (sachliche Steuerbefreiung). M...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbständige Tätigkeit

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Personen, die auf eigenes Risiko tätig werden, sind selbständig tätig. Sie werden als Honorarempfänger bezeichnet. Merkmale für eine selbständige Tätigkeit sind: keine feste Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Vereins, nicht weisungsgebunden, Handeln in eigener Verantwortung, Unternehmerinitiative, freie Zeit- und Arbeitseinteilung, Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendungen an, von und zwischen nicht natürlichen Personen

Rz. 19 [Autor/Stand] Dass in- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein können, folgt bereits aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG.[2] Dies bestätigt § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG jedenfall...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schützenvereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Im Regelfall sind Schützenvereine wegen der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 6, Anhang 2). Eine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft kommt auch dann in Betracht, wenn ein Schützenverein nach der Satzung neben de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Lohnsteuerliche Behandlung des ideellen Tätigkeitsbereichs

Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Nicht immer werden die Aufgaben der reinen Verwaltungstätigkeit durch ehrenamtliche Personen wahrgenommen. Werden von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft Arbeitnehmer beschäftigt und erfolgt ihr Einsatz im ideellen Tätigkeitsbereich (also zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben), ist die Körperschaft insoweit Arbeitgeber. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sekten

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Sekten und Weltanschauungsgemeinschaften können gemeinnützig sein, wenn die Förderung der Religion im Vordergrund steht (s. BFH vom 06.06.1951, BStBl III 1951, 148 und BFH vom 23.09.1999, BStBl II 2000, 533). Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit können auch Vereine erhalten, die die Förderung religionsähnlicher Weltanschauungen verfolgen (z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 17 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Folgende Einnahmen sind als steuerneutrale Posten zu behandeln: Zuwendungen/Spenden, hierbei kann es sich um Geld- oder Sachspenden/Sachzuwendungen mit oder ohne Zuwendungsbestätigung handeln. Ist ein Verband/Verein zu einer Gegenleistung gegenüber dem Spender/Zuwendenden verpflichtet, z. B. ein Sportverein verpflichtet sich, stets Fußballsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 30 Dynamis... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine Verpflichtung, eine Dynamisierung vorzunehmen, besteht nicht. Die Bundesregierung ist vielmehr befugt, aus allgemeinen kostenpolitischen Überlegungen oder sonstiger politischer Opportunität von einer Dynamisierung Abstand zu nehmen. Hingegen muss die Bundesregierung künftig alle 3 Jahre eine Prüfung darüber anstellen, ob Leistungen der Pflegeversicherung der kumuli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinne, die die ausländische Gesellschaft erzielt

Rz. 24 [Autor/Stand] Ausländische Gesellschaft. § 11 spricht nur Gewinne an, die eine ausl. Gesellschaft aus bestimmten Vorgängen erzielt. Die ausl. Gesellschaft muss die Definitionsmerkmale des § 7 Abs. 1 erfüllen (vgl. § 7 Anm. 10 ff.), dh. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des KStG sein, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn o Verlust anfällt. Die Art der A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Latente Steuern aus der Anwendung der Equity-Methode

Tz. 173 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Nach IAS 12.38 müssen beim Investor latente Steuern abgegrenzt werden, die durch die Anwendung der Equity-Methode entstehen. Nach IAS 12 sind nicht nur zeitliche Differenzen abzugrenzen, die sich in absehbarer Zeit umkehren, sondern alle sog. temporären Differenzen, dh. sämtliche Differenzen zwischen den Steuer(bilanz)werten der Vermögenswert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geschenke

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Der Begriff der Geschenke wird im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung und Bedeutung genutzt: a) Annehmlichkeiten (Geschenke an Mitglieder) Das Gebot der Selbstlosigkeit erfordert u. a., dass Mitgliedern eines Vereins keine Zuwendungen gemacht werden. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 AO (Anhang 1b) legt daher fest, dass die Mitglieder zum einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 26 [Autor/Stand] Anteilsveräußerung. § 11 spricht insgesamt drei Vorgänge an, die ihrerseits eine vollständige oder teilweise Realisierung stiller Reserven innerhalb einer Beteiligung auslösen können. Die Anteilsveräußerung ist der erste der angesprochenen Vorgänge. Es handelt sich um einen Begriff des dt. Steuerrechts, der deshalb nach den Grundsätzen des dt. Steuerrech...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mietervereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Mietervereine sind keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, weil es an der Selbstlosigkeit mangelt (s. § 55 AO, Anhang 1b).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schullandheime

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Schullandheime können entweder wegen der Förderung der Jugendhilfe und Jugendpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) oder wegen der Förderung der Erziehung (s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Schullandheime sind nach § 68 Nr. 1b AO (Anhang 1b) als Zweckbetriebe anerkannt. Die Voraussetzungen, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freiwilligenagenturen

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Freiwilligenagenturen können regelmäßig wegen der Förderung der Bildung (s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b) als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften behandelt werden, weil das Schwergewicht ihrer Tätigkeit in der Aus- und Weiterbildung der Freiwilligen besteht (s. BMF vom 15.09.2003, BStBl I 2003, 446 und s. AEAO zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Anzeigepflichten nach § 10 ErbStDV

Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 10 ErbStDV umschriebenen Mitteilungspflichten der Anerkennungsbehörden von Stiftungen und anderer Behörden, die Zuwendungen zu genehmigen haben, sollen sicherstellen, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter insb. auch über Erwerbe i.S. des §§ 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 3, 7 Abs. 1 Nrn. 3 und 8 ErbStG informiert werden. Sieht man nur diesen Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Die steuerneutralen Posten sind bei der Gewinnermittlung, die die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften durchführen müssen, auszuscheiden. Für jeden der für einen Verband/Verein in Betracht kommenden Tätigkeitsbereiche wurde aus Gründen der Vereinfachung ein weiterer gesonderter Teilbereich geschaffen. Innerhalb der einzelnen Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Anzeigepflichten bei Zuwendungen der öffentlichen Hand

Rz. 21 [Autor/Stand] Zuwendungen der öffentlichen Hand sollen nur ausnahmsweise schenkungsteuerbar sein.[2] Folge dieser dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechenden, von der Finanzverwaltung akzeptierten BFH-Rechtsprechung ist eine sich unmittelbar aus § 34 Abs. 1 ErbStG ergebende Anzeigepflicht aller Amtsträger (§ 7 AO), die mit der Vereinbarung und Durchführung solcher...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

Leitsatz 1. Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG führen, von dem 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. 2. Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nur dann ohne Aufd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 1 Steuerpflicht

Steuergegenstand ist nach § 2 GrStG der im Inland belegene Grundbesitz. Darunter fallen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die (bebauten und unbebauten) Grundstücke. Den v. g. Betrieben bzw. Grundstücken stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BewG bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich. Von der Grundsteuer befreit sind insbesondere die Benutzung des Grundbesitzes v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Rechte der ertragsberechtigten Körperschaften

Rz. 2 Die nach § 21 Abs. 1–3 FVG berechtigen Länder haben das Recht, sich über die für ihre Steuern erheblichen Vorgänge bei der verwaltenden Behörde zu unterrichten. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht sowie auf mündliche und schriftliche Auskunft. Ein Recht auf Aktenübersendung ist nicht vorgesehen. § 21 Abs. 1 FVG regelt die Rechte der ertragsberechtigten Länder und § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuern werden vielfach nicht von Behörden derjenigen Körperschaft verwaltet, der der Ertrag zufließt. Landesfinanzverwaltungen verwalten Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund, den Gemeinden oder gar Religionsgemeinschaften zukommen. Der Bund verwaltet die den Gemeinden zufließende Biersteuer sowie die den Ländern teilweise[1] zufließende EUSt. Die ertragsberechtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Anwendungsvorrang gem. § 384a Abs. 1 AO

Rz. 23 § 384a Abs. 1 AO stellt klar, dass Art. 83 EU-DSGVO im Hinblick auf jede rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die nach dieser Vorschrift mit einer Geldbuße geahndet werden kann, jegliche andere Steuerordnungswidrigkeit verdrängt. Da sich dies bereits aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts ergibt (vgl. Rz. 1f.), kommt dieser Regelung lediglich klars...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Soweit die den Ländern zustehenden Steuern von Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zum einen das Recht, sich bei den für die Verwaltung zuständigen Bundesbehörden über die für diese Steuern erheblichen Vorgänge zu unterrichten, Akteneinsicht zu nehmen sowie schriftliche oder mündliche Auskünfte zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 38 Art. 83 Abs. 7 der EU-DSGVO enthält eine Öffnungsklausel, nach der es den Einzelstaaten obliegt, zu regeln, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und andere öffentliche Stellen Geldbußen verhängt werden können.[1] Rz. 39 Vom Ausgangspunkt der Geltung der EU-DSGVO gegenüber öffentlichen wie nicht-öffentlichen Stellen und dem Ziel, das Datenschutzrecht umfassend durchz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die Länder verwaltet (s. Rz 3). Sie haben also da...mehr